ICH muss mich darum kümmern, dass die Rennleitung ihre Arbeit macht?
ICH muss kontrollieren, ob die ihren Job richtig gemacht haben?
Ich habe das Zeug mit WES gekauft; DIE müssen das in ihr System eintragen; Die sind dafür verantwortlich, dass das Zeug stimmt.
Ja, Du. Du musst sicherstellen, dass Deine Waffen gemeldet sind, so steht es im Gesetz. Von einem mündigen Staatsbürger und Waffenbesitzer darf man das verlangen. Du hast das zu tun, was im Gesetz steht oder die Konsequenzen zu tragen. Ist eigentlich ganz einfach.
Und nun versuche ich Dir das zu erklären:
- Wenn man den Kanton gewechselt hat, wurden dank dem ach so tollen Föderalismus oft die Waffendaten nicht weiter gemeldet. So weiss der neue Kanton nicht, was Du besitzt.
- Von 1999 bis 2008 durften die meisten Waffen mittels einfachem Vertrag unter Privaten gehandelt werden. Diese Waffen sind nicht in den Systemen erfasst.
- Handschriftlich ausgefüllte WES (und Verträge) neigen ganz klar zu Fehlern, was ich bei meiner Besitzbestätigung sehr gut bemerkt habe. Eine P08 mit der Waffennummer 4355l (kleines "L" am Ende) wird als 4355, 43551 oder sonstwie eingetragen bzw. abgelesen. Oft werden vom Verkäufer unwissentlich und unbeabsichtigt auch fälschlicherweise Fabrikationsnummern oder falsche Modelltypen notiert und an die Polizei gemeldet.
- Man hat extra die Besitzbestätigung ins Gesetz aufgenommen, so dass Du einfach und unkompliziert Einsicht in die auf Dich registrierten Waffen kriegen kannst.
- Du hattest drei ganze Jahre Zeit, den im Gesetz verlangten Abgleich vorzunehmen oder, noch viel einfacher, einfach alle betroffenen Waffen gemäss Gesetz zu melden. Ein simpler und kostengünstiger Vorgang.
Wenn Du alles mit WES gekauft hast und immer im selben Kanton gewohnt hast, dann ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass alles stimmt. Aber, wie im Gesetz beschrieben: Du bist verantwortlich, das zu überprüfen. Hättest Du es denn lieber, wenn die Polizei das überprüft? Wenn sie Dir zuhause einen Besuch abstatten und sich von Dir alle Waffen zeigen lassen? Und sich vielleicht, einen Durchsuchungsbeschluss vorausgesetzt, noch etwas umsehen? Solche deutsche Zustände haben wir glücklicherweise nicht! Sei froh darüber!
Ich verstehe Deinen Aufstand ehrlich gesagt überhaupt nicht. Melde doch einfach die Waffen gemäss WG Art. 5. lit b-d und gut ist's. Das ist null Aufwand, wenn Du einigermassen organisiert bist. Oder willst Du es echt darauf ankommen lassen, dass Du Deinen Dickkopf gegen ein gültiges Gesetz durchsetzen willst, obwohl Du bei der Erfüllung keinerlei Nachteile hast? Was die Gerichte in einem solchen Fall entscheiden, kann ich Dir schon jetzt sagen: Du verlierst!
Übrigens: Bedanken darfst Du Dich bei der EU, allen voran bei unseren nördlichen Nachbarn.