Was gedenken die Vereine zu tun wenn der Lockdown längerfristig andauern sollte?

  • Na, der BDS wird wohl eine passende Regelung für uns "aushandeln".... Sperrzeit= erfüllter Pflichttermin oder Ausklammern der Lockdownmonate oder oder oder...
    Wäre ja nicht das erste mal dass Fritz für seine Schützen eintritt

    Wenn ich eines gelernt haben dann: Wenn man sich auf andere verlässt , ist man verlassen.

    Wird wohl eher nicht passieren, da diese Regelung schon längst hätte fertig sein müssen.

    Aber jetzt haben wir ja Lockdown bis zum 7 März. Mal sehen wie lange es dann noch wird.

  • fw114 normalerweise bin ich da 100% bei dir, wenn man aber die Leute "kennt" kann man schon mal abweichen ;)
    Und die rechtliche Lage ist eindeutig, sportliches schiessen ist per Allgemeinverfügung untersagt und die fehlenden Termine können nicht dem Sportler angelastet werden

  • Aber aufpassen - in manchen Bundesländern sind Schiessanlagen zwar per Verordnung geschlossen, Termine für Schiessnachweise sind aber explizit erlaubt!

    Ob der eigene Verein das dann auch durchführt bzw dafür aufmacht, steht auf einem anderen Blatt.

    Aber ich denke man muss aufpassen, dass einem das nicht negativ ausgelegt wird nach dem Motto "war doch erlaubt".

    Von daher, lest mal die Auslegungshilfen eures Bundeslandes!

  • Von daher, lest mal die Auslegungshilfen eures Bundeslandes!

    Das ist ein wichtiger Punkt.

    Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und mir diverse Durchführungsempfehlungen einiger Landratsämter querbeet angesehen. Ich schreibe absichtlich nichts von Verordnungen. Da könnte der sprichwörtliche "Hase im Pfeffer" liegen. Aber, und das möchte ich betonen ! Ich sehe mich nicht veranlasst Panikstimmung zu verbreiten. Es hängt noch alles in der Schwebe, und bis jetzt konnte ich ausser von ausgesetzten Schießterminen die ja alle Schütz/en/innen betreffen noch nichts negatives lesen von den jeweils Betroffenen.

    Quelle: Landratsamtes Aichach-Friedberg

    Hier Auszugsweise mal eine Regelung eines Landratsamtes Aichach-Friedberg in Bayern zur Vorgehensweise "Schießnachweise und Corona".

    1. Die Monate März bis Mai 2020 werden zugunsten des Sportschützen im Rahmen der Bedürfnisprüfung nach § 14 WaffG nicht berücksichtigt. Der Nachweiszeitraum wird entsprechend verlängert. Nicht erbrachte Schießnachweise können daher im Verlänge- rungszeitraum nachgeholt werden.
    2. Entsprechendes gilt für die Monate ab Juni 2020, wenn der Sportschütze – beispiels- weise durch eine Bestätigung seines Schießsportvereins – nachweist, dass ihm die Ausübung des Schießsports auch weiterhin nicht möglich war. In Betracht kommen hier insbesondere Fälle, in denen Schießstände erst später wiedereröffnet wurden oder indenen ein verknapptes Angebot an Schießterminen aufgrund der infektionsschutzrecht-
      lich gebotenen Einschränkungen/Hygienekonzepte bestand.
    3. Hiervon unberührt bleiben Konstellationen, in denen ein Sportschütze die Vorausset- zungen auch unabhängig von den Corona-Beschränkungen bereits erfüllen konnte, in- dem er den Schießsport zwar nicht monatlich, aber achtzehn Mal innerhalb eines Jah- res im Sinne von Nr. 14.2.1 WaffVwV betrieben hat, bevor ihm die Ausübung unmöglich wurde.

    Also zuerst wurde der Nachweiszeitraum am Anfang der Corona Geschichte einmal um 3 Monate nach vorne verschoben. Ich denke zu diesem Zeitpunkt wusste man halt noch nicht wie das alles laufen soll. Wird geöffnet oder nicht. Aber nach Lesart erstmal ein Bonus von 3 Monaten prinzipiell. Da wird wohl für die betreffenden Schütz/en/innen der Erstnachweis ab wann der Nachweiszeitraum begonnen hat durch den jeweiligen Verein bestätigt werden müssen. Einfach mal nachfragen dort.

    So nun kommt der zweite Punkt. Ab Juni 2020. Corona ist ja noch nicht zu Ende. Wieder ist eine Nachweis/Bestätigung vom Verein notwendig. Und der muß nun bestätigen das ein Schießbetrieb durch Schließung überhaupt nicht möglich oder nur bedingt möglich war. Bedingt möglich heisst laut einer Nachfrage bei meinem Rechtsanwalt ( selbst GK Sportschütze und Jäger ) das es nicht ausreicht falls der Verein an ein paar Tagen noch offen hatte, diese Termine aber voll ausgeschöpft waren durch andere Teilnehmer die schneller waren bei der Anmeldung als ihr. Ihr müsst einen Termin im Rechtlich zumutbaren Rahmen auch wahrnehmen können. Dabei kommt ja noch das Infektionsschutzgesetz und dessen Auslegungen zum tragen. Also diese 2-3 Teilnehmer, Abstandsregelung zum tragen. Schön für die, welche sich das etwas aufgeschrieben haben.

    Interessant in diesem Zusammenhang ist der Aspekt laut seiner Aussage das ihr nicht gehalten seit einen anderen Verein im selben Bundesland der meinetwegen 50 Kilometer weiter ist und noch geöffnet hatte zu besuchen. Da steht die Einschränkung zum Infektionsschutz Gesetzes im Wege. An dessen Regeln ihr euch orientieren dürft/müsst. ( Zumutbar Klausel ) Zudem steht der Nachbar Verein wahrscheinlich vor dem selben Problem seine Mitglieder unterzubringen. Also Spitzfindigkeiten seitens der Behörden werden da eher nicht zu erwarten sein. Das Abendland mag zwar i.M in seinen Grundfesten erschüttert sein, aber es steht noch.

    So und nun mal zur Nummer 3.

    Da beisst sich die Katze jetzt in den Schwanz. "Wenn es möglich gewesen wäre." Innerhalb eines Jahres. Bitte unsere Rechnung nicht vergessen. 12 Monate plus die 3 "geschenkten" Monate sind folglich 15 Monate. Das heisst. Seit März 2020. Da sind wir jetzt laut "Corona Pandemie Rechner" im Monat Mitte Februar 2021 bei 11,5 Monaten. Plus die "geschenkten 3 Monate würde heissen noch 3,5 Monate Zeit das Pflichtenheft zu erfüllen. Aber wo ? Alles zu. Und hat jemand stellenweise offen durch einen DM/Sport/Kader zum eingeschränkten Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen oder weil dort Berufsjäger in Ausübung ihrer Lehre ihre Schießtermine absolvieren müssen dann was ? Ja dann kann euch das nicht negativ ausgelegt werden. Bestätigung holen falls ihr dort zahlendes Mitglied seit.

    Man spricht "unabhängig" von den Corona Regelungen. Das würde nicht den Freizeit Schützen betreffen, sondern den Schützen oder Jäger bis zum Berufswaffenträger dem eine Benutzung der Schießstände ermöglicht wurde im Rahmen seiner erforderlichen Bedürfnisse. Der kann sich als nicht heraus reden er hätte im Zuge von Corona keine Möglichkeit gehabt. Mir fällt dazu im Verwandten Kreis eine junge Dame ein die im Zuge ihrer Ausbildung in einem großen Wild und Wanderpark auch den Jagdschein braucht. Ihr wurde explizit ein Verein in ihrer Nähe ( 30 Kilometer ) zugewiesen der für solche Anliegen extra geöffnet hat um ihre Schießnachweise zu erbringen. Das ist keine Bevorzugung gegenüber dem Freizeit Schützen/Jäger, sondern vorrangiges Gebot im Zuge der reibungslosen Lehrausbildung. Also nicht immer gleich aufregen falls manche Jäger sprich Berufswaffenträger Zugang zu Schießständen haben die ihr/wir vorläufig nicht betreten dürfen.

    Fragt einfach mal bei eueren zuständigen Landratsämtern per Mail nach wie die Auslegung der Regelungen dort gehandhabt werden, und wendet euch zusätzlich an eueren Stammverein mit der Frage was i.M Sache ist. Was viele nicht wissen ist der Geschäftliche Background vieler Vereine. Übrigens wer es nicht weis oder vielleicht nur vermutet hat. Deutschland besitzt innerhalb der EU die meisten Vereine. Und da bekommen einige Finanzielle Hilfen z.Zt über die KfW um zu überleben. Diese Kredite sind an Vorgaben geknüpft. Sagen diese Vorgaben aus das ein Verein komplett geschlossen sein muß bevor es Fördergeld gibt so könnt ihr das von euerm Verein erfragen. Das wäre das erste volle Legitime Mittel um zweifelsfrei zu belegen das eine Aufrechterhaltung der geforderten Termine überhaupt nicht möglich war.

    Die Zeit läuft ab.

    Die momentane Rechnung haben wir schon gemacht. Also ab jetzt wären noch 3,5 Monate zu veranschlagen. Stehen nur noch 1- 2 Termine an, dann könnte das u.U gelingen falls ein Verein in der Nähe ist der euch das anbietet. Sind es 10 Termine dann sieht es mau aus. Zumal der Lockdown schon wieder bis Mitte März laufen soll. Und wahrscheinlich darüber hinaus. Also nach wie vor eine Hängepartie. Angeraten/Empfohlen wurde den Verbänden ( ja habe auch geschrieben obwohl nicht selbst betroffen ) dahingehen zu wirken alles auf die "Stunde Null" zu setzen. Das Heisst ! Alle bis Dato März 2020 und evtl. für manche noch danach erworbenen Schießnachweise ab dem Zeitpunkt des letzten Nachweises alles einzufrieren bis es weitergeht. Ab dann wenn es weitergeht im vollen Vereinsbetrieb die Uhr wieder weiter laufen zu lassen. Würde heissen. Z.B bis März 2020 3 Nachweise erbracht. Dann 15 Monate Stillstand. Die werden ausgeklammert. Nachweise bleiben erhalten. Wenn es weitergeht dann die restlich fehlenden Nachweise erbringen. 12 Monate Zeit dazu. Ab dem Tag X. Eine andere Möglichkeit würde noch darin bestehen JS oder WBK Anwärtern einen bevorzugten Zugang zu den entsprechenden Trainingsmöglichkeiten zu gewähren um ihre nachweise zu erfüllen. Altschützen und Jäger wie ich bitte zurücktreten ins zweite Glied solange. Wäre ich dabei. Bei mir kann das "Arsenal" noch etwas ruhen. Zudem könnte ich als Jäger ja auch noch in den Wald gehen. Bleibe aber solidarisch den Jungen neuen Schützen gegenüber auch mal gerne zu Hause.

    Michl

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Und die rechtliche Lage ist eindeutig, sportliches schiessen ist per Allgemeinverfügung untersagt und die fehlenden Termine können nicht dem Sportler angelastet werden

    Nochmal: Das stimmt so nicht.

    In manchen Bundesländern wie z.B. Rheinland-Pfalz ist der Anlaß "Schießnachweise" ausdrücklich erlaubt, wie Outatime777 bereits schrieb.

    In anderen Bundesländern ist "Individualsport im Freien" ausdrücklich erlaubt, d.h. bis zu zwei Personen aus nicht gemeinsamem Haushalt können auf Anlagen im Freien trainieren. Die BDS-Schießanlage Philippsburg ist im Rahmen dieser Bedingungen offen, und ich weiß auch, daß Kollegen Trap und Skeet schießen waren.

    Papa Aldo

    Zu Deinen Annahmen zum zeitlichen Ablauf: Du vergißt, daß das Ende des derzeitigen "Lockdowns" nicht das Ende der Pandemie sondern nur der 2. Welle bedeutet. Schau in die Länder, die uns in der Infektionverbreitung voraus sind.

    Im April / Mai werden wir in Welle 3 hineinlaufen. Bis dahin sind, bis auf wenige Ausnahmen, die überlebenden Bewohner in den Pflegenheimen durchgeimpft, auch die Teile des dortigen Personals, die wollen, sowie voraussichtlich die meisten über 70 / 75 Jahre.

    Die 3. Welle erwischt, wie man in Länder sehen kann, die uns voraus sind, jüngere Alterklassen "mitten im Leben", begünstigt durch die allgemeine Corona-Müdigkeit und Anpassungen des Virus. Das wird sich dann, neben der Krankenhausbelegung, auch in Krankenständen und damit im Wirtschaftsleben zeigen.

    B.1.1.7 (UK) ist "nur" ansteckender, aber B.1.351 (Südafrika) und vor allem P.1 (Brasilien) zeigen unabhängig voneinander Immundrift. Das bedeutet dann auch, daß die These der natürlich erworbenen oder schon bei geringer Durchimpfung einsetzenden Herdenimmunität vom Tisch ist.

    Fazit: Wir werden uns dieses Jahr nochmal "warm anziehen müssen" auch wenn die Temperaturen steigen.

  • Papa Aldo

    Zu Deinen Annahmen zum zeitlichen Ablauf: Du vergißt, daß das Ende des derzeitigen "Lockdowns" nicht das Ende der Pandemie sondern nur der 2. Welle bedeutet. Schau in die Länder, die uns in der Infektionverbreitung voraus sind.

    Mein angenommener zeitlicher Ablauf ist natürlich nur angenommen. So wie die vorläufigen Regelungen dazu. Experten rechnen seit 2020 schon immer mit min. 4 Wellen. Trotzdem wäre mit der vorläufigen Regelung der Landratsämter erst einmal bis Juni alles soweit abgedeckt. Was dann kommt weiß niemand. Scheinbar nichts gutes.

    Ich kann noch etwas "böses" dazu beisteuern. Die Module der Führerscheine für BKF wurden ab Fälligkeit 7 Monate nach vorne verschoben zur Abgabe. Trotzdem ist der FS dann nicht mehr Rechtsgültig bis zur Abgabe aller Module. Die 7 Monate besagen nur das man die Module nachholen kann. Fälschlicher Weise haben sich einige Fahrer bei uns darauf verlassen sie könnten weiterhin ihrer Arbeit nachgehen bis wieder Schulungen im ordentlichen Rahmen möglich sind. Ein Trugschluss und immer Auslegungssache der Behörden. Bin mal gespannt.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • In manchen Bundesländern wie z.B. Rheinland-Pfalz ist der Anlaß "Schießnachweise" ausdrücklich erlaubt, wie Outatime777 bereits schrieb.

    Korrekt. Genau so steht es in der Auslegungshilfe zur aktuell gültigen Corona-Verordnung.

    Und damit liegt es an den jeweiligen Vereinen (!), Schießtermine für Bedürfniserhalt (und auch neues Bedürfnis) zu ermöglichen !

    Hier spielt es auch keine Rolle, ob der Stand teilgedeckt ist.

    Tut euer Verein das nicht, habt ihr unter Umständen irgendwann ein echtes Problem.

    Denn wenn die Behörde auf den schmalen Trichter kommt und irgendwann das regelmässige Schiessen (4/6) überprüft heisst es eventuell "wäre auch während des Lockdowns möglich gewesen."

    Nochmal, aufpassen!

  • Leider kann ich für NRW nichts aktuelles finden. Würde mich aber brennend interessieren!

    Leider handhabt es jedes Bundesland anders. Für NRW habe ich auch keine "Auslegungshilfe" wie für RLP gefunden.

    Da hilft wohl nur eine schriftliche Anfrage an den Ministerpräsidenten oder die lokale Waffenbehörde.

    Schriftlich deshalb, damit man einen Nachweis hat.

  • Outatime777

    In NRW, und NDS sind alle Stände für das sportliche Schießen geschlossen worden, und sind es auch noch.

    Es gibt (nur) in NRW die Ausnahmeregelung, das Kader und Leistungsschützen z.Bsp. in Schale , unter Einhaltung

    der Hygenemaßnahmen erlaubt sind.

    Die Schießnachweise gelten nur für Jäger, und Berufswaffenträger, und nicht für Sportschützen.



    Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
    (Albert Einstein)

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  • Outatime777

    In NRW, und NDS sind alle Stände für das sportliche Schießen geschlossen worden, und sind es auch noch.

    Es gibt (nur) in NRW die Ausnahmeregelung, das Kader und Leistungsschützen z.Bsp. in Schale , unter Einhaltung

    der Hygenemaßnahmen erlaubt sind.

    Die Schießnachweise gelten nur für Jäger, und Berufswaffenträger, und nicht für Sportschützen.

    In RLP gibt es diese Einschränkung auf Jäger/Berufswaffenträger nicht.

    Hat beides Vor- und Nachteile.

    Vorteil - man kann schiessen gehen

    Nachteil - Der Verein muss auch deswegen mit entsprechendem Konzept offen haben

  • In RLP gibt es diese Einschränkung auf Jäger/Berufswaffenträger nicht.

    Hat beides Vor- und Nachteile.

    Vorteil - man kann schiessen gehen

    Nachteil - Der Verein muss auch deswegen mit entsprechendem Konzept offen haben

    "Wir bitten um Beachtung:

    Wegen Corona ist der Sportbetrieb ab 2. November bis auf Weiteres eingestellt! Getätigte Buchungen sind bis zur Wiedereröffnung ohne Gültigkeit! Außerdem finden in diesem Jahr keine Schnupperschiesskurse mehr statt!"

    Berichte mal welche Vereine du meinst. Kann da nicht folgen. Habe vor meiner Türe 7 Vereine. Und die sind alle dicht. Oder ist der Zutritt nur für Insider.

    "Bis auf weiteres dürfen nur Mitglieder der Schützengesellschaft, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind, mit ihren eigenen Waffen eingeschränkt den Schießsport ausüben."

    Hilft den WBK Anwärtern wenig.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Je mehr ich darüber lese um so mehr kommt mir das kotzen. Das Vereine aus Vorsicht zu sind kann ich noch verstehen. Aber dieses unsägliche und beschissene Gesetz mit den Schießnachweisen gehört einfach wieder abgeschafft. Okay man muß Mitglied in einem Verein sein. Alles gut und schön. Der Rest ist aber ein Eingriff in die Privatsphäre des Bürgers. Bin ich ein schlechterer Bürger dem man keinen Waffenbesitz zutrauen kann, nur weil ich an Ostern meinen Schießtermin verpasst habe weil vielleicht anderes wichtiger war. Das ist wie diese beschissenen Module für Kraftfahrer und die Ärztliche Untersuchung dazu. Alle 5 Jahre. Nach meiner bestandenen Untersuchung kann sich mein Gesundheitszustand ein Jahr später drastisch ändern. Trotzdem darf ich dann noch vier Jahre weiter fahren. Was soll dieser ganze Bürokratische Blödsinn in "Lummerland". Alle bis jetzt dagewesenen Täter und Amokläufer mit Schusswaffen waren vorher nie Auffällig und wären trotz dieser hinkenden Verschärfungen durch jedes Gesetz geschlüpft. Irre gibt es überall und wird es auch immer geben. Das ist nun mal der Preis der Demokratie der zu zahlen ist. Heisst es doch immer so schön der Einzelne hat sich der Mehrheit unterzuordnen. Warum beim Schützen umgedreht auf einmal. Warum soll sich unsere Mehrheit auf einmal irgendwelchen Einzelnen "Spackos" unterordnen.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • "Wir bitten um Beachtung:

    Wegen Corona ist der Sportbetrieb ab 2. November bis auf Weiteres eingestellt! Getätigte Buchungen sind bis zur Wiedereröffnung ohne Gültigkeit! Außerdem finden in diesem Jahr keine Schnupperschiesskurse mehr statt!"

    Berichte mal welche Vereine du meinst. Kann da nicht folgen. Habe vor meiner Türe 7 Vereine. Und die sind alle dicht. Oder ist der Zutritt nur für Insider.

    "Bis auf weiteres dürfen nur Mitglieder der Schützengesellschaft, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind, mit ihren eigenen Waffen eingeschränkt den Schießsport ausüben."

    Hilft den WBK Anwärtern wenig.

    Ich sagte doch mehrmals, es liegt in RLP an den Vereinen und nicht an der Landesverordnung.

    Natürlich sind Gastschützen momentan wohl nirgends zugelassen.

    WBK Anwärtern stellt man jemanden zur Seite, der mit ihnen schiessen geht. Ist erlaubt (1 + 1)

    So wird das bei uns gehandhabt.

  • Ich sagte doch mehrmals, es liegt in RLP an den Vereinen und nicht an der Landesverordnung.

    Natürlich sind Gastschützen momentan wohl nirgends zugelassen.

    WBK Anwärtern stellt man jemanden zur Seite, der mit ihnen schiessen geht. Ist erlaubt (1 + 1)

    So wird das bei uns gehandhabt.


    Bei dieser Einstellung fürchte ich, dass Du eine Steilvorlage für die Verbotsfanatiker liefern könntest. "Die Vereine hätten ja Trainingszeiten anbieten können, damit jeder Waffenbesitzer seine Mindestanzahl von Sportnachweisen zum Erhalt seiner WBK nachweisen kann. Selber schuld, wenn man die Vereinsvorstände als Schütze nicht unter Druck gesetzt hat."

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Bei dieser Einstellung fürchte ich, dass Du eine Steilvorlage für die Verbotsfanatiker liefern könntest. "Die Vereine hätten ja Trainingszeiten anbieten können, damit jeder Waffenbesitzer seine Mindestanzahl von Sportnachweisen zum Erhalt seiner WBK nachweisen kann. Selber schuld, wenn man die Vereinsvorstände als Schütze nicht unter Druck gesetzt hat."

    Die Steilvorlage ist doch längst da und nicht von mir. Ich weise nur darauf hin.

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