so in Hessen nicht richtig, der Profisport darf mit Hygienekonzept. Der Freizeit- und Amateursport nur alleine, zu zweit, oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes auf der ganzen Anlage.
So öffnen wir bei uns zur Zeit auch. Aber das geht nur mit Online Buchung des Standes, damit sich die Leute nicht über die Füße laufen oder sich Schlangen bilden. Büroöffnung und Leihwaffen ist damit auch nicht.
Und beim Schießsport darf damit auf einem Schießstand nur immer eine Person schießen! Da wenn eine zweite anwesend wäre diese dann Aufsicht machen müsste. Damit können quasi nur Schützen schießen die bereits WBK eigene Waffen haben und am besten auch als Standaufsicht registriert sind. Alle Anfänger sind damit komplett gekniffen.
Übrigens der Stand definiert sich dann auch mit den Zugängen. „Mehrere Stände“ die nur über einen gemeinsamen Zugang verfügen gelten in dem Zusammenhang als ein Stand.
https://www.hessen.de/sites/default/…nd_00.01.21.pdf
§2 Abs2
„(2) Der Freizeit- und Amateursport ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand gestattet. Der Trainings- und Wettkampf- betrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur gestattet, sofern diesen ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Der Sportbetrieb ist ferner gestattet zur Vorbereitung auf und die Abnahme von Einstellungstest, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildun- gen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist. Zuschauer sind nicht ge- stattet.“