Beiträge von Frank1000

    ... nur, wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen" .

    ...dann besitzt der Kandidat die persönliche Eignung nicht. Ja und?


    Die Frage war, was man unter persönlicher Eignung versteht und wie man das überprüft. Dazu mein Post und der gilt in Bezug auf die Frage immer. Ich kann deiner Anmerkung gerade nicht folgen Peppone :/


    Gruß

    Frank


    PS Hypnodoc: Nen Dislike ist das dennoch nicht wert, da haben wir hier andere Kaliber - mal so am Rande bemerkt.

    Früher hast du auch als Sportschütze .22lfB HV und Stinger, sowie 22er Patronen mit Schrotbeutel kaufen können. Selbst das ist ja inzwischen vorbei. Und dann noch 6mm auf eine Erlaubnis für 5,6mm...also ich weiß ja nicht......


    Dennoch lasse ich mich gern eines besseren belehren, wenn hier jemand den entsprechenden Nachweis bringt.


    Gruß

    Frank

    Leopold


    Schau mal in §6 WaffG, da steht die Antwort. Erfolgt in der Regel durch eine Abfrage bei der lokalen Polizeibehörde.


    Gruß

    Frank

    Hypnodoc

    Veto! Ich hatte das vollumfänglich erwähnt. Aufwand & Kosten auf jeder Seite! Von einer Seite vielleicht auch gewollt (spült mehr Geld in die Kasse), allerdings jammert diese Seite auch immer, dass sie - oh weh - so überlastet ist. Wiederum zum Leidwesen der Kundschaft.


    Das stimmt, ich hatte deinen Post #39 aber erst gelesen, als ich meine Antwort mit Bezug auf Threads weiter oben schon geschrieben hatte. Du hattest dafür von mir ja auch direkt einen :thumbup: bekommen.


    Gruß

    Frank

    Leopold

    Wie kommst Du, zumindest bzgl. WBK, darauf? Welche Institution/Behörde überprüft regelmäßig die Unbedenklichkeit eines WBK-Inhabers? Landratsamt, BKA usw.? Wo steht das in einem Gesetz?


    Vielen Dank vorab für Wissenserweiterung.


    Hypnodoc mein Zuverlässigkeit und nicht Unbedenklichkeit. Aber das ist nur ein Wort, ich würde uns allen mal unterstellen, dasselbe zu meinen. Die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit ergibt sich aus dem §4 WaffG. Wobei das auch eine Kann-Bestimmung ist. Nach 3 Jahren muss sie, danach kann sie.


    Gruß
    Frank

    Nach meinem Kenntnisstand korrekt. Auch wenn die WBK irgendwann abgegeben wurde, bleibt der einst erbrachte Sachkundenachweis bestehen. Die "Unbedenklichkeit" wird, im Falle einer Neubeantragung der WBK, erneut überprüft.

    Ja, klar. Aber das ist doch nicht der Sinn einer WBK :/


    Für sowas gibt es Zeugnis der Waffensachkunde, welches man an anderen Stellen ja auch mal braucht. Nur falls jemand steinalt ist und sowas nicht hat, dann sollte man ggf. mit seiner Behörde einmal sprechen, bevor die letzte WBK eingezogen oder abgegeben wird. Also als Ungültig behalten, Personendatenblatt anfordern usw.


    Gruß

    Frank

    Peppone

    Sehe ich nicht so, (korrigiere mich bitte, sollte ich einen Denkfehler haben).


    Die WBK grün ist rein und juristisch der Nachweis dafür, daß du alle gesetzlichen Anforderungen erfüllst um Waffen und Munition im Rahmen des Grundkontingents zu erwerben und zu besitzen.


    Ein Zwang zum Erwerb von Waffen besteht nicht und lässt sich juristisch aus dem WaffG auch nicht ableiten.


    Das mache ich doch gern :drink:


    Es ging in dem von dir zitierten Post um die Frage, ob die WBK,grün eine Erwerbserlaubnis ist. Ich hatte das darin verneint. Dass das korrekt ist, kannst du dir selbst herleiten:


    Nimm irgendeine WBK,grün (mit oder ohne Waffen darin ist völlig egal) und kaufe damit irgendeine erwerbscheinpflichige Waffe. Was passiert? Nichts, du bekommst die nämlich nicht, da die WBK, grün zwar Dinge wie Waffenbesitz dokumentiert, aber eben keine Erwerbserlaubnis i.S.d.WaffG ist. Ob du irgendwann einmal die gesetzlichen Anforderungen für einen Waffenbesitz erfüllt hast ist doch keine Begründung für einen neuerlichen Waffenerwerb.


    Daraus folgt auch die Aussage, dass eine leere WBK,grün, bzw. eine aus der alle Waffen ausgetragen sind, sinnbefreit ist (VwV mal außen vor).


    Gruß

    Frank


    PS:

    Erbsenzählmodus an

    Es gibt nur einen einzigen Grund als LWB, die WBK zu behalten, den der Kosten. Wenn ich die letzte Waffe auf der WBK,grün verkauft habe, der Voreintrag aber noch auf sich warten lässt (warum auch immer) und die Behörde den WBK einzieht (was sie sollte), dann bezahltst du beim Voreintrag diesen selbst, plus die gebühr für die Ausstellung der WBK. Hast du den alten grünen Lappen noch, kostet es dich nur den Voreintrag. Hatte aber bisher hier keinen interessiert ;)

    Erbsenzählmodus aus

    Hypnodoc


    Das ist jetzt auch wieder so ein Satz - „von seinem Bedürfnis umfasst“. Das Bedürfnis, was ich habe? Das Bedürfnis was meiner Sportordnung zuträglich ist? Lediglich das, was in der WBK eingetragen ist?


    Das solltest du auch in der Sackunde gelernt haben!

    DU hast ein Bedürfnis, Sportschütze, Sammler, Jäger (oder eine Kombination hiervon). Leihst du dir eine Waffe von jemandem, der einen anderen Bedürfnisgrund hat als du, dann darfst du die Waffe dennoch für dein Bedüfnis aber eben NUR für dein Bedürfnis nutzen.


    Beispiel: Ein Jäger leiht dir (Sportschütze) seine Jagdwaffe. Dann darfst du damit sportlich schießen aber eben nicht jagen gehen (formal nicht einmal jagdsportliche Disziplinen schießen).


    Gruß

    Frank

    Hypnodoc


    Ich glaube du solltest dir einmal bewusst machen, über was hier geredet wird und was sich hinter dem Dokument WBK verbirgt! Gerom01 hat mit seinen Kommentaren die Punkte schon perfekt angesprochen, aber ich will das vielleicht noch einmal in einem Satz mit einer Vorabbemerkung zusammenfassen:


    Vorab: Wir reden hier über die WBK,grün und NICHT über die WBK,gelb. Das Thema wurde schon viel weiter oben korrekt bearbeitet und abgeschlossen. Für die WBK,rot gilt sinngemäß dasselbe wie für die gelbe.



    Zusammengefasst: Die WBK,grün selbst ist KEINE Erwerbserlaubnis sondern lediglich eine Dokumentation vorhandener Waffen (Stehen da keine Waffen mehr drauf, ist da Stück Papier sinnbefreit)!!!


    Somit gelten auch die Aussagen gem. §4 WaffG, die du oben angeführt hast nicht, es gibt keine Regelüberprüfung und die WBK ist auch kein Nachweis der Sachkunde. Soweit ich weiß sind die Behörden auch aufgrund einer VwV angehalten, leere grüne einzuziehen, da "nutzlose Dokumente" bekanntermaßen nur nachteilig sind. Will man sowas behalten, besteht ja die Option des Erklärenes für Ungültig und dann ist das auch kein Problem.


    Eine Erwerbserlaubnis ist ein Jagdschein, eine WBK, gelb, eine WBK, rot oder eine WBK,grün MIT Voreintrag.


    Gruß

    Frank

    Grundsätzlich tut sie das was sie soll und ich für den Hausgebrauch ausreichend. Problematisch ist nur, wenn bei LW der Schaft recht dick ist und man konstruktionsbedingt dann nicht vollständig parallel zur Laufachse frei ziehen kann. Dann misst man gerne mal Kartofffeln ;)


    Der Genauigkeit von elektronischen Messmitteln in diesen Preisklassen traue ich selbst nicht mehr. Das muss aber jeder selbst entscheiden.


    Gruß

    Frank

    Warum das Kaliber?

    Sinnvoller finde ich, ob Kurz- oder Langwaffe.


    KW oder LW ist in der Regel durch die Disziplinangabe definiert. Das Kaliber ist in sofern wichtig, als das es ein Nachweis für ein Training mit einer erwerbscheinpflichtigen Waffe ist. Dienstpistole kannst du auch mit einer LuPi trainieren und die Diskussion will am Ende keiner.


    Gruß

    Frank

    Kaliber fehlt!


    Und für Später auch die Waffe, aber das ist jetzt erstmal zweitrangig.


    Gruß

    Frank

    Frank1000 vielen Dank.


    Wie sieht das aus wenn man mehreren Verbänden angehört wie hier dem DSB und dem BDS.


    Macht es z.B. für die 9mm Pistole einen Unterschied ob man den Bedürfnisantrag zur Erlangung der WBK an den DSB oder an den BDS sendet?


    Also das geht natürlich in beiden Verbänden. Aber du solltest schon schauen, wie die Befürwortungsrichtlinien der jeweiligen Verbände ausschauen. Da kann es durchaus Unterschiede geben, die man kennen sollte.


    Ansonsten wie ich schon geschrieben hatte: WSK machen, Buch kaufen, WaffG lesen, Befürwortungsrichtlinien lesen und schießen gehen.


    Gruß

    Frank


    PS: Du solltest auch schon mal die Disziplinen aufschreiben, die du so trainierst. Macht die Kladde ungemein nutzbarer.

    Averell


    Ja, weit weg voneinander sind wir nicht.


    Ich denke der Punkt ist (mal wieder) der DSB. Hier ist es aus der Geschichte heraus so, dass die meisten Vereine ein eigenes Schützenhaus haben und in diesem Vereinsheim auch größtenteils (alleine) aktiv sind. Vor diesem Hintergrund kann ein Verein natürlich relativ einfach eine zentrale Schießkladde führen. Auf Antrag hat der Schießsportleiter dann die ehrenvolle Aufgabe, die Vereinskladde durchzuschauen und dem beantragenden Mitglied eine Zusammenfassung seiner Termine zu erstellen. Hut ab vor jedem, der diese Aufgabe mehr als einmal im Jahr macht.


    In den anderen Verbänden ist es größtenteils so, dass man in verschiedenen Gruppen auf verschiedenen Ständen unterwegs ist. Da ist das Führen einer zentralen Vereinskladde schon alleine auf praktischen Gründen kaum möglich. Vor diesem Hintergrund ist die Konstellation entstanden, dass jeder Schütze seine eigene Kladde führt, jeder Schießleiter einen Stempel hat und Einträge damit bestätigen kann. Der Schütze selbst hat alle nötigen Nachweise immer direkt da und kann Verband, Behörden oder wem auch immer Nachweise liefern, ohne von jemandem abhängig zu sein. (was ja immer wieder mal problematisch ist, wie wir hier sehen).


    Wie sollte ein BDMP Verein, der auf 6 unterschiedlichen, teilweise kommerziellen Ständen eingemietet ist, eine zentrale Kladde führen?


    In meinem Umfeld kann ich daher eher den umgekehrten Weg beobachten: Inzwischen haben sogar DSB Vereine immer öfter Vereinsstempel verfügbar, so dass die registrierten Aufsichten persönliche Kladden abstempeln können. Das halte ich für den richtigen Weg!


    Und wenn es dann zu einer Befürwortung kommt, bei der nicht der DSB der befürwortende Verband ist und nur seine Einträge aus den Kladden seiner Vereine akzeptiert, dann läuft das auch alles problemlos. BDMP, BDS und DSU sind da eher pragmatisch und am WaffG ausgerichtet.


    Gruß

    Frank

    Averell


    Mal wieder ein Beleg dafür, dass Schießbücher welche Bedeutung haben? Keine!


    Da stimme ich dir nicht zu!


    Hätte der Themenstarter seine Kladde so geführt, d.h. mit allen notwendigen Informationen versehen, wie es normal/erforderlich/üblich ist, hätte er alleine damit jetzt sein "Problem" gelöst!!!


    Der BDMP beispielsweise verpflichtet seine Mitglieder sogar selbst eine Kladde zu führen und stellt jedem dafür einen DIN A5 Ringordner zur Verfügung, der direkt alle erforderlichen Spalten vorhält. Wenn Verbände die Angabe der Schusszahl natürlich für wichtiger erachten als die Information über den Trainingsinhalt (z.B. Disziplin) oder den Status als Wettkampf, wie ich das bei der RAG hier schon mal im Heftchen gesehen habe, dann muss man sich am Ende eben auch nicht wundern.....


    Gruß

    Frank

    Hallo Fabi1991,


    Also zu dem Thema kann ich vielleicht ein wenig beitragen. Von dem Munitionsproblem habe ich auch schon gehört. Warum das so ist, kann ich aber nicht sagen. Ich vermute einmal, dass die Nachfrage einfach klein ist und es sich kaum lohnt soetwas zu fertigen. Wenn dem so wäre, müsstest du wohl einen richtig großen Posten Munition kaufen und einlagern, wenn du über die Anschaffung einer solchen Waffe nachdenkst.


    Das mit dem Kontingent, 2/6 Regekl usw. ist ein zweites Thema. 4mmM20 Waffen sind bedürfnisfrei, wenn auch nicht erlaubnisfrei zu erwerben. D.h. wenn du im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis bist (WBK gelb, grün, rot) kannst du dir so ein Ding kaufen. Der korrekte Weg geht dabei über einen Voreintrag, den du einfach so bekommen solltest, und dann den Erwerb auf WBK, grün vollziehst. Fragen oder Anrechnungen auf irgendwas gibt es da keine, da BEDÜRFNISFREI. Wenn man sich natürlich die Aufwand und die Kosten für den Voreintrag sparen will (Sind zusammen ja schon mal schnell an die 100 Euro), dann kauft man das Ding auf WBK, gelb. In diesem Moment hat man die Waffe nicht bedürfnisfrei erworden, sondern als Sportschütze. Denn sonst dürfte man seine WBK, gelb beim Erwerb ja schließlich nicht vorlegen (!). Argumentieren kann man hier, dass man das Ding zu Trainingszwecken einsetzen will. Das wird sicher akzeptiert. Aber mit diesem Erwerb gelten natürlich dann auch alle Regeln für Sportwaffen. Also Kontingent der WBK,gelb und Erwerbsstreckungsgebot.


    Gruß

    Frank


    PS: Kauf dir lieber eine anständige Waffe und gehe damit einmal mehr trainieren, da hast du mehr von.

    Schmalhans


    Wenn du die Sachkunde nun doch nicht hast, dann solltest du deine Eingangsfrage auch entsprechend formulieren.


    Wenn du die Sachkunde noch nicht hast, dann belege einfach einen entsprecheden Kurs, kaufe dir vorher ein passendes Buch (entsprechende Threads dazu gibt es auch hier) und befrage deinen Verein, denn die sollten dir da auch helfen, so es denn ein guter Verein ist.


    Wenn sich da im Anschluss Fragen ergeben, bist du dann hier an einer der richtigen Stellen.


    Gruß

    Frank

    Wieso muss man darauf jetzt so herumreiten? Die Aufzählungen sind natürlich hypothetisch da klar sein sollte dass niemand 2 Monate nach Eintritt in den Schützenverein bereits die WBK hat.


    Ist es denn wirklich so schwer die Fragen sachlich zu beantworten ohne sinnlos abzuschweifen?


    Nein, ist es nicht. Aber genau das hat suveran doch vollumfänglich getan.


    Wenn du seit rund 3 Monaten Sportschütze bist, die Waffensachkunde hast, dann gibt es viele Fragen, die du (noch) nicht beantworten kannst. Aber die zwei, die du gestellt hast, gehören zu denen, die man sich als sachkundiger Bürger i.S.d.WaffG definitiv beantworten können muss.


    Es verbleiben also die Optionen, dass du das Novemberloch füllen willst, ein U-Boot bist, Leuten hier einfach Zeit klauen möchtest oder einen anderen Beweggrund hast, den ich nicht kenne, der aber sicher nicht im Sinne unseres Sportes ist.


    Gruß

    Frank

    King_Dingeling


    Die Sache ist ärgerlich und dass ein Verein da nicht helfen will, in dem er beispielsweise eine Teilnahmebescheinigung ausstellt ist unschön. Aber, wenn du mal in die Befürwortungsrichtlinien deines Verbandes schauen würdest, wird dir vermutlich auffallen, dass für Waffen oberhalb des Grundkontingents Wettkämpfe auf Vereinsebene meistens nicht zählen. Aber das nur nebenbei, die Richtlinien deines Verbandes kenne ich sicher nicht im Detail.


    Rein den Schiesstermin an dem Tag habe ich mir eintragen lassen. In meinem Schießbuch sind feste Felder drin, da war kein Platz für Kommentare oder ähnliches.


    Also wenn du schon Waffen oberhalb des Grundkontingents befürwortet bekommst, dann machst du den Sport nicht erst seit gestern. Und auch hier im Forum bist du ja schon eine Weile aktiv und solltest von den Problemchen und Problemen wissen, die manche Leute auf dem Weg zur eigenen Waffen ereilen. Die Kennzeichnung von Wettkämpfen ist dabei eines der ersten Dinge, die man lernen sollte. Und das Argument, dass im Schießbuch klein Platz ist...da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Sorry, für "VM" oder "LW" oder "WK" bei sonstigen Wettkämpfen ist immer Platz! Auch sich mal andere Schießbücher anzuschauen, macht einen ja nicht dümmer und der Wechsel der Schießkladde auch immer eine Option. Du bist sachkundig und musst daher wissen, was DU für Dokumentations- und Nachweispflichten hast. Da ist es immer im Eigeninteresse sicherzustellen, dass die eigene Dokumentation diesen Pflichten auch jederzeit genügt.


    Aber können die das machen? Sind die nicht dazu verpflichtet, das ordentlich zu dokumentieren. Ich meine, es ist ein offizieller Verein in einem offiziellen Verband und es war eine offizielle Meisterschaft. Gibt es da keine Regeln für das des dokumentiert werden muss?


    Natürlich können die das. Das ist ein Verein und keine staatliche Behörde. Und selbst wenn sie Dokumentationspflichten haben/hätten und einem ehrenamtlichen Schießleiter der Zettel verloren gegangen ist, dann kommt dafür keiner in den Knast und den Ergebniszettel gibt es davon auch nicht zurück. Und wenn du schon nichts bekommst, du nichts in deine Schießkladde nicht eintragen kannst, dein Ergebnis nachfragst, dann hättest du zu diesem Zeitpunkt doch schon eine offizielles Dokument anfordern können?! Sicher aber hast du noch die Email, in der man dir dein Ergebnis dann doch mitgeteilt hat?! Die kannst du doch auch benutzen. Ich gehe einmal davon aus, dass du dich mit deinem Vorhaben des erweiterten Waffenerwerbs nicht hast mündlich abspeisen lassen.


    Abschließend sei noch angemerkt: Du hast, wenn ich dich richtig verstehe, den Verein zum Jahresende verlassen und ärgerst dich jetzt darüber, dass die Leute dort nicht zuvorkommend sind. Schon mal überlegt, den Verein nicht zu verlassen und selbst den Posten des Sportleiters zu übernehmen, die Wettkämpfe auszurichten und zu dokumentieren. Den Mitgliedern wie dir dann die benötigten Informationen zu liefern, wenn sie diese brauchen? Dann hättest du alles so, wie du möchtest und Vereine funktionieren nur mit ehrenamtlichen Helfern und nicht mit dem Einklagen von vermeintlichen Rechten durch die Mitglieder.


    Gruß

    Frank