Was beachten bei Beantragung von .357 Magnum, wenn auch .38 bzw. .38 Spezial verwendet werden soll als Munition

  • Hi zusammen,

    bin im BDS bzw. BBS. Was muss ich den auf dem Bedürfnisantrag beachten, damit ich mit der .357 Magnum auch eine Erlaubnis für den Kauf von 38 Munition mit dabei habe? Ich habe da auf den Bedürfnisformularen keine Option gesehen um das zu vermerken. Weiß das jemand von euch? Danke schon mal :-).

  • Wird bei uns automatisch eingetragen.

    Leider nicht immer und es ist im Grunde auch nicht nötig, da es für den .357mag immer .38er gibt und für den .460er, immer .454 und .45LC, usw.

    Dummerweise lernen das manche Waffenhändler nicht und wollen dir keine .38er Munition verkaufen, wenn das nicht explizit drinsteht. Dann kann man das bei der Behörde eintragen lassen und hat die Sorge nicht mehr.

    Blöd wird es, wenn die Behörde das nicht eintragen will, weil es unsinnig ist (womit sie Recht hat). Dann kannst du dich mit der Behörde streiten, dem Waffenhändler, die Behörde bitten den Waffenhändler mal einzunorden, sofern der im selben Zuständigkeitsbreich liegt, dir einen MES ausstellen lassen oder einen neuen Munitionshändler suchen.

    Es könnte alles so einfach sein.....wenn jeder einfach mal seiner Arbeit nachkommen würde....Kranplätze müssen ja schließlich auch verdichtet sein!

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Danke dir Frank. Meine Behörde scheint wirklich ganz okay zu sein, du haben immer sehr nett und zeitig auf Rückfragen geantwortet. Mir war nur nicht sicher, ob ich im BDS direkt das eintragen lassen muss oder auch meiner Behörde sagen kann, bitte doch auch die Munition eintragen, die mit geschossen werden kann, wenn es übergenau Händler geben sollte. Danke für die Erfahrung. Ich schaue das ich es gleich mit eingetragen bekomme, dann hätte ich die Diskussion beim Einkauf nicht.

  • In der Verwaltungsvorschrift gibt es einen Passus dazu

    10.10 Als eine Form der Erteilung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für dort bereits eingetragene Schusswaffen sieht § 10 Absatz 3 Satz 1 die behördliche Eintragung/Stempelung in der WBK (Spalte 7) vor. Die auf diesem Weg erteilte Berechtigung erstreckt sich über die in Spalte 3 der WBK konkret bezeichnete Munition (z.B. .357 Magnum) hinaus auf alle für die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten (gleiches Kaliber; gleicher oder geringerer Gasdruck ..., im Beispiel etwa auch Munition .38 Spezial oder .38 Spezial WC). Die Waffenbehörden sind insofern im Rahmen der betreffenden Erteilungsverfahren berechtigt, das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses auch für die in Bezug auf die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten zu unterstellen; eine inhaltliche Beschränkung der erteilten Berechtigung soll nur im Ausnahmefall und nur dann erfolgen; wenn im Hinblick auf einzelne konkrete Munitionsvarianten unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt eine Verwendungsmöglichkeit unzweifelhaft ausgeschlossen werden kann.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • Ich hatte meinem Sachbearbeiter, genau wegen des Problems mit so manchem Waffenladen, gebeten mir auch .38iger einzutragen.

    Der Zuckte zwar mit der Schulter aber machte es dennoch. Fand ich ganz in Ordnung.

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes? (Berthold Brecht)

  • Bisher glücklicherweise noch kein Problem beim Kauf von .38 für meinen .357 Revolver gehabt. Kaufe aber nicht so oft und meist beim Gleichen Frankonia oder Waffen Braun übers Internet.

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    Theodor Adorno

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