Hallo
Ich bin dabei, meinen Schwedenmauser M/96, welchen ich von einem Vereinskollegen geschenkt bekommen habe, wieder auf Mehrlader zurückbauen zu lassen. Der Büchsenmacher im örtlichen Frankonia hat mir gesagt, dass er da so nicht rangeht, ich solle mich an meine Behörde wenden. Meine Sachbearbeiterin hatte solch einen Fall noch nicht und weiß nicht, wie zu verfahren ist, ihre Kollegen anscheinend auch nicht. Allerdings hat sie sich nach meinen zu schießenden Disziplinen erkundigt und warum ich den Rückbau möchte.
Bisher war mein Wissenstand der, dass die SB nur in WBK und NWR die Waffe von "Einzelladerlangwaffe" zu "Repetierlangwaffe" ändert und ich dann beim Büma den Umbau vornehmen lasse.
Hat jemand damit Erfahrung oder irgendeine Gesetzesgrundlage, auf die ich mich berufen kann? Ich möchte nicht einfach sagen, dass das so ist und ich das jetzt so haben will, bisher bin ich sehr gut mit meiner SB ausgekommen