Entzug der WBK durch "falsches verhalten" in Sozialen Medien ?

  • Ob Du in den asozialen Medien oder direkt in der realen Welt eine Straftat begehst kommt auf das Gleiche raus.

    Ob Du Dich in den asozialen Medien unzuverlässig gebährdest oder im realen Leben, kommt auf das Gleiche raus.

    Typische Straftaten sind Volksverhetzung, Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung, Nachstellung, Nötigung, Bedrohung.

    Und klar müssen wir aufpassen, was "man" sagt, weil das auch auf uns zurückfallen kann: Es gibt so etwas wie Begünstigung, Strafvereitelung, Beihilfe, Unterlassene Hilfeleistung, Straftaten aus Gruppen (§184j StGB).

  • ich korrigiere mich selbst.

    Das Hirn vor der Tastatur einzuschalten war und ist auch für Nichtwaffenbesitzer schon immer ratsam gewesen.

    Allerdings galt (und in manchen Köpfen gilt immer noch) die irrige Vorstellung, daß das Netz ein rechtsfreier Raum wäre.

    Dieser Irrtum wurde letztlich durch staatliches Nichtstun geradezu befeuert.

    Genau das ist jetzt wohl endgültig vorbei

    ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 5

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

    ---
    Unter Nr. 2 kann man schon viel interpretieren, was unter irgendwelche Gesetze fiele, dennoch ist das kein Freifahrtsschein für den Verlust der Zuverlässigkeit.

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    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • Art 5 GG hat nur noch theoretischen Wert. Wenn man heute vom sog. Mainstream abweicht, kann das sehr schnell sehr unangenehm werden.

    Vom Jobverlust wenn man ein Foto mit der falschen Person postet, bis hin zum WBK Entzug.

    Denn ich gehe davon aus, dass diese "Kriterien" auch für den Entzug einer WBK gelten.

  • fw114 das wollte ich ausdrücken mit meinem kurzen satz in der ersten Antwort.

    Meine „Korrektur“ war keine, lediglich Schwarzer Humor, was trotz offensichtlich grüner Schriftfarbe nicht für alle Foristi, wie Kapitän Katze ersichtlich war, ich bin recht gut in der Lage meine Gedanken zu formulieren.

  • Vom Jobverlust wenn man ein Foto mit der falschen Person postet, bis hin zum WBK Entzug.

    Denn ich gehe davon aus, dass diese "Kriterien" auch für den Entzug einer WBK gelten.

    An welchen konkreten Fall denkst Du da?

    Mir ist da nichts geläufig.

    Arbeitsrecht ist da ja eher recht robust.

  • Meine „Korrektur“ war keine, lediglich Schwarzer Humor, was trotz offensichtlich grüner Schriftfarbe nicht für alle Foristi, wie Kapitän Katze ersichtlich war, ich bin recht gut in der Lage meine Gedanken zu formulieren.

    Ach weist Du, ganz so schlicht wie Du es vermutest denke ich nicht .....

    :P

    Aber Tatsache ist, daß so eine scheinbar überzogene Korrektur, egal jetzt ob grün oder meinetwegen Veilchenblau, einen ganz guten Einstieg ins Thema ergibt,

    denn letztlich ist das gar kein Humor sondern lediglich eine Zustandsbeschreibung in welcher nur noch DREI Worte fehlen :

    " Alles was ein Waffenbesitzer sagt, kann  wird gegen ihn verwendet werden, falls gesetzlich möglich".

    Genau so stimmt der Satz mit der Realität überein - nix schwarzer Humor !

    Wer das noch unter Humor abtut, egal welcher Farbe, der ignoriert wohl die Risiken unter welchen die Meinungsäußerung in Zusammenhang mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit tatsächlich stehen können ....

    ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Wenn du schon auf Spitzfindig machst, dann eher sofern ein Richter das irgendwie in ein Urteil verwandeln kann und zu hoffen ist das der LWB das nicht durch alle Instanzen treibt.

    Was Gesetz ist, wird immer noch von Richtern beurteilt, und da kann man Glück oder oft genug Pech haben und man muss solvent sein das durchzuziehen.

    Wenn Gesetz gelten würde..wäre es zu schön,

    Das Gesetz nicht angewendet wird sieht man an diversen anderen Vorfällen seit 2015

    Ansonsten man kriegt ein Urteil, kein Recht

  • Wenn du schon auf Spitzfindig machst

    Ich ahnte bereits im Voraus, daß Du es nicht verstehst.

    Aber das macht ja nichts, also lassen wir es.

    :)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Wer in den verschiedensten sozialen Medien unterwegs ist und da auch vieles z.T. privates von sich postet, braucht sich nicht zu wundern, wenn dann eine gemachte Äußerung auf einmal gegen ihm verwandt wird.

    Erst heute stand eine Prozess bei uns in der Zeitung, da hatte einer sind in einem solchen Organ negativ über Ausländer geäußert.

    3500€ Geldstrafe und eine Bewährungsstrafe.

    Man (n) muss da eben aufpassen, was man da schreibt und sagt, mache können auch zwischen den Zeilen lesen.

  • Man wird nicht dafür verurteilt, daß man sich "negativ äußert".

    Da ist ein Straftäter überführt und verurteilt worden.

    Aufgrund des Strafmaßes würde ich von Volksverhetzung ausgehen, d.h. da stachelt jemand andere zu Haß und Gewalt auf. Sowas braucht keine Gesellschaft. In den USA sieht man, wohin sowas führt. Und das Strafmaß klingt auch eher nach Wiederholungstäter.

  • Warum bekomme ich bei diesem Thread DDR Vibes ?

    Angenommen ich bin auf Facebook, habe dort einen Arbeitskollegen der nicht sauber ist. Bin ich dann schon auf der Liste

    der nicht vertrauenswürdigen Personen ?

    Woher soll ich z.B. wissen, was die ganzen Leute die ich z.B. Auf Facebook kenne, alle so machen ?

    Was ist wenn ich in den sozialen Medien Artikel von z.B. Ach Gut oder Anabel Schunke gut finde ?

    Was wenn ich gegen Einwanderung bin ?

    Bin ich dann schon Nazi ?

    Das ist doch alles nicht mehr normal ! Genau das IST DDR !

    Wenn ich mir überlegen muss, ob das was ich sage (Aussagen die nicht strafbewährt sind) dazu führen kann, meine Zuverlässigkeit zu verlieren, dann lebe ich defakto in keiner Demokratie mehr !

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