Kontrolle der Aufbewahrung fotographiert?!

  • Muss ich nicht . Bin noch nie kontrolliert worden . 😉

  • Das habe ich geschrieben : " Kann aber auch daran liegen , daß ich zu meiner Jagd- und Waffenbehörde einen guten Draht habe , und ich keine Probleme mit ihnen kenne . "

    Was habe ich jetzt nicht geschrieben ?

    Das findest Du am besten heraus, indem Du Deine eigenen Beiträge liest..

    Long

    P220X-Six .45ACP Gen.1 mit WS.9mm+.22lfb, S&W686 International umgebaut auf TC


    „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“

    Konrad Adenauer

  • ... vielleicht geht es auch nur darum, dass sich der Kontrollierende selbst für (interne) Kontrollen seiner Abnahme absichern muss, quasi ein Beweisfoto, dass bei seiner Kontrolle alles Ok war.

    Die Welt wird von zwei Dingen bedroht: Das Eine ist Chaos - das Andere ist Ordnung!

  • Wieso anlasslos ?

    Der Gesetzgeber braucht einen Nachweis der sicheren Aufbewahrung .

    Dazu darf auch ein Foto der Aufbewahrung bei jeder Kontrolle erfolgen .

    Ok. Nehmen wir an, nach der Kontrolle und den Fotos verkaufst Du ein paar Tage später eine Deiner Waffen.

    Und schwupps, schon stimmen die Fotos nicht mehr mit Deiner WBK überein.

    Jetzt ist zwar bei der Behörde vermerkt das Du Waffe XYZ verkauft hast aber die Fotos sind für den Popo.

    Nur so ein Gedanke....

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes? (Berthold Brecht)

  • Lest doch bitte das Datenschutzgesetz

    Art. 5 DSGVO – Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten - Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
    Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden…
    dsgvo-gesetz.de

    Art. 5 DSGVO

    Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

    1. Personenbezogene Daten müssen
      1. auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);
      2. für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden; eine Weiterverarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gilt gemäß Artikel 89 Absatz 1 nicht als unvereinbar mit den ursprünglichen Zwecken („Zweckbindung“);
      3. dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);
      4. sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden („Richtigkeit“);
      5. in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist; personenbezogene Daten dürfen länger gespeichert werden, soweit die personenbezogenen Daten vorbehaltlich der Durchführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die von dieser Verordnung zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gefordert werden, ausschließlich für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke oder für wissenschaftliche und historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 verarbeitet werden („Speicherbegrenzung“);
      6. in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“);


    Niemand wird abstreiten, dass die Fotos vom Schrank personenbezogen sind. Also gilt für die Fotos auch der Grundsatz, dass die nur gemacht und in die Akte dürfen, wenn sie unbedingt für den Zweck erforderlich sind. Nur wenn die Kontrolle nicht ohne die Fotos dokumentiert werden könnte, wären diese Fotos (ja, das sind auch Daten!) erforderlich. Dies ist aber nicht der Fall, denn es genügt ein Protokoll der Kontrolle durch die Amtsperson(en). Genau wie beim Parken. Da muss ja auch nicht das falsch geparkte Auto zur Dokumentation der Ordnungwidrigkeit fotografiert werden.


    Natürlich ist es für mich eigentlich kein Problem, wenn ein Foto meines Schrankes und des Typenschilds in irgend einer Akte drin liegt; es geht aber da um das Prinzip, dass Staatsorgane sich an die gesetzlichen Vorgaben halten müssen; in diesem Fall keine personenbezogenen Daten erheben und speichern (auch in Papierakten sind Daten enthalten und gespeichert) die nicht unbedingt erforderlich sind.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Übrigens ging es um ein Foto vom Schrank

    Leuchtet mir immer noch nicht ein. Der "Prüfer" schaut doch, ob die Schränke in Ordnung sind und den Bestimmungen entsprechen, deswegen doch das Häckchen das er macht. Analog zum TÜV der auch kein Auto fotografiert. Wenn die Behörde mal selbst gesagt hätte, wozu sie diese Bilder braucht, oder wurde das in diesem Forum schon behandelt?

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • Wenn die Behörde mal selbst gesagt hätte, wozu sie diese Bilder braucht, oder wurde das in diesem Forum schon behandelt?

    Jaa schoo, aber da is e nix kemma. ;)

    Peppone
    30. Juli 2022 um 09:48

    Aber sich im Forum aufregen ist halt viel schöner, als sich mit den Kontrolettis vernünftig zu unterhalten ... ::c.o.l)

  • Nun ja.

    Die richtigen Fragen fallen mir auch immer erst zu spät ein, und schlagfertig bin ich frühenstens nach 30 Minuten, wrnn ich dann noch weiß, um was es ging :wacko:

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

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  • Schwarzer Mann

    Da bist Du nicht alleine. :)

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

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  • Also ich habe verstanden, was er gemeint hat..

    Er hat ja nicht geschrieben : Typenschild fotografiert, oder leeren Schrank fotografiert..

    "von aussen und nach dem öffnen, auch von innen", steht da..

    Long

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    Konrad Adenauer

  • Ein Streit "um des Kaisers Bart" ...

    Vernünftig wäre es gewesen, die Kontrolettis direkt zu fragen, was das soll und warum sie unbedingt Fotos machen wollen/sollen.

    Alles zuzulassen, nix zu fragen aber danach (hier) ein Fass aufzumachen und sich drüber aufzuregen ...

    finde, zumindest ich, ... kindisch und - feige.

  • Ein Streit "um des Kaisers Bart" ...

    Vernünftig wäre es gewesen, die Kontrolettis direkt zu fragen, was das soll und warum sie unbedingt Fotos machen wollen/sollen.

    Alles zuzulassen, nix zu fragen aber danach (hier) ein Fass aufzumachen und sich drüber aufzuregen ...

    finde, zumindest ich, ... kindisch und - feige.

    Cool down, das hat mit kindisch oder gar feige, überhaupt nichts zu tun..

    Es war vielleicht die erste Kontrolle, man ist allein, mehrere Amtspersonen sind in der Wohnung..

    man ist nervös und aufgeregt..

    Im Nachhinein überlegt man : hm, lief das denn alles rechtmässig ab, durften die den alles, was , was sie letzten Endes getan haben?

    Ist ähnlich, wie bei einer Verkehrskontrolle, man muss nicht alles machen, was der Polizist verlangt..

    In die Augen leuchten, an die Nase fassen, auf einer Linie laufen, ins Röhrchen pusten..muss man alles nicht....

    Und sagen, woher und wohin auch nicht..

    Polizisten werden für solche Gespräche geschult..

    Man selbst ist meist unvorbereitet.

    Long

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