Hallo zusammen,
ich bin erst seit einigen Monaten Mitglied eines Sportschützenvereins und das ist mein erster Beitrag hier im Forum. Entschuldigt also etwaige Fehler was die Wahl der Rubrik und den rechtlichen Durchblick in diesem Thema angeht.
Ich schaue mich derzeit nach meiner ersten Selbstladebüchse um und bin auf das Schmeisser AR15 S4F Sport 10,5" gestoßen und würde gerne den originalen Schaft und Pistolengriff durch Bauteile von Magpul ersetzen. Wie steht es um die Verwendung von Frontgriffen bei diesem Modell?
Laut dem vorliegenden BKA-Bescheid gilt die Zulassung für das sportliche Schießen nur in dieser Konfiguration. Bei den Teilen die ich austauschen will handelt es sich ja um normalerweise nicht waffenrechtlich relevante Bauteile. Pistolengriff und Schubschaft sind ja auch ohne Umbau schon vorhanden. Steht hierbei eventuell doch etwas, was ich bisher nicht bedacht habe, in Konflikt mit dem Beschluss und macht eine erneute Prüfung erforderlich?
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, da ich bisher nur widersprüchliche Aussagen gehört habe und ich nicht direkt zu Beginn in ein schweres Fettnäpfchen treten will.
Ich freue mich auf eure Antworten.