Und die Fotos sind auch Selbstschutz für den Kontrolleur.
Denn wenn ein LWB doch mal durchdreht, dann ist die Behörde die erste die angezündet wird. So kann der Kontrolleur nachweisen, dass er nicht nur da war, sondern auch alles picobello war.
Steht das irgendwo in einer Verwaltungsvorschrift, oder erscheint Dir das nur logisch?
Ich habe gelernt, dass in Deutschland Aktennotizen den Charakter von Dokumenten haben. Wenn das drin steht, alles war in Ordnung bei der Kontrolle, dann ist das so!