Verkauf privat über 3. Person

  • Moin,

    stehe grade etwas auf dem Schlauch:

    3 Parteien, privat, persönlich bekannt und die WaffG. Voraussetzungen passen.

    A möchte eine Waffe an C verkaufen. Auf Grund der Entfernung, Corona und einigen anderen Dingen wäre die einfachste Möglichkeit, A übergibt Waffe an B und B dann an C.

    Wie macht man das am besten bzw. ist das überhaupt ohne Stress möglich? Sorry, bisher habe ich entweder über Händler oder direkt gekauft/verkauft. Als "Dealer" war ich noch nicht aktiv.

    Gruß
    DERU

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<)

    die eine Million für den Regenwald kommt von mir!
    die werden auch immer geiziger, jetzt gibt´s nur noch 500.000 ;)
    DIE bescheissen, ich muss mal die Sorte wechseln :teufel:

  • https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html

    Wenn B inhaber einer WBK ist, dann gar kein Problem. §12, Abs 1, 1b -> "vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung"

    (Auf jeden Fall solltest Du aber Person B dann ein entsprechendes Schreiben mitgeben, auf dem Zweck und die Seriennummern der Waffe dokumentiert sind, sowie eine Kopie Deiner WBK.)

    Ohne WBK bei Person B wird es wohl nicht gehen, da keiner der Punkte unter §12 Abs 3 zum Tragen kommt.

    Die Alternative ist dann §12, Abs 2: Du übergibst die Waffe an eine Firma, die gewerbsmäßig Waffen befördert (z.B. Overnite).

  • Sollte das echt so einfach sein? A überlässt also per Leihschein die Waffe an B. B hat den fertig ausgefüllten Kaufvertrag von C vorliegen (Die Angaben von A u. C wurden natürlich im Vorfeld validiert). Vertrag wird gegengezeichnet und fertig. Ist in diesem Moment der Leihschein von A überhaupt noch gültig? Kann C mir auch einen Leihschein ausstellen, obwohl die Waffe bei C noch nicht ein der WBK eingetragen wurde?

    Mal angenommen, der Verkäufer ist grade weg und dann steht die Behörde vor der Tür und will kontrollieren - und nun liegt bei B ne Waffe, die beim Verkäufer noch nicht ausgetragen ist, ihm aber nicht mehr gehört und bei dem Käufer noch nicht eingetragen ist. Könnte mir vorstellen, dass gibt mindestens unnötigen Stress...

    Gruß
    DERU

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<)

    die eine Million für den Regenwald kommt von mir!
    die werden auch immer geiziger, jetzt gibt´s nur noch 500.000 ;)
    DIE bescheissen, ich muss mal die Sorte wechseln :teufel:

  • Da hier so eine rege Beteiligung ist, gehe ich mal davon aus, dass es doch nicht so einfach ist. Ich glaube, 80€ sind gut investiertes Geld für einen Kurier. Allerdings frage ich mich, was diese Typen so eine tolle Legitimation haben, dass die Knarren transportieren - Die letzten waren alles Vögel, da würde ich die Straßenseite wechseln!

    Deutschland hat sich schon lange abgeschafft....

    Gruß
    DERU

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<)

    die eine Million für den Regenwald kommt von mir!
    die werden auch immer geiziger, jetzt gibt´s nur noch 500.000 ;)
    DIE bescheissen, ich muss mal die Sorte wechseln :teufel:

  • Moin,

    stehe grade etwas auf dem Schlauch:

    3 Parteien, privat, persönlich bekannt und die WaffG. Voraussetzungen passen.

    A möchte eine Waffe an C verkaufen. Auf Grund der Entfernung, Corona und einigen anderen Dingen wäre die einfachste Möglichkeit, A übergibt Waffe an B und B dann an C.

    Wie macht man das am besten bzw. ist das überhaupt ohne Stress möglich? Sorry, bisher habe ich entweder über Händler oder direkt gekauft/verkauft. Als "Dealer" war ich noch nicht aktiv.

    Ich weiß nicht, ob die Gesamtprozedur legal ist, aber die einzelnen Schritte sind es sicher: A übergibt die Waffe an B mit Leihschein und schickt gleichzeitig einen unterschreiben Kaufvertrag an C per Post (2fache Ausfertigung). C bekommt den, unterschreibt seinerseits und schickt ein Exemplar an A zurück. Wenn A den bekommen hat, übergibt B die Waffe an C, A und C vermerken den Zeitpunkt der Übergabe auf dem jeweils eigenen Exemplar. Somit ist die Waffe zu jedem Zeitpunkt durch irgendein Dokument abgesichert. Allerdings müsste der Weg von B zu C irgendwie durch Bedürfnis abgedeckt werden, vielleicht als gemeinsames Training. Wenn aber die Sache sich mit 80 (nicht 40?) Euro lösen lässt, dann vielleicht die einfach bezahlen.

    :sheep:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!