Zu meinem Beitrag von eben haben sich bei mir selbst bzgl. Definition „(Über)Kontingent“ noch Fragen ergeben, bei denen ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt. Mag sein, dass das „erbsenzählende“ Details sind, aber mich interessiert es einfach und bei meinen Recherchen bin ich nur teilweise weitergekommen. Ich versuche es mal möglichst strukturiert 😉, ausgehend von „grüne WBK 3 SL-Langwaffen, 2 mehrschüssige KW“ und „gelbe WBK max. 10 Waffen entsprechend der gesetzlichen Vorgabe“:
1) Zur Beurteilung des Kontingents durch die Behörde werden BEIDE WBKs herangezogen?
2) Sind auf die grüne WBK nur 2 SL Langwaffen, aber 3 Kurzwaffen eingetragen, ist das Kontingent überschritten?
Danke Euch vorab!