Beiträge von Ike Godsey

    Frank1000

    Wenn der Standbetreiber NEIN sagt, kannst du auf dein (was auch immer) Recht solange pochen wie du willst.

    Aber gut du kommst also mit deiner vor 1891 gebauten Waffe ohne Beschuss zu mir auf den Stand und willst schießen.
    Dann erklär mir doch mal, wie du mir nachweisen willst, dass diese spezielle Waffe nicht verändert wurde und somit nicht unter das BeschG fällt.

    Verstehst du was ich sagen will?
    Das Gesetz nutzt dir nichts, wenn du es nich nachweisen kannst - und solange du das nicht kannst, solange bleibt der Stand für dich eben zu.
    Daher - Beschießen lassen - und die Wiese ist grün - oder dir nen privaten Schießstand bauen.

    Nun, es gibt genug Gründe, warum ein Schützenverein diese Vorschriften hat.

    Im Prinzip sind es immer Versicherungsfragen – wenn man so will.


    Aber mal ganz davon runter, kann mir einer hier bitte erläutern, warum man eine Schusswaffe sagen wir einen SAA der vor 1891 gebaut wurde nicht beschießen, einen nach dem Datum gebauten SAA aber beschießen muss? (Gehen wir dabei davon aus, dass die entspr. Munition parat ist)


    Und wenn es dafür Gründe gibt, so erläutert mir bitte wer nachweisen will (und wie das gehen soll), dass eine vor 1891 gebaute Schusswaffe nicht verändert wurde?


    Und wenn wir schon dabei sind, was soll diese Veränderung auf die das Gesetz abstellt eigentlich genau sein?

    Ist das ein Schlagbolzen der nach 1891 getauscht wurde?

    Oder eine neue Visierung?

    Eine Schaftveränderung?

    oder oder oder?


    Denn, den meisten Schützenmeistern reicht es nicht, wenn da einer auftaucht mit einem Gewehr 1871 und behauptet „da ist nix verändert worden – deshalb kein Beschuss nötig!“


    Hand aufs Herz, würdet ihr an der Stelle des Schützenmeisters, euch auf diese Aussage verlassen?

    Sorry, ich würde das nicht tun – diese Kiste ist mir zu heiß.

    Und ich bin sicherlich jemand der sich mit Waffen auskennt, aber auch ich habe mein Gebiet und vieles davon fällt nicht in dieses Gebiet, so dass ich davon kein Ahnung habe.


    Und ihr erwartet allen Ernstes, dass jemand sagt „..na dann ist ja OK, geh ruhig und baller was das Zeug hält“ – ERNSTHAFT?


    DESWEGEN gibt es immer mehr Schießplätze die einen Beschuss vorschreiben.


    Sammlerkarten sind im Übrigen weder dafür gedacht Repliken zu erwerben (der reguläre Weg wäre, dass das Füllen einer Lücke via Antrag an die Waffenbehörde mit Ausstellung einer EWB in eine WBK (grün) von statten geht – wissen auch die wenigsten), noch sind Sammlerkarten dafür gedacht einen MUN EWB zu haben.


    Natürlich kann man das auch tot argumentieren – aber mal ernsthaft – was soll das denn?

    hat der SAA Reste einer Gravur? Kann man davon etwas mehr zu sehen bekommen? Du weisst doch, ich hab irgenwie eine Hang zu so etwas.

    Den habe ich schon vorgstellt Kid - such mal unter Neuzugang COLT.

    das lange Ding kenne ich doch irgendwie ;)

    Ja das flog mir neulich zu... du weißt doch, alle guten Dinge sind drei ;) und ne .45-75er Rifle hatte ich noch nicht.

    NEUES für den Ike...

    Brand: S&W
    Typ: Schofield 2nd Model
    Cal. .45 Schofield
    Barrel: 7 Inches
    Finish: Nickel

    Es ist schon ein großer Zufall, einen US gestempelten S&W Schofield in Europa zu bekommen.
    Dieser hier wurde - wie so viele - ausgemustert (ich erspare euch das Warum - könnt ihr gerne selbst nachlesen) und von einer der div. Handelsfirman in New York aufgekauft. Viele dieser Revolver wurden auf 5 Inch Läuflänge zurück geschnitten und ein paar davon an WF&Co. verkauft.
    Einige andere wiederum fanden den Weg in ein Nickelbad und wurden so optisch aufbereitet um auf dem zivilen Markt verkauft zu werden. Dieses Nickel hatte natürlich nichts mit dem "Factory Nickel" gemein und die Vorbereitung zum nickeln war entsprechend.... naja... das Resultat (nach fast 150 Jahren) sieht dann eben so aus.

    Anyway, mechanisch ist alles TOP - läuft wie ein Uhrwerk, nichts schlackert oder wackelt, selbst Züge sind scharf und Felder sind klar. Alles wie es sein soll. :)

    Ikes-S&W-Schofield-01.jpg


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    Die kommenden beiden Bilder zeigen den S&W mit seinem 5 Inch Uberti Clone...

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    Naja, so ganz stimmt das nicht.

    Schusswaffen die vor dem 01-01-1891 hergestellt und nicht verändert wurden, bedürfen keines Beschusses.
    Dabei ist es egal mit welcher Art EWB du das ding hier erwirbst oder in Besitz hast.
    Dir muss nur klar sein, dass auf einem Schießstand in D nur behördlich beschossene Waffe zugelassen sind.

    Sprich die Crux liegt nicht in der EWB sondern in der Zulassung für dne Schießstand.

    Alter Spruch: 'Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst".

    Das ist fast immer richtig, aber beim Waffenrecht handelt der Staat invasiv. Er hat sich ausbedungen die Lagerung von Waffen anlasslos kontrollieren zu dürfen. Das heisst, für den Waffenbesitzer gilt nicht die Unschuldsvermutung, sondern er muss beweisen, dass er nicht gegen ein Gesetz verstossen hat. Und der Staat darf dies jederzeit kontrollieren. So wie der Schlotfeger die Feuerstättenschau macht und erzwingen darf.

    Es ist auch im Strassenverkehr. Man muss jederzeit nachweissen können, dass man im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, wenn man der Führer eines KFZ ist. (Totalverbot mit Ausnahmen)


    Nun ich denke das hier hilft:

    Hinweise zur Kategorisierung und Anmeldung von

    unbrauchbar gemachten Schusswaffen/Dekorationswaffen

    gemäß der Neuregelung des Waffenrechts gültig ab 01.09.2020


    Ab dem 01.09.2020 ist der Erwerb, Besitz und das Überlassen von unbrauchbar gemachten

    Schusswaffen/Dekorationswaffen der Waffenbehörde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen

    (§ 37d WaffG). Es wird zwischen Alt-Dekowaffen und Neu-Dekowaffen unterschieden.

    Alt-Dekowaffen, zunächst keine Anzeigepflicht

    Als Alt-Dekorationswaffen gelten alle Waffen die bis zum 27.06.2018 unbrauchbar gemacht

    wurden und nicht über eine entsprechende Bescheinigung gem. Anlage 1 Abschnitt 1

    Unterabschnittº1 Nummer 1.4 des Waffengesetzes verfügen. Diese Waffen unterliegen dem

    Bestandsschutz.


    Soll eine Alt-Dekowaffe jedoch an eine neue Besitzerin oder einen neuen Besitzer überlassen

    werden (Erbfall, Verkauf, Schenkung, usw.), so ist dies nur möglich, wenn diese Waffe nach

    den aktuellen Deaktivierungsstandards von einem Büchsenmacher abgeändert wird und im

    Nachgang über eine aktuelle Deaktivierungsbescheingung verfügt.

    Oh Man!

    Jetzt lest doch erstmal genau was der TE schrieb - Lauf verstopft und der Verschluß lässt sich nicht öffnen.

    Diese India-Sniders wurden in den 80ern zu tausenden importiert und als DEKOS verkauft die exakt so manipuliert waren - Lauf zu und Verschluss nicht aufklappbar, Schlagbolzen verkürzt. Heisst nach geltendem Recht -> Bestandsschutz, solange der Prügel nicht weitergegeben wird!

    Aber nein - hier muss man sich gleich um Details "kümmern" wie "ABGEBEN" - wenn ihr den TE jetzt verschreckt habt.... naja, was solls. Es hat so seine Gründe warum man hier nur noch selten zu gegen ist....

    Das das ist eine "post 64" Winchester 94 Antik - gefertigt ab ca. 1965 - und sorry wenn das jetzt negativ klingt - aber viele 94er User halten diese Ausführung für die schlechteste Fertigung einer WIN 94.

    Ich selbst habe 2 Stück dieser Variante und konnte bisher keine Mängel feststellen. Allerdings habe ich in beide einen neueb Zubringer eingebaut.

    Für mehr Infos zu WINCHESTER 1894 / 94 schau mal hier:

    Basis Info zur Winchester 1894