>Ich hab ja einen Benzin-Rasentrimmer den man mit nem Aufsatz zum
>Hochentaster umbauen kann... Das ist auch ne kleine Kettensäge..
>IS das nun Illegal?
Ja natürlich - das ist ja genauso wie wenn ich auf ein Gewehr ein Bajonett aufpflanze - nur noch
viel schlimmer.
Aber was ich mich wirklich frage, bei der Schalldämpfer-Diskussion für Jäger und ähnliches:
Muss ich jetzt von meiner Säge den Auspuff abmontieren ? Sonst könnte ich mich ja viel zu
leise an meine Opfer heranschleichen...
Also da muss dringend eine gesetzliche Regelung her - Schalldruck in 10 m Entfernung im Leerlauf
mindestens 85 dB, bei Nenndrehzahl mindestens 100 dB.
>Muss das dann zu meinem Rasentrimmer als Wechselsystem eingetragen werden ?????
Nein, weil das ja die Grundeigenschaften des Gerätes verändert. Das bedarf also einer separaten
Einzelabnahme durch einenamtlich vereidigten Sachverständigen, und einer Ausnahmegenehmigung
des Bundesamtes für Landwirtschaft.
Selbstverständlich ist diese Ausnahmegenehmigung zeitlich befristet, und muss jährlich erneuert
werden - hierzu ist das ein Nachweis erforderlich, dass das Bedürfnis immer noch besteht.
Der blosse Besitz eines Obstbaumes ist hierzu nicht ausreichend !
>Und das Nukacola Quantum das aus der Fabrik kommt ist Eisgekühlt. Das taugt nicht zum verbauen....
Pah, Du böser Bube !
Du weisst doch ganz genau, dass man Fabrik-Cola nicht delaborieren oder umfüllen darf !
Selber brauen wird auch nicht gerne gesehen. Wenn überhaupt, musst Du gegen Vorlage Deines
Bezuigsnachweises eines der Genehmigten Konzentrate erwerden, und dieses für die Füllung Deiner
Mininukes verwenden.
Da diese Konzentrate einen nicht unbedenklichen PH-Wert haben, versteht es sich von selbst, dass Du
dies als Gefahrguttransport anmelden und genehmigen lassen musst - durch Wasserschutzgebiete darfst
Du damit auf keinen Fall fahren.
>Gibt es vielleicht sogar ein Kettensägengesetz mit dazugehörigen Kettensägenverwaltungsvorschriften?
Selbstverständlich. Dieses ist aber noch nicht öffentlich, weil Teile davon manche Gartenbesitzer verärgern könnten.
Diese Dinge werden bis nach den Wahlen zurückgehalten. Es werden auch noch Gespräche mit den Sägenherstellern
geführt, ob man evtl. die Lebensdauer der Geräte definiert begrenzen kann. Das würde nämlich die Probleme
mit geerbten Kettensägen etwas abmildern, und die Frage nach zuverlässigen Blockiersystemen für Erbsägen lösen.
Ausserdem ist angedacht, die Regelungen auf andere gefärliche Werkzeuge (Tischkreissägen, Nagelpistolen,
Stichsägen, Bohrmaschinen) auszudehnen. Auch muss noch die potentielle Gefahr und das Drohpotential von
"angeblich harmlosen" Werkzeugen wie Latthämmern, Schraubenziehern und ähnlichem abgewägt werden.
LG
-Michael