22 lfB - Lang- oder Kurzwaffenmunition?

  • Hallo zusammen,

    die Unterscheidung der Munition gibt es im WaffG nicht, das ist soweit korrekt. Dennoch hat der Gesetzgeber "Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition" definiert und über den Bundesanzeiger veröffentlicht.


    Ob das die aktuelle Ausgabe ist, weiß ich nicht, tut in diesem Zusammenhang aber auch nichts zur Sache. In diesen Tabellen sind verschiedenste Informationen zu den Kalibern aufgeführt. Die Tabellen selbst, tragen dann Überschriften wie "Zentralfeuermunition ohne Rand für Langwaffen mit gezogenen Läufen" usw. Aus der Überschrift ist eindeutig die Zuordnung der Patrone zum Bereich der Langwaffen zu erkennen.

    Kleiner Einwurf: Hier kann man auch sehen, dass die Schlaumeier, die ohne Voreintrag auf WBK,grün meinen/meinten eine Repetierflinte mit einem gezogenen Lauf auf WBK, gelb kaufen zu können/müssen, da es ja eine Büchse sei, spätestens beim fachkundigen Richter auf die Nase fallen. Denn die Patronen im Kaliber 12 stehen ausschließlich in der Tabelle der Flintenmunition.


    Für das hier diskutierte Thema der .22lfB Munition gibt es eine solche Tabelle natürlich auch:

    Und, wie man der Überschrift entnehmen kann, stuft der Gesetzgeber diese Munition als Munition für Lang- und Kurzwaffen ein. Somit sollte klar sein, dass die Patronen im Kaliber .22lfB auch ohne Probleme über einen Jagdschein zu erwerben sein sollten.

    Hat man hingegen eine Langwaffe im Kaliber 9mm, würde ich mal behaupten, dass der Händler dann zurecht den Verkauf verweigert, wenn in der WBK kein Munitionsstempel für die eindeutig als Kurzwaffenmunition geführte 9mm Luger vorhanden ist.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Warum das so ist, ist doch nicht die Frage!

    Wir haben hier lediglicht diskutiert, wie es ist und wo man den Nachweis findet. Eine Diskussion über die Sinnhaftigkeiten im WaffG würde definitiv noch viele und weitaus wichtigere Punkte umfassen.

    Dann sei noch angemerkt, dass die Nutzung von KW-Patronen in LW ja auch erst recht kurz mit den SportsCarbines in 9mm Luger in Mode gekommen ist. Vor 10 Jahren sah die Sache noch anders aus, da waren die Contender Pistolen in LW-Kalibern bei der Nutzung "falscher Kaliber" schon noch Exoten.

    Gruß

    Frank

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  • Und wenn sich hier bei den Mitlesern so langsam Klarheit breit macht, dann dürfte das den Verkäufer bei F&M immer noch nicht erreichen!

    Dass sogar Menschen, die beruflich mit Waffen und Munuition zu tun haben, nicht durchblicken, was nun sein darf oder nicht, spricht doch wieder für die unnötig komplizierte Gesetzgebung, die dahinter steckt.

    Von der ( bereits erwähnten ) Sinnhaftigkeit mal ganz zu schweigen...

    :wall:

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • In dem Falle empfielt es sich für den Sportschützen in jedem Falle den Munitionserwerb auch stempeln zu lassen. besonders, wenn es um eine KW im LW-Kliber geht, oder umgekehrt. Der Jäger sollte das dann wohl mindestens für LW im KW-Kaliber ebenfalls machen.

    Sonst sind mühsame ( und evtl. noch erfolglose ) Diskussionen am erwähnten Ladentisch wohl vorprogrammiert, oder? :sla:

    Jens

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  • Wie schon mal geschrieben, nötig ist das nicht und mein SB, hat mir beim Eintragen der Hera(LW) in 9x19, die Wahl gelassen, ob ich dafür einen Mun. Erwerbstempel möchte..ich hatten den Stempel ja schon für das WS in 9x19, der Sig.

    Wenn ich das WS, verkauft hätte, hätte ich den Stempel für die Hera in jedem Fall gebraucht..also habe ich ihn gleich geholt..

    Solange ich eine eingetragene Waffe mit Mun.Stempel habe, bin ich berechtigt diese Mun. zu erwerben.

    Diese kann ich auch für eine andere eingetragene Waffe im entsprechenden Kaliber verwenden, egal ob LW oder KW.

    Und dem, der mir die Mun. verkauft, ist es egal, in welcher Waffe ich die Mun. verschiesse , dem zeige ich die WBK mit dem Stempel.

    Long

    P220X-Six .45ACP Gen.1 mit WS.9mm+.22lfb, S&W686 International umgebaut auf TC


    „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“

    Konrad Adenauer

  • ... kann ich auch für eine andere eingetragene Waffe im entsprechenden Kaliber verwenden...

    Muss ja gar nicht eingetragen sein. :NO:

    Auch für eine Leihwaffe - Leihschein oder Standnachbar - kannst du sie verwenden...

    Jens

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  • Kann ich nicht bestätigen. Auf meiner gelben WBK gibt es ganz klar ein Feld "berechtigt die Munition zu erwerben usw" + der Stempel

  • Kann ich nicht bestätigen. Auf meiner gelben WBK gibt es ganz klar ein Feld "berechtigt die Munition zu erwerben usw" + der Stempel

    Hm, hast Du nicht vorne auf der gelben WBK , diesen Text a la: " und die dafür bestimmte Munition zu erwerben"

    Bei mir steht das so und einen extra Platz für den Mun. Erwerb, habe ich nicht.. (WBK 2018 Berlin).


    Long

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    Konrad Adenauer


  • So sieht das bei mir aus..

    Der Text vorne erlaubt mir, für die auf gelb eingetragenen Waffen, Munition zu erwerben und zu besitzen.

    Einen extra Stempel brauchte ich nicht..es gibt auch keine extra Spalte dafür (so wie auf grün)


    Long

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    Konrad Adenauer

  • Ich weiß nicht, wie es mit Jagdschein ist, aber als Sportschütze bekommst du nirgends Munition für deine eingetragene Waffe, wenn der Munitionsstempel fehlt.

    Also bei uns bekommst du die Munition dafür, auch ohne Munitionsstempel.

    Meine SA wies mich darauf hin, dass im Falle eines Verkaufs der Waffe, der Munitionsbesitz dann plötzlich illegal wird.

  • Eine Jagd(lang)waffe im Kal. .22 lfB ?

    Hmm :/ ... dürfte schwierig werden.

    überhaupt nicht, mit vernünftiger .22lfB Jagdmunition z.B. RWS Field Line HV HP wird ganz problemlos Raubwild bis hin zum Fuchs erlegt. RE: .22lfB auf Fuchs, so geht das

    Mit Standard .22lfB Scheibenmunition werden ganz problemlos Wildkaninchen geschossen … also warum sollte es schwierig sein eine Langwaffe in .22lfB für die Jagd zu besitzen und auch so zu nutzen ???

    i.d.R. orientieren sich die Händler an der Einteilung der Munition nach C.I.P. Liste in Kurz- und Langwaffenmunition. Mit Jagdschein kann man Langwaffenmunition erwerben, also auch .22lfB. Dass die heutzutage auch in Kurzwaffen geschossen wird spielt keine Rolle.

    Auf Jagdschein darf man auch für eine auf seine WBK eingetragene Langwaffe welche Kurzwaffenmunition verschießt z.B. .44 Mag kaufen. Allerdings muss dann zum Jagdschein zusätzlich die WBK vorliegen (in der dann kein Stempel für Munitionserwerb drinnen sein muss).

    Im Übrigen würde ich als Jäger immer darauf dringen auch zu jagdlichen Langwaffen den Munitionserwerbsstempel in der WBK zu bekommen auch wenn man die Munition direkt über Jagdschein kaufen kann. Denn anders als beim Sprengstoffschein gibt es beim beim Jagdschein KEINE Besitzerlaubnis die nach Ablauf 6 Monate weiter gilt … Der Jagdschein darf also nicht einen Tag ablaufen, sollte man von einem 250%igen Staatsdiener kontrolliert werden. In der Coronazeit haben viele gemerkt, dass mal eben verlängern nicht zu einfach ist … Viele Waffenbehörden wollen das zwar nicht, steht aber in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz zu §13 (5) anders dort wird empfohlen den Munitionserwerbsstempel für jagdlich erworbene Langwaffen zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten einzutragen.

    Zum Frankonia kann ich sagen, dass der Verkauf von .22lfB auf Jagdschein, normaler weise kein Problem ist. Zumindest bei den Filialen welche ich kenne. Vielleicht war sich da ein Verkäufer einfach nur nicht sicher … und wollte keinen Fehler machen …

  • Hm, hast Du nicht vorne auf der gelben WBK , diesen Text a la: " und die dafür bestimmte Munition zu erwerben"

    Bei mir steht das so und einen extra Platz für den Mun. Erwerb, habe ich nicht.. (WBK 2018 Berlin).


    Long

    Hi Long,

    Doch habe ich, dennoch habe ich das Feld mit dem Eintrag und Stempel für den Munitionserwerb. Wenn der nicht gestempelt ist dann verkaufen einige keine Munition egal was vorne steht. Klingt komisch ist aber oft so .

    Grolli

    Hm, hast Du nicht vorne auf der gelben WBK , diesen Text a la: " und die dafür bestimmte Munition zu erwerben"

    Bei mir steht das so und einen extra Platz für den Mun. Erwerb, habe ich nicht.. (WBK 2018 Berlin).


    Long

    Hm, auf der gelben WBK, gibt es keinen Mun. Stempel.

    Das ich Munition für darauf eingetragene Waffen erwerben darf, steht in dem Text vorne drauf.

    Was Du meinst, gilt für die grüne WBK..

    Als ich die Hera "The 9er" C,(9x19) eintragen liess, fragte mich mein SB, ob ich dafür einen Mun.Erwerbsstempel will, ich hätte ja schon das WS in 9x19, für die Sig und dafür den Mun.Stempel, also bräuchte ich ja keinen..

    Ich wollte trotzdem..

    Für die Tikka auf gelb, brauchte ich keinen Stempel, nur den Eintrag.

    Damit kann ich .308Win. kaufen.

    Das sollte auch bei .22lfb Repetierern so sein.

    Long

    Nachtrag: ich bin Sportschütze, kein Jäger..

    Kann ich nicht bestätigen. Auf meiner gelben WBK gibt es ganz klar ein Feld "berechtigt die Munition zu erwerben usw" + der Stempel

  • Longhair

    natürlich nicht.

    Die Grüne ist eine Erlaubnis für die eingetragen Waffen, denen liegt ein Jagdschein zur Grunde oder ein Voreintrag bei Sportschützen. Für den Munitionserwerb ist eine separate Spalte vorhanden, die gestempelt sein kann oder eben nicht (siehe Bild 2 unten).

    Die Gelbe ist eine Erlaubnis nur für Sportschützen. Sie erlaubt den Erwerb von inzwischen nur noch 10 Waffen gemäß §14 Abs.6. Der dort geschriebene Passus steht auch vorn auf der WBK, gelb drauf, wie oben in #31 ja von dirselbst auch gepostet und enthält auch die Berechtigung zum Munitionserwerb. Die WBK, grün hat das nicht, wie im folgenden Bild zu sehen ist.

    Und um die im folgenden Bild markierte Spalte geht es hier, die gibt es in deiner WBK, gelb eben nicht.


    Gruß

    Frank

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  • Frank1000

    hier habe ich mich missverständlich ausgedrückt, sorry..

    Ich meinte, das die gelben WBK gleich aussehen..

    Grollbringer hat aber wie er schreibt, in seiner gelben WBK, auch eine Spalte für den Mun.Erwerb.

    Die habe ich nicht und dachte, das sei bei allen gelben WBK so.

    Das grün und gelb nicht gleich sind und ich bei grün mindestens einen Stempel für jedes eingetragene Kaliber brauche ist klar..

    Long

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    Konrad Adenauer

  • Longhair

    Dann haben wir beide uns Mist-Verstanden ::frinds::

    Zu der WBK, gelb kann ich sagen, dass die definitv seit 1990 im Grunde so aussieht und keine Zeile für den Munitionserwerb hat. Warum auch, steht ja vorne drauf. Geändert hat sich lediglich der Text auf der Vorderseite, der bei den alten WBK, gelb eben der alten Formulierung auf §14 WaffG entsprach. Seit 2003 (?) ist der Text so wie auch aktuell. Auch die Farbe hat sich leicht geändert. Früher war die WBK, gelb tatsächlich gelb, heute ist sie gelb/grün. Die Aufteilung, die Spalten usw. sind aber (zumindest seit 1990) gleich geblieben.

    Gruß

    Frank


    Nachtrag: Was ich mir vorstellen kann ist, dass eine Behörde alte bzw. grüne WBK-Vordrucke auch für WBK, gelb benutzt hat. Die Überschrift dann einfach geändert und die Passus aus §14 WaffG von Hand nachgetragen hat. War bei einer meiner alten WBK,gelb auch so, die als neue WBK,gelb noch mangels neuen Vordrucken auf dem alten Vordruck ausgestellt wurde, der aktuelle §14 WaffG Passus manuell eingetragen war. Hat ja nach der Gesetzesnovelle diverse Jahre gedauert, bis die Behörden mal aktuelle Dokumentenvorlagen hatten. Vielleicht ist der beschriebene Fall auch dort begründet.

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  • Warum das so ist, ist doch nicht die Frage!

    Wir haben hier lediglicht diskutiert, wie es ist und wo man den Nachweis findet. Eine Diskussion über die Sinnhaftigkeiten im WaffG würde definitiv noch viele und weitaus wichtigere Punkte umfassen.

    Dann sei noch angemerkt, dass die Nutzung von KW-Patronen in LW ja auch erst recht kurz mit den SportsCarbines in 9mm Luger in Mode gekommen ist. Vor 10 Jahren sah die Sache noch anders aus, da waren die Contender Pistolen in LW-Kalibern bei der Nutzung "falscher Kaliber" schon noch Exoten.

    Gruß

    Frank

    Schau mal wie lange es schon UHR in .357Mag und .44mag gibt .

  • In dem Falle empfielt es sich für den Sportschützen in jedem Falle den Munitionserwerb auch stempeln zu lassen. besonders, wenn es um eine KW im LW-Kliber geht, oder umgekehrt. Der Jäger sollte das dann wohl mindestens für LW im KW-Kaliber ebenfalls machen.

    Sonst sind mühsame ( und evtl. noch erfolglose ) Diskussionen am erwähnten Ladentisch wohl vorprogrammiert, oder? :sla:

    Jens

    Überhaupt nicht. Wenn mir als Jäger die ungelernte Kraft hinter dem Tresen keine Langwaffenmunition auf Jagdschein verkaufen will , dann würde ich den Laden verlassen und im Fachhandel ( egal ob Büchsenmacher oder Betrieb mit Fachkräften) kaufen .

    Gaaanz einfach . Dafür gebe ich doch kein Geld für den Munitionserwerb aus .

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