Änderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

  • Bist du dir da sicher ???

    Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligenAusstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2;

    110 % sicher ! Bitte endlich mal zwischen Erwerbsbedürfniss und Besitzbedürfniss unterscheiden !

  • Na mal abwarten was die Verwaltungsvorschrift sagt.

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes? (Berthold Brecht)

  • :hyster: Meine erste ist auch >10 Jahre. Ersteintrag war ne Bedürfnissfreie :think: und welcher Stichtag gilt da jetzt???:Hut:

    Ab Eintrag der ersten Waffe. Das ist recht klar im Gesetz, da dürfte auch die Verwaltungsvorschrift nichts ändern.

    "Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen..."

    Sarkastisch gesagt ist ja die Änderung da eine Klarstellung auch bezüglich 12/18 und jetzt auch 6/12 bzw 1/Quartal.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • :) Wenn zu viel Geld übrig bleibt in Zukunft.

    1886 meinte Wyatt Earp über Doc John Henry Holliday in einem Interview:
    Doc war ein hochgewachsener dünner aschblonder Kerl, fast tot durch die Tuberkulose, und zugleich der geschickteste Spieler und der kühnste, schnellste, tödlichste Mann mit einer Waffe, den ich jemals kannte.“

  • Dann brauchst du die Vereinsbescheinigung. Unser Vereinsvorsitzende hat vor kurzem gesagt: "Leute, kommt zum Training und führt das Schießbuch. Ich werde keinem so eine Bescheinigung einfach so unterschreiben".

    Dazu muss man die Überlegung Rechnung tragen warum das so geschaffen wurde. Um älteren Schützen die nicht zwangsweise jeden Monat bzw auch mal gesundheitlich betroffen sind - gleich Knüppel in den Weg zu legen.

    In dem Fall - rein um den Erhalt des bestehenden Bedürfnisses, genügt die Bescheinigung der Mitgliedschaft. - Nicht die Trainingsnachweise. Ich habe ältere Schützen - die gehen kaum zum Training dafür jedoch immer noch regelmäßig zu Wettbewerben.

    Nach meiner Meinung liegt der Vorsitzende falsch. Damit riskiert er seine Abwahl. Auf welcher Rechtsgrundlage er das so entscheidet, - und kein Vorstandsbeschluss ist dafür nötig. Weil das Gesetzeslage ist und kein Vereinsgnaden.

    Für den Neuerwerb - nach Grundkontingent - liegt weiterhin die 12/18 Regel für das Bedürfnis unabhängig davon, wann die erste WBK erteilt wurde.

    Für den Neuerwerb - nach erweitertem Bedürfnis - analog mit entsprechenden zusätzlichen Nachweisen.

    Aber eben NICHT für ein bestehendes Bedürfnis nach 10 Jahren.

  • Denke kommt darauf an, was man als Verein dem Mitglied bescheinigt. Wenn man nur die Mitgliedschaft bescheinigt, gibt es keinerlei Grundlage das zu verweigern. Wenn man neben der Mitgliedschaft bescheinigt, dass das Mitglied auch regelmäßig schießt, so kann man das natürlich nur, wenn Derjenige auch zum Schießen kommt.

  • Ich frage mich, was diese Aussge im WafG soll:

    "Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht,

    bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind..."

    Faktisch heisst dass, dass wenn ein LWB hier im Forum oder dem Fratzenbuch oder sonstwo eine Äußerung gegen Migranten & Co gemacht hat, einem der Verlust der Zuverlässigkeit droht, sprich man seine EWB und somit auch seine Püster verliert.

    Oder anders, wer seine Meiung zur Flüchtlingskries frei äußert (GG) ist per se nicht Zuverlässig um Waffen zu besitzen.
    Man kann also wählen zwischen freier Meinungsäußerung udn Waffenbesitz?

    Ich glaub ich spinne!

    ---------------
    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind..."

    Hmmm.... Das ist wohl Auslegungssache.

    Ich bin z.B. sehr wohl FÜR das friedliche Zusammenleben der Völker.

    Sehr viele der Neuankömmlinge eben nicht, die wollen due Kuffars duch am liebsten gleich killen - und DA bin ich dagegen.

    LG

    -Michael

    Aber grundsätzlich beäuge ich es mit Mißtrauen, wenn dann von den falschen Leuten jedes Wort

    auf die Goldwaage gelegt werden könnte, und evtl. aus dem Zusammenhang gerissene Zitate plötzlich

    mißbraucht werden könnten.

    Aber hier gilt eben schon immer: "Feind hört mit !"

  • Faktisch heisst dass, dass wenn ein LWB hier im Forum oder dem Fratzenbuch oder sonstwo eine Äußerung gegen Migranten & Co gemacht hat, einem der Verlust der Zuverlässigkeit droht, sprich man seine EWB und somit auch seine Püster verliert....

    Genau das bedeutet es.
    Das gilt übrigens auch für „Pegidaparolen“.

    Es ist eine sinnvolle und richtige Erweiterung des Gesetzes.

  • Wir hatten mehrere Jäger und Sportschützen im Verein, die hatten das ganze Programm von „M. muss weg“ über „Lügenpresse“ bis zur Ausländerhetze drauf.

    Wir haben die mehrfach darauf hingewiesen, dass wir sowas bei uns nicht dulden. Die haben einfach weitergemacht, das hat die überhaupt nicht interessiert.

    Daraufhin wurde die untere Waffenbehörde informiert und es hat genau 7 Tage gedauert, bis jeder von ihnen seine JJS, die WBK’s und Waffen abgeben musste. Zwei haben dagegen im Eilverfahren geklagt, wurden aber abgewiesen.

    Ich halte das für absolut sinnvoll und richtig.

  • Daraufhin wurde die untere Waffenbehörde informiert und es hat genau 7 Tage gedauert, . . .

    Ich halte das für absolut sinnvoll und richtig.

    Oh, was soll ich davon halten?

    " Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der . . . !"

    "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!"

  • Wir hatten mehrere Jäger und Sportschützen im Verein, die hatten das ganze Programm von „M. muss weg“ über „Lügenpresse“ bis zur Ausländerhetze drauf.

    kannst Du bitte erklären, was "das ganze Programm" bedeutet?

    Hat jemand gesagt, daß Merkel weg müsse und wurde darum seitens des Vereins ermahnt bzw. an die Behörde gemeldet?

    Oder wurden da offenkundig Anschläge geplant?

    Denn was Du da beschreibst, sind äußerst drastische Maßnahmen - finde ich.

    Gruß,

    Katz

  • Denn was Du da beschreibst, sind äußerst drastische Maßnahmen - finde ich.

    Gruß,

    Katz

    Den letztendlichen Ausschlag hierfür waren Aussagen wie „man hätte ja im Tresor die passende Antwort liegen und im Wald wärs dann eben Notwehr gewesen, die Bimbos wollten unsere Waffen rauben“.

    Sagt jetzt bitte nicht, ihr wollt solch braunen Bodensatz in euren Vereinen haben.

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