Was gedenken die Vereine zu tun wenn der Lockdown längerfristig andauern sollte?

  • Vielleicht gibt es noch so eine Anweisung, ansonsten gibts das schon in der WaffVwV zu §4:

    ...Im Rahmen der Überprüfung hat die Behörde daher auch die Gründe zu berücksichtigen, aus denen der Sportschütze bei fortbestehender Mitgliedschaft nachvollziehbar gehindert war, den Schießsport auszuüben (z.B. bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, einem vorübergehenden Aussetzen insbesondere aus beruflichen, gesundheitlichen Gründen oder familiären Gründen). Dies gilt entsprechend auch für eine Überprüfung des Bedürfnisses bei Jägern....

  • Die Schießanlage Philippsburg öffnet in Absprache mit dem Ordnungsamt nächste Woche wieder für Individualsport im Freien.

    "Machen ist wie wollen, nur krasser." ;)

    Dennoch vermisse ich hier (und wie ich finde deutlich überfällig) Aktionen der Verbände!

    Weder in Richtung Politik, noch Schützen kommt irgendwas von den Verbänden.

    Zumindest im BDS in dem ich bin, passiert von Verbandsseite gar nichts.

  • fw114

    Da muss ich dir zustimmen.

    Wichtig ist erst mal das die Beiträge der Vereine reinkommen.

    Genau wie Forum Waffenrecht, die Rechnung kommt immer pünktlich.



    Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
    (Albert Einstein)

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  • Zumindest im BDS in dem ich bin, passiert von Verbandsseite gar nichts.

    Hmh, dann konkretisiere ich mal meine obige Aussage:

    Die BDS-Schießanlage Philippsburg öffnet in Absprache mit dem Ordnungsamt nächste Woche wieder für Individualsport im Freien.

    Desweiteren hat mein BDS-Landesverband (LV 7 Baden-Württemberg) mit Newslettern und auf der Homepage im November als auch nochmal kurz vor Weihnachten zur aktuellen Lage, rechtlichen und finanziellen Themen inklusive Ausblick kommuniziert.

    Was die anderen Landesverbände getan haben kann ich nicht beurteilen.

    Darüberhinaus hat der Bundesverband das Sportjahr geplant, Termine festgelegt, die notwendigen Schießstände bereits reserviert.

    Als Notmaßnahme lief bis Ende 2021 das Verfahren zur Durchmeldung zur DM - für den Fall, daß 2021 keine LMs durchführbar sind.

    Im Bereich IPSC starten die Anmeldungen der einzelnen Disziplinen Stück für Stück. Die IPSC Rifle 1500J-Starterliste ist voll, wir ROs wurden angeschrieben, wann wir Dienst schieben können.

    Die lokale Situation auf den Vereinsschießständen kann der BDS zentral nicht lösen.

    Soweit ich mich erinnere, wurden den Vereinen schon letztes Jahr Muster für Hygienekonzepte zur Verfügung gestellt (evtl. war das nur hier auf LV-Ebene?). Das ist aber ja auch keine Raketenwissenschaft.

    Diese wären zu individualisieren und dem zuständigen Ordnungsamt als Genehmigungsbehörde vorzulegen.

    Es gibt Vereine, die haben das erfolgreich getan. Anderen wurde das Ansinnen abgelehnt und sie haben den Klageweg beschritten.

    Ein größerer Teil, so scheint mir, hat nichts getan. Was willst Du da als Verbandsfunktioniär tun? Hinfahren und den Vereinsvorstand zum Jagen tragen?

    Was sich ja generell in dieser Pandemie zeigt, ist, daß in allen Bereichen brüchige Konzepte nun unter Belastung deutlich knirschen oder sogar zerbrechen.

    Da liegt viel Arbeit vor uns, und ich muß gestehen, es ist vieles verwahrloster als ich es eingeschätzt hätte.

  • Die Schießanlage Philippsburg öffnet in Absprache mit dem Ordnungsamt nächste Woche wieder für Individualsport im Freien.

    "Machen ist wie wollen, nur krasser." ;)

    Die Frage, ob das Aufsuchen eines Schießstandes kompatibel mit den Regelungen der bei uns in BW m.E. immer noch gültigen Ausgangssperre und sonstigen Allgemeinverfügungen ist, scheint mir aber nicht so ganz klar

    :think:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Das Problem ist vielschichtig. Erst mal sind es die unterschiedlichen VO der Länder und dann handelt und agiert jedes zuständige Gesundheitsamt auch noch anders bzw. erlassen die Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte weitergehende Regeln.

    Ich möchte erwähnen, dass der BSSB (DSB Bayern) mMn mit die ersten waren, die ein allgemeines Hygienekonzept erstellt haben. (DSB und so... ;) )

    Das für meinen Stand zuständige Amt hat z.B. mitgeteilt, dass die DSB Vereine hier imKreis eine kollektive Schließung umsetzen, nicht weil sie es müssten.

    Ein sehr kleinteiliges Problem mit dem Förderalismus. Daher muss jeder Verein bzw. Betreiber die E*** haben und den A*** hochkriegen und etwas unternehmen.

    (Entschuldigt die Wortwahl aber das ist meine Wahrnehmung)

  • Nun, mein BSSB-Verein hat ein genehmigtes Hygienekonzept, sonst hätten wir nicht bis Oktober schiessen können, Aber dann kam die Lockdown Light Verordnung, nach der ALLE Sportstätten schliessen mussten, egal ob sie ein Hygienekonzept haben oder nicht.

    Hier die aktuelle Fassung:

    "11. BayIfSMV
    Text gilt ab: 11.01.2021
    Gesamtvorschrift gilt bis: 31.01.2021
    Fassung: 15.12.2020

    § 10
    Sport

    (1) 1Die Ausübung von Individualsportarten ist nur unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 erlaubt. 2Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt. 3Abs. 2 bleibt unberührt.
    (2) Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
    1.Die Anwesenheit von Zuschauern ist ausgeschlossen.
    2.Es erhalten nur solche Personen Zutritt zur Sportstätte, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind.
    3.Der Veranstalter hat zur Minimierung des Infektionsrisikos ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und zu beachten, das auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen ist.
    (3) 1Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist untersagt. ...."

    Nur für Leistungssportler sind Ausnahmen möglich. Schießstände gehören zu "anderen Sportstätten". Da gibt es keine Interpretationsmöglichkeiten auf lokaler Ebene.

    Wichtig ist, dass nicht nur der Betrieb, sondern auch die NUTZUNG untersagt ist. Folglich können nicht mal Einzelpersonen schiessen, die einen Schlüssel und die Standaufsichtsberechtigung haben.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Die Frage, ob das Aufsuchen eines Schießstandes kompatibel mit den Regelungen der bei uns in BW m.E. immer noch gültigen Ausgangssperre und sonstigen Allgemeinverfügungen ist, scheint mir aber nicht so ganz klar

    :think:

    Die persönliche erlaubte Mobilität hängt vom eigenen Wohnsitz ab und den für diesen aufgrund der Infektionslage geltenden Regeln.

    Ansonsten heißt es im Merkblatt zu der ab 11.01.21 geltenden Corona-Verordnung BadenWürttembergs:
    "... Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich."

    https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/reda…n_Januar_DE.PDF

  • Die persönliche erlaubte Mobilität hängt vom eigenen Wohnsitz ab und den für diesen aufgrund der Infektionslage geltenden Regeln.

    Ansonsten heißt es im Merkblatt zu der ab 11.01.21 geltenden Corona-Verordnung BadenWürttembergs:
    "... Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen, ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich."

    https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/reda…n_Januar_DE.PDF

    Ich denke, die in BW vor Weihnachten schon verhängte eingeschränkte Ausgangssperre tagsüber und nahezu völlige ab 20 Uhr(?) wurde bisher nicht aufgehoben.

    Was die Sportausübung betrifft, hat der WSV 1850 e.V. auf seiner Startseite, den ausdrücklichen Hinweis, daß unter die "weitläufigen" Sportstätten nur Bogenplätze fallen, offene und halbgedeckte Schießstände ausdrücklich nicht.

    Es bleibt tatsächlich sehr verworren

    ::dry::

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.


  • Fangen wir mal der Reihe nach an:

    Philippsburg ist ein Prestigeobjekt und erhält entsprechend Aufmerksamkeit im BDS.

    Aus diesem Grund erübrigt sich dazu weiters.

    Viele kleinere haben weder die finanziellen Optionen noch die entsprechende Aufmerksamkeit und Unterstützung durch den BDS, um so etwas erreichen zu können.

    Ein Statement zu einer (Rechts-)Lage ist nicht wirklich hilfreich, um den Sport weiterführen zu können. Auch eine Planung ist nett. Planen kann ich viel, wenn der Tag lang ist. Ob es aber auch umgesetzt werden kann, ist ein ganz anderes Thema.

    Der Job vom Bundes-BDS wäre es bei der Politik bundesweit eine Lösung einzufordern um den Schießsport unter einem Hygiene-Konzept, was für alle gilt, fortführen zu können.

    Sprich: Über die Landesverbände vor Ort gegen die Ordnungsämter, siehe Aachen (Was die gerade alleine machen. Kudos dafür!)

    Ansonsten siehe auch alle erfolgreichen Klagen bisher gegen die Corona-Verordnungen.

    DAS erwarte ich auch vom BDS.

    Die lokale Situation kann man sehr wohl bundesweit lösen, da der BDS Präsident Friedrich Gepperth selber Anwalt ist, könnte man z.B. vor Bundesverwaltungsgericht klagen > für alle oder entsprechende Unterstützung für die Landesverbände anbieten.

    Das passiert aber genau nicht.

    Wie wie ja gerade sehen, ist die Klage in Aachen erfolgreich gegen die Corona-Verordnungen gewesen. Insoweit gehe davon aus, dass auch die Revision beim OVG Münster zugunsten des Shoot-Club in Aachen ausgehen wird.

    Dafür wurden zuviele Corona Beschränkungen bereits vom OVG Münster gekippt.

    Wie man also sehen kann, lohnt der Kampf, es muss nur eben einer anfangen. Da bin ich dem Shoot-Club Aachen sehr dankbar.

    Wäre er nicht so weit weg von mir, wäre ich bereits dort Mitglied.

    Wir lassen uns viel zu viel gefallen, von der Sinnhaftigkeit von div. Gesetzen und Verordnungen fange ich besser gar nicht erst an.

  • da der BDS Präsident Friedrich Gepperth selber Anwalt ist

    Echt jetzt `?

    Ist zwar nicht wichtig, aber das wäre mir neu.

    Zum Rest : Wenn kein Eilantrag angenommen wird, werden die allermeisten Klagen wohl dann entschieden werden, wenn Lockdown kein Thema mehr ist -

    vermute ich jedenfalls.

    ::dry::

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Echt jetzt `?

    Ist zwar nicht wichtig, aber das wäre mir neu.

    Zum Rest : Wenn kein Eilantrag angenommen wird, werden die allermeisten Klagen wohl dann entschieden werden, wenn Lockdown kein Thema mehr ist -

    vermute ich jedenfalls.

    ::dry::

    Ähm, sry mein Fehler, habe Ihn mit Herrn Falk diesbezüglich Verwechselt.

    Herr Falk ist Anwalt.

  • Ich denke, die in BW vor Weihnachten schon verhängte eingeschränkte Ausgangssperre tagsüber und nahezu völlige ab 20 Uhr(?) wurde bisher nicht aufgehoben.

    Langsam frage ich mich echt, warum ich hier für Interessierte hilfreiche Informationen poste und zum Beleg auch noch die offiziellen Dokumente der Landesregierung für euch raussuche - wenn sie am Ende keiner liest.

    Das von mir verlinkte Merkblatt listet genau diese Ausnahme, von dieser tagsüber geltenden Ausgangsbeschränkung auf.

    Wer lieber jammert ... na ja, dann jammert halt.

    Ich war heute schießen.

    Viele kleinere haben weder die finanziellen Optionen noch die entsprechende Aufmerksamkeit und Unterstützung durch den BDS, um so etwas erreichen zu können.

    (...)

    Die lokale Situation kann man sehr wohl bundesweit lösen, da der BDS Präsident Friedrich Gepperth selber Anwalt ist, könnte man z.B. vor Bundesverwaltungsgericht klagen für alle oder entsprechende Unterstützung für die Landesverbände anbieten.

    SAPB mag ein Vorzeigeobjekt des BDS sein, aber die Anlage ist privat finanziert, in Privateigentum und wird als GmbH betrieben. Fritz Gepperth ist auch kein Jurist. Aber er hat viel Geld in diese und seine zweite Anlage in Ostdeutschland gesteckt (und tut es weiterhin), um dem Schießsport und dem BDS, damit uns, einen Sportbetrieb zu ermöglichen, der sonst in dem Umfang undenkbar wäre.

    Es würde mich sehr wundern, wenn der BDS irgendwem, sei es Privatmensch oder Verein, Steine in den Weg legen würde, wenn dieser irgendwo eine große Schießanlage hochzieht und der Allgemeinheit (= weit über die Mitgliedschaft hinaus)

    Man kann lokale Situationen nicht bundeseinheitlich lösen weil Deutschland (aus gutem Grund) föderal organisiert ist. Deswegen gab es ja diese Herumeierei der verschiedenen Landesoberhäupter, die uns leider die jetzige Situation in ihrer Schwere eingebrockt hat. Es bringt den Vorteil, daß man in Regionen mit niedrigen Erkranktenzahlen toleranter zu agieren als in Infektionshochburgen. Leider z.T. dann wieder zu tolerant.

    Gegen eine Verordnung einer Landesregierung oder eine Anordnung einer örtlich zuständigen Behörde kannst Du auf Bundesebene gar nichts tun und gegen die Tür des Bundesverwaltungsgericht klopfen bis Dir die Kohle ausgeht.

    Diese aktuelle Lage läßt in vielen Bundesländern eingeschränkten Sportbetrieb zu. Denen, die interessiert sind, was zu tun, haben ich und andere Hinweise gegeben. Wer lieber nölt, scheint halt lieber zu nölen.

  • Langsam frage ich mich echt, warum ich hier für Interessierte hilfreiche Informationen poste und zum Beleg auch noch die offiziellen Dokumente für euch raussuche - wenn sie am Ende keiner liest.

    Nicht ärgern ..grin-.).. das ist ein ganz allgemeines "Problem" und davon bist nicht nur du betroffen. :sla:

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