grüne WBK Fragen, Kriegswaffen

  • Hallo,

    Auf die grüne WBK können mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber) erworben werden.

    Ich habe den oben stehenden Satz von google. Was ist da gemeint mit "auch Kleinkaliber" ? ich dachte nur Kleinkaliber. Für CO2 muss man doch nur 18 sein oder sind Gas od Schreckschuss gemeint?

    Und maximal 5,6mm und .22Kaliber mit grüner WBK bei Pistolen. Stimmt das aktuell?

    Und mir wurde gesagt, dass die erlaubten Revolver bei grüner WBK größere Kaliber als die Pistolen haben dürfen. Ist das richtig?

    Noch eine Frage. Ich habe gehört , dass man mit grüner WBK sonst illegale Kriegswaffen in Kleinkaliberversion haben und damit im Verein schießen darf . Stimmt das? Und wenn ja, wie funktioniert es dann?

    freundliche Grüße

  • dennis90 ,

    bitte verrate und mal dein Alter event. noch mehr von Dir .

    Gruß

    Alter: 28

    Ich werde innerhalb des nächsten Monats einem Schützenverein beitreten und eine grüne WBK machen/beantragen und habe jetzt viele Fragen zu Dingen, die ich jetzt im Netz gelesen habe oder über die letzten Jahre in Filmen oder von Freunden gehört habe. Ich habe mich schon länger für Waffen interessiert, hatte aber nie Zeit mich damit zubeschäftigen und nur paar Begriffe und Halbwissen aufgeschnappt.

  • Und maximal 5,6mm und .22Kaliber mit grüner WBK bei Pistolen. Stimmt das aktuell?

    Und mir wurde gesagt, dass die erlaubten Revolver bei grüner WBK größere Kaliber als die Pistolen haben dürfen. Ist das richtig?

    Noch eine Frage. Ich habe gehört , dass man mit grüner WBK sonst illegale Kriegswaffen in Kleinkaliberversion haben und damit im Verein schießen darf . Stimmt das? Und wenn ja, wie funktioniert es dann?

    freundliche Grüße

    Das stimmt alles nicht ! Wo bekommt man so einen Mist erzählt ? Leider muß ich jetzt außer Haus. Später scheibe ich noch zu dem Thema, falls andere Forenkollegen nicht eh schneller sind.

  • Alter: 28

    Ich werde innerhalb des nächsten Monats einem Schützenverein beitreten und eine grüne WBK machen/beantragen

    Bevor Du eine WBK erhälst musst Du:

    min 1 Jahr in einem anerkannten Verband Mitglied sein, Verein reicht nicht.

    Aktiver Schütze sein

    Waffensachkunde Lehrgang absolvieren und Prüfung bestehen

    sauberes Führungszeugnis haben

    Tresor kaufen

    das mal zu den Grundlagen.

    Infos aus Filmen und von Freunden?

    Glotze abschalten und über die Auswahl der Freunde nachdenken...

  • mopper

    leider kann ich den "Daumen hoch-Knopf" nur einmal drücken!


    dennis90

    Wenn du schon mit Google umgehen kannst, dann suche doch mal das Waffengesetz und lese es aufmerksam durch.


    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Einfach mal ne Sachkunde machen, da lernt man das Meiste... Lies doch erst mal hier aufmerksam im Forum die Themen bzgl. Vereine und Waffenrecht durch und wenn du dann noch offene Fragen hast, diese hier stellen...

  • Kleinkaliber = .22er oder .22er Long.

    Schreckschuss ist frei, außer du willst die vor der Tür dabei haben - > kleiner Waffenschein, die WBK reicht dazu nicht.

    Den ganzen anderen Quark kannst du frei kaufen und auch schießen, Zuhause oder auf dem Stand, wenn dieser über die Zulassung verfügt. Sofern du nicht über 7,5 Joule kommst > dann Eintrag WBK

    Das Thema mit Kriegswaffen und 22er dürfen andere beantworten, ich schieße ausschließlich GKP. Kann dazu nichts sagen.

    Auf meinem Stand hat einer ein G36 als KK. War aber ich glaube ein Umrüstsatz, also nur ein Gehäuse wo er die Teile von seinem KK Gewehr einbauen konnte. Wobei der Kollege auch eine Gelbe hat. Aber wie gesagt, habe ich mich noch nicht mit beschäftigt, da für mich ohne Relevanz.


    Edit: ich habe mal gehört das man auch ohne Verein durchs Leben kommt. 1 Jahr Verband ist Pflicht. Wie das deine Behörde sieht wenn du keinen Verein hast ist ein anders Thema. Du musst im Verband sein und min. 12/18x im Jahr dein Training nachweisen.

  • Edit: ich habe mal gehört das man auch ohne Verein durchs Leben kommt. 1 Jahr Verband ist Pflicht. Wie das deine Behörde sieht wenn du keinen Verein hast ist ein anders Thema. Du musst im Verband sein und min. 12/18x im Jahr dein Training nachweisen.

    Habe jetzt auf mehren Seite, wie dem von mir geposteten Link, immer nur gelesen, dass ich Mitglied in einem anerkannten Verband sein muss. Von einem Jahr steht da nie was. Oder geht es darum die 18x Training nachzuweisen, welche ich ja in 3 Wochen machen könnte?

  • Oder geht es darum die 18x Training nachzuweisen, welche ich ja in 3 Wochen machen könnte?

    Ja, es geht bei dem 1 Jahr Wartezeit darum, Dein REGELMÄÍGES Training - d.h. 1 mal mind. pro Monat- oder wenn unregelmäßig- d-h. Du hattest einen Monat kein Nachweis (bei uns im Dezember gibts nur Freundschaftsschießen für die es aber keinen Eintrag gibt ) dann mußt Du 18 Trainingstermine nachweisen können.

    Nur ein 3 Wochen Intensivtraining wird meines Wissens NICHT als Bedürfnis für Sportschützen anerkannt - Du mußt 1 Jahr Mitglied im VERBAND sein - Dein VEREIN muß die Meldung an den Verband machen - hier gab es schon Vorfälle wo der WBK Antragsteller dann blöd schaute weil er zwar ein Jahr Mitglied im Verein war, 12 Monate regelmäßiges Training nachweisen konnte, aber der Verein ihn erst 1/2 Jahr später im VERBAND angemeldet hatte - der WBK Inhaber also nochmal ein halbes Jahr warten mußte...

    Und ja - auch wenn Du Deine WBK hast, mußt Du Dein regelmäßiges 12 mal - oder unregelmäßiges Training (18 mal) weiterhin auch nachweisen .

  • Du must ein Jahr Mitglied in einem Verein sein und Schießdisziplinen trainieren, die der Verband (in dem der Verein Mitglied ist) festlegt.

    Dein Trainingsjahr bestätigt der Verein gegenüber dem Verband. Der Verband bestätigt auf Deinen Antrag das Bedürfnis auf den Erwerb einer Waffe. Damit gehts Du zur Unteren Waffenrechtsbehörde ...

    Außerdem: Führungszeugnis, Sachkundelehrgang und Prüfung
    Ob Mitgliedschaft im Verband ohne Mitgliedschaft im Verein geht, weiß ich nicht.

    Geh einfach mal sonntags zu einem Schützenverein.

    Du kannst aber gern hier nochmal fragen, ob das Jahr tatsächlich zutrifft.X/

  • Habe jetzt auf mehren Seite, wie dem von mir geposteten Link, immer nur gelesen, dass ich Mitglied in einem anerkannten Verband sein muss. Von einem Jahr steht da nie was. Oder geht es darum die 18x Training nachzuweisen, welche ich ja in 3 Wochen machen könnte?

    Du musst dein Bedürfnis nachweisen. Das machst du in dem du 12x im Jahr regelmäßig also jeden Monat 1x oder 18x unregelmäßig gehst. Daraus ergibt sich eigentlich schon von alleine das 1 Jahr Mitglied im Verband. Die Links vom Gesetz suche ich jetzt nicht raus. Steh irgendwo in einem der Paragraphen die du oben ansprachst. Die 18x sind wieder so eine Auslegungssache. Alle 18 Trainings in einem Monat zu bringen, würde wohl eher nicht so gut kommen. Aber glaube mir, wenn du auch nur ein bisschen Spaß daran hast, sind die 18x nach 6 Monaten schon weg.

    Edit: Danke Kalus :) gut auf den Punkt gebracht


    So gefunden:

    Bedürfnis für Sportschützen (§ 14 WaffG)

    Alle wichtigen Informationen

    • Mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, sowie regelmäßige Ausübung des Schießsports. Als „regelmäßig“ wird in der Praxis vieler Behörden eine in der Regel 18-malige schießsportliche Betätigung im Jahr gefordert.
    • Die Waffe muss für die Sportdisziplin nach der Sportordnung des DSB oder der Landesverbände (Liste B) zugelassen und erforderlich sein. Beide Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung des Verbandes glaubhaft zu machen. Dies gilt für bis zu 3 halbautomatischen Langwaffen und bis zu 2 Kurzwaffen.
    • Weitere Waffen können erworben werden, wenn sie zur Ausübung weiterer Disziplinen benötigt werden oder zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich sind und der Verband dies bescheinigt.

      Voraussetzung für die Überschreitung dieses "Regelkontingents" ist die regelmäßige Teilnahme des Antragstellers an Schießsportwettkämpfen.
    • Eine unbefristete Erlaubnis wird erteilt zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition, mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), die auf die sog. Gelbe WBKeingetragen werden.

    Innerhalb von 6 Monaten dürfen nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben werden.

    Das Bedürfnis wird nach 3 Jahren von der Behörde überprüft, danach kann die Behörde das Fortbestehen des Bedürfnisses überprüfen. Zuverlässigkeit und persönliche Eignung werden mindestens alle 3 Jahre überprüft.

    Diese Überprüfung kann grundsätzlich gebührenpflichtig sein.


    Und hier nochmal Offi: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

  • dennis90

    Ich glaube du solltest hier einmal einen Gang zurückschalten!

    Dann solltest du dir das WaffG einmal durchlesen und es verstehen. Zusätzlich kaufst du dir vielleicht noch ein Buch zur Waffensachkunde und liest auch das. Denn haben musst du die Ausbildung so oder so. Vorab würde ich dir raten, dich mit Sportschießen im Allgemeinen zu beschäftigen. Wenn du begriffen hast, was das ist, schau dir vielleicht noch einmal die Überschrift deinen Threads an.....un wenn du dann etwas auffällt, dann schreibe hier weiter.

    Parallel dazu, solltest du dich einmal mit den Leuten in deinem Verein unterhalten. Die sollten dir ebenfalls erklären können, wie das alles geht, was wie wo und warum. Denn auch dazu ist ein guter Verein da.

    Eine Anleitung, "Wie komme ich in wenigen Schritten zur eigenen Knarre?!" gibt es hier nicht, sowas bekommst du nur bei Barzahlung hinter dem Bahnhof....manchmal auch gleich mit der Ware dazu.

    Abschließend solltest du dir neben dem WaffG auch noch einmal die SPO sowie die OBwrB des Verbandes anschauen, in dem du Mitglied bist. Wenn dann noch Fragen offen sind, wird dir hier in diesem Forum eigentlich immer geholfen.


    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Zusätzlich kaufst du dir vielleicht noch ein Buch zur Waffensachkunde und liest auch das. Denn haben musst du die Ausbildung so oder so. Vorab würde ich dir raten, dich mit Sportschießen im Allgemeinen zu beschäftigen. Wenn du begriffen hast, was das ist, schau dir vielleicht noch einmal die Überschrift deinen Threads an.....un wenn du dann etwas auffällt, dann schreibe hier weiter.

    Das mit den Kleinkaliber Kriegswaffen habe ich so von jmd aus einem schützenverein gehört und weil ich mir schon dachte, dass es falsch ist habe ich hier nachgefragt, deshalb der Titel. An einem Buch für Waffensachkunde bin ich interessiert und wäre dankbar für Empfehlungen.

    Eine Anleitung, "Wie komme ich in wenigen Schritten zur eigenen Knarre?!" gibt es hier nicht,

    Darum ging es auch nie. Es waren nur Missverständnisse die durch die ersten paar links bei der google suche aufkamen, deshalb ging ich davon aus man müsse nicht 1 Jahr warten aber wenn ich im Verein die Waffen benutzen kann ist es ja in Ordnung.

  • Auf meinem Stand hat einer ein G36 als KK. War aber ich glaube ein Umrüstsatz, also nur ein Gehäuse wo er die Teile von seinem KK Gewehr einbauen konnte. Wobei der Kollege auch eine Gelbe hat.

    Und dieser Kollege ist Sportschütze? Dann sollte er sich noch einmal mit dem §6 AWaffV beschäftigen. Wobei eine Gelbe WBK mit einer halbautomatischen Langwaffe (unabhängig ob GK oder KK) nichts zu tun hat.

    Wenn er Jäger ist, sieht das ggf. wieder etwas anders aus.


    Noch eine Frage. Ich habe gehört , dass man mit grüner WBK sonst illegale Kriegswaffen in Kleinkaliberversion haben und damit im Verein schießen darf . Stimmt das?

    Nein, das stimmt nicht.


    Hat jemand einen aktuell gesetzlichen Link, wo alle Bedienungen drin stehen?

    Ja:

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/

    https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/

    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

    Wenn Du die Dinger durch hast, solltest Du mehr wissen.

    Kleiner Tipp: Bei den Begriffsbestimmungen in der Anlage 1 WaffG anfangen.

    Noch wichtigerer Tipp: Alles "Halbwissen" vergessen und "aufgeschnappte Begriffe" am Besten auch über Bord kippen. Filme und Freunde sind zu 99% auch keine guten Quellen.

  • Also, wenn man das so liest hier "illegale Kriegswaffen als KK" , möglichst schnell an die eigene Wumme kommen, das beständige Hinterfragen, ob man wirklich aber auch wirklich 1 Jahr Mitglied in einem Verband sein muss .... puh ... da denk ich mir, bist Du reif für eine Waffe ?

    Ganz ehrlich: solche Konversationen bringen den Sportschützenruf in Verruf. Wärst Du bei uns im Verein, würde ich da Fragen stellen.

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