22 lfB - Lang- oder Kurzwaffenmunition?

  • Hallöle zusammen,


    der Name sagt es eigentlich: "lang für Büchse" bzw long rifle. Damit müßte jeder Jäger KK-Munition auf Jagdschein kaufen können.

    Aber: Frankonia macht das nicht (neulich erst mal spaßeshalber versucht) und - zumindest mein - SB meinte mal, daß KK-Munition überwiegend als Kurzwaffenmunition verwendet wird.

    Gibt es im Waffengesetz eine belastbare Definition für Langwaffenmunition?

    Oder wie Dual-Use-Munition einzustufen ist, wie z.B. 9x19, für die es auch Langwaffen gibt. Oder 45-70 für Kurzwaffen?

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

  • Nach meinem Kenntnisstand macht das nur F&M so - bei extrem kleinlicher Rechtsauslegung,

    die allermeisten Anderen machen das nicht.


    Das Waffengesetz definiert nicht, was Langwaffen- und was Kurzwaffenmunition ist, lediglich der Unterschied zwischen Lang- und Kurzwaffe wird definiert. (Anlage 1, Unterabschnitt 1, Nr. 2.5).

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    Wir können nicht verhindern, daß wir älter werden.


    Aber wir können dafür sorgen, daß wir Spass daran haben!

  • Unabhängig von gesetzlicher Definition sollte es doch die passende Munition für DEINE Waffe sein.

    Hast Du NUR eine KW oder eine LW in .22, dann ist es doch auch klar, für welche Waffe die Muni ist.

    Hast beides auf der WBK, ist es doch am Ende egal, für welche Waffe Du sie gekauft hast, bzw. mit welcher Waffe Du die verschiesst.

    Die Vorlage einer WBK mit einer beliebigen Waffe in .22 sollte dann doch ohne Fragen den Kauf passender Munition ermöglichen, oder nicht?

    Den Jagdschein alleine kann man ja dann bei Frank&Monika noch 'aufwerten', in dem man die passende WBK einfach noch zusätzlich vorlegt.

    Hat man das nicht eh alles zusammen in einem Etui?

    :think:

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
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    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Hätte, hätte, Fahradkette Jens. grin-.)


    Wenn F&M nicht verkaufen WILL, ... zwingen kann man sie nicht.

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  • Hätte. hätte... ja, ...

    Aber welchen Grund , mir nichts zu verkaufen, können die angeben, wenn ich einen gültigen Jahresjagdschein UND eine WBK mit einer im gewünschten Kaliber eingetragenen Waffe vorlege?

    ( Ausser, dass sie grad kein Bock haben, Geld zu verdienen? )

    :think:

    Jens

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  • Eine Jagd(lang)waffe im Kal. .22 lfB ?

    Hmm :/ ... dürfte schwierig werden.

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  • Jagd(lang)waffe im Kal. .22 lfB ?

    Gibt's da nix, was für Raubzeug eigesetzt wird?

    Karnickel auf dem Friedhof und Sportplätzen im urbanen Raum? So Zeug halt... :think:

    Ich meinte, da mal 'ne Doku gesehen zu haben.

    Bei eGon gibt's mal einige .22er unter Jagdwaffen...

    Jens

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  • .

    Gibt es im Waffengesetz eine belastbare Definition für Langwaffenmunition?

    Oder wie Dual-Use-Munition einzustufen ist, wie z.B. 9x19, für die es auch Langwaffen gibt. Oder 45-70 für Kurzwaffen?

    Ich meine dass es zumindest früher im Anhang zum WaffG Listen für Pistolen- und Revolvermunition sowie für Büchsen und Flintenmunition gegeben hätte.


    9 x 19 ,.357 Mag. usw. sind KW Munition und werden angeblich Jägern gelegentlich verkauft wenn sie dafür eingetragene Waffen haben.

  • Jede Kaliber , bei dem es eine Langwaffe dazu gibt ( und das sind fast alle )

    darf ich als Jäger auf gültigen Jagdschein kaufen .

    Rechtlich in Ordnung .

    Verkauft der Händler mir keine Munition ist das sei gutes Recht .

    Zu einem gültigen Geschäft gehören halt im er zwei Parteien .


    Bei uns in der Frankoniafiliale gibt es keine Probleme beim Munitionskauf .

    Ansonsten gibt es ja noch mehr Händler.

  • Eine Jagd(lang)waffe im Kal. .22 lfB ?

    Hmm :/ ... dürfte schwierig werden.

    Überhaupt nicht. Auf Raubwild wird die auch eingesetzt, da gibt keine Mindestenergie. Und die 200J, die manche Bundesländer inziwschen fordern, kriegst du mit jeder normalen KK-Patrone aus einem Gewehr hin.


    Aber ich meinte in meinem Ausgangspost folgendes Szenario: Ich gehe z.B. zu Frankonia und kaufe mir auf Jagdschein einen 22lfb-Repetierer, lasse ihn dann in meine WBK eintragen, spare mir aber die 15€ für den Munitionserwerb - den Idiotie-Faktor hier lassen wir mal außer Acht.
    Daß Frankonia mir nichts verkaufen muss, ist schon klar, Aber wie argumentiert man ggü. der Behörde, wenn die sich stur stellen?

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

  • Wenn du willst , trägt die die Behörde den Munitionserwerb zu der Büchse ein . Kostet halt Geld .

    Will ich eben nicht! Idiotie-Faktor! Weil ich es nicht muss :rolleyes:


    Wenn die Behörde kontrollieren kommt, und ich habe 22lfB-Mun für mein auf Jagdschein eingetragenen 22er, aber keinen Mun-Erwerbsstempel, und die dann Stress machen.

    Trifft bei mir nicht zu,weil ich den Stempel drin habe, aber was wäre wenn...

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  • Ich weiß nicht, wie es mit Jagdschein ist, aber als Sportschütze bekommst du nirgends Munition für deine eingetragene Waffe, wenn der Munitionsstempel fehlt.

    Tja, wir Jäger können jede Art von Langwaffenmunition nur mit dem gültigen Jagdschein kaufen ;)

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

  • Ich weiß nicht, wie es mit Jagdschein ist, aber als Sportschütze bekommst du nirgends Munition für deine eingetragene Waffe, wenn der Munitionsstempel fehlt.

    Hm, auf der gelben WBK, gibt es keinen Mun. Stempel.

    Das ich Munition für darauf eingetragene Waffen erwerben darf, steht in dem Text vorne drauf.


    Was Du meinst, gilt für die grüne WBK..

    Als ich die Hera "The 9er" C,(9x19) eintragen liess, fragte mich mein SB, ob ich dafür einen Mun.Erwerbsstempel will, ich hätte ja schon das WS in 9x19, für die Sig und dafür den Mun.Stempel, also bräuchte ich ja keinen..

    Ich wollte trotzdem..


    Für die Tikka auf gelb, brauchte ich keinen Stempel, nur den Eintrag.

    Damit kann ich .308Win. kaufen.

    Das sollte auch bei .22lfb Repetierern so sein.


    Long


    Nachtrag: ich bin Sportschütze, kein Jäger..

    P220X-Six .45ACP Gen.1 mit WS.9mm+.22lfb, S&W686 International umgebaut auf TC



    „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“


    Konrad Adenauer

  • ideal für den Raubzeugabschuss in der Schonzeit

    Danke, sammler , das passt zu dem, was ich weiter oben im Hinterkopf hatte.


    Jens

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  • Will ich eben nicht! Idiotie-Faktor! Weil ich es nicht muss :rolleyes:


    Wenn die Behörde kontrollieren kommt, und ich habe 22lfB-Mun für mein auf Jagdschein eingetragenen 22er, aber keinen Mun-Erwerbsstempel, und die dann Stress machen.

    Trifft bei mir nicht zu,weil ich den Stempel drin habe, aber was wäre wenn...


    Dann passiert ..... nichts. Weil du die Munition als Langwaffenmunition über den gelösten Jagdschein erwerben darfst.

    Problematisch ist es nur , wenn du ohne Eintrag des Munitionserwerb mal vergessen hast deinen Jagdschein zu verlängern .

    Dann besitzt du deine Jagdwaffen legal , deine Munition ist aber illegal.

  • Ich weiß nicht, wie es mit Jagdschein ist, aber als Sportschütze bekommst du nirgends Munition für deine eingetragene Waffe, wenn der Munitionsstempel fehlt.

    Ein Jäger darf über den gelöste Jagdschein , ohne Voreintrag , jede Langwaffe erwerben , die nicht gesetzlich verboten ist .

    Er darf unabhängig, ob er eine entsprechende Langwaffe besitzt , jeder Langwaffenmunition erwerben .

    Da es fast zu jedem Kaliber eine Langwaffe gibt , darf er die Munition erwerben .

    Also 22lfB , 357mag , 9x19 ....... 45ACP .

    Gut , im Moment fällt mir keine Langwaffe in 25ACP ein 😉


    Ich hatte noch nie Probleme die gewünschte Munition zu kaufen .

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