Grüne WBK ohne Voreintrag erhalten?

  • Servus zusammen!

    Ich habe wieder mal eine Wette am Schützenstammtisch laufen:

    Einer von uns behauptet, er hätte "damals" (schon über 40 Jahre her) seine grüne WBK nach bestandener Sachkundeprüfung und einem Jahr regelmäßigen Trainings im Verein OHNE Voreintrag erhalten, mit der Auflage der Behörde, innerhalb von 6 Monaten einen Voreintrag anzumelden. Weiterhin behauptet er, dass dies heute noch möglich sei.

    Meine Kenntnis, Meinung und Wette: NEIN, SCHMARREN! Grüne WBK gab bzw. gibt es nur gemäß dem bekannten Procedere MIT Voreintrag auf Basis des Bedürfnisnachweises.

    Nach Abschluß der Wette (30 l Fässchen fränkisches Landbier) ist mir später aber noch diese Möglichkeit eingefallen: Andere Regelung für Jäger mit gültigem Jagdschein?

    Danke Euch vorab!

    Alle Menschen haben eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat. [Howard Spring]

  • Leopold

    Also ich würde mal sagen, dass Fass hast du gewonnen. Meine erste Grüne ist auch schon eine Weile her, würde mal so 30 Jahre schätzen und damals schon, gab es die nur mit dem ersten Voreintrag. Auch jede weitere Grüne, die man sich aus verschiedenen Gründen ja ausstellen lassen kann, gab es immer nur mit einem Voreintrag.

    Wenn auch nichts im WaffG logisch ist, so ist es aber diese Regelung: Denn, was willst du mit einer grünen WBK ohne einen Voreintrag? Du kannst damit nichts kaufen, nichts belegen, nichts anfangen. Weiterhin müsste die Behörde eine Bedürfnisprüfung machen, ohne die sie keine solche WBK ausstellen darf. Die kostet nur Geld und wenn der erste Voreintrag dann kommt, ist die Zuverlässigkeitsprüfung möglicherweise schon abgelaufen, dann bezahlt man gleich zweimal.

    Auch für Jagdscheininhaber ist die Vorabausstellung einer leeren WBK nicht erforderlich und erfolgt auch nicht. Hier braucht es zwar keine Zuverlässigkeitsprüfung bei einer Eintragung oder einem Voreintrag, da das bei der Ausstellung oder Verlängerung des JS schon erfolgt ist, aber die Sinnlosigkeit einer leeren grünen bleibt nach wie vor. Der Fall ist aktuell sogar in der Jägerausbildung enthalten: Der Jungjäger hat seinen Jagdschein und will sich eine Büchse und eine Flinte als Erstausstattung kaufen. Was benötigt er hierfür? Anwort: Den gültigen Jagdschein und nur den! Er erwirbt die Waffen unter Vorlage seines JS, geht innerhalb der Frist zur Anmeldung und bekommt dort die erste gründe WBK ausgestellt, in die direkt die zwei LW eingetragen werden. Will der Jäger eine KW, braucht er auch einen Voreintrag, wie der Sportschütze - auch eine Prüfungsfrage. Ist der Jäger ein Fuchs, dann fragt er bei der Ausstellung seines JS sein Stammdatenblatt an. Das bekommt er nämlich und damit kann er auch ohne Rennerei bei einem Händler ohne WBK kaufen, der er seine NWR ID's ja angeben kann (Auch ein Lehrinhalt, aber das nur nebenbei, da es ja erst seit Einführung des NWR relevant ist)

    Soweit so gut und sicher gibt es in den aktuellen Verwaltungsvorschriften hierzu auch Handlungsanweisungen für die Behörden, wenn man lange genug danach sucht.

    Ein kleines ABER gibt es jedoch auch:

    Wir alle, die wir schon lange in dem Geschäft sind, haben schon vieles erlebt und auch viele Stilblüten erlebt, die sich Behörden haben einfallen lassen. Ein Beispiel möchte ich hier schildern:

    Es gab Zeiten, in denen musste man in den Antrag der gelben WBK eine Waffe, sowie eine passende Disziplin schreiben, für die man die WBK beantragt. Ich habe meine gelben WBK's seinerzeit dann leer bekommen und damit dann gekauft was ich beantragt hatte. Ich habe aber auch schon eine WBK gesehen, da wurde die beantragte Waffe dann in Zeile 1 wie ein Voreintrag eingetragen, also Einzelladerbüchse und Kaliber xy. Wird dann zuerst eine andere Waffe gekauft, dann hat die Behörde erst gemeckert aber eingetragen, ging das Spiel so weiter, hat man dann an der Zuverlässigkeit des WBK Inhabers Zweifel angemeldet, da dieser ja eine Waffe beantragt hat, die er am Ende engegen seines Antrages und seiner Erklärung zum Bedürfnis gar nicht benötigt. Das war meiner Meinung nach durch das WaffG gedeckt, dennoch habe ich sowas gesehen. (Heute erfolgt der Antrag auf WBK, gelb ja allgemein auf alle Disziplinen des Verbands bezogen).

    Will sagen: Sicher sein, dass eine Behörde mal neben der Spur ist, kann man sich nie. Wenn das so ist, dann ist das aber oft nicht in Ordnung und vor allem keine Regel und kein Fass Bier wert!

    Jetzt noch einmal zurück zu deinem geschilderten Fall und der Info 6 Monate:

    WENN die Behörde der Meinung war, dem Neukunden was Gutes tun zu wollen um ihm die Wartezeit auf einen Voreintrag zu verkürzen, dann kann es gut sein, dass EINE Behörde sowas vielleicht mal gemacht hat. D.h. die haben die Zuverlässigkeit geprüft, die WBK, grün ausgestellt und dem Schützen mit auf den Weg gegeben: Sei in 6 Monaten wieder hier, da die Zuverlässigkeitsprüfung früher oftmals 6 Monate Gültigkeit hatte. Hat der WBK Inhaber dann eine Waffe gefunden und beantragt den Voreintrag, so hat er die Zeit, die die Behörde für die Zuverlässigkeitsprüfung benötigt schon in der Tasche.

    So würde mit Phantasie vielleicht ein individueller Schuh daraus, aber eine allgemeine Regelung war das mit Sicherheit nie und ein Antrag auf eine leere WBK grün ist mir persönlich auch noch nicht untergekommen.

    Leer ausgestellt wurden und werden: WBK,gelb (wenn man das richtig macht) und WBK, rot.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Frank1000: Ganz herzlichen Dank für die Zeit, die Du dir genommen hast und die sehr informative Antwort!👍 Werde dann mindestens eine „Halbe“ auf Dein Wohl trinken!🍻

    Alle Menschen haben eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat. [Howard Spring]

  • Leopold

    es ist eben auch hier wie im wahren Leben, immer ein Geben und Nehmen. Und wenn ich so zurückblicke, was ich hier alles schon gelernt habe, vor allem im Bereich Wiederladen, in meinen Anfängen, vom Murmel :mk: :mk: :mk: , an den ich heute immer noch denke, wenn ich seine Geschosse mal wieder verlade, und eben auch bis heute was ich alles so hier mitnehme, dann gebe ich gern mal eine Info weiter, auch wenn es etwas Zeit kostet - gut inverstierte Zeit aber, wie ich finde.

    Allerdings war das jetzt leider die letzte konstruktive Antwort auf einen deiner Posts. Du bekommst nun 30L und was bekomme ich? Nichts, selbst auf mein Wohl trinkst du nicht mehr als einen Halben......das hätte ich so nicht gedacht :NO: . So fünf bis sechs wären da schon angemessen ::besoffen:: ::lachen2::

    Prost ::frinds::

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Allerdings war das jetzt leider die letzte konstruktive Antwort auf einen deiner Posts. Du bekommst nun 30L und was bekomme ich? Nichts, selbst auf mein Wohl trinkst du nicht mehr als einen Halben......das hätte ich so nicht gedacht :NO: . So fünf bis sechs wären da schon angemessen ::besoffen:: ::lachen2::

    Frank1000: Gerne, kein Problem und mit Freude! Aber Du fährst.😂🍻

    Nachtrag: Was Du eingangs geschrieben hast - „Geben und Nehmen“ - ja, absolut! 👍👍👍

    Alle Menschen haben eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat. [Howard Spring]

  • Nur als Anmerkung hier:

    Meine grüne WBK bekam ich 2006 ale "Erben-WBK" mit dem Eintrag der zwei LW meines Vaters.

    Als ich dann 2016 meine ersten eigenen Waffen kaufen durfte, wurden die Voreinträge auf diese grüne WBK gemacht.

    Als ich 2021 alle meine Waffen verkauft hatte, hat die Waffenbehörde beim Austragen der letzten Waffe darauf bestanden, die WBK

    einzuziehen. Begründung: Stehe ja nichts drauf, nützt ihnen nichts. und kaufen können Sie auch nichts. Wenn Sie wieder was kaufen wollen,

    müssen Sie sich einen Voreintrag holen und bekommen dann mit dem eine neue grüne WBK ausgestellt.

    (bin nur Sportschütze, kein Jäger)

    Beim Jäger, der einfach im Laden kaufen kann, und dann innerhalb 2 Wochen eintragen lassen muss, schauts natürlich anders aus.

    LG

    -Michael

    P.S.: Auch die gelbe WBK haben sie nach dem letzten Austrag einkassiert. "Steht ja nix drauf, brauchen Sie nicht mehr"

  • Meine Gelbe, habe ich mit der Grünen bekommen..

    Die blieb 3 Jahre leer..

    Es scheint da, wie so oft, jede Waffenbehörde anders zu verfahren..

    Long

    P220X-Six .45ACP Gen.1 mit WS.9mm+.22lfb, S&W686 International umgebaut auf TC


    „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“

    Konrad Adenauer

  • Peppone: Danke Dir! Ich vermute mal, der Kamerad ist/war Jäger und hat mich bei der Wette auf´s Glatteis geführt. :wall:

    sehe ich auch so.

    Ein Kumpel von mir ist Jäger, der hat die grüne ohne Voreintrag (darum ging es bei der Wette) bekommen.

    Einen Eintrag (Waffe) darauf hat er auch nicht. Hat er sich einfach ausstellen lassen, als er den Jagdschein bekommen hat.

    ::trenn::

    Yorick

  • P.S.: Auch die gelbe WBK haben sie nach dem letzten Austrag einkassiert. "Steht ja nix drauf, brauchen Sie nicht mehr"

    War bei mir anno dunemals ähnlich als ich alles in die USA exportierte. Die kamen nicht mal darauf nachzufragen.

    Ich hätte sie aber entwertet zurück bekommen. Zumindest wurde mir ohne Prüfung abgenommen das keine Munition mehr vorhanden ist ... lediglich einen Schrieb mit Unterschrift musste ich zurück faxen ...

  • Als ich 2021 alle meine Waffen verkauft hatte, hat die Waffenbehörde beim Austragen der letzten Waffe darauf bestanden, die WBK

    einzuziehen. Begründung: Stehe ja nichts drauf, nützt ihnen nichts. und kaufen können Sie auch nichts. Wenn Sie wieder was kaufen wollen,

    müssen Sie sich einen Voreintrag holen und bekommen dann mit dem eine neue grüne WBK ausgestellt.

    (bin nur Sportschütze, kein Jäger)

    Beim Jäger, der einfach im Laden kaufen kann, und dann innerhalb 2 Wochen eintragen lassen muss, schauts natürlich anders aus.

    Mit Blick auf die Grüne WBK alles richtig. In Bezug auf den Jäger ist es aber im Grunde genau so. Ich hatte das oben ja auch geschrieben, der bekommt die Gründe auch erst mit der ersten Waffe und die wird nach dem Verkauf der letzte wieder eingezogen.

    (Die Gelbe haben die bei dir deshalb auch eingezogen, weil du das Land verlassen hast, sonst hättest du die behalten können, da du ja wieder hättest kaufen können - weiterhin bestehendes Bedürfnis vorausgesetzt).


    Das wird scheinbar unterschiedlich gehandhabt. Ich habe, weil meine gelbe voll war, 2017 eine neue ausgestellt bekommen. Die blieb über ein Jahr leer.

    Ja das machen manche Behörden so, manche so mit der WBK,gelb. Richtig ist, dass du wenn die WBK voll ist, einfach die nächste Waffe kaufst (wie der Jäger auf JS bevor er die erste Grüne hat). Dann kann der Händler nicht eintragen, aber egal. Wenn du zum Eintragen zum Amt gehst, stellen die dir eine neue WBK aus und tragen alles ein. Dummerweise gab/gibt es viele Händler, die Waffen auf WBK, gelb nicht verkaufen, wenn die WBK voll ist. Das ist zwar nicht korrekt aber man liest das in diversen Foren leider immer wieder. Ich kann mir gut vorstellen, dass auch hier manche Behörden einfach ein zweites Dokument ausstellen, um den panischen Anrufen von Händler oder verärgerten Käufern zu entgehen. Ich hatte DAMALS auch schon die zweite WBK, gelb (alt), in leer, obwohl die erste nicht annähernd voll war. Formal korrekt ist das Vorgehen aber eben auch nicht, drauf bestehen kann man somit nicht.

    Meine Gelbe, habe ich mit der Grünen bekommen..

    Die blieb 3 Jahre leer..

    Es scheint da, wie so oft, jede Waffenbehörde anders zu verfahren..

    WBK, gelb ist da anders, wie mehrfach geschrieben, da das Dokument selbst ist die Erwerbsberechtigung und die gilt anders als ein Voreintrag unbefristet. Du kannst also WBK, gelb beantragen und nichts kaufen, dann hast du die eben leer. Einzig wenn die Behörde auf die Idee kommt zu fragen, warum du ein Bedürfnis erklärst, welches du dann offenscihtlich 3 Jahre lang doch nicht hast, brauchst du eine schlüssige Erklärung. Hast du die, oder fragt keiner, alles gut.

    Meine war leer , da ich auf nen Unterhebel gewartet habe.

    Bei nem Bekannten in einem anderen Kreis, wurde die Gelbe nach einen leeren Jahr eingezogen.

    Die Behörden verfahren halt alle anders.

    Genau das meinte ich Longhair ! Wenn die Behörden keine lange Weile haben oder der Chef kein Waffengegner ist, fragt keiner. Gilt im Übrigen auch für Jäger die keinen JS mehr lösen. Da wird die WBK auch nicht direkt, aber meistens nach einer Weile dann widerrufen.


    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Um daran nochmal mit meinen Gedanken anzuknüpfen:

    Die Grundfrage lautet hier doch erst mal, wann eine amtliche Erlaubnis erloschen ist. Meines Erachtens kann nur eine Erlaubnis erlöschen, die ehemals durch eine bestimmte Gültigkeitsdauer erteilt worden ist (z.B. Munitionserwerbsschein, Schießerlaubnis, Waffenschein, Europäischer Feuerwaffenpass) und nicht mehr verlängert worden ist.

    Da die Waffenbesitzkarte aber laut Gesetz - bis auf wenige Ausnahmen, z.B. beim Jägerprüfling - unbefristet erteilt wird, gilt diese erst mal auch nach Ablauf einer darin eingetragenen Erwerbserlaubnis fort. Sie könnte ja dazu dienen, dass zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Erwerbserlaubnis eingetragen werden soll. In diesem Fall erlischt nur die Erwerbserlaubnis, nicht aber die Waffenbesitzkarte an sich. Wäre es anders, würde der Gesetzgeber nicht in § 10 Abs. 1 WaffG eine Unterscheidung vornehmen.

    Im übrigen ist das ganze ja auch kein Problem. Wer die WBK auch "leer" behalten möchte, unterliegt als Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis halt weiterhin der Regelprüfung mit den sich daraus ergebenden Dingen.

    Erst wenn die Waffenbehörde die Waffenbesitzkarte widerruft oder zurücknimmt, muss diese auch zurückgegeben werden (es sei denn, sie wird durch Lochung, Stempelung o.ä. ungültig gemacht und dann als ungültiges Dokument wieder als Andenken zurückgegeben). Die Behörde muss dann aber auch einen Widerrufsgrund haben, wobei selbst bei einem weggefallenen Bedürfnis Ausnahmen möglich sind.

    Die Erteilung der WBK ist ein begünstigender Verwaltungsakt, der bestehen bleibt, egal, ob Einträge drin stehen oder nicht (mehr). Die einzelnen Einträge sind weitere Verwaltungsakte und deren "Fehlen" beeinträchtigen den Grundverwaltungsakt "Erteilte WBK" nicht. Die Behörde kann die WBK nur dann zurückverlangen, wenn sie Gründe dafür hat, sie zu widerrufen oder zurückzunehmen. Sonst NICHT. Damit kann man die "leere" WBK völlig rechtmäßig so lange behalten, bis die Behörde solche Gründe "findet" und Widerruf/Rücknahme damit begründet.

  • Um daran nochmal mit meinen Gedanken anzuknüpfen:

    Die Grundfrage lautet hier doch erst mal, wann eine amtliche Erlaubnis erloschen ist. Meines Erachtens kann nur eine Erlaubnis erlöschen, die ehemals durch eine bestimmte Gültigkeitsdauer erteilt worden ist (z.B. Munitionserwerbsschein, Schießerlaubnis, Waffenschein, Europäischer Feuerwaffenpass) und nicht mehr verlängert worden ist.

    Da die Waffenbesitzkarte aber laut Gesetz - bis auf wenige Ausnahmen, z.B. beim Jägerprüfling - unbefristet erteilt wird, gilt diese erst mal auch nach Ablauf einer darin eingetragenen Erwerbserlaubnis fort.

    Dazu mal mein WBK-Werdegang:

    In 2001 erste grüne WBK (mit Voreintrag und anschließendem Erwerb) einer GK-Pistole. Die "alte" gelbe WBK (Einzelader) gleich mit beantragt und auch erhalten.

    Die Gelbe war bis Mitte diesen Jahres leer. Gegen Nachweis eines neuen Bedürfnisses (Schießtermine und Bestätigung Verband) in eine "neue" Gelbe umgetauscht (und diesmal auch gleich "gefüllt" :D ). Die alte Gelbe "schlummerte" also 22 Jahre leer vor sich hin.....

  • Meine Erfahrung dazu:

    - erste grüne WBK als Erben-WBK 2006 erhalten.

    - mit dem Sportschießen 2015 angefangen, 2016 gelbe und grüne WBK bekommen.

    - 2021 wegen Auswanderung alles verkauft und austragen lassen.

    Das Amt hat die leeren WBK´s gleich einbehalten. Grund "Wenn nichts draufsteht, dann ist die WBK sinnlos und wir ziehen diese ein.

    Wenn Sie wieder eine brauchen, müssen sie die halt neu beantragen."

    LG

    -Michael

  • Grund "Wenn nichts draufsteht, dann ist die WBK sinnlos und wir ziehen diese ein.

    Wenn Sie wieder eine brauchen, müssen sie die halt neu beantragen."

    Was eigentlich eine Frechheit ist, denn eine WBK ist unter anderem auch ein Nachweis für Sachkunde und Unbedenklichkeit.

    Das wurde dir jetzt aberkannt.

  • Gut, ich habe als Grund aber auch angegeben, dass ich das LAnd verlassen werde. Möglicherweise gelten da andere

    Regeln, als wenn einer einfach nur so (z.B. aus finanziellen Gründen) mit dem Schießsport aufhört.

    geärgert hats mich trotzdem; ich hätte die WBK´s mit den nun ausgetragenen Waffen gerne behalten. Und seis nur, um

    später mal irgendwelchen Leuten, denen man davon erzählt, was man früher so hatte, und die einen für einen Aufschneider

    halten, einfach das Originaldokument zeigen zu können.

    LG

    -Michael

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!