Kontrolle der Aufbewahrung fotographiert?!

  • Hallo

    bei mir war diese Woche unangemeldete Kontrolle der Aufbewahrung..

    die Aufbewahrung war natürlich so wie es sein sollte und es gab keine Probleme

    Aufgrund des Vorgehens der beiden Kontrolleure jedoch 2 Fragen.

    1) es wurde ohne mich zu Fragen die Tresore von aussen und nach dem öffnen auch von Innen fotographiert!? als wäre dies selbstverständlich!

    Habe nun mit paar Vereinskollegen gesprochen die meineten das wäre nicht erlaubt wg Datenschutz usw..

    2) am Ende der Kontrolle war noch ein geschlossenes B Fach eines A/B Schrankes übrig..

    Sie wollten das ich es öffne zur Kontrolle..

    ich entgegnete, dass in diesem Fach rein private Gegenstände und keine Waffenrelevanten Teile oder Munition wären. Ausserdem alle Waffen der WBKs vollzählig waren und schon kontrolliert wurden...

    Die Kontrolleure meinten dass es ein gemeldeter Waffenschrank wäre und Sie den Schrank daher komplett kontrollieren müssten..

    Ich willigte dann ein und öffnete das B Fach zur Kontrolle, widersagte jedoch den Inhalt zu fotographieren, was für Sie auch ok war...

    Wie ist eure Meinung dazu?

    Gruss Matze

  • Lief doch alles sauber und ordentlich ab .

    Bilder sind für ihre Akten . ( Bei uns müssten bei der letzten Gesetzänderung /Aufbewahrung , Bilder vom Schrank eingereicht werden ) die lagen ihnen nicht vor .

    Wo soll ein Problem wegen Datenschutz sein ? Keine Namen auf den Fotos . Keine Örtlichkeiten . Keine Personen .

    Dein Schrank hast du bei der Behörde gemeldet . Genehmigte Waffenaufbewahrung.

    Hat die Behörde kontrolliert. Zum Schrank gehört das Innenfach . Also auch kontrolliert .

    Persönliche Unterlagen wurden nicht angefasst oder kontrolliert .

    Suchst du jetzt eine Grund gegen die Behörde irgendwelche Schritte zu starten ?

  • Ich würde mir das fotografieren, in meinen Räumen, auch verbitten (vorher).

    Bilder des Schrankes habe ich bei Beantragung eingereicht, mehr geht

    niemanden etwas an.

    "Schrank ordnungsgemäss, den ges. Vorgaben entsprechend" in der Kladde, reicht völlig aus.

    und wenn die Waffen, Munition und deren Lagerung ordnungsgemäss kontrolliert sind, geht auch niemanden etwas an, ob in dem Schrank noch Wertsachen, Liebesbriefe oder Sextoys liegen..

    Wenn man das vernünftig kommuniziert, sollte das kein Problem sein.

    Long

    P220X-Six .45ACP Gen.1 mit WS.9mm+.22lfb, S&W686 International umgebaut auf TC


    „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“

    Konrad Adenauer

  • wenn die Waffen, Munition und deren Lagerung ordnungsgemäss kontrolliert sind, geht auch niemanden etwas an, ob in dem Schrank noch Wertsachen, Liebesbriefe oder Sextoys liegen..

    Ich denke auch, wenn die angemeldeten Waffen als ordnungsgemäss aufbewahrt gecheckt sind, diese im zulässigen und gemeldeten Schrank vorgefunden wurden, dann ist ein Innenfach nicht relevant für eine weitere Kontrolle.

    Wenn ich einen für mich passenden Schrank finde, der aber ein Innenfach hat, das ich gar nicht brauche, kaufe ich den mangels Alternativen OHNE Innenfach ja trotzdem. Dass ich dann in diesem andere Wertsachen oder nur mein Putzzeug lagere, geht niemanden etwas an.

    Was ist mit einer im Schrank stehenden, abgeschlossenen Geldkassette aus Blech? Muss ich die auch öffnen?

    Habe ich neben dem Waffenschrank fünf Blechspinde, wo sich in einem meine Munition befindet, gehen auch die anderen Spinde niemanden etwas an, nur weil sie ebenfalls geeignet wären, weitere Munition gesetzeskonform zu lagern.

    Dass man sich als Kontrollierter eher in einer defensiven Haltung fühlt - und bloss nichts falsch machen, erst recht nicht 'aufmüpfig werden will - heisst noch lange nicht, dass die Kontrolleure sich aus Neugier die ganze Hütte anschauen dürfen.

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
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    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Ob Bilder vorgelegen haben , ist nicht bekannt .

    Der Waffenschrank ist der von der Behörde genehmigte Aufbewahrungsort für die EWB Waffen . Dieser genehmigte Aufbewahrungsort überprüft die Behörde . Dazu gehört auch das Innenfach . Wer das nicht mag , lagert Dinge die bei der Kontrolle nicht gesehen werden sollen , in einem anderen Tresor . Habe ich so gemacht .

    Somit kein Stress mit der Behörde .

    Und wenn jemand einen Spind als Lager für die Munition angemeldet hat , dann darf der " eine" Spind kontrolliert werden . Die restlichen 9 nicht. Sind 10 Spinde mal vorsorglich angemeldet worden , dann dürfen auch 10 Spinde pberprüft werden .

    Ich sehe kein Fehlverhalten der Behörde.

    Selbst wenn die Behörde neue Bilder des Waffenschrank macht , um sie mit bestehenden Bildern abzugleichen . Keine Persöhnlichkkeitsrechte verletzt . Keine Privatsphäre verletzt .

    Wer EWB Waffen beantragt , unterschreibt auch das die Lagerung überprüft werden darf.

  • ja Bilder der Waffenschränke musste ich bei Erhalt WBK abgegeben (sind in der Akte)

  • Und wenn sie keine eigenen Bilder davon gemacht hätten, wäre das schlimm gewesen?

    Long

    leider muß ja heute alles mit Bildern belegt werden, ob das Essen im Retaurant, das volle Glas im Biergarten usw. usf.

    aber Long hat schon recht, die Kontrolle ist erfolgt, warum muß das noch mit Bildern belegt werden, Protokoll der Kontrolle müßte doch ausreichen

    "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!"

  • ...

    Dass man sich als Kontrollierter eher in einer defensiven Haltung fühlt - und bloss nichts falsch machen, erst recht nicht 'aufmüpfig werden will - heisst noch lange nicht, dass die Kontrolleure sich aus Neugier die ganze Hütte anschauen dürfen.

    Jens

    Zumal es Bundesländer, Kreise und Städte gibt, wo man für das Anschauen der ganzen Hütte den Zeitaufwand der Kontrollschergen bezahlen muss. Da ist jede Minute und jedes Wort zuviel, was nicht unvermeidlich ist.

  • Also was gerne passiert, ist dass die Schränke den Standort im Haus wechseln, ohne dass das gemeldet wird.

    Hm, muss das gemeldet werden?

    Bei meiner Erstanmeldung (2018)wurde das nicht abgefragt und ist auch auf den (von mir beigebrachten) Bildern nicht zu sehen.

    Long

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    „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“

    Konrad Adenauer

  • Daß die Position der Schränke beim Umstellen neu gemeldet werden müßte (wenn sie jetzt nicht gerade in einen ungeeigneten/unzulässigen Raum umziehen), wäre mir auch neu. Bei der Kontrolle werden die Mitarbeiter halt zu den Schränken geführt, es wird aufgeschlossen und der Inhalt überprüft, fertig.

    Aber es kann halt immer sein, dass unterschiedliche Behörden intern unterschiedliche Vorgaben haben, wie das gehandhabt wird - wenn halt nun welche meinen, Bilder vom Innenleben der Schränke machen zu müssen, dann sollen sie halt.

    LG

    -Michael

  • Also ich habe mir nen Spruch anhören dürfen, ala "den hamse aber gut versteckt". Der Amtsmensch ist a) aber neu und b) vermute ich Mal, hat der sich die Akte in das uralt Bild angeguckt, was in erwartet.

    Meinen Schrank will ich halt nicht in einem jetzt Kinderzimmer stehen haben.

  • Nun mein Gott, sollen sie Fotos machen von meinem Schrank und den Waffen. So what?

    Damit liegt dann auch der Amtliche Beweis, u.a. Fotographisch vor, das all meine Waffen Ordnungsgemäß verwahrt sind.

    Besser geht es doch nicht.

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes? (Berthold Brecht)

  • Und jetzt habe sie eigene Bilder davon gemacht . War das schlimm?

    ich musste damals Bilder vom Typenschild A,B usw abgeben..

    jetzt wurde komplett von aussen und innen fotographiert

    und wo wir schon beim Thema sind

    eine PTB im Kreis hatte ich auch noch im Mun Schrank diese haben Sie auch fotographiert

    Nein ich will nicht gegen die Behörde klagen..

    Ich möchte lediglich (für die nächste Kontrolle) wissen wo die Grenzen sind.

  • Und wenn jemand einen Spind als Lager für die Munition angemeldet hat , dann darf der " eine" Spind kontrolliert werden . Die restlichen 9 nicht. Sind 10 Spinde mal vorsorglich angemeldet worden , dann dürfen auch 10 Spinde pberprüft werden .

    Seit wann müssen Blechspinde denn angemeldet werden.

    Ich schreibe in den Antrag das ich die Munition in Blechschränken mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertigen Verschluss, z.B. Vorhängeschloss lagere. Wie viele das sind und wie die im Einzelnen Aussehen hat noch nie jemanden interessiert, auch nicht die Hilfssheriffs die bei uns die Kontrollen durchführen.

    In Tresore wurde auch nicht geguckt. Ich habe die Jeweilige Waffe zum SN Abgleich gezeigt und wieder in den Tresor gelegt.

    BDS, DSB, DSU, VdRBw, PROLEGAL, VdW

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