Illegaler Waffenbesitz wegen Versäumnis der Behörde?

  • ICH muss mich darum kümmern, dass die Rennleitung ihre Arbeit macht?

    ICH muss kontrollieren, ob die ihren Job richtig gemacht haben?

    :NO:

    Ich habe das Zeug mit WES gekauft; DIE müssen das in ihr System eintragen; Die sind dafür verantwortlich, dass das Zeug stimmt.

    Ja, Du. Du musst sicherstellen, dass Deine Waffen gemeldet sind, so steht es im Gesetz. Von einem mündigen Staatsbürger und Waffenbesitzer darf man das verlangen. Du hast das zu tun, was im Gesetz steht oder die Konsequenzen zu tragen. Ist eigentlich ganz einfach.

    Und nun versuche ich Dir das zu erklären:

    - Wenn man den Kanton gewechselt hat, wurden dank dem ach so tollen Föderalismus oft die Waffendaten nicht weiter gemeldet. So weiss der neue Kanton nicht, was Du besitzt.

    - Von 1999 bis 2008 durften die meisten Waffen mittels einfachem Vertrag unter Privaten gehandelt werden. Diese Waffen sind nicht in den Systemen erfasst.

    - Handschriftlich ausgefüllte WES (und Verträge) neigen ganz klar zu Fehlern, was ich bei meiner Besitzbestätigung sehr gut bemerkt habe. Eine P08 mit der Waffennummer 4355l (kleines "L" am Ende) wird als 4355, 43551 oder sonstwie eingetragen bzw. abgelesen. Oft werden vom Verkäufer unwissentlich und unbeabsichtigt auch fälschlicherweise Fabrikationsnummern oder falsche Modelltypen notiert und an die Polizei gemeldet.

    - Man hat extra die Besitzbestätigung ins Gesetz aufgenommen, so dass Du einfach und unkompliziert Einsicht in die auf Dich registrierten Waffen kriegen kannst.

    - Du hattest drei ganze Jahre Zeit, den im Gesetz verlangten Abgleich vorzunehmen oder, noch viel einfacher, einfach alle betroffenen Waffen gemäss Gesetz zu melden. Ein simpler und kostengünstiger Vorgang.

    Wenn Du alles mit WES gekauft hast und immer im selben Kanton gewohnt hast, dann ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass alles stimmt. Aber, wie im Gesetz beschrieben: Du bist verantwortlich, das zu überprüfen. Hättest Du es denn lieber, wenn die Polizei das überprüft? Wenn sie Dir zuhause einen Besuch abstatten und sich von Dir alle Waffen zeigen lassen? Und sich vielleicht, einen Durchsuchungsbeschluss vorausgesetzt, noch etwas umsehen? Solche deutsche Zustände haben wir glücklicherweise nicht! Sei froh darüber!

    Ich verstehe Deinen Aufstand ehrlich gesagt überhaupt nicht. Melde doch einfach die Waffen gemäss WG Art. 5. lit b-d und gut ist's. Das ist null Aufwand, wenn Du einigermassen organisiert bist. Oder willst Du es echt darauf ankommen lassen, dass Du Deinen Dickkopf gegen ein gültiges Gesetz durchsetzen willst, obwohl Du bei der Erfüllung keinerlei Nachteile hast? Was die Gerichte in einem solchen Fall entscheiden, kann ich Dir schon jetzt sagen: Du verlierst!

    Übrigens: Bedanken darfst Du Dich bei der EU, allen voran bei unseren nördlichen Nachbarn.

  • - Man hat extra die Besitzbestätigung ins Gesetz aufgenommen, so dass Du einfach und unkompliziert Einsicht in die auf Dich registrierten Waffen kriegen kannst.

    Einsicht hat nix mit Besitzbestätigung zu tun.

    Du kannst eine AUSKUNFT beantragen, was alles auf dich eingetragen ist.

    Diese Auskunft können sie dir aber verwehren, wenn:

    Art. 18 b) Beschränkung

    Das öffentliche Organ lehnt Auskunft und Einsicht ab, schränkt sie ein oder verbindet sie mit Auflagen, soweit öffentliche oder schutzwürdige private Interessen Dritter überwiegen oder ein Gesetz im formellen Sinn dies vorsieht.*

    Gesetzessammlung

    Wenn sie dir also unterstellen, kriminell zu sein, dann kriegste nix. Und das haben sie bei mir bei der ersten Anfrage gemacht..

    --> ich solle ihnen eine Liste schicken, was ich alles habe; damit sie mir eine Liste schicken können, was ich alles habe :wall:

    Diese AUSKUNFT gilt aber NICHT als BESITZ-BESTÄTIGUNG!

    Aber, wie im Gesetz beschrieben: Du bist verantwortlich, das zu überprüfen.

    wo steht das bitte?

    Und wie oben beschrieben: ich wollte Sie ja kontrollieren; die Auskunft wurde mir aber verweigert!!

    Mittlerweile habe ich Auskunft erhalten / ohne, dass ich was eingeschickt habe..

  • Jetzt stellst Du Dich extra doof, hoffe ich. Aber trotzdem:

    Hier WV Art. 71:

    Art. 71148 Meldung des rechtmässigen Besitzes von Feuerwaffen und Bestätigung

    (Art. 42b Abs. 1 WG)

    1 Die Meldung nach Artikel 42b WG kann mit dem dafür vorgesehenen Formular bei der zuständigen kantonalen Behörde eingereicht werden. Die Kantone müssen zudem eine elektronische Einreichung der Meldung ermöglichen.

    2 Die zuständige kantonale Behörde bestätigt den Besitz von Waffen, die nach Artikel 42b Absatz 1 WG gemeldet wurden oder unter die Ausnahme von Artikel 42b Absatz 2 WG fallen. Sie bestimmt, ob die Bestätigungen von Amtes wegen oder auf Gesuch hin erfolgen.


    Und hier ist WG Art. 42b:

    Art. 42b171 Übergangsbestimmung zur Änderung vom 28. September 2018

    1 Wer beim Inkraft­treten der Änderung vom 28. September 2018 dieses Gesetzes im Besitz einer Feuerwaffe nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben b–d ist, muss den rechtmässigen Besitz dieser Waffe innerhalb von drei Jahren den zuständigen Behörden des Wohnsitzkantons melden.

    2 Keine Meldung ist erforderlich, wenn die Feuerwaffe bereits in einem kantonalen Informationssystem über den Erwerb von Feuerwaffen nach Artikel 32a Absatz 2 registriert ist.


    Lesen und verstehen darfst Du selber.

    Ich weiss nicht, was für Auskünfte Du sonst noch wolltest und in welcher Art und Weise Du diese einzufordern versucht hast, aber es ist tatsächlich so, dass Dir die Polizei nicht alles mitteilen muss. Die auf Dich eingetragenen Waffen müssen sie Dir aber mitteilen (siehe die beiden obigen Artikel), denn gemäss WG Art. 42 Abs. 2 musst Du das überprüfen können. In WV Art. 71, Abs. 2 steht, dass Dir die gemeldeten Waffen bestätigt werden müssen, ebenfalls die Waffen, die schon eingetragen sind (Zitat: "oder unter die Ausnahme von Artikel 42b Absatz 2 WG fallen"). Das ist Gesetz und die Polizei muss sich daran halten. Falls nicht, solltest Du eine begründete, beschwerdefähige Verfügung unter Angabe der Rechtsmittel verlangen, warum die auf Dich eingetragenen Waffen Dir nicht rechtskonform mitgeteilt werden. Das ist Dein Recht als Staatsbürger. Ich glaube aber, wie eingangs erwähnt, dass da noch andere Dinge im Spiel waren.

    Und wie ich schon mehrfach geschrieben habe: melde einfach alle Waffen gemäss WG Art. 5, Abs. 1, lit b-d. Wenn Du das Gefühl hast, dass die Polizei sowieso schon alle kennt, dann ist das doch für Dich kein Problem. Oder sollte bei normalen Menschen kein Problem sein.

    Ich kann nicht verstehen, dass Du im Security und Schulungs Business tätig bist und keinen vernünftigen Kontakt mit den Behörden pflegen kannst. Ebenfalls solltest Du die Gesetze lesen und verstehen, dann siehst Du, dass alles klar und deutlich geregelt ist (und dass Du falsch liegst). Irgendwie habe ich das Gefühl, dass Du hier gezielt Stimmung machst und/oder Ärger suchst.

  • Das ist Gesetz und die Polizei muss sich daran halten. Falls nicht, solltest Du eine begründete, beschwerdefähige Verfügung unter Angabe der Rechtsmittel verlangen, warum die auf Dich eingetragenen Waffen Dir nicht rechtskonform mitgeteilt werden. Das ist Dein Recht als Staatsbürger. Ich glaube aber, wie eingangs erwähnt, dass da noch andere Dinge im Spiel waren.

    Müssen sie eben nicht, wenn sie dich "als kriminell" abstempeln.

    Ich hatte telefonisch Kontakt mit dem zuständigen Polizisten.

    Er sagte wortwörtlich: "ich muss zuerst die Hosen runterlassen; erst dann können Sie mir eine Liste schicken, was alles auf mich registriert sei. Ansonsten könnte ich ja nicht gemeldete Waffen illegal verkaufen."

    Er hat mir also unterstellt, ich wolle mich absichtlich strafbar machen...

    Ich kann nicht verstehen, dass Du im Security und Schulungs Business tätig bist und keinen vernünftigen Kontakt mit den Behörden pflegen kannst. Ebenfalls solltest Du die Gesetze lesen und verstehen, dann siehst Du, dass alles klar und deutlich geregelt ist (und dass Du falsch liegst). Irgendwie habe ich das Gefühl, dass Du hier gezielt Stimmung machst und/oder Ärger suchst.

    Doch, doch.. Vernünftig kann ich. aber das beruht auf Gegenseitigkeit.

    Und auf "vorauseilenden Gehorsam" bin ich halt allergisch..

    :NO: ne ne.. ich suche keinen Ärger.

    Ich interpretiere das Gesetz nur anders, und versuche dies verständlich zu argumentieren.

    aber es ist tatsächlich so, dass Dir die Polizei nicht alles mitteilen muss.

    Doch müssen sie. Es gilt Auskunftspflicht

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    Aber von mir aus können wir diese Diskusion hier auch beenden :drink:

  • Ja, Du scheinst die klaren Gesetze und Deine Rechtsmittel nicht zu kennen. Da bringt eine Diskussion nichts.

    Und Du widersprichst Dir selber: ich schreibe, dass Dir die Polizei "nicht alles mitteilen" muss und Du behauptest das Gegenteil. Im verlinkten Artikel steht aber (Art. 18), dass sie das nicht müssen. Und jetzt, wer hat recht?

    Ich schreibe, dass sie Dir laut WG und WV die eingetragenen Waffen mitteilen müssen. Du hast telefonisch angefragt. Telefonisch. Da steht Aussage gegen Aussage. Also wertlos. Steht auch in dem von Dir verlinkten Artikel. Dort steht klar und deutlich "schriftliches Gesuch" und "gegen Ausweis über die Identität". Also? Hast Du das gemacht? Nein. Also hast Du auch nichts gekriegt. Und das ist gut so. Entspricht genau dem Gesetz. Wo liegt nun das Problem?

    Nochmals: frag schriftlich an und Du wirst die Liste kriegen. So ist das. Und wenn nicht, hast Du genügend Rechtsmittel um dagegen vorzugehen. Die Artikel habe ich Dir genannt und Du hast sie selber ergänzt.

    Also keinerlei Raum für Interpretationen. Darum auch meine Frage, ob Du einfach nur Stunk machen willst, denn einen so sonnenklaren Fall habe ich schon lange nicht mehr gesehen.

  • Ja, Du scheinst die klaren Gesetze und Deine Rechtsmittel nicht zu kennen. Da bringt eine Diskussion nichts.

    Und Du widersprichst Dir selber: ich schreibe, dass Dir die Polizei "nicht alles mitteilen" muss und Du behauptest das Gegenteil. Im verlinkten Artikel steht aber (Art. 18), dass sie das nicht müssen. Und jetzt, wer hat recht?

    Ich schreibe, dass sie Dir laut WG und WV die eingetragenen Waffen mitteilen müssen. Du hast telefonisch angefragt. Telefonisch. Da steht Aussage gegen Aussage. Also wertlos. Steht auch in dem von Dir verlinkten Artikel. Dort steht klar und deutlich "schriftliches Gesuch" und "gegen Ausweis über die Identität". Also? Hast Du das gemacht? Nein. Also hast Du auch nichts gekriegt. Und das ist gut so. Entspricht genau dem Gesetz. Wo liegt nun das Problem?

    Nochmals: frag schriftlich an und Du wirst die Liste kriegen. So ist das. Und wenn nicht, hast Du genügend Rechtsmittel um dagegen vorzugehen. Die Artikel habe ich Dir genannt und Du hast sie selber ergänzt.

    Also keinerlei Raum für Interpretationen. Darum auch meine Frage, ob Du einfach nur Stunk machen willst, denn einen so sonnenklaren Fall habe ich schon lange nicht mehr gesehen.

    Bitte einfach mal ruhig bleiben.. Ich bleibs ja auch und unterstelle niemandem gar nichts.

    Ich hatte den Fall schon damals genau geschildert.

    Aber bitte:

    -Ich hatte ein schriftliches Gesuch gestellt, mit bitte um AUSKUNFT über auf mich eingetragende Daten, inkl. allen dazugehörigem Schnickschnack.

    -Der zuständige Wachtmeister hat mir darauf telefonisch mitgeteilt, dass er dies nicht machen wird, weil "blablabla"..

    Das heisst, ich hatte nichts schriftliches in der Hand, um dagegen rechtlich vorzugehen.

    Also?

    Das war damals reine Willkür des Wachtmeisters; und wie soll ich gegen sowas rechtlich vorgehen?

    Und Du widersprichst Dir selber: ich schreibe, dass Dir die Polizei "nicht alles mitteilen" muss und Du behauptest das Gegenteil. Im verlinkten Artikel steht aber (Art. 18), dass sie das nicht müssen. Und jetzt, wer hat recht?

    :wacko: WENN rechtlich was gegen einen vorliegt, müssen sie KEINE Auskunft geben..

    Das Zauberwort ist "WENN"..

    Und wie schon weiter Oben geschrieben, habe ich vor kurzem genau das gleiche Gesuch, mit den gleichen Unterlagen eingereicht; und hatte innerhalb 2 Tagen die Liste von meinen "Einträgen" auf dem Tisch.

  • Du bist der, der sich hier über die Behörden aufregt.

    Und Du bist der, der es nicht begreift. Du bist der, der es falsch anpackt. Du stellst ein Gesuch auf Auskunft über die über Dich eingetragenen Daten. Das ist kein Gesuch auf Auskunft über die auf Dich eingetragenen Waffen. Kleiner, feiner Unterschied. Siehst Du ihn? Begreifst Du das? Ich spreche von "eingetragenen Waffen", nicht mehr und nicht weniger. Und das ist in den von mir zitierten Artikeln klar und deutlich geregelt.

    Schön, wenn Dein Gesuch auf die eingetragenen Waffen (Besitzbestätigung) beantwortet wurde. Siehst Du, wenn man es korrekt anpackt, das richtige in das Schreiben schreibt, dann klappt das ja. Selber Fehler machen und dann telefonisch auf eine Beantwortung verzichten ist halt schon nicht optimal.

    Nun schreibsts Du auch, dass Du nichts nachmelden wirst, weil Du ja alles mit WES gekauft hast und dass Du nicht den Job der Behörden machst und dass sich dann Dein Anwalt darum kümmern wird. Sehr erwachsen. Kann es sein, dass Du einfach nur dumm bist oder kann es sein, dass alle Deine Waffen bereits registriert sind? Ich hoffe schwer, der letztere Fall trifft zu. Denn statt ein paar Waffen an die, Zitat, "linksversiffte" Verwaltung zu melden, dann den Märtyrer zu spielen, ist nicht zielführend. Besonders bei einer klaren Rechtslage nicht.

  • Ich versuche es noch einmal verständlich (und vor allem anständig) zu erklären...

    Und Du bist der, der es nicht begreift. Du bist der, der es falsch anpackt. Du stellst ein Gesuch auf Auskunft über die über Dich eingetragenen Daten. Das ist kein Gesuch auf Auskunft über die auf Dich eingetragenen Waffen. Kleiner, feiner Unterschied. Siehst Du ihn? Begreifst Du das? Ich spreche von "eingetragenen Waffen", nicht mehr und nicht weniger. Und das ist in den von mir zitierten Artikeln klar und deutlich geregelt.

    Ich begreiffe sehr wohl.. und habe nichts falsch angepackt. Das unterstellst du mir..

    Also: Ich stelle beim Waffenbüro ein Gesuch für Auskunft, von meinen Daten..

    Ich bekomme also was? Genau, eine Liste von auf mich eingetragene Waffen. / Was beim zweiten Gesuch auch geklappt hat, weil es eine andere Person bearbeitet hat.

    Schön, wenn Dein Gesuch auf die eingetragenen Waffen (Besitzbestätigung) beantwortet wurde. Siehst Du, wenn man es korrekt anpackt, das richtige in das Schreiben schreibt, dann klappt das ja. Selber Fehler machen und dann telefonisch auf eine Beantwortung verzichten ist halt schon nicht optimal.

    Nein; Es ist eben KEINE Besitzbestätigung! Habe ich doch mehrfach geschrieben. Sondern lediglich eine AUSKUNFT!

    Eine BESITZBESTÄTIGUNG muss mit einem separaten Formular beantragt werden.

    Du verdrehst meine Worte. Ich habe auf gar nichts verzichtet.. Ich habe beim ersten Gesuch nur telefonisch die Antwort erhalten. Und auf eine mündliche Antwort kann ich keine rechtlichen Schritte einleiten.

    Kann es sein, dass Du einfach nur dumm bist oder kann es sein, dass alle Deine Waffen bereits registriert sind?

    Ich möchte dich noch ein letztes mal dazu anhalten, anständig zu bleiben; dieser Ton ist wohl mehr als unnötig.

    Und ja, meine Waffen sind alle Registriert; auch DAS habe ich mehrfach erwähnt.

    DAS ist ja der Knackpunkt der ganzen Diskusion!

    Wieso soll ich irgendwelche Waffen "nachmelden" obwohl diese mit allen nötigen Formularen erworben worden sind?

  • Übrigens: Bedanken darfst Du Dich bei der EU, allen voran bei unseren nördlichen Nachbarn.

    Isso. X/

    Natürlich stimmt das so im Grundsatz, aber die Problematik, dass viele Waffenbesitzer mit dem Nachmelden regelrecht überfordert sind, ist irgendwie hausgemacht. Hierzulande werteten viele es 2008 als Erfolg bzw. Ausdruck der Freiheit und Unabhängigkeit, dass man den Anforderungen der EWG-Feuerwaffenrichtline genügen konnte, indem nur für ganz bestimmte Waffentypen die Nachmeldung verlangt worden ist. Weil ausgerechnet diejenigen Waffen hätten gemeldet werden müssen, für die man eine Nachmeldung am wenigsten erwartet hätte (z.B. Karabiner, nicht aber Pistolen, Revolver oder halbautomatische Gewehre), bin ich sicher, dass man so primär den Anteil an Waffen in illegalem Besitz signifikant erhöht, aber kaum etwas für die Sicherheit in Europa erreicht hat.

    Zehn Jahre später wurde die gesetzliche Nachmeldung nur für neu verbotene Waffen festgelegt, wobei sogar Funktionäre von Schützenvereinen nicht so genau verstanden haben, was eigentlich genau zu tun ist. Daraus resultiert unweigerlich, dass der Anteil an Waffen in illegalem Besitz erneut angestiegen ist. Ich gehe von künftigen Anpassungen der EU-Waffenrichtline aus, die zur Folge haben, dass die Schweiz weitere Nachmeldungen gesetzlich vorschreiben muss, aber gewisse Kreise alles daran setzen werden, möglichst viele Ausnahmen zu finden.

    Es muss 2008 oder 2009 gewesen sein, als ich bei einem Kontakt mit meinem damaligen Waffenbüro gefragt habe, ob ein Interesse besteht, dass ich alle meine Feuerwaffen melde, unabhängig davon, wie ich sie seinerzeit erworben hatte. Mit der Frage, wozu das gut sein soll, wurde ich abgewimmelt. Heute, mit einer dreistelligen Anzahl an Waffen, wird ein Nachmelden immer aufwendiger. Es wäre schön, wenn man für jede neu erworbene und dem Waffenbüro gemeldete Waffe automatisch eine Quittung bekäme.

    Immerhin gibt es bei meinem aktuellen Waffenbüro offenbar den Check, ob ausgestellte Erwerbsbewilligungen auch tatsächlich retourniert werden. Ich habe es persönlich erlebt, dass mein Waffenbüro Auskunft über einen ca. zwei Jahre zuvor ausgestellten WES verlangt hat. Wo der ausgefüllte WES verloren ging, konnte nicht geklärt werden. Meine B-Kopie schickte ich dem Waffenbüro per Fax, und damit war die Sache für mich erledigt.

  • Du kannst dich noch so lange grün und blau ärgern. Schick deine Inventarliste ein und gut ist. Ich gehe schwer davon aus, dass du eines hast.

    Deine Nörgelei und Zwängelei hilft niemandem,deine Aussagen sind die Zeit nicht wert in der du sie schreibst.

    Tue aktiv etwas dagegen wenn es dich so sehr stört, gehe in die Politik und kämpfe aktiv. Deinen Frust hier rauszulassen hilft gar niemandem.

  • Im 20-Minuten-Bericht zur einer freiwilligen Waffenabgabe am letzten Wochenende wurde erwähnt, dass man keine Strafe zu befürchten hat, wenn man eine unregistrierte Waffe abgibt. Die Aussage mag zwar zutreffen, aber sie erweckt doch bestimmt bei vielen schlecht informierten Zuschauern und Lesern, dass der Besitz einer nicht registrierten Waffe grundsätzlich eine Straftat wäre.

    Waffenabgabe.jpg

  • Mir machen da die Armbrüste Sorge... was man da alles mit einer leisen Massemverichungswaffe anstellen kann.. Und die vielen Küchenmesser sollten auch bedacht werden... Ironie aus... Verbietet Heilpraktiker und Mediziner.... Ich hab während meiner Ausbildung gelernt wie man ähm Mencshenleben rettet und was man vermeiden muß damit keiner stirbt... Es kann evt mißbräuchlich genutzt werden wenn man weiß wie man Menschen schadet.....

  • Es kann immer mal Mißbrauch vorkommen - seis ein Autofahrer, LKW Fahrer, der legale Schußwaffenbesitzer, der Messerbenutzer .Ich kann dank meiner Ausbildung töten da eine mediz. Ausbildung habe und einen natürlichen Tod faken könnte. Jeder Depp kann einen Stein werfen, einem damit den Schädel einschlagen... Werkzeuge können immer schlecht eingesetzt werden und jmd schaden... Werkzeuge etc müssen nicht verboten werden - man sollte m.E. nur darauf achten wer Zugang zu den Sachen hat...jmd der schon als Zündler bekannt ist, dem gibt man halt auch kein Streichholz... Aber deswegen jedem Feuer verbieten der nie in Erscheinung getreten ist das mißbräuchlich zu nutzen ?

    ich mußte VOR meiner Ausbildung in D. nachweisen daß kein kriminell record vorhanden ist und ich nicht in psychiatrischer Behandlung war...

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