und würde das als Wechselsystem gelten ?
Oder haue ich hier voll daneben ?
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und würde das als Wechselsystem gelten ?
Oder haue ich hier voll daneben ?
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Was ich noch vergessen habe:
Solange die Waffe den technischen Vorgaben der Sportordnung entspricht (Gesamtlänge, Lauflänge, Gewicht, Visierung etc.), spricht nichts gegen eine sportliche Verwendung.
Das also jemand bei der DM abgewiesen wurde, kann nur daran liegen, dass dieser Drilling nicht den o.g. Vorgaben entsprach.
Du nimmst falsch an und ja, die Waffe in ist einer sportlichen Disziplin eines anerkannten Schießsportverbandes zugelassen, dem BDS.
und es ist im übrigen nicht das erste mal, dass ein Drilling dafür zugelassen wurde.
Ich weiss nicht, ob ich ohne Erlaubnis das Schreiben vom BDS an die Waffenbehörde bzgl. des Drillings hier veröffentlichen darf.
Ich kann aber gerne nachfragen und dann mit geschwärzten Personenbezogenen Daten hier rein stellen.
nur wenn dies explizit als Ausnahme erwähnt ist, was es sportlich in keiner mir bekannten Disziplin ist. Beim Jagdverband sieht es bei der ein oder anderen jagdsportlichen Disziplin anders aus, da ist das dann aber auch explizit erwähnt, nur das nützt in dem Zusammenhang nichts da man dort ohnehin den Jagdschein braucht um teilzunehmen.
Der Drilling wurde rein sportlich vom BDS sowie Keispolizeibehörde zugelassen / eingetragen, ohne das es einer jagdlichen Disziplin bedurfte.
früher ist so einiges eingetragen worden was heute Probleme machen kann, wie z.B. die Repetierflinte mit gezogenen Flintenlauf auf Gelb etc.
Das kann auch lange im Nachhinein noch sehr problematisch werden zumal es dem Schützen obliegt auf Nachfrage der Behörde eine sportliche Disziplin vorzulegen für welche die Waffe zugelassen ist!
Früher ist keine 6 Monate her. Von daher.
Also ich will dann hier nochmal ein "wenig Öl ins Feuer gießen"
Die "Sportwaffe" ist ein Drilling. Diesen Drilling haben wir übernommen von meinem Schwiegervater, da dieser die Jagd nicht mehr ausüben konnte.
Da dieser Drilling ein gutes teures Stück ist, sollte er nicht weg.
Also haben wir die Waffe als Sportwaffe, mit Bedürfnis des BDS, auf die WBK meiner Frau eintragen lassen.
Die Frage die sich stelle, ob man damit dann wieder Jagen darf, da meine Frau selber in der Zwischenzeit den Jagdschein erworben hat.
So wie es also aussieht, ist das Jagen kein Thema und dürfte wohl auch keiner Fragen, wegen Drilling.
Moin,
also:
Meine Frau und ich sind bisher Sportschützen. Nun hat meine Frau auch den Jagdschein gemacht.
Können Waffen, die als Sportschütze auf die WBK erworben und eingetragen wurden für die jagd verwendet werden ?
z.B. Sig Sauer 9 mm als Kurzwaffe für Fangschuss ?
Div. Langwaffen bis zu AR 15 (auch wenn diese nicht gerne gesehen sind) ?
Merci.
also KW und AR 15
Hallo zusammen,
ab wann ist es sinnvoll eine Grundreinigung vorzunehmen ?
In wie weit ist eine vollständige Demontage sinnvoll / notwendig ?
Danke.
Ich würde sagen die Freude ist verfrüht:
Danke, denn genau das war es was mir gefehlt hat.
In der Regel natürlich nicht. Die Ämter können nur das dokumentieren was Auffällig war und worüber sie Unterlagen haben. Der entscheidende Grund ist doch das die meisten "Fälle" die passiert sind schon Aktenkundig waren, und nur nicht ausreichend kommuniziert werden konnten oder wurden. Deshalb ein ZWR und die diversen Abfragen gebündelt bei den zuständigen Behörden und Ämtern. Was ich eigentlich nach "Deutscher Gründlichkeit" schon immer voraus gesetzt habe. Musste aber im Umkehrschluß die Erfahrung machen das es nicht so ist. In meinem "Fall" hätte ein Anruf bei der entsprechenden Behörde genügt. Deshalb begrüße ich jede Neuerung in dieser Hinsicht. Ein "Klick" und man weiß Bescheid. Zumindest bei den relevanten Geschichten. Das kann schon jede Streife auf der Autobahn wenn es um KFZ Daten oder den FS geht.
Wir reden ein Stück weit aneinander vorbei.
Mir geht es um das: Wie komme ich evt. in diese Datenbank und warum.
Ich möchte kein System der DDR wiederbekommen in dem intransparent Daten von Leuten erfasst werden, warum auch immer.
Es ist ja nicht mal definiert, ab welcher Höhe / Menge, was auch immer, ein Entzug vorgesehen ist.
Es ist nicht definiert ab wann man erfasst wird.
Was ist wenn es sich um Falschinformationen handelt ?
Alles Dinge die vollkommen offen sind, aber für den zu unrecht Betroffenen, weitreichende Folgen hat.
Da ist eine Abfrage beim Gesundheitsamt nur ein kleiner Schritt. Sofern sich da etwas eingrenzen lässt. Was die Gesundheitsämter leisten können ist nur eine Regelabfrage. Wie sie bei der Übermittlung damit umgehen eine andere. Viele der ehemaligen Täter waren ja vorher schon Verhaltensaufälling. Nur wurde das Länderübergreifend schlecht kommuniziert. Man wird damit leben müssen. Ausser den zusätzlichen Kosten wird der gesetzestreue Schütze oder Jäger nichts zu befürchten haben.
Guten Abend zusammen.
Michl
Eine wie ich finde gewagte These.
Als Beispiel möchte ich die Corona Krise anführen und das Thema Depression, z.B. durch Verlust des Arbeitsplatzes, was dieser Tage
ja schon einmal vorkommen soll, usw.
Nun stellen sich mir einige Fragen:
- Wird dieser Mensch der aufgrund von Existenznöten und Sorgen in eine Depression verfällt in dieses Register aufgenommen ?
- Was wenn dieser Mensch Jäger order Sportschütze ist ? Relevant ?
- Ab welcher Art/ Level der "geistigen Störung" wird man beim Gesundheitsamt erfasst ?
Ja, richtige Einstellung , so bewirkt man Änderungen.
Wird eh nix, also fang ich erst gar nicht an...
Für alle denen es entgangen sein sollte, so wie mir:
Bundeskabinett beschließt Änderung des Waffengesetzes - obwohl sie deren Bedarf kurz vorher mit Hinweis auf Vollzugsdefizite abgelehnt hat. FWR-Kritik am Entwurf wird gänzlich ignoriert. Regierungskoalition brüskiert 1,5 Millionen legale Waffenbesitzer.
Was setzt der DSB denn mal wieder für Unkenrufe in die Welt?
Eventuell dass sich einer meiner Schützenkollegen erst nen 9mm HA in Schwarz auf die Grüne hat eintragen lassen?
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