Fortbestand Bedürfnis - Info vom BBS

  • Steht denn irgendwo, wie genau die Waffe einzutragen ist? Ich persönlich schreibe Pistole, Revolver oder Gewehr. Mehr ist halt nicht gefordert 🤷‍♂️

    Stimmt, kann dir aber auf die Füße fallen!

    Das WaffG fordert da nichts, das stimmt. Da muss nur Datum, Kaliber und Waffengattung, ggf. noch Ort stehen. Wenn du aber mal in die Befürwortungsrichtlinen deines Verbandes schaust, dann kann es durchaus sein, dass da bei eine größeren Überschreitung des Grundkontingents sowas steht, wie "......Wenn mindestens mit der Hälfte der vorhandenen Waffen an Wettkämpfen teilgenommen wurde....". Hast du ganz viele Revolver, dann wird der Nachweis für diese Anforderung schon schwierig.....steht dummerweise ja nur "Revolver" in deiner Kladde.

    Da es nicht weh tut und man nie weiß was man irgendwann mal befürworten lassen will, rate ich jedem immer "seine Waffen eindeutig zu kennzeichnen". Hast du Revolver, die sich beispielsweise eindeutig durch die Lauflänge unterscheiden, schreibst du eben Rev.1", Rev.2", Rev6" und Rev.20" :S

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Wenn mindestens mit der Hälfte der vorhandenen Waffen an Wettkämpfen teilgenommen wurde....". Hast du ganz viele Revolver, dann wird der Nachweis für diese Anforderung schon schwierig.....steht dummerweise ja nur "Revolver" in deiner Kladde.

    Ist mir egal, hab mittlerweile meinen Waffenbestand wieder auf Grundkontingent reduziert, schiesse aber Wettkämpfe mit mehr Waffen als vorhanden 🥸

    :sheep:

  • Außerdem stand doch da irgendwas wegen Waffengattung, nicht bestimmter Waffen.

    Einfach mal genau lesen, was man schreibt würde helfen....

    [...] Wenn du aber mal in die Befürwortungsrichtlinen deines Verbandes schaust, dann kann es durchaus sein, dass da bei eine größeren Überschreitung des Grundkontingents sowas steht, wie "......Wenn mindestens mit der Hälfte der vorhandenen Waffen an Wettkämpfen teilgenommen wurde....". Hast du ganz viele Revolver, dann wird der Nachweis für diese Anforderung schon schwierig.....steht dummerweise ja nur "Revolver" in deiner Kladde.

    Das war einfach ein Hinweis, dass es bei den Verbänden sowas gibt. Wenn man sich dann die Mühe macht, das mal zu lesen und zu verstehen wäre vieles einfacher...auch für diejenigen, das sowas mal schnell meinen kommentieren zu müssen.

    Guckt man zum Beispiel nur mal in die Befürwortungsrichtlinie des BDMP, dann finden man unter anderem auch sowas:

    [...] Dokumentierte Teilnahme mit mindestens 50 Prozent (aufgerundet) der vorhandenen Waffen an ausgeschriebenen Veranstaltungen* oberhalb der

    Vereinsebene** oder Landesmeisterschaften oder höherwertigen Wettkämpfen im BDMP e.V., bzw. internationalen Wettbewerben analog der Sportord

    nung des BDMP e.V. [...]

    Und da hilft dir eine Kladde wenig, in der nur der Termin oder die Disziplin steht, genausowenig wie eine Waffengattung.

    Gruß
    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Wie viele Waffen hast du denn, die in diese eine Disziplin passen? Lass es zwei sein, dann bist du bei 50%. Es ist ein eher seltenes Problem verglichen mit der Anzahl aller Sportschützen, mutmaße ich mal. Es gibt 34.000 BdMPler, ich kenne einige, die haben das Problem nicht. Bei BDS hast du das Problem normalerweise auch nicht.

    :sheep:

  • Mich Interessieren die ganzen Bestimmungen von Deutschland im Prinzip nicht, da ich aber Sektionsleiter Kurzwaffe in einem Luxembourger Schieß Club, mit über 2000 Mitglieder bin, kommen seid ca 3Jahren etliche deutsche Schützenkollegen in unseren Club, da ein deutscher Schießclub geschlossen hat.

    Die deutschen Kollegen legen mir immer ein Schießbuch vor, um von mir eine Unterschrift und Stempel zubekommen, ich habe nie kontrolliert, mit welcher Waffe und wieviel Schuss die gemacht haben, aber so wie ich das lese wäre das ja erforderlich, oder ist der Schütze da selber verantwortlich.

    Die Meisten sind im BDMP und einige im BDS und DSU.

  • Es wäre mir neu, daß:

    [In Bayern sorgt nun] ein gesondertes „Innenministerielles Schreiben" für Rechtssicherheit.

    ein "innenministerielles Schreiben" de facto Gesetzeskraft hätte.

    Wäre es nicht vernünftiger und auch rechtsverbindlich, den Gesetzestext des WaffG dahingehend anzupassen?

    So wie gehabt, erscheint es mir eher eine Nebelgranate zu sein. ||

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