Austausch von waffenrechtlich nicht relevanten Bauteilen am Schmeisser AR15 S4F Sport 10,5" .223 Remington

  • Hallo zusammen,

    ich bin erst seit einigen Monaten Mitglied eines Sportschützenvereins und das ist mein erster Beitrag hier im Forum. Entschuldigt also etwaige Fehler was die Wahl der Rubrik und den rechtlichen Durchblick in diesem Thema angeht.:)


    Ich schaue mich derzeit nach meiner ersten Selbstladebüchse um und bin auf das Schmeisser AR15 S4F Sport 10,5" gestoßen und würde gerne den originalen Schaft und Pistolengriff durch Bauteile von Magpul ersetzen. Wie steht es um die Verwendung von Frontgriffen bei diesem Modell?

    Laut dem vorliegenden BKA-Bescheid gilt die Zulassung für das sportliche Schießen nur in dieser Konfiguration. Bei den Teilen die ich austauschen will handelt es sich ja um normalerweise nicht waffenrechtlich relevante Bauteile. Pistolengriff und Schubschaft sind ja auch ohne Umbau schon vorhanden. Steht hierbei eventuell doch etwas, was ich bisher nicht bedacht habe, in Konflikt mit dem Beschluss und macht eine erneute Prüfung erforderlich?

    Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, da ich bisher nur widersprüchliche Aussagen gehört habe und ich nicht direkt zu Beginn in ein schweres Fettnäpfchen treten will.

    Ich freue mich auf eure Antworten.

  • Waffenrechtlich relevante Bauteile spielen dabei keine Rolle. Wenn die Waffe in dieser Konfiguration vom BKA für das sportliche Schießen zugelassen ist, dann nur in dieser Konfiguration.

    Änderungen, insbesondere am Schaft, machen diese Zulassung zunichte, eine erneute Zulassung ist erforderlich.

  • Wobei eine Änderung von Komponenten ja erstmal nur heisst, dass der bestehende Bescheid für die Waffe nicht mehr zutrifft bzw. dass man dann keinen für die Waffe gültigen BKA-Bescheid mehr hat.

    Womit dann ja für die eigene Waffe erstmal fraglich ist, ob sie optisch den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorruft. Wenn die Waffe keinen Anschein erweckt, dann braucht man rechtlich keinen BKA-Bescheid. Ich würde sagen, wenn man nur ähnliche oder vergleichbare Sachen tauscht, dann dürfte sie ja immer noch keinen Anschein erwecken.


    Soweit die Theorie. In der Praxis ist aber der BKA-Bescheid die einzige Möglichkeit, hier Sicherheit zu schaffen. Also entweder nichts ändern, oder hinterher einen eigenen Bescheid anfragen.

  • Ich stifte mal etwas Verwirrung..

    Waffenrechtlich relevante Bauteile spielen dabei keine Rolle. Wenn die Waffe in dieser Konfiguration vom BKA für das sportliche Schießen zugelassen ist, dann nur in dieser Konfiguration.

    Änderungen, insbesondere am Schaft, machen diese Zulassung zunichte, eine erneute Zulassung ist erforderlich.

    Wenn dem so wäre, dann hätte mir ja Hera - Arms, beim Kauf meiner

    The 9er Sport C, in 10", einen falschen Bescheid mitgegeben..

    Hier ein Screenshot aus dem Bescheid, über die vorgelegte Waffe.

    Und so sah die Waffe "out of the box" aus..

    *imho* wird der selbe Bescheid, immernoch mitgeliefert..obwohl die Hera mit noch anderen (Fest) Schäften von Hera - Arms verkauft wird.

    Long

    P220X-Six .45ACP Gen.1 mit WS.9mm+.22lfb, S&W686 International umgebaut auf TC


    „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“

    Konrad Adenauer

  • Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten. Sollte ich mich für dieses Gewehr entscheiden, würde ich wahrscheinlich auf Nummer sicher gehen und das die Waffe erneut vorlegen.

    Aber sorgt nicht schon alleine das vorhanden sein des geschlossenen Handguard dafür, dass der Anschein einer Kriegswaffe nicht mehr gegeben ist?

  • Nachtrag weil ich rausgeflogen bin.

    Diese Waffe ist schon ziemlich auf Kante genäht, welchen Schaft von Magpul möchtest du denn haben ?

    Der Pistolengriff fällt nicht ins Gewicht,.

    Welche Disziplin möchtest du denn damit schießen ?

  • Aber sorgt nicht schon alleine das vorhanden sein des geschlossenen Handguard dafür, dass der Anschein einer Kriegswaffe nicht mehr gegeben ist?

    Nicht ausschließlich, aber vor allem.

    Bei der Schmeisser-Konfiguration sind es nur noch das kurze Magazin und der geschlossenen Handschutz die beiden verbleibenden anscheinsrelevanten Merkmale.

    Die gleiche Waffe - aber mit Handschutz mit Lüftungsöffnungen - ist nicht mehr zum sportlichen Schießen zugelassen.

  • Nachtrag weil ich rausgeflogen bin.

    Diese Waffe ist schon ziemlich auf Kante genäht, welchen Schaft von Magpul möchtest du denn haben ?

    Der Pistolengriff fällt nicht ins Gewicht,.

    Welche Disziplin möchtest du denn damit schießen ?

    Ich hatte an den Magpul PTS MOE gedacht. Bei der Disziplin bin ich mir unsicher. Zunächst hatte ich an EPP gedacht, aber das würde ja bei Änderung des Schaftes schon wieder rausfallen.

  • Naja, was heisst fällt raus. Du machst aussagekräftige Bilder deiner Waffe und beantragst beim BKA eine Einzelbeurteilung zur sportlichen Nutzung. Ich würde auch Bilder mit einem (möglichst sportlich aussehenden) Zweibein machen, das Zweiben gehört nämlich auch zur Anscheinsbeurteilung dazu, ist es nicht mitbeurteilt wird deren Verwendung auf Wettkämpfen höchstwahrscheinlich untersagt.

    Grundsätzlich würde ich die Waffenwahl jedoch nocheinmal übderdenken, mit AR 15 typischen Lauflängen mit 16.754 oder 18" spart man sich den ganzen Krampf und kann damit machen was man will. Mal ganz abgesehen vom praktischen Nutzen, eine 223 Rem. mit einem 10.5" Lauf ist eine Krawallschleuder sondersgleichen, das mag mal ganz witzig sein, auf Dauer aber eher nicht, und konkurrenzfähig ist man damit in keinem Fall.

  • Du machst aussagekräftige Bilder deiner Waffe und beantragst beim BKA eine Einzelbeurteilung zur sportlichen Nutzung.

    Kann man zwar probieren, der Ausgang ist aber mehr als zweifelhaft. Das BKA hat bisher noch keiner einzigen kurzen AR mit ventiliertem Handschutz den Segen erteilt.

    Die knapp 240 € sind dann futsch plus die Kosten des sportlich nicht zugelassenen Handschutzes.

    BTW, bin ich mir gar nicht sicher, ob der PTS MOE so einfach auf die Waffe paßt. Zumindest eine andere Laufhaltemutter scheint auch noch fällig.

  • Achso, ich hab mich auf die Schulterstütze bezogen:

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    Warum findet man das Ding nur in Airsoftshops ?

    Einen ventilierten Handschutz kann man vergessen, das ist rausgewofenes Geld.

  • Warum findet man das Ding nur in Airsoftshop

    Magpul stellt spezielle Versionen seiner Produkte her, die weniger hochwertig sind, z.B. weniger steif. Ich nehme an, das Kürzel PTS gibt das an.

    An einer Airsoft, die weniger Rückstoß hat und letztlich auch nicht die höchste Präzision, mögen die eine einwandfreie Funktion haben. Sind halt auch deutlich billiger.

    Für die großen Waffen scheinen die aber halt nicht geeignet, habe einige negative Posts dazu gelesen.

  • Also ich würde von diesem AR im generellen abraten, alleine schon wegen der twist rate of 1:9.

    1:8 is universell mit verschiedener Munition nutzbar.

    Generell ist das eine sinnvolle Empfehlung, allerdings stammt sie von 16-18" Messläufen.

    In diesem speziellen Fall, also mit einem deutlich kürzeren Lauf, muß man schauen, daß man dem Geschoß noch genug Drall mitgibt bevor es "unerwartet früh" den Lauf verlässt, zusammen mit einem schönen Feuerball und einer Menge unverbranntem Pulver.

    Und um es klar zu sagen: Präzision ist kein Schwerpunkt bei einem AR mit solch kurzem Lauf.

    Ich überlege selbst, mir mal noch ein 12,5" Wechselsystem zuzulegen, weiß aber, das ich mir dann eine wirklich passende Patrone selbst zusammentüfeln muß.

  • Hallo zusammen,

    vielleicht passt meine Frage hier rein.

    Ich möchte einen Blastdeflector Indoor verwenden.

    Ich habe vor einen Universal Deflector von Strike industries, auf Grund des Norec zuverwenden. Dürfte doch kein Problem darstellen bezüglich BKA Zulassung oder?

    Vorab schon mal danke für eventuelle Antworten

  • Falls die Waffe anscheinsrelevant ist, verändert ein Mündungselement den äußeren Anschein der Waffe. Ob der neue Anschein ihr auch den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe gibt, wirst Du dann vom BKA begutachten lassen müssen.

    Falls die Waffe eh nicht anscheinsrelevant ist, brauchst Du das nicht.

    Erwarte Dir aber nicht zuviel von den Opressor. Er vermindert die Wirkung des Komp ohne vollständig seine Nebenwirkungen zu eliminieren.

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