Hallo,
also da sind schon eine Menge Problemstellen in deinen Vorhaben, zu denen ich nicht vollständig etwas sagen kann, aber zumindest in Teilen Hinweise geben will:
1.) Wenn du den Lauf bei einer Firma in Deutschland bestellst, wird die dir schon sagen, ob du den haben darfst oder nicht. ich würde mal vermuten eher nein, dass der Lauf auch für erwerbsscheinpflichtige Waffen nutzbar ist/sein könnte und derartige Teile somit nicht frei verkäuflich sind.
2.) Wenn du den Lauf bestellst, könntest du ihn ja direkt zum Büma schicken lassen, dann wärst du das erste Problem schon mal los.
3.) Die Waffe unterliegt zwar keinem Beschuss, wie Feuerwaffen, aber dennoch der Gebrauchsmusterprüfung und dem Nachweis der Energie unter 7,5J, die mit dem F im Fünfeck gekennzeichnet wird. Wenn du den vorhandenen Lauf gegen einen anderen tauschst, dann ist der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit sicher das größte Problem, da du ja schreibst, dass es sowas in Deutschland nicht gibt, du dich also auf keinen vorhandenen Test berufen kannst.
4.) Waffe mit ins Ausland nehmen bedeutet immer, dass beide Länder (bei Durchreisen ggf. auch mehrere Länder) das Ding so für okay befinden. Mit der Luftpumpe hättest du in Deutschland (sofern das F im Fünfeck wieder drauf wäre) kein Problem. Wie das aber im Ausland aussieht ist immer im EInzelfall zu prüfen. Eine hier freie Waffe kann im Ausland anzeigepflichtig, vielleicht sogar verboten sein. Da die USA nicht zu den CIP Staaten gehört, kann es auch sein, dass dort deutsche Prüfungen nicht anerkannt werden. Beim Beschuss ist das definitv der Fall, bei Luftpumpen weiß ich nicht wie das läuft.
Gruß
Frank