Hallo zusammen,
die Unterscheidung der Munition gibt es im WaffG nicht, das ist soweit korrekt. Dennoch hat der Gesetzgeber "Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition" definiert und über den Bundesanzeiger veröffentlicht.
Ob das die aktuelle Ausgabe ist, weiß ich nicht, tut in diesem Zusammenhang aber auch nichts zur Sache. In diesen Tabellen sind verschiedenste Informationen zu den Kalibern aufgeführt. Die Tabellen selbst, tragen dann Überschriften wie "Zentralfeuermunition ohne Rand für Langwaffen mit gezogenen Läufen" usw. Aus der Überschrift ist eindeutig die Zuordnung der Patrone zum Bereich der Langwaffen zu erkennen.
Kleiner Einwurf: Hier kann man auch sehen, dass die Schlaumeier, die ohne Voreintrag auf WBK,grün meinen/meinten eine Repetierflinte mit einem gezogenen Lauf auf WBK, gelb kaufen zu können/müssen, da es ja eine Büchse sei, spätestens beim fachkundigen Richter auf die Nase fallen. Denn die Patronen im Kaliber 12 stehen ausschließlich in der Tabelle der Flintenmunition.
Für das hier diskutierte Thema der .22lfB Munition gibt es eine solche Tabelle natürlich auch:
Und, wie man der Überschrift entnehmen kann, stuft der Gesetzgeber diese Munition als Munition für Lang- und Kurzwaffen ein. Somit sollte klar sein, dass die Patronen im Kaliber .22lfB auch ohne Probleme über einen Jagdschein zu erwerben sein sollten.
Hat man hingegen eine Langwaffe im Kaliber 9mm, würde ich mal behaupten, dass der Händler dann zurecht den Verkauf verweigert, wenn in der WBK kein Munitionsstempel für die eindeutig als Kurzwaffenmunition geführte 9mm Luger vorhanden ist.
Gruß
Frank