Anschreiben zur Angabe der im Besitz befindlichen Magazine

  • Nachdem man mir in Erfurt, Jena und Weimar jeweils andere Antworten gegeben hat, wie nun das Erfassen bzw. Melden der Magazine erfolgt, habe ich gestern nochmal bei meiner zuständigen Stelle in Erfurt angerufen.

    Dort hat man mir mitgeteilt, dass man kein Buch oder sonstige Register über den Besitz führen wird. Es kam natürlich die Bemerkung, dass wenn man nachträglich feststellt, dass man Falschangaben getätigt hat, dies Einfluss auf die Zuverlässigkeit hat. Auch mit dem Beweis in Form eines Kaufbeleges wurde ein bisschen entschärft, in dem man grundsätzlich jedem erst einmal das Datum des Erwerbes etc. abnimmt. Wäre jetzt kein Corona, soll man mit den Magazinen zu denen und die dann vorzeigen.

    Ich frage mich nur, wie die das nachträglich feststellen wollen, wenn man sich um 1 bis 2 Jahre vertan hat. Ich denke mal die Aussage ist einfach Standard, damit man auch ein aufrechter Bürger ist. Eigenlich auch verständlich...

    MfG

  • Nachdem man mir in Erfurt, Jena und Weimar jeweils andere Antworten gegeben hat, wie nun das Erfassen bzw. Melden der Magazine erfolgt, habe ich gestern nochmal bei meiner zuständigen Stelle in Erfurt angerufen.

    Dort hat man mir mitgeteilt, dass man kein Buch oder sonstige Register über den Besitz führen wird. Es kam natürlich die Bemerkung, dass wenn man nachträglich feststellt, dass man Falschangaben getätigt hat, dies Einfluss auf die Zuverlässigkeit hat. Auch mit dem Beweis in Form eines Kaufbeleges wurde ein bisschen entschärft, in dem man grundsätzlich jedem erst einmal das Datum des Erwerbes etc. abnimmt. Wäre jetzt kein Corona, soll man mit den Magazinen zu denen und die dann vorzeigen.

    Ich frage mich nur, wie die das nachträglich feststellen wollen, wenn man sich um 1 bis 2 Jahre vertan hat. Ich denke mal die Aussage ist einfach Standard, damit man auch ein aufrechter Bürger ist. Eigenlich auch verständlich...

    Also nun muß ich mal schmunzeln. Mal ehrlich. Erfurt, Jena und Weimar hat dir verschiedene Antworten gegeben zum Erfassen und Melden der Magazine.

    Dann hast du nochmals in Erfurt angerufen da du scheinbar beim ersten Anruf nicht weiter gekommen bist. Die sagen dann sie führen kein Buch und kein Register über deinen Besitz. Wahrscheinlich nicht. Also man wird es wahrscheinlich nicht führen. Unwahrscheinlich aber schon. Oder. Klingt zwar jetzt nicht logisch aber ?

    Der Kaufbeleg. Auch so eine Sache. Ach wissen sie Herr Beamter den Kaufbeleg zu meinem MG 42 Trommel Magazin hat mein Opa 1943 an der Ostfront verloren.

    Wenn die wollen ( also der Gesetzgeber ) das du etwas meldest ( die Magazine ) und dir die zuständige Behörde erklärt das sie das "wahrscheinlich" nirgends schriftlich festhalten werden in einem Buch oder Register oder was weis ich dann stellt sich mir die Frage. Warum sollst du es dann melden. Wenn ich mir nichts notiere wie will ich dann nachträglich feststellen ob irgend jemand gegen etwas verstossen hat.

    Ich denke mal die Aussage ist einfach Standard, damit man auch ein aufrechter Bürger ist. Eigenlich auch verständlich...

    Ich denke mal deren Aussagen sind eigentlich für den Ar... Eigentlich auch verständlich. Sind wahrscheinlich Beamten. grin-.)

    Oder ich stehe gerade etwas auf der Leitung. Ich denke aber mal wenn du ein altes Stangenmagazin aus dem letzten Krieg auf dem Acker findest sollst wahrscheinlich bei dem extrem gefährliche Ding den Kampfmittel Räumdienst informieren. Wenn es um unseren Gesetzgeber geht. Da ja unser Gesetzgeber aus lauter lange Weile in Brüssel zwischen dem anstrengenden Vier gängigen Dinner ( Hummer und Champagner ) im Restaurant scheinbar nicht ausgelastet ist, und deshalb lauter solche blöden Gesetze auf den Weg bringt hätte ich einen Vorschlag zu Güte.

    Diesen Leuten jedem einen Feldspaten in die Hand drücken. Dann Busweise an die ehemalige Westfront 1914/18 karren, und dann sollen sie erstmal die ganzen Granaten die ihre Beamten Vorväter dort hinterlassen haben ausbuddeln und entsorgen. Da sind die eine Weile beschäftigt. Überlange Magazine die sie finden dürfen sie dann natürlich gleich melden. Anschließend nach Stalingrad die nächste Sauerei weg machen. Das wäre mal eine sinnvolle Aufgabe. Da könnten die Listen führen bis zum St. Nimmerleinstag. Hier noch ne Akte, da noch ne Akte ach noch ne Akte, Akte, Akte. Noch ein Käffchen der Herr Beamten Kollege.

    Wer Langeweile hat der bekommt einen Zettel in die Hand wo hinten und vorne drauf steht. Bitte wenden. Damit kannst du die Brüder den ganzen Tag beschäftigen.

    Rufst du die nochmal an ? grin-.)

    Frag mal in meinem Auftrag an wie man etwas nachtäglich feststellt das man sich vorher nicht notiert hat. Mit dem Würfelbecher ?


    Michl

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Die führen vielleicht keine Listen. Aber von jedem Waffenbesitzer gibt es eine Akte, wo der gesamte Schriftverkehr abgeheftet ist, und wahrscheinlich auch Aktennotizen zu jedem telefonischen oder persönlichen Kontakt. Damit ist die Meldung oder auch Nichtmeldung großer Magazine dokumentiert.

    Ich würde jedenfalls die Meldung (per Einschreiben mit Rückschein ?) der großen Magazine in meinen Unterlagen dokumentieren, falls bei der Behörde doch mal etwas aus der Akte herausgefallen sein sollte.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Die führen vielleicht keine Listen. Aber von jedem Waffenbesitzer gibt es eine Akte, wo der gesamte Schriftverkehr abgeheftet ist, und wahrscheinlich auch Aktennotizen zu jedem telefonischen oder persönlichen Kontakt. Damit ist die Meldung oder auch Nichtmeldung großer Magazine dokumentiert.

    Ich würde jedenfalls die Meldung (per Einschreiben mit Rückschein ?) der großen Magazine in meinen Unterlagen dokumentieren, falls bei der Behörde doch mal etwas aus der Akte herausgefallen sein sollte.

    Ich stelle mir das Lustig vor. Datenschutzgesetz alle ich glaube 6 Jahre Aktenvernichtung. Oder du hast so ein Ding beim Umzug mal verlegt und die kommen jetzt zur Kontrolle. Ja Kontrolle ist noch nicht vorgesehen. Noch nicht. Oder es passiert was mit einem illegalen Automatischen Gewehr. Spezielles Kaliber. Finden aber keine Waffe. Ah ja der Herr "Müller-Meier" hatte doch so ein Magazin dazu gemeldet. Ist ja der erste Weg.Liste abarbeiten. Da machen wir aber mal eine HD ( vorsorglich mit dem SEK. Finden tun wir immer was ) ob er das noch hat. Und wehe du kannst das nicht vorzeigen.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Natürlich wird die Art/Anzahl der Magazine in einer "Liste" geführt. Nennt sich NWR.

    Bei vor 13.06.2017 im Besitz befindlichen Magazinen wird dies an seine Waffenbehörde gemeldet. bei nach dem 13.06.2017 bis zum 30.08.2020 benötigt man eine Ausnahmegenehmigung des BKA´s (welche i.d.R. erteilt wird).

  • Und du glaubst das die Behörden dann die Magazine ins NWR melden?

    Was glaubst du was Sinn und Zweck der Übung ist. Natürlich ist dieser Gesetzesentwurf reiner Bürokraten Humbug. Es wird genug ältere Beamten geben die dies wissen und alles etwas sagen wir mal lascher handhaben. Gerätst du aber an einen dienstbeflissenen Beamten der sich in seiner Stellung profilieren will ( oder der Bezahlungsgruppe wegen muß. Die biedere Ehefrau Erna im Hintergrund. Die Wächterin des schmalen Salärs. Hans nun unternimm mal was du Schlappschwanz ) dann kannst du dir vorstellen was kommt. Du sollst etwas melden. Etwas wovon niemand weis. Freiwillig. Was machst du jetzt ? Es wird alles Registriert. Vorher bist du nie in Erscheinung getreten. Dein Name war immer unbekannt. Vielleicht mal eine kleine Ordnungswidrigkeit. Mal 10 Km/h zu schnell gefahren. Plötzlich findest du deine Adresse im Register vom BKA wieder. Bundes-Kriminal-Amt !!! Es/Du wird etwas kriminalisiert. Ein Magazin. Noch nicht mal eine Waffe. Verständlich wäre noch eine Auflage die Trommelmagazine auf dem Schießstand verbietet. Aber die gibt es ja schon. Der WBK Inhaber ist eh registriert. Aber ein "Zivilist" mit einem simplen Magazin. Das ist ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Bürgers. Das wird in Zukunft die Gerichte beschäftigen. Da wird der "Pöse" Nachbar kollektiv angezeigt. Weil die Hecke zu hoch ist. Und überhaupt. Der hat Magazine zu Hause.

    In meinen Augen demonstriert hier der Gesetzgeber mal wieder seine Unfähigkeit eine klare Rechtslage zu definieren. Vorsorglich soll der Bürger mal im Haus bleiben, es könnte ja Schnee fallen. ( oder du könntest Corona verbreiten. Ist ja nur der Auftakt um weitere Repressalien für spätere Vorhaben in anderer Sache zu testen. ) Ein weiterer Baustein in der sukzessiven Entmündigung des rechtstreuen Bürgers. Was ist der nächste Schritt. Der "Dild*" der Freundin muss gemeldet werden. "Schlampen" Verdacht. Unzucht mit mit nicht EC konformen Befriedigungsgeräten aus China. Ohne Öko Siegel. ( Ganz schlimm. Nicht ökologisch produzierter Latex ) Ganz zu schweigen falls das Ding auch noch in einen Magazinschacht passt. Und Patronen ins Batteriefach. Da muß ein Gutachten von Theresa O oder Tante Beate her. Zweckentfremdung eines Dild*s als unerlaubte Mehrladeeinrichtung. Die stehen urplötzlich mit dem SEK neben dem Ehebett. Natürlich während dem Akt. Die frische Tat. Musst du verstehen. Und wehe du kannst keinen Dild* Schrank in der Stufe 0 vorweisen. Das war es dann. Die bringen nämlich den Fotografen vom Örtlichen Gemeindeblatt mit. Du findest dich dann mit herunter gelassenen Hosen in der Zeitung wieder. Natürlich Rechtskonform mit Mosaik verpixelt vor dem Gesicht. Aber gut sichtbar dein Tattoo auf dem Oberarm. Das sonst niemand hat ausser du. grin-.)

    Freunde ich sehe es kommen. Glaubt mir.

    Euer Referent Mike

    Der Retter des Abendlandes.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Man sollte aber schon darauf achten, dass nicht irgendwo ein Produktionsjahr aufgeprägt, aufgedruckt oder eingespritzt ist. Dürfte sonst schwer zu erklären sein.

    Ja da hast du vollkommen recht. Prinzipiell darf man doch aber machen mit dem Teil was man will. Könnte es auch Lila anmalen. Wenn da mal das Jahr übermalt wird, dann war es nicht mit Absicht.

    MfG

  • Denke mal, dass der Mitarbeiter auf der Behörde den Witz noch seinen Enkeln erzählen kann. Wenn ich eine Telefonzelle finde aus der ich anonym anrufen kann, könnte ich dir diesen Gefallen erfüllen. Ich halt dich auf dem Laufenden!

    MfG

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