Hallo liebe Forengemeinde,
darf ich euch mal um etwas rechtliche Hilfe fragen? Es geht sich um den Umbau eines Luftgewehr von Kaliber 4,5mm mit glattem Lauf zu Kaliber 4,5mm mit gezogenem Lauf.
Den Hintergrund möchte ich auch gleich kurz erläutern. Ich würde gerne den Umbau von glattem Lauf zu gezogenem Lauf an meiner 4,5mm Cowboy Rifle durchführen.
1. Das Ziel soll sein eine etwas bessere Präzision zu erlangen und gleichzeitig die Power etwas zu drosseln. Um Darts auf ein Dartboard zu feuern braucht es nicht die volle Power.
2. Plane ich im nächsten Jahr einen Urlaub in den USA anzutreten um dort mal an einem Darts-Turnier im Rahmen eines Western Shootings teilzunehmen und mich mit den Amis zu messen (sowas gibt es hier leider nicht). Die Amis (oder besser die Darts-Enthusiasten) nutzen aber zum großen Teil solche umgebauten Cowboy Rifles für den Sport. Dies ist dort in deren (erheblich größeren Fangemeinde als hier bei uns) ganz geläufig. Ich möchte dort dann auch dann mit einem gezogenen Lauf teilnehmen.
Von meiner Legends Cowboy Rifle gibt es eine 4,5mm & eine 6mm Version zu kaufen. Beide aber nur mit glattem Lauf. Die 4,5mm Version läßt sich aber sehr leicht auf einen gezogenen Lauf (wird offiziell aber nicht angeboten) umbauen.
Dazu braucht nur der glatte Lauf mit Außendurchmesser 6mm durch einen gezogenen Lauf mit Außenmesser 9mm getauscht zu werden und das Mündungsstück der 4,5mm Version durch das Mündugsstück der 6mm Version und deren 9mm Außendurchmesseraufnahme ersetzt zu werden.
Ersetzen würde ich gerne den alten Lauf durch einen von der Fa. Walther mit gezogenem Lauf in 4,5mm.
Darf ich den Lauf bestellen und damit zum Büchsenmacher gehen um ihn mir von ihm offiziell in meinem Luftgewehr tauschen zu lassen? Ich hätte, falls das Ganze überhaupt im Rahmen des deutschen Waffenrechts erlaubt ist, schon gerne etwas offizielles in der Hand auch mit dem Blick der Mitnahme ins Ausland.
So sind meine Fragen solche:
Darf ich überhaupt ohne Berechtigungsschein den Laufrohling erwerben?
Würde mir der Büchsenmacher (falls der Umbau erlaubt ist) mir etwas schriftliches (offizielles) zur Hand geben?
Wie geht das überhaupt von statten wenn man eine Waffe mit ins Ausland nehmen möchte.
Ich danke euch schon mal und hoffe das es machbar ist. Andernfalls wäre es aber auch nicht so schlimm. Dann würde ich in den USA eine Cowboy Rifle erwerben und mit glattem Lauf gegen die Profis und deren umgebauten gezogenen Läufe antreten. Ist ja auch eine Herausforderung und ich hätte auch nichts bei der Einreise zu beachten wenn ich die Waffe nach dem Einsatz dort wieder verkaufen würde. Aber ich möchte mich mal mit so "selbsternannten" Profis messen. Natürlich am liebsten mit einer Waffe die ich in und auswendig kenne.
Ich möchte ausdrücklich erwähnen nicht an einem rechtlich verbotenen Umbau interessiert zu sein. Das Ganze Vorhaben mit Reise in die USA ist aber schon ein langer Wunsch und Traum von mir. Ich möchte mich wirklich mal mit deren großen Fangemeinde messen.