Beiträge von HansDampf

    Mag sein, dass sich seit meiner aktiven Zeit etwas geändert hat, aber Eure Verbote hatten bereits bei der gewöhnlichen Mannscheibe begonnen,

    Wann war deine "aktive Zeit"?

    Das ist schon mehrere Jahrzehnte so, dass es Kurse im Verteidigungsschiessen in D gibt und diese auf bestimmte Teilnehmer beschränkt ist.

    Das Mannscheibenverbot betrifft Sportschützen und Jäger (wobei die auch mit Genehmigung ihrer Behörde an VS Kursen teilnehmen können).

    Dinge wie Gummimesser gegen Softairgun etc. haben die deutschen Kollegen total von den Socken gerissen. Die Erkenntnis, dass in 90% der Fälle das Messer gewinnt - der Schütze der das nie glauben wollte selbst gewonnen hat, wenn er gerade in der Messer-Rolle war, hat beeindruckt.

    Das liegt daran, dass der Waffenträger keinen Plan hatte, wie er einen Messerträger entgegnen soll.

    Meist wird der Tueller Drill als Beispiel gebracht.

    Dieser hatte aber eine ganz andere Aufgabe.

    Gabe Suarez hat da einen guten Kurs (0-5yards) im Angebot, Ebenso Craig Douglas (ECQC)

    Das viele in Ö (Berufswaffenträger)auf Kurse (selbst habe ich 2-stellig Kurse in Ö besucht)gehen, hat mehrere Gründe:

    - Vor einigen Jahren waren die ne Ecke günstiger als in D.

    - bessere Schießstandmöglichkeiten (teilweise 180° schiessen möglich)

    - FoF (Force on Force Training) wurde durchgeführt.

    - damals, bessere Ausbilder als hierzulande

    da in Ole Germany (derzeit) nicht erlaubt, entsprechende Kurse im Ausland besucht

    Was ist nicht erlaubt?

    Kurse im Verteidigungsschiessen?

    Natürlich darf man die und werden in D auch durchgeführt.

    Darf halt nicht jeder daran Teilnehmen, aber Polizisten und WS Inhaber schon.

    Und in 2 Tagen macht man niemanden Fit, dass er sicher eine Schußwaffe auf der Strasse führen kann.

    Danach ist er max. Waffenumherträger.

    Zähl die Mitglieder aller Verbände zusammen und du kommst nicht auf 3mio und da sind auch die Freunde der kalten Gase dabei.

    Sind rund 1,6 Mio, davon nicht wenige mit Doppelmitgliedschaft und auch viele Jugendliche (LP/LG)

    Und du glaubst doch nicht ernsthaft, dass Bogenschützen sich grossartig für die Interessen von Waffenbesitzer einsetzen.

    Und das sind geschätzt auch nur 70.000 (davon viele Kinder/Jugendliche).

    Es gibt in Deutschland ca. 3 Millionen Sportschützen

    Woher hast du diese Zahl?

    Der DSB als Mitglieder stärkster Verband hat 1,35 Millionen Mitglieder (inklusive Kinder / Jugendlicher).

    Waffenrechtliche Erlaubnisse hat man ungefähr in D 2,3Mio (da ist aber alles dabei sei es WS,KWS, WBK´s aller Farben)

    Selbst wenn alle die eine Partei wählen würden, hätte man da knapp die 5% Hürde geknackt.

    Aber da ich bin von dem Fall ausgegangen, dass jede Waffenrechtliche Erlaubnis nur für 1 Person steht.

    Tatsächlich haben aber viel weniger Personen eine Waffenrechtliche Erlaubnis, das viele mehr als nur eine Grüne/Gelbe WBK (bzw. andere Erlaubnisse haben.

    Und dann müsste man auch davon ausgehen, dass alle Personen diesem Programm zustimmen würden, was mit Sicherheit nicht so ist.

    Gerade im Bereich KK oder stationäres 25m Ringe schiessen ist der Waffenbesitz nicht das Wichtigste im Leben der Schützen.

    Beim Bombenattentäter der Knöpfen drückt, da hilt wahrlich keine Schußwaffe

    genau dann (Druckzünder)funktioniert eine Schußwaffe, aber nur, wenn man das Kleinhirn trifft.

    Bei einem Entlastungszünder leider nicht, das hat der Tango seinen Daumen auf dem Knopf und sobald dieser entlastet wird, schliesst sich der Zündkreis.

    Aber auch da kann der Schuß aus weiterer Entfernung helfen, schlimmeres zu verhindern.

    Ich persönlich glaube nicht, dass privat geführte Schusswaffen gegen Terror und Attentate wirksam sein können.

    Ich schon! Bei einigen Anschlägen hätte eine Schußwaffe entweder keine Verletzte/Tote gefordert oder weniger.

    Es kommt da ziemlich auf den Zeitpunkt an, bei dem der Waffenträger mitmischt.

    Grad bei den Messerangriffen hätte ein Waffenträger die Situation, wenn rechtzeitig vor Ort ist, etwas verhindern können.

    Israel ist da ein gutes Beispiel, die haben ziemlich häufig Messerangriffe durch Palästinenser, trotzdem sterben relativ wenig Israelis dabei. Das liegt daran, dass deren Militär bewaffnet auf der Strasse ist und nicht wie bei uns den Keller zig mal reinigt.

    Ein Einsatz der Bundeswehr nur zur Unterstützung der Bewachung/Bestreifung von Botschaften/Konsulate würde einiges an Polizeikräften entbinden.

    Wenn ich mir schon alleine Berlin ansehe, bei wie vielen Botschaften/Konsulate rund um die Uhr Polizeikräfte vor Ort sind.

    Insgesamt ist man dort zum Schluss gekommen, dass bei der dortigen Gefährdungslage das Führen von Schusswaffen die Risiken überwiegt.

    Israel ist eigentlich das Negativ Beispiel, wenn es um die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen gehen würde.

    Die Masse der Schußwaffenträger sind dort Soldaten und Polizisten.

    Um dort an einen Waffenschein zu kommen, muss man schon einiges erfüllen:

    https://www.gov.il/en/departments…ing-information


    Natürlich müsste der Waffenträger eine vernünftige Ausbildung (nicht nur schiessen) haben. Und vermutlich würden 90% der Sportschützen diese Anforderungen nicht schaffen. Und da geht es nicht um das 25m schiessen auf Ringe (was vermutlich die Sportschützen besser als die Berufswaffenträger können) sondern um das ganze taktische, rechtliche, erstversorgung usw,usf.

    Nein, ich irre mich nicht.

    Du hast zwar recht, dass man mit dem Begriff ursprünglich den Geschossdurchmesser meinte, aber durch CIP hat es sich durchgesetzt, dass man den Innendurchmesser des Laufes und die Lagerlänge als Kaliber bezeichnet.

    (Weil es eben in manchen Kaliber zig Patronen mit unterschiedlichen Hülsenlängen gibt)

    Auch bei der Kennzeichnungspflicht (siehe WaffG §24) für Schußwaffen muss die Bezeichnung der Munition aufgetragen sein, erst wenn keine Munition verwendet wird, wird das Laufkaliber aufgebracht (klassisches Beispiel: Vorderlader).

    Klar ist .308 ein Kaliber, ebenso wie .357mag oder .44mag oder .40SW usw. usf

    @Peppi

    Du selbst hast auf den §14 in der Verwaltungsvorschrift hingewiesen. Dort steht es, wie du schon schriebst, auch eindeutig.

    Zitat

    14.2.1§ 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass

    –der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);

    –die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach § 15 Absatz 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2); das ist der Fall, wenn mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Antragstellers auch geschossen werden kann.

    Zitat


    Nach § 8 muss der Sportschütze sein waffenrechtliches Bedürfnis für den Erwerb und Besitz der erlaubnispflichtigen Schusswaffe glaubhaft machen. Die näheren Einzelheiten regelt die Vorschrift über Sportschützen in § 14. Nach § 14 Absatz 2 muss sich der Sportschütze vor Erwerb der ersten Waffe von seinem Schützenverband (nicht vom eigenen Verein) bescheinigen lassen, dass er mindestens 12 Monate im Verein mit Feuerwaffen trainiert hat und die Waffe für eine bestimmte anerkannte Schießsportdisziplin braucht.

    Dort steht ganz klar " die Disziplin" bzw. "bestimmte Disziplin" und nicht "eine Disziplin".

    Erst wenn es um die gelbe SportschützenWBK geht, wird nur noch gefordert, dass die Waffe bei irgendeiner Disziplin, irgendeines (nicht mal der eigene) Verband genutzt werden kann.

    Wie kann eine gesetzlich definierte Zuverlässigkeit gefährdet sein, wenn man eine nur von einem Verband in Eigenregie erlassene Vorschrift nicht einhält ??

    Weil der Gesetzgeber eben dem Verband das Recht ausgesprochen hat, das Bedürfnis (und zwar für eine bestimmte Disziplin) auszustellen.

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html

    Was wird denn aufs Bedürfnis geschrieben

    Halbautomatische LW im Kaliber xxxx(setze hier in konkretes Kaliber, zb. 308).

    Bei der Beantragung musst du ein bestimmtes Kaliber angeben.

    https://www.sg1898.de/wp-content/upl…Anlagen_BDS.pdf

    Rechtlich gesehen, darfst du nur eine Waffe erwerben, die deinem Bedürfnis (sprich beantragte Disziplin) entspricht.

    Baust du dann Anbauteile ran (wie ZF), die nicht für die entsprechende Disziplin erlaubt sind, ist das kein Problem, da Rückbaubar.

    Anders verhält es sich mit Lauflängen/Abmessungen/Gewicht ect.pp. welche nicht veränderbar sind.

    Ist also in der Disziplin max 5" Lauflänge erlaubt, darfst du dir keinen 6"er kaufen, da du dafür kein Bedürfnis bekommen hast.

    Sowas kann, wenn es rauskommt, die Zuverlässigkeit in Frage stellen.

    was wiegt ´ne schlappe Tausenderschachtel 9mm? Um die 12kg?

    Es geht um die NEM (Nettoexplosivmasse). Wieviel Gramm Pulver ist in einer 9para drinnen?

    Und es ging nicht um Munition, die dem WaffG unterliegt, sondern dem Sprengstoffgesetz.

    Munition unterliegt dem Waffengesetz.

    Das ist zwar eigentlich richtig, aber in dem Fall geht es um Wiedergeladene Munition.

    Diese unterliegt weiterhin dem Sprengstoffgesetz.

    https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__1.html

    Zitat

    § 1b Ausnahmen für den Umgang und den Verkehr mit sowie für die Einfuhr, für die Durchfuhr und für die Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen

    (1) Dieses Gesetz gilt nicht für


    3.Munition im Sinne des Waffengesetzes und des Beschussgesetzes sowie für Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen;

    das Gesetz gilt jedoch

    a)für den Erwerb und Besitz selbst geladener oder wiedergeladener Munition auf Grund einer Erlaubnis nach diesem Gesetz,

    Jetzt könnte man diskutieren, ob die Aufbewahrung von wiedergeladener Munition der

    Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) Anlage 7 

    unterliegt, oder eben nicht.