Beiträge von MP40

    Ich schieße in meinem Mosi (Mosin-Nagant) viel Surplus Muni und da mach ich das auch so,hab da beste Erfahrungen mit.Die Korrosiven Salze sind nämlich wasserlöslich (am besten heißes) und mit öl machst du da gar nix.

    Wenn du Korrosive Munition verschossen hast macht es schon Sinn den Lauf mit c.a.30-35 Grad warmen (Seifen)Wasser durchzuspülen,da sich so am besten die Korrosiven Salze aus dem Lauf spülen lassen,danach mit Docht durchziehen (bis er innen trocken ist)und dann ölen wie üblich.

    Das "IRRTÜMLICH" stößt immer weider sauer auf...

    Auf etwas zu schießen ohne es eindeutig identifiziert zu haben..

    Hätte ja auch ein Penner sein können der sich nen Pelz umgehängt hat..

    ::lachen2:::thumbup:

    Artikel gelesen und begriffen :saint:
    Wolf nicht als solchen erkannt.....no Problems!
    Gut so,Schafe schmecken sicherlich gegrillt besser als Wolf

    Der muss ja auch lange genug abhängen oder Eingelegt werden und etwas länger auf'n Grill dann geht das,Hunger treibs rein ::lachen2::

    Dünne Spahn oder Hartfaserplatten und mit ner Stichsäge einfach aussägen,nen bissel anmalen oder ne Steindekor Tapete aufkleistern macht das ganze schon ansehnlicher.Und wie du schon schreibst,Engagement ist immer gut und wenn man nicht gerade 2 linke Hände hat sollte das machbar sein.Die erste wird gut,die 2. besser und mit den letzten wird es Perfekt werden. :thumbup:

    Nen paar Dachlatten,Stich oder Handkreißsäge,Winkel,Spax,Accuschrauber,Tacker und ran.Ich glaub da sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt.Muss halt stabil genug sein.Schau mal wie die das machen. :D >>>>>>> http://www.google.de/imgres?imgurl=…0CCoQrQMwDDiQAw

    Bayern:
    Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für einen Sportschützen $14 Abs. 4 WaffG
    ...
    6. Wie wollen Sie die Schusswaffen / Munition aufbewahren (Nachweise wie Rechnung oder Bilder beilegen)

    ....


    Bei unserem Landratsamt gibts da keine Diskussion. Erst Schrank kaufen, dann WBK beantragen.

    Ich hab als Antwort "Nach Vorschrift" geschrieben und dann war das gut,WBK mit Voreintrag erhalten,Waffe und Schrank gekauft und beim Eintrag der Waffe die Unterlagen vom Schrank vorgelegt,"Alles Bestens" war die Antwort! :D

    Die Behörde hat doch das Recht zu kontrollieren wie du deine Waffen aufbewahrst. Also warum nicht auch bei einem erstmaligen WBK Antrag?
    Bei der Zuverlässigkeit wird auch nicht in einem Führungszeugnis geguckt, da steht eh nix drin, auch wenn du Starffällig warst, sondern in einem Zentralregister in Berlin. Da steht auch alles drin was du jemals gemacht hast, oder eben nicht.

    Aufbewahrung und Gesinnung-stest sind aber Zwei verschiedene Schuhe!

    Ruf ihn doch vorher noch mal an er möge dir noch ein paar Vordrucke zum Erwerb einer Waffe mitbringen,mein Sachbearbeiter hat mir beim letzten Besuch gleich eins mit den Worten "Das können sie ja zu dann Hause schon mal ausfüllen" mitgegeben,sehr zuvorkommend der Mann. :thumbup:

    Und ein 30 Schuss Magazin muss Sportlich auf 10 Schuss begrenzt sein obwohl es weiterhin wie ein 30 ger aussieht,und? Du machst ein Riesen Fass auf für nichts denn du müsstes wissen das Sportlich 10 Schuss gilt und ich kenne genügend die ihre Jagdwaffen auch Sportlich einsetzen (z.b.Benelli M 3, Begrenzer raus sportlich,Begrenzer rein jagdlich)vielleicht haben wir aber auch aneinander vorbeigeredet.
    Zitire: Selbstlader mit größerem Magazin, uuups das könnte jemand anders sehen (und zwar nicht nur beim Schuß auf Wild direkt).
    Hätte,wäre,Könnte (Ich Hellsehen würde ich Lotto spielen)
    Was bitte kann, könnte man den anders sehen???
    Kurz und Bündig reicht.
    Ach ja,wenn Jemand Sportschütze und Jäger ist,wie soll da unterschieden werden ob er gerade Jagdlich oder Sportlich mit einem auf 10 Schuss begrenzten 30 ger Magazin trainiert,ist doch Augenwischerei.

    Dann definier mal Jagdwaffe,ne Sauer 90 mit Schaft Verschneidung alla Gelsenkirchener Barock? Sie muss m.w. für den Schuss auf Wild geeignet sein, Das kann u.a. auch ei AR 15 sein.Du scheinst dir aber die Gesetzte so hinzudrehen wie sie dir in den Kram passen. Nenn mit doch bitte mal ein paar Beispiele welche Waffen ausgeschlossen sind,ich bin gespannt.
    Ach ja ich vergas,der Herr Oberstudienrat möchte ja mit mir nicht mehr Diskutieren,hast wahrscheinlich nicht mal in den andere Tread reingeschaut,das Thema ist durch,aber nee,da schlägt einer auf und weis natürlich alles besser.

    EBEN,
    wenn ein Sachbearbeiter einem so einen Eintrag aufdrücken will, würde ich mich wehren. Der ist nämlich durch nichts im Gesetz gedeckt.
    Die 2 Schussbegrenzung für Magazine von Halbautomatischen Langwaffen steht nicht im Waffengesetz, sondern im Bundesjagdgesetz und gillt wie oben schon geschrieben NUR BEIM SCHUSS AUF WILD.
    Jagdschutz, Einschießen auf dem Stand etc. da darf auch problemlos n 5er oder 10er Magazin rein. Und ja Jagdschutz zählt auch zum Bedürfnis.

    Davon mal abgesehen. Magazine sind keine wesentlichen Waffenteile und dürfen von Jedem frei erworben werden.

    Ich persönlich würde allerdings wenn ich ins Revier raus fahre nur die 2er Magazine mit nehmen. Es ist zwar prinzipiell auch erlaubt größere mitzunehmen. Nur beim Schuss auf Wild dürften größere eh nicht genutzt werden UND Vorwürfe sind schnell erhoben, und dann kann man schnell Stress mit der Jagdbehörde haben selbst wenn man sich an das Gesetz gehalten hat, es aber nicht beweisen kann.

    Dürfen Jäger Halbautomaten ohne Magazin / mit 10 Schuss Magazin kaufen => 2er anderweitig beziehen?

    Was bitte ist in deinen Augen ein Illegaler Selbstlader?wenn ich ein AR 15 mit 2 Schuss(Erworben auf Jagdschein) jagdlich nutze,dann darf ich mit diesem auch auf Scheibe(Jagdparcours oder Sportlich) mit 10 Schuss schießen! oder umgekehrt ein M44 als Ordonanz nutzt z.b.mein Bruder Jagdlich und hat damit mehr Sauen geschossen als mit seiner Sauer 90.Ein Richter oder Staatsanwalt seht nicht über dem Waffengesetz,währe ja noch schöner.Hör bitte auf so einen Bullshit zu verbreiten.Und wenn dein wehrter Herr Oberstaatsanwalt meint das Gesetz so auszulegen wie er das will,macht er sich u.U. der Rechtsbeugung strafbar,könnte sein das mal jemand an seinen Stuhl etwas die Beine ansägt.
    Es sei den der Standbetreiber hat einer Regelung erlassen die es untersagt,dann kann er(bei Nichtbeachtung der Regelungen) jemanden des Standes verweisen,hat aber keine rechtlichen Konsequenzen,und wenn die Handhabe von einem Staatsanwalt bekannt ist dann kann man ja einen Befangenheitsantrag stellen und dann?
    Schau mal das Thema hatten wir übrigens schon.
    Dürfen Jäger Halbautomaten ohne Magazin / mit 10 Schuss Magazin kaufen => 2er anderweitig beziehen?

    Ich hatte es schon einmal an anderer stelle reingestellt aber ich finde es passt ganz gut zu dem Thema "Gunsmith of Williamsburg kompletter Film auf Deutsch" echt sehenswert,man erhält einblick in die (Waffen) Schmiedekunst von damals und es ist echt Wahnsinn wenn mann das mit heute vergleicht wie sie früher Waffen hergestellt haben,sogar die Schrauben waren alle einzeln hergestellt und jedes Teil wurde aufwendig geschmiedet und angepasst,vieles wusste ich nicht und hatte mir schon immer Gedanken darüber gemacht wie zum beispiel ein Lauf hergestellt wurde und das ziehen der Läufe.Ich glaub ich werde auch noch zum Schwarzfinger.Einfach eine Klasse Doku über die Herstellung eines alten Vorderladers so,wie es in den Anfängen der Waffenproduktion war,denn diese alten Meister mussten Schmied,Schreiner,Metallgießer,Graveur und noch so einiges gewesen sein da sich diese ganzen Berufe im Bau einer solchen Waffe wiederfinden.Eine so gefertigte Waffe wird wohl heute kaum noch zu bezahlen sein.

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