Beiträge von Frank1000

    Peppone

    Genau so ist das!



    Harry Callahans Enkel

    Vielleicht solltest du dir noch einmal die Unterlagen zu deiner Waffensachkundeausbildung zur Hand nehmen und die Begriffe "Erwerben im Sinne des WaffG" und "Ausüber der tatsächlichen Gewalt" nachlesen.


    Ich hatte die Beispiele in meinem Post #18 schon bewusst so gebracht, weil genau diese Fälle die Sichtweise des WaffG verdeutlichen.


    Würde das stimmen, was du sagst, wie beginnt dann ein Anfänger mit dem Schießsport? Er hat noch keine WBK, darf somit nicht die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausüben. Täte er das, wie du behauptest, durch bloßes in der Hand nehmen einer Waffe (dein Post #19), wäre das ein Verstoß. WIE bitteschön kommt der auf die ersten 12/18 Termine mit Feuerwaffen zur Erlangung der ersten Befürwortung, wenn er keine Waffe berühren darf???


    Henne oder Ei?


    Gruß

    Frank

    Harry Callahans Enkel


    Wie kommst du darauf?


    Die Frau darf nicht die tatsächliche Gewalt über die Waffe i.S.d.WaffG erlangen und das tut sich nicht, solange ihr Mann anwesend ist. Sie tut das in dem Moment, wenn er den Raum verlässt, aber das wurde ja oben schon mehrfach richtig gesagt.


    So ein Vorgang ist eben KEIN Überlassen an unberechtigte. Gleiches gilt auch, wenn du dir eine Waffe in einem Geschäft anschaust, wenn du im Vorfeld deiner WBK dir die Gebrauchtwaffe bei einem Jagdfreund/Schützenfreund anschaust, du auf einen Schießstand gehst und dort eine fremde Waffe in die Hand nimmst oder mit einer Leihwaffe/Vereinswaffe das Schießen selbst ausübst. Es ist immer die/eine berechtigte Person anwesend, z.B. Besitzer/Aufsicht, so dass ein Überlassen i.S.d.WaffG nicht stattfindet. Alles schön.


    Gruß

    Frank

    SigiNRW


    Hallo Marc,


    also ich denke das kommt zuerst einmal auf den genauen Wortlaut an, der auf deiner WBK steht. Denn als Sammler muss DU immer für jeden Waffe argumentieren können, warum genau diese Waffe in dein Sammelgebiet passt. Da solltest du dir schon VOR jedem Kauf sicher sein, eine solche Frage zu beantworten.


    Aussagen zu Replikaten oder ähnlichem solltest du dir immer von deiner Behörde schriftlich geben lassen. Denn wenn jemand mal vergisst, soetwas gesagt zu haben, hast du ganz schnell einen illegalen Erwerb getätigt....kann mal unschön ausgehen.


    Persönlich würde ich auch zu Beginn der Sammlung nicht direkt mit Repliken oder gernzwertigen Dingen starten. Du hast der Behörde erklärt, was du sammeln willst. Dann sammel auch genau das, auch wenn man mal etwas länger suchen muss, bis man ein passendes Stück gefunden hat. Aber genau dsa macht das Sammeln doch auch aus?!

    Vor allem am Anfang gibt es aber doch viele Dinge, die in einem bezahlbaren Rahmen liegen. Wenn du direkt mit "zu teuer" beginnst, dann hast du da was falsch gemacht oder falsche Vorstellungen vom Sammeln oder oder oder.

    Mein Sammelgebiet kannst du dir nach einem Blick auf mein Avatar sicher vorstellen. Da bekommt man mit der Aussatellung der WBK direkt einen Antrag auf Privat-Isolvenz mit... =O


    Lass dir einfach Zeit und suche Stücke die passen und schau dir immer wieder den Wortlaut deiner WBK an!!! Je nachdem ob dort Konstruktionsjahr, Herstelljahr oder Einführungsjahr (dann auch wo oder nur allgemein) steht, kann dieselbe Waffe schon zum Sammelgebiet gehören oder eben nicht.


    Gruß

    Frank

    Hallo,


    ich habe eine STI von Prommerberger, noch aus "alten Zeiten". Qualität und Service top. Würde auch heute, nach Kenntnis der gesamten Geschichte über den Weg von STI zu STP wieder zu Prommersberger gehen, wenn ich eine solche Waffe kaufen wollen würde.


    Habe auch über seine aktuellen Produkte nie etwas negatives gehört, die preislich alle unter dem liegen, was STI selbst z.B. beim Duke für seine Waffen aufruft.


    Alternativ kannst du auch bei HPS schauen http://www.hps-guns.de oder wenn es auch eine 1911er sein darf bei RBF http://www.rbf-customhandguns.com


    Gruß

    Frank

    ja, wenn du dem Büma die Waffe i.S.d. WaffG überlässt und dann neu erwirbst, dann brauchst du den Zettel nicht. Musst bei der Behörde aber aus und Entragung dennoch anzeigen. Mit nem Zettel ist das nur eine Änderung und damit (glaube ich) preiswerter.


    Denn die Eintragung in deine WBK kann der Büma ohne das Amt (die Anzeige dort) nicht machen - wäre mir jedenfalls neu. Sonst könnte man ja immer auch die Erwerbsanzeige verzeichten, wenn die Büma das alles alleine und direkt machen könnten. :/


    Gruß

    Frank

    Weil es eine WBK für Sportschützen ist. Ein paar Behörden sieben so rein jagdliche Waffen aus, wie damals z.B. auch Ingolstadt. Die waren immer auf Drilling und Vierlings-Jagd, nicht das sowas auf eine Gelbe kam ...


    Es braucht keine Disziplin von deinen Verband sein, es reicht irgendeine. DSB, DSU, BDMP, ... es geht denen nur darum, ob die Waffe sportlich zu schießen wäre.


    Formal richtig.

    Da es aber inzwischen für praktisch alle Waffen irgendeine Disziplin gibt, selbst für Jagdwaffen, ist eine Frage bzgl. Disziplin einfach über.....


    Gruß

    Frank

    Technisch muss die auf gelb, aber wieso die eine diziplin wissen wollen, verstehe ich einfach nicht, da ich ja bereits ne gelbe mit Eintrag besitze.


    Wenn die auf Gelb soll/muss gilt meine Antwort aus Post #3. Die Frage der Behörde nicht zu verstehen, ist im Grunde ja auch die Kernaussage meines Posts.


    Ist die Behörde evtl einfach nur komisch?


    Bestimmt, oder unwissend, oder gegen alles und jeden, oder oder....



    Gruß

    Frank

    Hallo vl125


    Also du kaufst das Ding auf WBK,gelb, hast noch keine 10 Waffen drauf?! Dann hat die Behörde nicht zu fragen!


    Wenn du dennoch antworten willst, dann sagst du für Trainingszwecke in den Ordnonnanzgewehrdisziplinen, Anschlag, Abziehen soll damit kostengünstig trainiert werden. Das sind auch Dinge, für die derartige Waffen unter anderem einmal konzipiert wurden.


    Wenn die dann noch einmal weiterfragen, frage doch bitte auf welcher gesetzlichen Grundlage sie die erste Frage gestellt haben, die du noch brav beantwortet hast und aufgrund welcher Grundlage nun die Nachfrage erfolgt. Dann bin ich mal gespannt.


    Gruß

    Frank

    Hallo,


    Der Büma darf eben in diesem Bereich alles (Teile kaufen, beschießen, usw.). Er sollte auch das Verfahren, sowie alle Ansprechpartner kennen, an die er sich bei dem Prozess wenden muss. Ich bin mir beim F im Fünfeck beispielsweise nicht sicher, ob da ein Beschussamt oder die PTB oder ... der richtige Ansprechpartner ist.


    Vom Preis würde ich einfach mal 1000 Euro ansetzten. Ein guter Büchsenlauf liegt bei 300-600 Euro, Anpassung und Einbau kostet sicher noch einmal 300 Euro, Beschuss oder was auch immer mit Handling des Büma sicher auch 100 bis 150 Euro. Nur weil es eine Luftpumpe ist, wird das sicher kaum günstiger sein.


    Gruß

    Frank

    Hallo,


    also da sind schon eine Menge Problemstellen in deinen Vorhaben, zu denen ich nicht vollständig etwas sagen kann, aber zumindest in Teilen Hinweise geben will:


    1.) Wenn du den Lauf bei einer Firma in Deutschland bestellst, wird die dir schon sagen, ob du den haben darfst oder nicht. ich würde mal vermuten eher nein, dass der Lauf auch für erwerbsscheinpflichtige Waffen nutzbar ist/sein könnte und derartige Teile somit nicht frei verkäuflich sind.

    2.) Wenn du den Lauf bestellst, könntest du ihn ja direkt zum Büma schicken lassen, dann wärst du das erste Problem schon mal los.

    3.) Die Waffe unterliegt zwar keinem Beschuss, wie Feuerwaffen, aber dennoch der Gebrauchsmusterprüfung und dem Nachweis der Energie unter 7,5J, die mit dem F im Fünfeck gekennzeichnet wird. Wenn du den vorhandenen Lauf gegen einen anderen tauschst, dann ist der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit sicher das größte Problem, da du ja schreibst, dass es sowas in Deutschland nicht gibt, du dich also auf keinen vorhandenen Test berufen kannst.

    4.) Waffe mit ins Ausland nehmen bedeutet immer, dass beide Länder (bei Durchreisen ggf. auch mehrere Länder) das Ding so für okay befinden. Mit der Luftpumpe hättest du in Deutschland (sofern das F im Fünfeck wieder drauf wäre) kein Problem. Wie das aber im Ausland aussieht ist immer im EInzelfall zu prüfen. Eine hier freie Waffe kann im Ausland anzeigepflichtig, vielleicht sogar verboten sein. Da die USA nicht zu den CIP Staaten gehört, kann es auch sein, dass dort deutsche Prüfungen nicht anerkannt werden. Beim Beschuss ist das definitv der Fall, bei Luftpumpen weiß ich nicht wie das läuft.


    Gruß
    Frank

    King_Dingeling


    Nein, Pufferpatronen dienen dem Schutz der Waffe beim Abschlagen. ich habe beispielsweise in allen Flinten derartige Dinger drin, da man die eben nicht wie einen Repetierer oder Revolver beispielsweise einfach entspannen kann. Es gibt auch kein Gesetz, welches die Aufbewahrung diesbezüglich regelt. Lediglich nicht geladen und Behältnis usw. sind vorgegeben.


    Kritisch gesehen werden Pufferpatronen ja deshalb, weil man zum Beispiel auf einem Schießstand beim Auspacken einer Waffe nicht so direkt erkennen kann, ob das eine Pufferpatrone oder eine scharfe Patrone ist. Das muss man sich immer vor Augen halten, wenn man AUßERHALB der eigenen Wohnung sowas in der Waffe hat.


    Was das Vorgehen bei einer Prüfung betrifft, so schadet es ja nicht, dem Kontrolleur darauf hinzuweisen, dass eine Pufferpatrone in der Waffe steckt, BEVOR man (oder er) die Waffe in die Hand nimmt. Dann sollte das auch alles problemlos laufen.


    Gruß
    Frank

    King_Dingeling


    Waffenrechtlich hat Buchi0 das vollständig erklärt.


    Aus Verbandssicht ist das auch egal, denn im Zuge der Beantragung der Befürwortung prüft der Verband, ob du die beantragte Waffe benötigst und alle dafür erforderlichen Voraussetzungen/Nachweise mitbringst. Ist das der Fall, wird befürwortet. Wie die Waffe später gelagert wird, auch ob du die ggf. (zwischenzeitlich) umbaust und auch für andere Disziplinen nutzt, ist erstens nicht verboten und zweitens nicht Gegenstand der Verbandsprüfung. Solange dann auch bei Folgeanträgen auf weitere Waffen alles konsitent bleibt, ist das okay.


    Etwas anspruchsvoller wird es nur dann, wenn du eine Waffe für eine Disziplin beantragt hast, diese später umnutzt und für die Ursprungsdisziplin dann erneut einen Antrag stellst. Aber der Fall ist sicher selten und da ist der Weg zum Verband im Vorfeld sicher der richtige.


    Gruß

    Frank

    Außerdem stand doch da irgendwas wegen Waffengattung, nicht bestimmter Waffen.


    Einfach mal genau lesen, was man schreibt würde helfen....


    [...] Wenn du aber mal in die Befürwortungsrichtlinen deines Verbandes schaust, dann kann es durchaus sein, dass da bei eine größeren Überschreitung des Grundkontingents sowas steht, wie "......Wenn mindestens mit der Hälfte der vorhandenen Waffen an Wettkämpfen teilgenommen wurde....". Hast du ganz viele Revolver, dann wird der Nachweis für diese Anforderung schon schwierig.....steht dummerweise ja nur "Revolver" in deiner Kladde.


    Das war einfach ein Hinweis, dass es bei den Verbänden sowas gibt. Wenn man sich dann die Mühe macht, das mal zu lesen und zu verstehen wäre vieles einfacher...auch für diejenigen, das sowas mal schnell meinen kommentieren zu müssen.


    Guckt man zum Beispiel nur mal in die Befürwortungsrichtlinie des BDMP, dann finden man unter anderem auch sowas:


    [...] Dokumentierte Teilnahme mit mindestens 50 Prozent (aufgerundet) der vorhandenen Waffen an ausgeschriebenen Veranstaltungen* oberhalb der

    Vereinsebene** oder Landesmeisterschaften oder höherwertigen Wettkämpfen im BDMP e.V., bzw. internationalen Wettbewerben analog der Sportord

    nung des BDMP e.V. [...]


    Und da hilft dir eine Kladde wenig, in der nur der Termin oder die Disziplin steht, genausowenig wie eine Waffengattung.


    Gruß
    Frank


    Steht denn irgendwo, wie genau die Waffe einzutragen ist? Ich persönlich schreibe Pistole, Revolver oder Gewehr. Mehr ist halt nicht gefordert 🤷‍♂️


    Stimmt, kann dir aber auf die Füße fallen!


    Das WaffG fordert da nichts, das stimmt. Da muss nur Datum, Kaliber und Waffengattung, ggf. noch Ort stehen. Wenn du aber mal in die Befürwortungsrichtlinen deines Verbandes schaust, dann kann es durchaus sein, dass da bei eine größeren Überschreitung des Grundkontingents sowas steht, wie "......Wenn mindestens mit der Hälfte der vorhandenen Waffen an Wettkämpfen teilgenommen wurde....". Hast du ganz viele Revolver, dann wird der Nachweis für diese Anforderung schon schwierig.....steht dummerweise ja nur "Revolver" in deiner Kladde.


    Da es nicht weh tut und man nie weiß was man irgendwann mal befürworten lassen will, rate ich jedem immer "seine Waffen eindeutig zu kennzeichnen". Hast du Revolver, die sich beispielsweise eindeutig durch die Lauflänge unterscheiden, schreibst du eben Rev.1", Rev.2", Rev6" und Rev.20" :S


    Gruß

    Frank

    Misantho


    Also die höhere Vergrößerung ist durch deine Anwendung zu bewerten. Brauchst du die wirklich oder ist ggf. eh nur z.B. 10x zugelassen? Auf 100m sind 12/14x völlig ausreichend.

    Bei ZF' in dieser Preisklasse sollte dir auch klar sein, dass es mit der Schärfe zum Ende der Vergrößerung immer schwieriger wird. D.h. je billiger das ZF ist und je höher die höchste Vergrößerung ist, desto früher setzt den Punkt ein, an dem die hohe Vergrößerung nicht mehr nutzbar ist.


    Ich habe in meinem Schützenleben schon einige ZF's live gesehen, darunter auch Modelle der Zeiss Conquest Serie und auch welche von DD-Optics. Vor allem da ich mal auf dem Trip war mit ein DD-Optics Fernglas zu kaufen habe ich in der letzten Zeit alles von denen probiert, was ich in die Finger bekam. Am Ende waren die Produkte okay, aber ich war jedesmal dann doch enttäuscht und froh ein seinerzeit ein Steiner Fernglas gekauft zu haben.


    Daher würde ICH bei der Auswahl sicher zum Zeiss Conquest greifen.


    Gruß

    Frank