Beiträge von Buchi0

    >Ich hab ja einen Benzin-Rasentrimmer den man mit nem Aufsatz zum
    >Hochentaster umbauen kann... Das ist auch ne kleine Kettensäge..
    >IS das nun Illegal?


    Ja natürlich - das ist ja genauso wie wenn ich auf ein Gewehr ein Bajonett aufpflanze - nur noch
    viel schlimmer.


    Aber was ich mich wirklich frage, bei der Schalldämpfer-Diskussion für Jäger und ähnliches:
    Muss ich jetzt von meiner Säge den Auspuff abmontieren ? Sonst könnte ich mich ja viel zu
    leise an meine Opfer heranschleichen...
    Also da muss dringend eine gesetzliche Regelung her - Schalldruck in 10 m Entfernung im Leerlauf
    mindestens 85 dB, bei Nenndrehzahl mindestens 100 dB.



    >Muss das dann zu meinem Rasentrimmer als Wechselsystem eingetragen werden ?????


    Nein, weil das ja die Grundeigenschaften des Gerätes verändert. Das bedarf also einer separaten
    Einzelabnahme durch einenamtlich vereidigten Sachverständigen, und einer Ausnahmegenehmigung
    des Bundesamtes für Landwirtschaft.
    Selbstverständlich ist diese Ausnahmegenehmigung zeitlich befristet, und muss jährlich erneuert
    werden - hierzu ist das ein Nachweis erforderlich, dass das Bedürfnis immer noch besteht.
    Der blosse Besitz eines Obstbaumes ist hierzu nicht ausreichend !



    >Und das Nukacola Quantum das aus der Fabrik kommt ist Eisgekühlt. Das taugt nicht zum verbauen....


    Pah, Du böser Bube !

    Du weisst doch ganz genau, dass man Fabrik-Cola nicht delaborieren oder umfüllen darf !

    Selber brauen wird auch nicht gerne gesehen. Wenn überhaupt, musst Du gegen Vorlage Deines

    Bezuigsnachweises eines der Genehmigten Konzentrate erwerden, und dieses für die Füllung Deiner

    Mininukes verwenden.

    Da diese Konzentrate einen nicht unbedenklichen PH-Wert haben, versteht es sich von selbst, dass Du

    dies als Gefahrguttransport anmelden und genehmigen lassen musst - durch Wasserschutzgebiete darfst

    Du damit auf keinen Fall fahren.




    >Gibt es vielleicht sogar ein Kettensägengesetz mit dazugehörigen Kettensägenverwaltungsvorschriften?


    Selbstverständlich. Dieses ist aber noch nicht öffentlich, weil Teile davon manche Gartenbesitzer verärgern könnten.
    Diese Dinge werden bis nach den Wahlen zurückgehalten. Es werden auch noch Gespräche mit den Sägenherstellern
    geführt, ob man evtl. die Lebensdauer der Geräte definiert begrenzen kann. Das würde nämlich die Probleme
    mit geerbten Kettensägen etwas abmildern, und die Frage nach zuverlässigen Blockiersystemen für Erbsägen lösen.
    Ausserdem ist angedacht, die Regelungen auf andere gefärliche Werkzeuge (Tischkreissägen, Nagelpistolen,
    Stichsägen, Bohrmaschinen) auszudehnen. Auch muss noch die potentielle Gefahr und das Drohpotential von
    "angeblich harmlosen" Werkzeugen wie Latthämmern, Schraubenziehern und ähnlichem abgewägt werden.


    LG
    -Michael



    Aber ganz wichtig: beim Transport zum Revier (und nur da darf man dann natürlich noch sägen) muss der Kraftstoff abgelassen werden, und der Tank getrennt von der Säge befördert werden. Wechseltanks, die man in unter 3 Sekunden anbringen kann, sind nicht gestattet.


    Das Sägen ist nur auf speziell abgesicherten Sägeplätzen erlaubt. Selbstverständlich ist immer eine Aufsicht vonnöten, die gesonderte Fachkenntnisnachweise erbringen muss. Inhaber einer solchen Aufsuchtserlaubnis dürfen ausnahmsweise auch alleine sägen.


    Elektrische Kettensägen fallen nicht unter diese Regelung, solange der Motor nicht mehr als 100 W leistes. Diese werden dann mit einem grünen F im Sechseck gekennzeichnet, sind frei ab 18 Jahren zu erwerben und dürfen auf im eigenen, eingefriedeten Besitztum geführt werden, wenn sichergestellt ist, dass keinerlei Holzspäne das Grundstück verlassen können.


    LG
    -Michael


    P.S.: Schweiter Taschenmesser, die eine Säge zum Ausklappen haben, sowie manuelle Klappsägen werden verboten - diese könnten ja heimtückish plötzlich eingesetzt werden. Zum Führen von Fuchsschwänzen mit einer Gesamtlänge von über 20 cm ist eine gesonderte Erlaubnis nötig - diese erteilt die untere Jagdbehörde (analog zum Fischereischein)

    Ja, das ist bitter...
    gerade wo doch Atombomben analog zu Vorderladern von vielen von uns in liebevoller Heimarbeit zusammengesetzt werden. Und man will doch nicht nur auf Halde produzieren, sondern es mit seinen Schätzchen auch mal ordentlich knallen lassen !
    Aber wenn jetzt auch da das Bedürfnisprinzip greift... oh, oh, ich sehe schwarz.


    LG
    -Michael

    Hallo liebe Munitionshersteller,


    mal eine kurze Frage in die Runde:
    Habe zusammem mit meiner Frau kürzlich mit ihrem G96/11 bei einem Preissschießen teilgenommen. Im September werden wir noch zu einem solchen Treffen in Schongau fahren.
    Jetzt haben sich schon einige GP11-Hülsen bei uns angesammelt.


    Nur so als dunne Frage in die Runde: Lohnt es sich überhaupt, die aufzuheben ? Selber wiederladen ist wegen Berdan-Zündhütchenentfernen ja eher mühselig. Ausserdem wurde beim
    Wettbewerb die Munition kontrollert, es musste Fabrikmunition mit Vollmantel sein, keine wiedergeladenen Patronen.
    Ist jetzt kein wirklicher Beinbruch bei 62 Euro für 100 Patronen.
    Nur die Frage: Lohnt es sich überhaupt, diese Hülsen aufzuheben ? Oder kann ich die einfach in den Buntmetallcontainer kippen ?


    Mit der Wiederladerei generell wollen wir jetzt im Herbst beginnen, wenn die Abende wieder länger werden. (Wiederladeschein und §27-Erlaubnis haben wir im Frühjahr gemacht). Wiederladeausrüstung habe ich von einem Bekannten überlassen bekommen, der aus Altersgründen jetzt nur noch KK schießt (RCBS Einstationen und Mehrstationenpresse, Hülsentrimmer, Pulverwaage, diverse Bücher mit Ladetabellen und ne Menge Matrizen, leider hauptsächlich für Kaliber, die wir (noch) nich schießen wir .45/70 und .338LapuaMag und ähnliches.
    Wir sammeln aber natürlich jetzt schon Hülsen, damit wir dann auch Material haben, wenn wir dann mal loslegen wollen. Sind schon sehr gespannt auf dieses Hobby; sind ja schon vor dem Suchtpotential gewarnt worden ;)


    LG
    -Michael

    Interessant ist der markierte Satz: Der Bestandsschutz gilt auch für Erben und für im Haushalt lebende Angehörige.
    Bislang habe ich immer Kommentare gelesen, dass Erben sich neue Waffenschränke kaufen müssen.

    ich verstehe das so:
    Solange der Erbe im gleichen Haushalt lebt, kann alles so weiterlaufen wie bisher. (z.B. Ehefrau)
    Lebt der Erbe aber woanders (z.B. bereits ausgezogene Kinder mit eigenem Haushalt), kann er wohl die
    Waffen erben, muss diese aber in seinem eigenen Schrank unterbringen. Het der Erbe noch keinen, darf er
    sich aber nicht den "alten" mitnehmen, sondern muss sich mindestens einen 0er dafür kaufen.


    LG
    -Michael

    Wass ist wenn ich eine Waffe "kaputtschiesse", respektive "end-of life" ausgetauscht werden muss? Dann habe ich ja immer noch das gleiche Bedürfnis

    Nach gesundem Menschenvertand ja.
    also mir wurde das auf anfrage bei unserem Amt so gesagt:
    Wenn ich mir eine Waffe mit dem Voreintrag kaufe, und mit dieser dann überhaupt nicht zufrieden bin, dann kann ich innerhalb kurzer Zeit (< 8 Wochen) diese verkaufen, und die Behörde würde mir eine andere eintragen.
    Habe ich aber die Waffe lange, und diese "kaputtgeschossen", wir vorhin angegeben, dann muss ich wieder das ganze Gedöns mit Bedürfnisbescheinigung und Voreintrag durchexerzieren - also einen Austausch für eine alte abgenudelte Waffe würde das Amt nicht akzeptieren.


    Klingt für mich nicht logisch. Ich hatte extra nachgefragt, weil meine Frau ja mit ihrer CZ so unzufrieden war, dass sie dran gedacht hatte, sich was anderes zu holen.


    LG
    -Michael

    Also weil er statt 141 dann 143 Waffen legal besitzen würde, würde die öffentliche "Sicherheit und Ordnung" beeinträchtigt werden?


    Das ist doch Schwachsinn hoch unendlich!


    Da hast Du wohl Recht !
    Aber es war ja abzusehen, dass die Behörde irgendwann mal "Nö" sagen wird.


    Ich habe einen 98er. Der ist in räudigem Zustand.
    OK. kaufe ich mir noch einen. Will ja beim Ordonnanzschießen auch mal was treffen.
    Und dann läuft mir noch einer über den Weg, Spitzenzustand mit montiertem ZF41 - muss auch her.
    usw...
    Also ich glaube, dass mein Amt da schon viel früher STOP schreien würde...
    die würden sicher schon bei der Ausstellung der 2. Gelben komisch schauen.


    LG
    -Michael

    Naja irgendwie kann ich das Amt verstehen, wenn er nun schon wirklich ne Menge Zeugs (auch im gleichen Kaliber) rumstehen hat.
    Bei Anwendung des Bedürfnisprinzips läßt sich schwerlich begründen, dass er die wirklich BRAUCHT.


    Gefühlsmüßig bin ich auch Rolfs Meinung, wer 141 Waffen eingetragen bekommen hat, bei dem kommts auf 2 mehr auch nimmer an.


    LG
    -Michael

    Und genau wegen diesem verhalten sage uch dir dass eine nachweiserbringung eines neuen tresors bei mir nicht zeitnah möglich ist da die behörde nur persönliches in augenscheinnehmen akzeptiert

    Hmm... da stellen die sich aber ziemlich quer.
    Wobei ich nicht verstehen ann, warum ein Foto (vor allem eines, das das Schild im Schrank mit der Seriennummer zeigt)
    angeblich irgendwo downgeloaded worden sein könnte -DAS liesse sich ja auch später beim Besuch des Kontrolleurs
    einwandfrei verifizieren.
    Mann,ich bin froh, dass es bei uns recht reibungslos ging.


    LG
    -Michael