Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob bei erlaubnisfreien Waffen alle relevanten Teile gestempelt sind.
Hm. Ich denke, der Lauf muss grundsätzlich auch erstmal gekennzeichnet sein:
Zitat von WaffG § 24 Kennzeichnungspflicht, MarkenanzeigepflichtAlles anzeigen(1) Wer Schusswaffen im Geltungsbereich dieses Gesetzes herstellt oder in diesen verbringt, hat unverzüglich auf den in einer Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 2 festgelegten wesentlichen Teilen der Schusswaffe deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben anzubringen:
1.den Namen, die Firma oder eine eingetragene Marke des Herstellers der Schusswaffe,
2.für das Herstellungsland das zweistellige Landeskürzel nach ISO-Norm 3166-11 ,
3.die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung des Laufkalibers,
4.bei Schusswaffen, die aus einem Staat, der nicht Mitgliedstaat ist (Drittstaat) in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden, zusätzlich das Landeskürzel nach ISO-Norm 3166-11 für den Drittstaat und das Jahr des Verbringens und
5.eine fortlaufende Nummer (Seriennummer).
Die in Satz 1 Nummer 2, 4 und 5 genannten Angaben sind nicht anzubringen auf
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2.wesentlichen Teilen von erlaubnisfreien Schusswaffen.
Das Fünfeck muss aber anscheinend nur einmal angebracht sein:
Zitat von WaffG § 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht(2) Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird, müssen eine Typenbezeichnung sowie das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen.
Ich würde darauf tippen, dass er - bei entsprechender Ausnahmeregelung! - den Lauf dann durchaus wechseln und auch damit schiessen dürfte.
Allerdings wäre er dann auf jeden Fall dafür verantwortlich, dass die Waffe nicht mehr als 7,5J hat - die bauartbedingte Typprüfung gilt dann ja nicht mehr.
Ich würde dann mindestens selbst nachmessen und "mir das bescheinigen". Falls dann der unwahrscheinliche Fall einer Kontrolle kommt, dann kann man dem nachfolgenden halt etwas gelassener gegenüberstehen. Die offizielle Prüfung lohnt sich wohl kaum.