Hallöle zusammen,
der Name sagt es eigentlich: "lang für Büchse" bzw long rifle. Damit müßte jeder Jäger KK-Munition auf Jagdschein kaufen können.
Aber: Frankonia macht das nicht (neulich erst mal spaßeshalber versucht) und - zumindest mein - SB meinte mal, daß KK-Munition überwiegend als Kurzwaffenmunition verwendet wird.
Gibt es im Waffengesetz eine belastbare Definition für Langwaffenmunition?
Oder wie Dual-Use-Munition einzustufen ist, wie z.B. 9x19, für die es auch Langwaffen gibt. Oder 45-70 für Kurzwaffen?