Definition „Kontingent“

  • Zu meinem Beitrag von eben haben sich bei mir selbst bzgl. Definition „(Über)Kontingent“ noch Fragen ergeben, bei denen ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt. Mag sein, dass das „erbsenzählende“ Details sind, aber mich interessiert es einfach und bei meinen Recherchen bin ich nur teilweise weitergekommen. Ich versuche es mal möglichst strukturiert 😉, ausgehend von „grüne WBK 3 SL-Langwaffen, 2 mehrschüssige KW“ und „gelbe WBK max. 10 Waffen entsprechend der gesetzlichen Vorgabe“:

    1) Zur Beurteilung des Kontingents durch die Behörde werden BEIDE WBKs herangezogen?

    2) Sind auf die grüne WBK nur 2 SL Langwaffen, aber 3 Kurzwaffen eingetragen, ist das Kontingent überschritten?

    Danke Euch vorab!

    Alle Menschen haben eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat. [Howard Spring]

  • Waren es nicht 2 Kurzwaffen und 3 Selbstladelangwaffen+1 Pumpe?

    Ja und nein. Ich hatte einen Zahlendreher drin.

    Es sind zwei Kurzwaffen plus drei Selbstlade-Langwaffen.

    Eine "Pumpe", ich vermute Du meinst Vorderschaftrepetierflinte, ist eine Repetier-Langwaffe mit glatten Lauf (-> Grüne WBK), im Gegensatz zur Vorderschaftrepetierbüchse mit gezogenem Lauf (-> Gelbe WBK).

    Es gibt kein Grundkontingent für Repetierflinten.

  • Ja und nein. Ich hatte einen Zahlendreher drin.

    Es sind zwei Kurzwaffen plus drei Selbstlade-Langwaffen.

    Eine "Pumpe", ich vermute Du meinst Vorderschaftrepetierflinte, ist eine Repetier-Langwaffe mit glatten Lauf (-> Grüne WBK), im Gegensatz zur Vorderschaftrepetierbüchse mit gezogenem Lauf (-> Gelbe WBK).

    Es gibt kein Grundkontingent für Repetierflinten.

    Bei uns kann man eine vrf beantragen wenn man an Landesmeisterschaften teilgenommen hat. Glaube aber eher nicht dass man hier so leicht 2 oder mehr beantragen kann. Da es ja als über Kontingent gilt.

  • (...)

    1) Zur Beurteilung des Kontingents durch die Behörde werden BEIDE WBKs herangezogen?

    2) Sind auf die grüne WBK nur 2 SL Langwaffen, aber 3 Kurzwaffen eingetragen, ist das Kontingent überschritten?

    (...)

    1) Die Behörde schaut ins Waffenregister.

    Darin sehen sie was Du als Sportschütze hast.

    (...) Dok-Nr./WBK-Art/NWR-ID/Behörde (...) XX/1999, Standard-Waffenbesitzkarte, NWR-ID: EXXXX-XX-XX-XXXXXXXX-X, Landratsamt Musterstadt

    Bedürfnisgrund: Sportschütze - § 14 Abs. 2 WaffG

    Erwerb von: XXXX (...) NWR-ID (....) des Verkäufers

    komplette Waffe, Waffe/Waffenteil ohne Besonderheiten

    Kat. B

    (...)

    NWR ID (der Waffe!)

    Waffenstatus: im Besitz - Inland (...)

    Die haben im Register wesentlich mehr Möglichkeiten als mit einer WBK.

    Die Zeiten sind vorbei.

    Bei Waffen was Du jagdlich im Register hast; oder als Erbe im Register hast oder als Finder, oder noch per Amnestie usw. interessieren nicht ... außer Du hast eine Fund-, Amnestie- oder Erbwaffe auf die Sport-WBK übernommen, genießt also Munitionserwerb etc. oder eine deiner Jagdwaffen übertragen ... dann ist sie aber keine Fund-, Amnestie- oder Erbwaffe mehr und braucht ein Bedürfnis bzw. auch keine Jagdwaffe mehr und man ist in einen ziemlichen Graubereich wenn man sie jagdlich führen würde ...

    2) Wenn Du über irgendein Kontingent Deiner Sportwaffen kommst, musst Du die entsprechenden Vorgaben für die einzelne Waffenart berücksichtigen.

    Also bei deinen Beispiel:

    bei den beiden Langwaffen nicht. Da innerhalb des Kontingents.

    Bei den Kurzwaffen schon, da oberhalb des Kontingents.

    Das betrifft aber nur Deine Kurzwaffen. Bei den Langwaffen bist du bei deinen Beispiel ja im Kontingent. Die Behörde wird also nur einen Nachweis wollen ob Du die 3. Kurzwaffe noch benötigst oder das Bedürfnis dafür verfallen ist ...

  • Erstmal besten Dank an alle für die Infos!

    Kann mir jetzt noch jemand die Logik/Sinnhaftigkeit der Gesetzgebung erklären, warum (WBK grün) 3x SL LW plus 2x KW als innerhalb des Kontingents gelten, aber 2x SL LW und 3x KW nicht. 🤔 Summe jeweils 5 Waffen, nur in unterschiedlicher Anzahl je zwei Waffenarten.

    Alle Menschen haben eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat. [Howard Spring]

  • Tut mir leid! Das ist halt der trockene fränkische Humor! Habe mich im Forum geirrt, sollte eigentlich ins Unterforum „Lachen erlaubt!“.😂

    Alle Menschen haben eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat. [Howard Spring]

  • Erstmal besten Dank an alle für die Infos!

    Kann mir jetzt noch jemand die Logik/Sinnhaftigkeit der Gesetzgebung erklären, warum (WBK grün) 3x SL LW plus 2x KW als innerhalb des Kontingents gelten, aber 2x SL LW und 3x KW nicht. 🤔 Summe jeweils 5 Waffen, nur in unterschiedlicher Anzahl je zwei Waffenarten.

    Also das Grundkontingent steht in §14 (5) WaffG. Das ist eindeutig geregelt und besagt 3 SL-LW sind Grundkontingent und 2 KW.

    Warum es genau diese Zahlen so sind usw. kann man sicher historisch in Kombination mit irgendwelchen Befindlichkeiten und Verhandlungskompromissen erklären. Ich kenne die aber nicht und es ist auch herzlich sinnbefreit sich darüber einen Kopf zu machen. Aktuell ist das so und damit müssen wir leben.

    Wenn man sich das WaffG an der Stelle durchliest, stellt man dort fest, dass es eben auch nicht "DAS" Grundkontingent gibt, sondern "DIE GrundkontingentE". Nämlich eines für KW uns eines für SL-Langwaffen. Per se haben die auch nichts miteinander zu tun. Ist man in dem jeweiligen Grundkontingent drin, gelten gewissen Anforderungen, liegt mal darüber, gelten eben erweiterte Anforerungen, die ja auch dort beschrieben sind. Logisch ist dann auch, dass ich mich bei 7 KW und 1 SL-LW im Falle einen Kaufes einer weiteren SL-LW für diesen Vorgang immer noch im (SL-LW) Grundkontingent befinde. Die Waffe wird dann nämlich gem. §14 (3) erworben und nicht §14 (5) WaffG.

    Auch sollte man anmerken, dass ein Sportschütze jedes Gurndkontingent als Person nur einmal hat. D.h. es gibt nicht 2 KW im Grundkontingent beim DSB, 2 beim BDMP und dann noch 2 beim BDS. Darum fragen ja auch die Verbände ALLE Waffen ab, um hier eine Bewertung bzgl. der anzuwendenen Anforderungen vornehmen zu können.

    Wenn man die Sache nun noch weiter treibt, erkennt man auch, dass die Anzahl von Waffen auf WBK-gelb hier keinen Einfluss hat. Wenn ich also 20 Repetierlangwaffen habe, stehen davon die ersten 10 auf WBK-gelb, die zweiten 10 stehen auf WBK-grün und sind gemäß §14 (3) erworben worden. Bei dem Blick auf das Grundkontingent KW oder SL-LW ist das völlig egal.

    Gleiches gilt auf für die VRF, für die es auch kein Grundkontingent gibt. Wie auch, in §14 (5) ist sie nicht genannt. Folglich wird eine solche Waffe gem. §14 (3) erworben. Solange der Verband eine Befürwortung ausstellt, gibt es auch immer eine weitere.

    Abschließend noch drei Anmerkungen:

    1. Die erweiterte Prüfung, die in §14 (5) gefordert ist, macht nicht die Behörde, sondern der Verband im Zuge seiner Ausstellung des waffenrechtlichen Bedürfnisses. Jeder nach §15 WaffG anerkannte verband muss im Zuge seiner Anerkennung ein Verfahren spezifizieren und dieses ist dann auch Teil seiner Anerkennung. D.h. in dem Moment, in dem eine Befürwortung gem. §14 (3) oder (5) vorliegt, hat der Verband schon alle geforderten Prüfungen gemacht, die Behörde hat nicht mehr gesondert zu prüfen (Sie hat formal noch nicht einmal nach der Schießkladde zu fragen...aber das nur nebenbei).

    2. Es gibt leider immer wieder Vereine/Verbände/Vereins- und Verbandsfürsten/Behörden, die persönliche, über die im WaffG geforderten Anforderungen hinausgehen. Der DSB kann sowas sehr gut, auch Befürwortungen von furchtbar bösen VRF sind da immer ein gern genommenes Fressen. An dieser Stelle hilft nur, die bearbeitende Stelle einmal nach den rechtlichen Grundlagen zu fragen. Dann können im Grunde nur zwei Dinge geantwortet werden: §14 WaffG und Befürwortungsrichtlinie, des nach §15 WaffG anerkannten Verbandes. Letztere sollte veröffentlicht sein und als Mitglied sollte man die seines Verbandes schon mal kennen. Ab dem Moment kann man sich in voller Vorfreude auf eine gestammelte Antwort zurücklehnen.....

    3. Jeder Vereinsvorsitzende, der früher oder später Befürwortungen bearbeiten muss, sollte dieses seinen Mitgliedern eigentlich im Detail erklären können, wenn es die Sachkunde nicht geschafft hat.


    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Bei uns kann man eine vrf beantragen wenn man an Landesmeisterschaften teilgenommen hat. Glaube aber eher nicht dass man hier so leicht 2 oder mehr beantragen kann. Da es ja als über Kontingent gilt.

    Nein, das WaffG kennt kein Kontingent für Repetierflinten.

    Das ist eine Kuriosität in AFAIK einem BDS-Landesverband.

    In den Nachbarregionen, also LV 5 oder LV 7, ist eine Repetierflinte eine Waffe wie jede andere auch.

    Zwei dürften problemlos sein weil es sich durch Disziplinen rechtfertigen läßt (z.B. 4403 und 4404, FS ohne / mit Optik).

    Darüberhinaus dann voraussichtlich nur als Ersatzwaffe ausschließlich für Wettkampfkader.

  • Zum Thema "Grundkontingent" würde ich hier, da hier ja grundsätzliche Frage zum Kontingent beantwortet wurden, meine Frage noch anbringen:

    In der Richtlinie zur Erteilung von Verbandsbescheinigungen des BDS LV4 steht folgender Punkt:

    Zitat

    Eine beantragte Waffe ist dann erforderlich, wenn der Ast. für die von ihm auszuübende Disziplin noch über

    keine oder keine zugelassene Waffe verfügt.

    Ich interpretiere das so, dass ich also auch innerhalb des Grundkontingents bei der Bedürfnisbeantragung für 2 halbautomatische Kurzwaffen "strategisch" beantragen muss, damit ich überhaupt das Grundbedürfnis voll bekomme. Habe ich beispielsweise schon eine Waffe, die auch für Disziplin XY zugelassen ist, kann man sich jeden Bedürfnisantrag zu einer neuen Waffe für Disziplin XY gleich sparen? Oder interpretiere ich das "erforderlich" im Sinne von "nur dann" falsch und es ist eine Ermessensentscheidung?

  • Naja, es müssen auf jeden Fall 2 verschiedene für unterschiedliche Disziplinen sein.

    Z.B. KK-Pistole und GK-Revolver, GK-Pistole und GK-Revolver,

    zwei KK-Pisolen oder zwei GK-Revolver im selben Kaliber wären schon sehr erklärungsbedürftig (wenn auch je nach Verband und Disziplinen möglich)

    LG

    -Michael

  • Ich interpretiere das so, dass ich also auch innerhalb des Grundkontingents bei der Bedürfnisbeantragung für 2 halbautomatische Kurzwaffen "strategisch" beantragen muss, damit ich überhaupt das Grundbedürfnis voll bekomme. Habe ich beispielsweise schon eine Waffe, die auch für Disziplin XY zugelassen ist, kann man sich jeden Bedürfnisantrag zu einer neuen Waffe für Disziplin XY gleich sparen? Oder interpretiere ich das "erforderlich" im Sinne von "nur dann" falsch und es ist eine Ermessensentscheidung?

    Ja, Du mußt strategisch vorgehen, von der möglichst spezialisierten zu der breit verwendbaren, unabhängig ob im Grundkontingent oder darüber.

    Wenn der Verband ausreichend Disziplinen in der Waffengattung anbietet, wie z.B. der BDS, ist gleiches Kaliber kein Problem.

    Ich hatte schon vier Pistolen in 9 mm Luger, aktuell noch drei.

    Für aktiven Wettkampfkader sind auch zwei gleiche Waffen, Wettkampfwaffe plus Ersatzwaffe, kein Problem.

  • Das erklärt auch irgendwie die sehr hohe Vielfalt der Disziplinen beim BDS beispielsweise - auf den ersten Blick hätte ich da schon vermutet, dass das wie eine größtmögliche Diversifizierung aussieht, um große Freiheiten bei der Bedürfnisbeantragung zu bieten.

    Ist natürlich alles etwas absurd, denn ich gehe mal davon aus, dass die Beschränkung auf zwei Kurzwaffen eher ein Versuch der Begrenzung der Waffenmenge aus "Sicherheitsbedenken" ist, aber auf den Typ kommt es schließlich dabei gar nicht an. ich denke, dass außer viel Aufwand und Umstand kein messbarer Effekt bei den Kurzwaffen im Grundkontingent vorhanden ist, also praktisch alle ihre zwei (oder mehr) Kurzwaffen im Schrank haben...

  • Also ich bin mit meiner Shadow 2 soweit Happy für IPSC, der 686 geht für präzi super und die Hämmerli ist halt noch altbesitz aus 2012. Ich wüsste spontan nicht, was ich noch bräuchte, evtl nochmal be Ersatz Shadow 2, aber dafür bin ich Grade zu wenig unterwegs. Nächstes Jahr konnte man das Mal angehen.

  • So einfach geht das nicht, zumindest nicht im regionalen BDS Standardprogramm, selbst im IPSC dürfen da gerne Lvl. 4 Matches dabei sein, ich kenne Schützen denen würde das Bedürfniss trotz reger Teilnahme an Lvl 3 Matches, auch international, verwehrt.

  • Ist natürlich alles etwas absurd, denn ich gehe mal davon aus, dass die Beschränkung auf zwei Kurzwaffen eher ein Versuch der Begrenzung der Waffenmenge aus "Sicherheitsbedenken" ist, aber auf den Typ kommt es schließlich dabei gar nicht an.

    Nun ja, es gibt ja keine Beschränkung auf zwei Kurzwaffen.

    Das Grundkontingent für Waffen auf Grüne WBK dient dazu, auch dem nicht-wettkampfsorientierten Freizeitsportler die Möglichkeit zu geben, sein Hobby unter vereinfachten Bedingungen auszuüben.

    Sport beinhaltet eigentlich immer einen Wettkampfgedanken. Insofern gönne ich den Nicht-Wettkampfteilnehmern durchaus ihr Freizeitvergnügen, frage mich aber, ob ihnen nicht doch etwas wesentliches entgeht: Sich messen (wo man steht), sich Dinge abschauen, "Wettkampffieber", Gleichgesinnte außerhalb des eigenen Dunstkreises treffen, ...).

    Hinsichtlich Bedürfnis für "Ersatzwaffen" hatte ich oben bewußt "Wettkampfkader" geschrieben. Das sind nach meinem Verständnis erstmal die Leute, die aufgrund ihrer Leistung Deutschland vertreten dürfen bei internationalen Wettkämpfen. Beim IPSC wären das die, die sich für EM und WM qualifiziert haben. Darüberhinaus gibt es Einzelfallentscheidungen. So kenne ich einen Kollegen, der 30-40 überregionale Wettkämpfe im Jahr schießt, davon > 30% im Ausland. Er hat zu jeder Waffe eine Ersatzwaffe, besitzt aber im Ganzen nur sehr wenige Waffen ("Konzentration auf das Wesentliche").

    Grundsätzlich gibt es aber ja auch noch bei fast allen Waffen (im BDS) die Möglichkeit, sie sich zweimal zu kaufen, einmal mit, einmal ohne Optik, um die verschiedenen Disziplinen abzudecken. Dann kann man bei Waffenbruch die Optik (ab)montieren und trotzdem weiterschießen. Das ist mir kürzlich im Wettkampf so passiert und hat auch funktioniert (wenn auch das Ergebnis am Ende bescheiden war, durch die Unterbrechung / Aufregung).

  • Nun ja, es gibt ja keine Beschränkung auf zwei Kurzwaffen.

    Naja, im Grundkontingent doch schon, oder? Zumindest, was halbautomatische Kurzwaffen betrifft.

    Das Grundkontingent für Waffen auf Grüne WBK dient dazu, auch dem nicht-wettkampfsorientierten Freizeitsportler die Möglichkeit zu geben, sein Hobby unter vereinfachten Bedingungen auszuüben.

    Sport beinhaltet eigentlich immer einen Wettkampfgedanken. Insofern gönne ich den Nicht-Wettkampfteilnehmern durchaus ihr Freizeitvergnügen, frage mich aber, ob ihnen nicht doch etwas wesentliches entgeht: Sich messen (wo man steht), sich Dinge abschauen, "Wettkampffieber", Gleichgesinnte außerhalb des eigenen Dunstkreises treffen, ...

    Naja, Sport bedeutet ja bei weitem nicht nur Wettbewerb. Wettbewerb ist nur ein sehr kleiner Teil. Wenn man den gesamten (Freizeit-)Sport mal den Wettbewerben gegenüberstellt, dürfte der Sport in Verbindung mit Wettbewerben vielleicht gerade mal den Promillebereich verlassen und den Prozentbereich erreichen. Ohne den Breitensport wäre der Wettbewerb bei den meisten Sportarten mausetot.

    Den Sport, den ich privat betreibe, mache ich beispielsweise ohne Wettbewerb. Für mich ist das einfach persönliche Fitnesserhaltung. Wettbewerb wäre da für mich eher sowas wie unnötige Bürokratie.

    Beim Sportschießen kann ich mir durchaus vorstellen, mal im Verein Wettbewerbe mitzumachen. Aber auch hier steht für mich die rein persönliche Entwicklung und Fähigkeit im Vordergrund.

    Grundsätzlich gibt es aber ja auch noch bei fast allen Waffen (im BDS) die Möglichkeit, sie sich zweimal zu kaufen, einmal mit, einmal ohne Optik, um die verschiedenen Disziplinen abzudecken. Dann kann man bei Waffenbruch die Optik (ab)montieren und trotzdem weiterschießen. Das ist mir kürzlich im Wettkampf so passiert und hat auch funktioniert (wenn auch das Ergebnis am Ende bescheiden war, durch die Unterbrechung / Aufregung).

    Ist das tatsächlich so einfach? Die Optik kann doch bei den Waffen oft nachgerüstet werden. Es macht also einen Unterschied, ob die Optik beim Kauf schon drauf ist oder nicht?

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