Kurzwaffe erwerben und eintragen

  • Hallo


    Ich habe eine Frage auf die ich keine richtig Antwort finden konnte, sorry falls sie sich selbsterklärt es ist aber mein erster kauf und ich möchte keine Fehler machen da es ja doch ein recht sensibles Thema ist. ich Hatte vor kurzem hier ein Beitrag gelesen wo es um einen onlinekauf ging wo der Händler dem Kunden wenn ich mich recht erinnere das falsche Kaliber oder Modell zugeschickt hat und beide hatte den Fehler übersehen, Der Behörde ist es dann letztendlich aufgefallen und der Käufer hat ein richtig Problem bekommen und um seine Zuverlässigkeik gebangt..


    so nun zu meiner Frage.


    ich habe meine Wbk erhalten und wollte mir jetzt meine erste Kurzwaffe anschaffen. In meinem meinem BDS-Bedürfnissantrag habe ich meine Wunschpistole und Disziplin eingetragen. In meiner grünen Wbk steht jetzt aber nicht das Modell etc. sondern nur folgendes


    Art: Halbautomatisch

    Kaliber: 9mm

    Berechtigung bis zum: 04.01.2024

    Berechtigung Munition: Ja


    wie soll ich mich jetzt verhalten? es ist ein privater Kauf vom Vereinskollegen.


    soll ich jetzt mit dem Kaufvertrag zum Sachbearbeiter fahren und die daten wie Hersteller/Seriennummer etc. eintragen lassen und dann die erst die Waffe abholen.


    oder


    Kann ich die Waffen und Munition kaufen und sofort mitnehmen und innerhalb von 14 tage zum Sachbearbeiter fahren zum eintragen?



    Vielen Dank für die Hilfe.


    Gruß

    Sonix

  • Zweites ist richtig. Der Voreintrag bezieht sich nur auf die Angaben, die Du auch schon geschrieben hast. Die genaue Waffe ist wumpe.

    Du könntest dich also auch durchaus auch noch für eine andere halbautomatische Kurzwaffe in 9mm Luger entscheiden innerhalb des Jahres, in dem der Voreintrag gültig ist.

    Wenn Du die Waffe dann wirklich hast, also nicht gekauft hast, sondern wirklich in deiner Gewalt hast, dann meldest du binnen zwei Wochen bei deiner Behörde den Erwerb an.

    Die Erwerbsanzeige zum ausfüllen kannst du dir meistens online bei deiner Behörde runterladen.

    Die Behörde trägt die Waffe dann ein mit Seriennumer.

    Wie es bei privat ist, weiß ich nicht.

    Lass dir von deinem Sachbearbeiter auf jeden Fall noch die NWR Nummer deiner WBK geben..

    Der schickt dir meist formlos Dein Stammdatenblatt zu. Da stehen die NWR Nummer deiner WBKs drauf (und deiner Waffen, die du ja aber scheinbar noch nicht hast, Daher entfällt das).

  • Vielen Dank für die Rückmeldung


    NWR Nummer steht schon auf der Wbk drauf wenn ich das richtig deute dort steht NWR-ID Erlaubnis und NWR-ID Person hat der Sb noch mal andere?


    gut zu wissen das ich meine Meinung noch mal ändern könnte und doch eine andere Kurzwaffe im selber Kaliber erwerben dürfte. Wozu wird dann beim Antrag nach Hersteller, Modell und Lauflänge gefragt?


    Gruß

    Sonix

  • Wenn dein Verband von dir verlangt eine bestimmte Waffe anzugeben ist das m.E. für dich auch bindend. Manche Verbände verlangen es aktuell nicht eine bestimmte Waffe anzugeben, bei meinem Verband kann man 3 Modelle im Antrag angeben zwischen denen man dann wählen kann was man schlußendlich erwirbt.

  • (...) NWR Nummer steht schon auf der Wbk drauf wenn ich das richtig deute dort steht NWR-ID Erlaubnis und NWR-ID Person hat der Sb noch mal andere?


    gut zu wissen das ich meine Meinung noch mal ändern könnte und doch eine andere Kurzwaffe im selber Kaliber erwerben dürfte. Wozu wird dann beim Antrag nach Hersteller, Modell und Lauflänge gefragt? (...)

    Es gibt nur (jeweils) die beiden Nummern aus dem sich Dein Stammdatenblatt zusammen setzt: Nummer deiner Erlaubnisse = jede WBK und die Nummer von dir als Erlaubnis-Inhaber. Die Behörden gehen primär nur noch über dieses zentrale NWR. Außer jemand ist noch kein Teilnehmer... dann kommt man zwangsweise in den alten Trott.


    Warum Verbände wissen wollen was man kauft? Bekommen sie ja eh erst mit dem nächsten Bedürfnis mit ... oder hat sich hier was geändert seitdem ich Deutschland entfleucht bin?

  • Warum Verbände wissen wollen was man kauft? Bekommen sie ja eh erst mit dem nächsten Bedürfnis mit ... oder hat sich hier was geändert seitdem ich Deutschland entfleucht bin?

    Weiß der Geier, was manche Verbände da scheinbar wieder treiben. Im BDS LV4 ist das nicht so.

  • Wenn Du die Waffe dann wirklich hast, also nicht gekauft hast, sondern wirklich in deiner Gewalt hast, dann meldest du binnen zwei Wochen bei deiner Behörde den Erwerb an.

    Genau das ist entscheidend. Die Waffe an sich wird erstmal auf den Voreintrag übernommen, erst dann wird die Inbesitznahme angezeigt. Ist bei privaten Verkäufen auch so.

  • Wenn dein Verband von dir verlangt eine bestimmte Waffe anzugeben ist das m.E. für dich auch bindend. Manche Verbände verlangen es aktuell nicht eine bestimmte Waffe anzugeben, bei meinem Verband kann man 3 Modelle im Antrag angeben zwischen denen man dann wählen kann was man schlußendlich erwirbt.

    Bei BDS könnte es z.B. wichtig bei Dienstpistolen sein, ebenso wie bei BDMP. Bei 9mm als Grundkontingent dürfte es egal sein. Viel lustiger wird es bei Beantragung von gelber WBK. Da muss man (zumindest bei RSB) Waffentyp und Kaliber beantragen, WBK bekommt man, wie man weiß, blank.

  • NWR Nummer steht schon auf der Wbk drauf wenn ich das richtig deute dort steht NWR-ID Erlaubnis und NWR-ID Person hat der Sb noch mal andere?


    Bei WBK's die in den letzten Jahren ausgestellt werden, wurden die beiden Nummern immer mit eingetragen, du hast somit Recht mit dem was du schreibst. Weitere Nummern gibt es auch, aber die sind für dich nicht relevant.


    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----


    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Wenn dein Verband von dir verlangt eine bestimmte Waffe anzugeben ist das m.E. für dich auch bindend.

    Die Verbände verlangen die Angabe der Waffe, um vorab zu überprüfen, ob sie auch zum Bedürfnisantrag paßt (z.B. gewünschte Waffe mit zu kurzem Lauf).

    Du mußt aber innerhalb der Erwerbsfrist nicht diese Waffe kaufen. Es kann Dir ja auch eine geeignetere oder besser lieferbare über den Weg laufen.

    Allerdings mußt Du darauf achten, daß die erworbene Waffe zum Bedürfnis paßt (also: Lauf lang genug, Waffe nicht vom Sportschießen ausgeschlossen, Gewicht innerhalb der Grenzen der Disziplin etc.)

  • Gut, das ist jetzt deine Interpretation, ich kann mir die Befürwortungsrichtlinien des LV8 noch 100x durchlesen aber das steht da nicht, der Verband will wissen was man haben möchte, man kann 4 verschiedene Waffen angeben, eine davon muss es werden oder Neuer Antrag, für mich ist das unmissverständlich, alles andere wird zu Problemen führen.


    4. Anlage A, Anlage B oder Anlage C

    Bei Beantragung einer mehrschüssigen Kurzwaffe ist die Anlage A, bei Beantragung einer halbautomatischen Langwaffe ist die Anlage B und bei Beantragung einer Waffe auf gelbe WBK bei bereits 10 in eine gelbe WBK eingetragenen Waffen, ist die Anlage C auszufüllen. Bei Beantragung einer Repetierflinte ist die Anlage B zu verwenden.

    Die Anlagen sind auszufüllen! Der Eintrag „siehe WBK“ ist nicht ausreichend!

    Modell / Hersteller der beantragten Waffe ist anzugeben. Wer sich noch nicht endgültig entschieden hat, kann bis zu vier Modelle angegeben

  • Ich kenne nur die Formulare von drei BDS-Landesverbänden (5, 7, 9). Auch diese weichen schon voneinander ab und sicher wird da jeder andere LV oder auch Schießsportverband nochmal sein Süppchen kochen.


    Was ich meinte, war, daß es keine Verbindung zwischen der exakten Waffe, die Du beim Vernband beantragst, und der letztendlich von der Behörde nach Kauf eingetragenen Waffe gibt. Du bist selbst verantwortlich, innerhalb des Bedürfnisses zu kaufen.

    Ein kundiger Sachbearbeiter wird sich anschauen, ob die tatsächlich gekaufte Waffe zum Bedürfnis paßt. Aber er wird nicht Hersteller B zurückweisen weil Du beim Verband Hersteller A beantragt hast. Das weiß der Sachbearbeiter nämlich gar nicht.

  • Daß die Waffe zum Bedürfnis paßt: ok, das ist logisch. Daß man vorher Waffe angeben muß also genauer Typ finde ich ziemlich seltsam. Ich mußte damals in D. nur 9mm angeben und aber kein Modell. Ich hab mich erst im Laden anhand dessen was er hatte entschieden. Hab mir gedacht ich will xyz, aber die CZ lag so gut damals in meiner Hand daß ich mich dafür entschieden habe. Als 2 Waffe hab ich dann eine Glock 17 gekauft - hätte ich nie haben wollen, aber hab hier im Forum einen Kurs gebucht wo der Trainer mir seine Glock dann gegeben hat mit der ich besser als mit meiner CZ zurechtkam. Ich wollte mir hier eigentlich eine Glock kaufen weil ich mit der vertraut bin aber die war hier abartig teuer und der Händler hatte sie auch nicht verfügbar - also hab ich mich für eine mir auch gut in der Hand liegende S+W in 9 mm entschieden.

  • Der BDMP verlangt das auch nicht!


    Du bist als Erwerber dafür verantwortlich, dass du eine zum Antrag/Disziplin passende Waffe kaufst. Und du bist auch Schuld, wenn das schief geht.


    Merken tun das in den seltensten Fällen die Behörden, dein Verband aber spätestens beim nächsten Antrag......


    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----


    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

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