In der Sportordnung der DSU ist die Schießstellung (Anschlag): kniend festgeschrieben.
Hierbei müssen beide Knie auf dem Boden (Teppich) sein, was nach Meinung einiger einfach nicht praxisgerecht ist. Die Alternative, stehend zu schiessen, wenn man diesen Anschlag z.B. verletzungsbedingt nicht einnehmen kann, wurde unter diesen Umständen als hinnehmbar akzeptiert, wenn es auch (Zeit)-vorteile bringt, da man sich eben nicht in diesen Anschlag begeben muß.
Ich formulierte daher am 01.06.10 ein mehrseitiges "Gedicht" und plädierte dafür, wenigstens einen praxistauglichen Kniendanschlag (ein Knie am Boden) alternativ erlauben zu wollen, denn immerhin ist der Kniendanschlag lt. SPO gefordert.
Die positive Antwort: Man werde meine Anregungen bei den dort geführten Diskussionen zur Schießsportordnung überdenken.
Da hier von dem DSU-Präsidium ebenfalls der eine oder andere mitliest, könnte eine sinnvolle Diskussion möglicherweise behilflich sein, dieses Problemchen praxisgerecht zu beheben.