Kommt vielleicht auf die Vertrauensbasis zu seinem SB an.
Wenn die Erklärung nachvollziehbar ist, erkennt es die Waffenbehörde wahrscheinlich an.
Es muss aber die Behörde beweisen, dass sich die Gegenstände zum Tag X nicht im rechtmäßigen Besitz befunden haben. Nicht umgekehrt.
Aber ich sehe schon, hier wird noch viel Praxis und Richterspruch nötig sein um das alles zu klären.