Änderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

  • Kommt vielleicht auf die Vertrauensbasis zu seinem SB an.
    Wenn die Erklärung nachvollziehbar ist, erkennt es die Waffenbehörde wahrscheinlich an.

    Es muss aber die Behörde beweisen, dass sich die Gegenstände zum Tag X nicht im rechtmäßigen Besitz befunden haben. Nicht umgekehrt.

    Aber ich sehe schon, hier wird noch viel Praxis und Richterspruch nötig sein um das alles zu klären.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Und wenn man sie zum weiteren legalen Besitz anmeldet werden sie wirtschaftlich wertlos, da man sie in Zukunft dann an Niemanden mehr legal verkaufen kann ... Die Ausnahmegenehmigung für den weiteren legalen Besitz gilt dann leider nur für die Person und nicht für den registrierten Gegenstand an sich.

    Das war von Anfang an durch die RL klar, aber ist immerhin besser als gar nichts.

    Der wirtschaftliche Wert ist aber eh egal, denn man selbst verkauft die Magazine im Regelfall nicht, sodass sich daraus auch kein wirklicher Schaden ergibt.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Ein wirtschaftlicher Schaden ergibt sich allein schon durch die Tatsache, dass ein Verkauf nicht mehr legal möglich ist. Auch wenn man die dazugehörige Waffe weiter verkaufen sollte, darf die Magazine der Waffenkäufer nicht mehr mit übernehmen.

  • darf die Magazine der Waffenkäufer nicht mehr mit übernehmen.

    So und jetzt habe ich auch mal endgültig in diesem KASPERLAND NEOGARMANIEN die FAXEN sowas von Dicke, dass literweise FAXE nix dran ändern könnte:

    Die können verbieten, was sie wollen. Mich würde interessieren und ab diesem Punkt wird es eigentlich interessant:

    WIE zum Geier wollen sie das denn kontrollieren?!

    Es gibt zwei Möglichkeiten:

    ERSTENS -> GAR NICHT!

    Dann ist dieses Verbot schlichtweg in Gesetz gekippte DUMMHEIT. Als nächstes beschließen sie ein Gesetz, dass es Dir verbietet "RASSISTISCHE GEDANKEN" zu hegen. Auch dabei würden die vielen FANBOYS Applaudieren und ein von: "ENDLICH! LÄNGST ÜBERFÄLLIG!" labern, nur ist es absolut WIRKUNGSLOS!

    Warum? Logo: WIE wollen Sie in Deinen Kopf gucken? Selbst wenn man es KÖNNTE: MASSIVSTE RIEGEL würden rechtsstaatlich wirken, bevor einer auch nur in die Nähe Deines Kopfes geraten dürfte! EBENSO Durchsuchungen... die HÜRDEN für Ermittler sind schon schwer... für EINFACHE KONTROLLETIS ist eine Durchsuchung selbst wenn die Polizei dabei ist RECHTLICH UNMÖGLICH! Dazu müsste ein RICHTER mehrere FAKTISCHE ANLÄSSE erkennen und einen BESCHLUSS fixieren... bei einer ROUTINEKONTROLLE? Wenn dies möglich WÄRE, hätten wir andere Probleme: Wir kommen wir schnell aus diesem Land raus und wo beantragen wir als Verfolgte am besten Asyl?

    Weil das Recht auf Privatssphäre nicht nur vom bereits durchlöcherten Deutschen Recht geschützt ist, SONDERN EIN MENSCHENRECHT darstellt. DAS EINZIGE, was Dir die "Politiker mit besonderer Begabung" also verbieten, ist die Aufbewahrung Deiner ja "PÖÖÖÖHSE!" illegalen Magazine DIREKT IM UMFELD Deines Tresores.

    Denn mehr als dieses DIREKTE UMFELD wird nie ein Kontroletti zu sehen bekommen!

    WIE ALSO sollen so SCHWACHSINNIGE VERBOTE denn erfasst werden?

    Man KÖNNTE, wenn man den Aluhut aufsetzt, als zweite Möglichkeit BEHAUPTEN:

    Dann geht eben mit einer "Anlasslosen Nachschau" einfach gleich eine komplette HAUSDURCHSUCHUNG einhergehen lassen.

    Darf ich mich dafür als ERSTES ANMELDEN, bitte?!

    Ich beantrage dann bei TRUMP persönlich Asyl und verklage den Misthaufen "NEOGERMANIEN" auf MILLIONEN vor dem Gerichtshof für Menschenrechte und lache mir bis zum Ende meiner Tage in meiner Villa mit Meerblick und eigenen Steg auf Hawaii ins Fäustchen!

    Selbst WENN die so ein Magazin im Haus finden würden: Ist der Besitz dann für die GANZE FAMILIE VERBOTEN? Oder nur mir als LWB?!

    Selbst wenn die Lütten Volljährig sind und dann selber LWB werden: WEM gehört die Waffe, in der das "PÖÖÖHSE DING AUS DEM REGAL" passt? Genügt der Zugriff auf die Waffe bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung?!

    So, so ... SIPPENHAFT?! Aber CLANMITGLIEDER, die man eindeutig an ihren NAMEN erkennt, die dürfen auf der anderen Seite bei der Berliner Polizei ihren "DIENST" an wem auch immer (?!) schieben, weil ja Familie nicht Familie ist und der eine mit den "DINGEN" des anderen nix zu tun hat?!

    Wenn Gesetze nur auf ANGST basieren, oder einfach ÜBERTREIBEN: OKAY! Übervorsichtig und übertrieben war die Anpassung nach WINNENDEN bereits. Irgendwo kann man mit auch tiefen Einschnitten wenigstens zurecht kommen, wenn genug Traumapatienten jammern! Möchte ich ja auch nicht mit tauschen und so gibt aus PIETÄT leider automatisch ZU VIEL FREIHEITEN PREIS. DAS WAR EINMAL!

    Heute aber... heute... ACH... ohne ausfallend zu werden muss ich der Politik einfach recht geben: Es FEHLEN vor allem in der Politik FACHKRÄFTE! Der Mangel ist GEFÄHRLICH! In der Industrie für den Wohlstand... und in der Politik für die DEMOKRATIE!

    SCHWACH - SINNIG weil nicht einmal von der TAPETE ZUR WAND denkend! SCHWACHE Sinne für die AUSWIRKUNGEN seines Handelns ist für Politiker heute wohl eine KERNKOMPETENZ? Nicht nur, was das Waffenrecht betrifft...

    Aber zurück zu den Verboten und der Politik:

    VERBOTE, die NICHT DIE BOHNE EINER CHANCE HABEN DURCHGESETZT ZU WERDEN und auf ZUFALLSTREFFER angewiesen sind, sind WIRKUNGSLOS! Ein SATZ, der so LOGISCH ist, wie: DER KREIS IST RUND. Aber wie man einem armen Menschen, das mit massivsten Hirnschschäden nach einem Schlaganfall zu Kämpfen hat, geduldig die Nicht-Quadratur des Kreises erneut erklären muss, ... ==> sollen wir nun unseren Politikern erklären, dass Gesetze auch eine CHANCE AUF WIRKSAMKEIT haben MÜSSEN, weil anderes VERFASSUNGSFEINDLICH ist?! #Einzelfallverbot #SchrankenSchranken #Verhältnismäßigkeit #Wesensgehalt_ERHALTUNGSGEBOT_Artikel2GG ...etc....

    Wow... ich hätte nicht gedacht, dass wir, wie wir in Australien sehen, so früh mit so massiven Folgen der TROCKENHEIT zu kämpfen haben... und ich dachte nicht, dass unser Land demokratisch und rechtsstaatlich gesehen SO SCHNELL SO WEIT BERGAB GEGANGEN IST! Verblüffend, dass die Zeit nicht nur technologisch schnellebig ist, sondern aus schönen UTOPIEN leider eine IDIOKRATIE wird... FRIEDEN will jeder! Ich am meisten und MEINE RUHE... nur sollte das alles NICHT NUR AUF PAPIER STEHEN und für enorme EINKÜNFTE weniger sorgen... NEIN: FRIEDEN und RUHE sollten REALITÄT WERDEN, da kann man übereifrige UMGEKEHRTE MEPHISTOS nicht brauchen: STETS DAS GUTE WOLLEN und doch BÖSES SCHAFFEN.... und zwar DURCH DULDUNG! Denn was, wenn nicht DULDUNG ist das erstellen von Gesetzen, die nicht gegen KRIMINELLE, sondern die Rechtschaffenen wirken?! Ist das nicht am Ende schon BEIHILFE?!

    :indian1:

  • Ein wirtschaftlicher Schaden ergibt sich allein schon durch die Tatsache, dass ein Verkauf nicht mehr legal möglich ist. Auch wenn man die dazugehörige Waffe weiter verkaufen sollte, darf die Magazine der Waffenkäufer nicht mehr mit übernehmen.

    Ich würde zukünftig sowieso keine Altbestandswaffe oder Magazine mehr verkaufen, aber das ist meine private Meinung und Philosophie.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Waffe, verkaufen ? Wie sollten diese Worte zusammen in einen vernünftigen Satz passen?8|

    Na ja, eine Bestandsbereinigung konnte "eigentlich" aus den verschiedensten Gründen Sinn machen, so ist das auch wieder nicht.

    NUR

    solche "ansich" vernünftigen Vorgehensweisen werden durch das neue Gesetz ähnlich sinnvoll beeinflußt wie der Alkoholkonsum bei Mengenbegrenzungen.

    Bis vor kurzer Zeit habe ich immer wieder mal Unnötiges verkauft, gelegentlich mal was Neues dazugekauft.

    In der künftigen Situation mit de facto totalem Erwerbsverbot geht bei mir natürlich auch nichts mehr weg ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Bis vor kurzer Zeit habe ich immer wieder mal Unnötiges verkauft, gelegentlich mal was Neues dazugekauft.

    Wollte ich schon liken, weil es mir auch so geht, hatte mich aber verlesen.

    Richtig soll es wohl heißen: Bis vor kurzer Zeit habe ich immer wieder mal Unnötiges gekauft, und dazu immer öfters mal was Neues dazugekauft.


    Wer BRAUCHT denn schon einen Walker, UND einen Dragoon UND einen Colt Pocket und einen 1851 Navy UND einen 1860 Army UND einen 1861 Navy UND einen Remingon New Army UND ........ außer zum Sport und weil die Dinger einfach schön sind und jeder etwas anders ist und jeder andere Herausforderungen stellt und .........

    Wirklich brauch ich vielleicht nur ein Bett, einen Stuhl, einen Tisch, einen Schrank, Luft zum Atmen, etwas Nährmittel, Wasser (also etwa Altenheimniveau) und dazu dann eine Menge Schnaps, um die Misere vergessen zu können ::(

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • MASSIVSTE RIEGEL würden rechtsstaatlich wirken, bevor einer auch nur in die Nähe Deines Kopfes geraten dürfte! EBENSO Durchsuchungen... die HÜRDEN für Ermittler sind schon schwer... für EINFACHE KONTROLLETIS ist eine Durchsuchung selbst wenn die Polizei dabei ist RECHTLICH UNMÖGLICH! Dazu müsste ein RICHTER mehrere FAKTISCHE ANLÄSSE erkennen und einen BESCHLUSS fixieren...

    Soso, die Hürden für Ermittler sind schon schwer.

    Dazu folgendes: Letztes Jahr haben sie bei meinem Bekannten (WBK Inhaber) das Haus auf den Kopf gestellt und dabei 20 (legale) Waffen (15 davon <F> Luftgewehre) sichergestellt.

    Grund für den Durchsuchungsbeschluss: Er hatte vor 8 Jahren online zwei Exportfedern für ein Luftgehwehr bestellt, und inzwischen längst vergessen.

    Diese beiden Federn wurden während der Durchsuchung übrigens originalverpackt gefunden, was die "Kontrolletis" aber nicht davon abhielt alle im Haus befindlichen Waffen sicher zu stellen (obwohl davon im DB nichts zu finden war).

    Ein gutes halbes jahr später bekam er alle Waffen unbeanstanded zurück.

    Der Kommisar, welcher die Durchsuchung leitete meinte übrigens, dass er im Umkreis noch 7 weitere Durchsuchungen wegen Exportfederbestellungen durchführen wird.

    So läuft das in unserem Rechtsstaat nämlich, einige, welche sich schlau noch schnell ein paar große Magazine zulgelegt haben können sich schon mal warm anziehen.

  • Richtig soll es wohl heißen: Bis vor kurzer Zeit habe ich immer wieder mal Unnötiges gekauft,

    Nein, ich weiß schon recht gut, was ich ausdrücken will und schreibe das dann auch so !

    Ich habe i.S. Waffen noch NIE Unnötiges gekauft, da hatte alles seinen Sinn und Zweck, denn für Unnötiges war mir mein Geld und der Platz auf der WBK zu schade.

    Wenn aber z.B. eine erstklassige Freie Pistole im Bestand ist und der Medizinmann mir bestätigt, das einhändig tatsächlich nicht mehr gehen wird, dann war das Teil definitiv "unnötig" und ging weg, dafür wurde dann etwas gekauft, was sinnvoll nutzbar und nicht auf einhändigen Anschlag begrenzt war.

    "Freie Pistole aufgelegt" gibt es nun mal nicht ::lachen2::::lachen2::::lachen2::

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • So was ähnliches ist auch einem Bekannten von mir passiert.

    Sagen wir so: Wenn ich in letzter Zeit online ein paar Magazine gekauft habe, ist es vielleicht besser dafür eine Ausnahmebewilligung zu beantragen und in meinem Fall gleich anzugeben, dass ich sie inzwischen abgesägt habe und der Behörde die abgesägten Unterteile nebst der zugehörigen Rechnung auf den Tisch zu legen. Damit hat sie dann was zum abheften und ein Bisschen Beschäftigung für den langweiligen Behördenalltag. Angenommen, sie würden mir nachträglich die Ausnahmegenehmigung versagen, was ja ein Witz wäre, könnte man mich doch nicht dafür bestrafen weil eine Bestrafung aufgrund eines rückwirkend verhängten Verbots eindeutig vollkommen rechtswidrig wäre.

    Aber Du hast Recht, solche Dinge könnten den fadenscheinigen Anlass für willkürliche Hausdurchsuchungen liefern. Und die sind im besten Falle ziemlich lästig und ungemütlich und im ungünstigsten Fall finden sie noch irgendwas anderes, woraus sie Dir einen Strick drehen können. Theoretisch könnten sie Dir sogar, wenn Du ein großes Magazin meldest, zu dem Du keine Rechnung mehr hast, ihre "Sturmtruppe" ins Haus schicken um Dir bei der Suche nach der verschollenen Rechnung ein Bischen zu helfen! So ähnliche Geschichten sollen außerhalb des Waffenrechts sogar schon vorgekommen sein, sogar mit der völlig absurden Begründung, man wolle nach entlastendem Material suchen! Was heutzutage deutsche Richter alles absegnen...::(

    Und wenn sich der zuständige Richter weigert, dann wartet man eben bis er dienstfrei hat, geht zu einem befreundeten Staatsanwalt und beantragt einen Durchsuchungsbeschluss wegen "Gefahr im Verzug", fertig. Wenn dann hinterher nach Beschwerde von einem Gericht die Hausdurchsuchung als rechtswidrig eingestuft wird, passiert den Verantwortlichen rein gar nichts, nach dem Motto "halb so schlimm, jeder macht mal Fehler". So ist er eben der deutsche Rechtsstaat.

    Deshalb: wenn man alte Magazine besitzt, am Besten gar nix melden und die Sachen aus dem Haushalt entfernen.

  • Das war von Anfang an durch die RL klar, aber ist immerhin besser als gar nichts.

    Der wirtschaftliche Wert ist aber eh egal, denn man selbst verkauft die Magazine im Regelfall nicht, sodass sich daraus auch kein wirklicher Schaden ergibt.

    Du darfst sie aber auch nicht mehr benutzen. Darin sehe ich schon einen Schaden. Nehmen wir mal an, Du hättest ein Haus in Deinem Besitz und der Staat würde Dir verbieten es zu betreten, aber auch es verkaufen oder zu vererben, was wäre das Haus dann noch wert? Alternativ dürftest Du es nur dem Staat kostenfrei überschreiben um Dich von der Last zu befreien. Dann könntest Du es auch gleich anzünden, oder nicht?

  • Captain Cat

    Du kennst sicher die Begriffe "frozzeln" und Selbstironie?

    ::frinds::

    Ich hab eigentlich nur "Unnötiges" gekauft, denn das sind alles "nur Dinge für ein Hobby", und für das Überleben absolut unnötig.

    Im Sinne des Gesetzes natürlich erforderlich für den Sport und dem Bedürfnis als Sportschütze entsprechend.

    Wie gesagt: Wer braucht denn schon ein Hobby?

    Niemand braucht ein Motorrad, niemand braucht ein Auto, wo er doch auch mit Bus und Bahn fahren kann, niemand braucht den ganzen Luxus unserer Gesellschaft. (Nicht brauchen = unnötig) Eine Tonne und etwas Sonne sind auch ausreichend.

    Aber das hast Du schon längst verstanden.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • "BRAUCHEN würde man kein einziges dieser Dinge. VEGETIEREN kann man auch ohne. Aber LEBEN NICHT!"

    Bedürfnisfrei zu leben kann auch lebenswert sein, denn es sind die Dinge, mit denen wir uns selbst gefangen halten. So zeigen und zeigten es "heilige Männer und Frauen", Asketen, Sadus, lehrten es manche Philosophen.

    Aber für MICH machen die kleinen und großen "unnützen" Dinge, (wozu auch Kunst im weiteren Sinne gehört) das Leben lebenswert und machen den Unterschied zum Vegetieren.

    (Und mit befürfnisfrei und Bedürfnis sei der Bogen zu den Waffen gezogen)

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • BEDÜRFNISFREI LEBEN geht nicht. Ganz wenige Menschen, nicht einmal im Millionstel Bereich, schaffen es mit rein energetischer Nahrung und können ohne materielle Nahrung viele Jahrzehnte überleben. Wenn der entsprechende Kult 'mal wieder modern ist, bringen sich tausende Möchtegern-Nachahmer um. Anderes Thema - will nur sagen: BedürfnisFREI ist für den normalen Menschen nicht. Von Lebensqualität reden wir dabei gar nicht, die kann mit etwas weniger tatsächlich höher werden.
    ABER: DEN wesentlichen Punkt bei der Sache muss man beachten: FREIWILLIG, AUS EIGENEM ANTRIEB! Und: Verzicht macht nicht besser, er stellt lediglich einen Anderen Zugang zum Leben dar.

    Der AUFGEZWUNGENE VERZUICHT durch Machthaber und zum ausschließlichen Nutzen dieser Machthaber hat nichts mit bedürfnisfreiem Leben zu tun, und es ist bei denen ja nicht Schluss bei materiellem Verzicht (den sie selbst NICHT leben), dazu kommt der Verzicht auf Krankenversorgung, Bildung, Altenversorgung, eigenem Lebensraum und Rückzugsmöglichkeiten, etc. etc., die Liste ist lang. Und dieses Verhalten der Mächtigen steigert in Wahrheit die Bedürfnisse der Menschen, - wer ständig beraubt wird sehnt sich danach, endlich wieder einmal etwas haben zu dürfen, ohne dass Herrscher es einem sofort wieder abnehmen wollen.

    besten Gruß

    Werner

    Volle Zustimmung!

    :thumbup:

  • Du darfst sie aber auch nicht mehr benutzen. Darin sehe ich schon einen Schaden. Nehmen wir mal an, Du hättest ein Haus in Deinem Besitz und der Staat würde Dir verbieten es zu betreten, aber auch es verkaufen oder zu vererben, was wäre das Haus dann noch wert? Alternativ dürftest Du es nur dem Staat kostenfrei überschreiben um Dich von der Last zu befreien. Dann könntest Du es auch gleich anzünden, oder nicht?

    Wo steht geschrieben, dass man sie mit AB nicht mehr benutzen darf ?



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Wo steht geschrieben, dass man sie mit AB nicht mehr benutzen darf ?

    Ausnahmebewilligung hin oder her, vorausgesetzt man bekommt eine für den Besitz, nutzen durfte man Magazine in HA über 10 Schuss als Sportschütze

    in Deutschland auch nach bisheriger Gesetzeslage nicht.

    AWaffV § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen......

    3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

    Ich glaube kaum das diese Verordnung in Zukunft anders formuliert wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!