Frank1000
Wenn der Standbetreiber NEIN sagt, kannst du auf dein (was auch immer) Recht solange pochen wie du willst.
Aber gut du kommst also mit deiner vor 1891 gebauten Waffe ohne Beschuss zu mir auf den Stand und willst schießen.
Dann erklär mir doch mal, wie du mir nachweisen willst, dass diese spezielle Waffe nicht verändert wurde und somit nicht unter das BeschG fällt.
Verstehst du was ich sagen will?
Das Gesetz nutzt dir nichts, wenn du es nich nachweisen kannst - und solange du das nicht kannst, solange bleibt der Stand für dich eben zu.
Daher - Beschießen lassen - und die Wiese ist grün - oder dir nen privaten Schießstand bauen.
Beiträge von Ike Godsey
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Nun, es gibt genug Gründe, warum ein Schützenverein diese Vorschriften hat.
Im Prinzip sind es immer Versicherungsfragen – wenn man so will.
Aber mal ganz davon runter, kann mir einer hier bitte erläutern, warum man eine Schusswaffe sagen wir einen SAA der vor 1891 gebaut wurde nicht beschießen, einen nach dem Datum gebauten SAA aber beschießen muss? (Gehen wir dabei davon aus, dass die entspr. Munition parat ist)
Und wenn es dafür Gründe gibt, so erläutert mir bitte wer nachweisen will (und wie das gehen soll), dass eine vor 1891 gebaute Schusswaffe nicht verändert wurde?
Und wenn wir schon dabei sind, was soll diese Veränderung auf die das Gesetz abstellt eigentlich genau sein?
Ist das ein Schlagbolzen der nach 1891 getauscht wurde?
Oder eine neue Visierung?
Eine Schaftveränderung?
oder oder oder?
Denn, den meisten Schützenmeistern reicht es nicht, wenn da einer auftaucht mit einem Gewehr 1871 und behauptet „da ist nix verändert worden – deshalb kein Beschuss nötig!“
Hand aufs Herz, würdet ihr an der Stelle des Schützenmeisters, euch auf diese Aussage verlassen?
Sorry, ich würde das nicht tun – diese Kiste ist mir zu heiß.
Und ich bin sicherlich jemand der sich mit Waffen auskennt, aber auch ich habe mein Gebiet und vieles davon fällt nicht in dieses Gebiet, so dass ich davon kein Ahnung habe.
Und ihr erwartet allen Ernstes, dass jemand sagt „..na dann ist ja OK, geh ruhig und baller was das Zeug hält“ – ERNSTHAFT?
DESWEGEN gibt es immer mehr Schießplätze die einen Beschuss vorschreiben.
Sammlerkarten sind im Übrigen weder dafür gedacht Repliken zu erwerben (der reguläre Weg wäre, dass das Füllen einer Lücke via Antrag an die Waffenbehörde mit Ausstellung einer EWB in eine WBK (grün) von statten geht – wissen auch die wenigsten), noch sind Sammlerkarten dafür gedacht einen MUN EWB zu haben.
Natürlich kann man das auch tot argumentieren – aber mal ernsthaft – was soll das denn?
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hat der SAA Reste einer Gravur? Kann man davon etwas mehr zu sehen bekommen? Du weisst doch, ich hab irgenwie eine Hang zu so etwas.
Den habe ich schon vorgstellt Kid - such mal unter Neuzugang COLT.
das lange Ding kenne ich doch irgendwie
Ja das flog mir neulich zu... du weißt doch, alle guten Dinge sind drei
und ne .45-75er Rifle hatte ich noch nicht.
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Naja Blacky, den einen oder anderen hab ich noch...
IMG_20230308_132148.jpgVon oben nach unten
S&W Russian .44 Russ.
COLT SAA - Old Model .45COLT
Merwin & Hulbert 2nd Model Army .44 MH
S&W Schofield .45 Schofield
COLT 1895 Army & Navy .41 Colt
Das lange Ding hat das Kaliber .45-75WCF und ist eine Winchester Model 1876 2. Ausführung. -
ich habe für meine Rote auch keinen Gutachter gebraucht, ich habe von einem guten Bekannten kräftige Unterstützung bekommen und damit meine Wünsche realisieren können.
...du kennst Leute Kid...
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...acja, ich habe ja noch so ein Ding...
pasted-from-clipboard.png -
NEUES für den Ike...
Brand: S&W
Typ: Schofield 2nd Model
Cal. .45 Schofield
Barrel: 7 Inches
Finish: Nickel
Es ist schon ein großer Zufall, einen US gestempelten S&W Schofield in Europa zu bekommen.
Dieser hier wurde - wie so viele - ausgemustert (ich erspare euch das Warum - könnt ihr gerne selbst nachlesen) und von einer der div. Handelsfirman in New York aufgekauft. Viele dieser Revolver wurden auf 5 Inch Läuflänge zurück geschnitten und ein paar davon an WF&Co. verkauft.
Einige andere wiederum fanden den Weg in ein Nickelbad und wurden so optisch aufbereitet um auf dem zivilen Markt verkauft zu werden. Dieses Nickel hatte natürlich nichts mit dem "Factory Nickel" gemein und die Vorbereitung zum nickeln war entsprechend.... naja... das Resultat (nach fast 150 Jahren) sieht dann eben so aus.
Anyway, mechanisch ist alles TOP - läuft wie ein Uhrwerk, nichts schlackert oder wackelt, selbst Züge sind scharf und Felder sind klar. Alles wie es sein soll.
Ikes-S&W-Schofield-01.jpgDie kommenden beiden Bilder zeigen den S&W mit seinem 5 Inch Uberti Clone...
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Hallo
Vielleicht interessiert es jemanden.
Hier mal eine Antwort von einem sehr versierten Rechtskenner
"
Grundsätzlich sind nach dem Beschussgesetz -. Lex specialis- Waffen vor 1891 nicht beschusspflichtig, auch keine alte original Winchester,
ABER
dies gilt aber nur,
wenn die Verwendung als Gebrauchs-Schusswaffe ausgeschlossen ist,
z.b.für die Erwerbserlaubnisse rote Sammler WBKs.
Naja, so ganz stimmt das nicht.
Schusswaffen die vor dem 01-01-1891 hergestellt und nicht verändert wurden, bedürfen keines Beschusses.
Dabei ist es egal mit welcher Art EWB du das ding hier erwirbst oder in Besitz hast.
Dir muss nur klar sein, dass auf einem Schießstand in D nur behördlich beschossene Waffe zugelassen sind.
Sprich die Crux liegt nicht in der EWB sondern in der Zulassung für dne Schießstand. -
Hm...
...was darf ich denn dann sammeln??
pasted-from-clipboard.png
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Oh Man - sowas bringt doch nichts. Wie doof kann man sein?
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Auch wenn der Themenstarter si h nicht wieder zu Wort gemeldet hst, hat die Diskussion bei MIR zu einem Erkenntnisgewinn geführt. Danke Ike Godsey
Bitte sehr.
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Die Sharps verwenden aber Papierpatronen oder Ladehülsen, die Snider ist für "echte" Patronen gebaut.
Die Beschriftung ist übrigens nicht indisch sondern arabisch, vermutlich stammt das Teil aus dem Raum Ägypten/Sudan.Vollkommen Richtig!
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Alter Spruch: 'Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst".
Das ist fast immer richtig, aber beim Waffenrecht handelt der Staat invasiv. Er hat sich ausbedungen die Lagerung von Waffen anlasslos kontrollieren zu dürfen. Das heisst, für den Waffenbesitzer gilt nicht die Unschuldsvermutung, sondern er muss beweisen, dass er nicht gegen ein Gesetz verstossen hat. Und der Staat darf dies jederzeit kontrollieren. So wie der Schlotfeger die Feuerstättenschau macht und erzwingen darf.
Es ist auch im Strassenverkehr. Man muss jederzeit nachweissen können, dass man im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, wenn man der Führer eines KFZ ist. (Totalverbot mit Ausnahmen)
Nun ich denke das hier hilft:Hinweise zur Kategorisierung und Anmeldung von
unbrauchbar gemachten Schusswaffen/Dekorationswaffen
gemäß der Neuregelung des Waffenrechts gültig ab 01.09.2020
Ab dem 01.09.2020 ist der Erwerb, Besitz und das Überlassen von unbrauchbar gemachten
Schusswaffen/Dekorationswaffen der Waffenbehörde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen
(§ 37d WaffG). Es wird zwischen Alt-Dekowaffen und Neu-Dekowaffen unterschieden.
Alt-Dekowaffen, zunächst keine Anzeigepflicht
Als Alt-Dekorationswaffen gelten alle Waffen die bis zum 27.06.2018 unbrauchbar gemacht
wurden und nicht über eine entsprechende Bescheinigung gem. Anlage 1 Abschnitt 1
Unterabschnittº1 Nummer 1.4 des Waffengesetzes verfügen. Diese Waffen unterliegen dem
Bestandsschutz.
Soll eine Alt-Dekowaffe jedoch an eine neue Besitzerin oder einen neuen Besitzer überlassen
werden (Erbfall, Verkauf, Schenkung, usw.), so ist dies nur möglich, wenn diese Waffe nach
den aktuellen Deaktivierungsstandards von einem Büchsenmacher abgeändert wird und im
Nachgang über eine aktuelle Deaktivierungsbescheingung verfügt.
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Oh Man!
Jetzt lest doch erstmal genau was der TE schrieb - Lauf verstopft und der Verschluß lässt sich nicht öffnen.
Diese India-Sniders wurden in den 80ern zu tausenden importiert und als DEKOS verkauft die exakt so manipuliert waren - Lauf zu und Verschluss nicht aufklappbar, Schlagbolzen verkürzt. Heisst nach geltendem Recht -> Bestandsschutz, solange der Prügel nicht weitergegeben wird!
Aber nein - hier muss man sich gleich um Details "kümmern" wie "ABGEBEN" - wenn ihr den TE jetzt verschreckt habt.... naja, was solls. Es hat so seine Gründe warum man hier nur noch selten zu gegen ist.... -
Wo, Ike? Ich finde unter dem Link nix.
Meins kam grad an:
COLT_Pockets_Conversions.jpg -
sach ma Ike Godsey du weißt genau dass ich so ein Teil suche und jetzt machst du mir hier wieder den Hals lang. Findet du das richtig?
immer schön brav bleiben Kid - aber, ich gelobe Besserung
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Ich hab nur den einen...
paterson-jrw-02.JPG -
Wo, Ike? Ich finde unter dem Link nix.
Stimmt - dann hab ich wohl das letzte Exemplar gekauft und Sander hat dann den Link geändert...
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Es gibt noch ein ausgezeichnetes Buch über die kleinrahmigen Conversionen von dem Autorentrio John D . Breslin, Willamme Q. Pirie und David E. Price
Variations of Colt's New Model Police & Pocket Breech Loading Pistols
ISBN: 1-931464-04-9
MfG
Mitr
Hmm.... in Germany gibts das hier, ganz regulär:
https://www.usbooks.de/Pistole…uscq10c3esnpsmetqlsle4vo3 -
Das das ist eine "post 64" Winchester 94 Antik - gefertigt ab ca. 1965 - und sorry wenn das jetzt negativ klingt - aber viele 94er User halten diese Ausführung für die schlechteste Fertigung einer WIN 94.
Ich selbst habe 2 Stück dieser Variante und konnte bisher keine Mängel feststellen. Allerdings habe ich in beide einen neueb Zubringer eingebaut.
Für mehr Infos zu WINCHESTER 1894 / 94 schau mal hier:
Basis Info zur Winchester 1894