Hallo Leute,
ich hatte vor ein paar Tagen eine alte Walther GSP mit .32 Wadcutter und einem Wechselsystem .22 bei einem Händler online gekauft.
Mit der Rechnung und der Bedürfnis-Bestätigung vom Verband (DSB) habe ich aufgrund Corona-Schließung des Amtes für Besucherverkehr WBK und Unterlagen eingeschickt.
Der SA hat mir die Waffe gleich komplett eingetragen, Voreintrag usw.
Die Tage kann mir der Händler den Kauf nun schicken.
Ich habe gerade gesehen, das bei der Munitionsspalte nur ein Stempel beim .32er Wechselsystem ist. Beim .22er ist kein Stempel drin.
Ist da was falsch gelaufen? Beantragt ist ja beides gewesen, oder gilt die Erlaubnis auch für das Kleinkaliber? Ich meine, der SA hat ja beide Systeme eingetragen. Verstehe ich gerade nicht so richtig.
Viele Grüße aus Dresden!