AR15-9 Langes Magazin mit 10 Schuss

  • Ich persönlich würde den Pin entfernen (lassen) weil ich keine Glock-Kurzwaffe besitze oder plane.

    Danach stehen alle Möglichkeiten offen:

    - das von Matthias genannte längere Magazin

    - gedruckte Verlängerungen oder +0-Aluböden aus China für Glock 26-Magazine

    Wer eine Glock hat, sollte dann mal schauen, ob er Verlängerungen für die Schmeisser-Magazine drucken (lassen) kann.

  • Den Pin darf man nicht entfernen. Der ist wesentlicher Bestandteil der BKA Zulassung

    Von welchem "Schlaumacher" kommt denn diese Info?

    Und welche "BKA-Zulassung" soll das denn sein?

    Falls es um die Beurteilung des BKAs der Zulassung zum sportlichen Schießen geht (§6 AWaffV): Der Pin kommt im Dokument des BKA gar nicht vor. Das ist auch sinnig, weil die Beurteilung (wie auch §6 AWaffV) auf den Anschein zielt, also die Äußerlichkeit. Äußerlich ist der Pin aber gar nicht sichtbar und ein Pin ist auch kein Anscheinsmerkmal.

    Und zuletzt, wieso sollte eine Schmeisser einen Pin benötigen, um "zugelassen" zu werden, die von allen anderen Herstellern aber nicht?

    Der Pin adressiert nur die Problematik der langen Magazingehäuse für Schützen, die gleichzeitig eine Glock-Kurzwaffe in 9mm besitzen (oder planen, eine anzuschaffen).

  • Ich bin neu in der Thematik. Darf ich als sportschütze ein Magazin „verändern“ indem ich mit dem Dremel einen Schlitz einfräse? Kann ich dann mir diesem Setup (langes Magazin) an BDS Wettkämpfen teilnehmen?

    Was darf man überhaupt an einer Waffe verändern und was nicht?

  • Ein Magazin ist keine Waffe.

    Solange Du den Magazinkörper nicht unzulässig verlängerst und damit zum verbotenen Gegenstand machst, wüßte ich nicht, wieso Du nicht ein Stück Kunststoff verändern dürfen solltest.

    Solange das Magazin nicht über den Pistolengriff hinausragt und es weiterhin ein 10er bleibt, ist aus sportlicher und waffenrechtlicher Sicht alles gut.

    Bei Veränderungen an der Waffe generell Finger weg von wesentlichen Teilen und allem, was bei einer von §6 AWaffV betroffenen Waffe den Anschein verändert.

  • PMAG mit Schmeisser-Fräsung.
    10er mit kurzer (Blind-)Verlängerung. Lang ist anders ;)

    Einrasten des vollen Magazines gegen den geschlossenen Verschluß ist - je nach Waffe - schwierig. Wer das für seine Disziplinen nicht braucht, weil er nur 5, 6 oder 8 Patronen lädt oder nur gegen den offenen Verschluß, für den ist das unerheblich.

    Ansonsten sind diese PMAGs schwer zu öffnen zum Reinigen. Es gibt im Handel ein Spezialwerkzeug (gedruckt) oder man druckt es halt selbst.

    Wessen Disziplin keinen Magazinabwurf "in den Dreck" verlangt, dem kann das auch egal sein.

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