Also bei uns hatte Mal mehrere angefragt ob man eine Pumpaction privat kaufen könne, das wird hier großflächig abgelehnt, da man so ja die erwerbstreckung aushebeln kann.
Ich sehe das Problem eher darin, dass eine Vereins-WBK ja für diesen Zweck nicht gedacht ist und somit der "private Voraberwerb" vom Bedürfnis nicht gedeckt ist. Aber, das merkt ja erst mal keiner.
Abgesehen von den schon hohen Zusätzlichen Kosten, die dem Verein entstehen, Voreintrag, Erwerbsanzeige und Überlassensanzeige, die der Entbesitzer ja zu zahlen hätte, ist in der Praxis das Problem doch eher die Gleichbehandlung der Mitglieder im Verein.
Nehmen wir einmal an, du machst sowas und kaufst als Verein eine Pumpe für ein Mitglied. Dann stellst du einen Antrag auf Voreintrag, dem die Behörde entspricht. Nach einem Jahr verkaufst du das Ding an dein Mitglied. Dann kommt der nächste an, dann der nächste....und dann? Bei dem dritten Voreintrag fragt die Behörde spätestens, warum die die Pumpen laufend verkaufst, wenn du danach immer wieder erklärst eine zu benötigen?
Wenn das verschiedene Waffen sind kommt nach der zweiten Neuausstellung der WBK, weil vollgeschrieben, die Frage: Wollen Sie nicht lieber mal eine Handelserlaubnis beantragen......
Wenn es so oder ähnlich läuft, hat der Vereinsvorsitzende ein Problem und von daher kann ich verstehen, dass Vereine sowas pauschal ablehen. Mache ich persönlich im Übrigen genau so.
Gruß
Frank