Sicherung Gewehr Einzellader

  • Moin. Ich habe einen altes Anschütz Einzelladersystem mit Flügelsicherung. Wenn ich das System auf einen neuen Schaft setzen würde, könnte die Flügelsicherung nicht mehr umgelegt werden. Das Design des Schafts macht das unmöglich. Die Waffe wird sportlich beim DSB geschossen. Ich habe dazu folgende zwei Fragen:

    1. Wird man beim DSB disqualifiziert, wenn eine Sicherung (die ja NULL benötigt wird) nicht betätigt werden kann?

    2. Ist das waffenrechtlich überhaupt zulässig (so nach dem Grundsatz: wenn eine Waffe eine Sicherung hat, muss sie auch betätigt werden können)?

    Ich habe bisher beim Rundfragen lediglich Aussagen gehört wie: “Ich glaube mal…” oder “Ist doch logisch, dass …”. Sieht so aus, als wäre dieser Punkt bei keinem meiner Bekannten bei der Sachkundeprüfung thematisiert worden.

    Vielleicht hat hier jemand erst kürzlich vor einem ähnlich Problem gestanden und kann helfen. Wenn es hier nichts wird, schreibe ich als nächstes den Verband und die Waffenbehörde an. Danke

  • 2. Ist das waffenrechtlich überhaupt zulässig (so nach dem Grundsatz: wenn eine Waffe eine Sicherung hat, muss sie auch betätigt werden können)?

    Na ja, dann wäre der einfachste Weg, die Sicherung ganz auszubauen :)

    Im WaffG und in der AWaffV steht nicht das geringste zu Sicherungen an Waffen, daß es solche geben müßte.

    Der Umbau von Waffen ist auch generell nicht Teil der Sachkundeprüfung.

    Ich habe selbst eine Sportwaffe, aus der die Sicherung entfernt wurde, um einen bestimmten Abzug einbauen zu können.

    Bei 1911er- / 2011er-Sportwaffen ist es nicht unüblich, die Handballensicherung zu deaktivieren, weil sie im Wettkampf zu Störungen führen kann.

    Zum DSB kann ich nichts sagen. Im BDS gibt es in einigen Sportordnungen Hinweise auf die Sicherung, z.B. daß sie vorm Start oder zu bestimmen Zeitpunkten im Parcours einzulegen ist, bzw. stattdessen mit entspannter Waffe gestartet werden kann.

    Ich würde also auf jeden Fall Sportordnung inklusive der Kommentare konsultieren.

  • Moin. Ich habe einen altes Anschütz Einzelladersystem mit Flügelsicherung. Wenn ich das System auf einen neuen Schaft setzen würde, könnte die Flügelsicherung nicht mehr umgelegt werden. Das Design des Schafts macht das unmöglich. Die Waffe wird sportlich beim DSB geschossen. Ich habe dazu folgende zwei Fragen:

    1. Wird man beim DSB disqualifiziert, wenn eine Sicherung (die ja NULL benötigt wird) nicht betätigt werden kann?

    2. Ist das waffenrechtlich überhaupt zulässig (so nach dem Grundsatz: wenn eine Waffe eine Sicherung hat, muss sie auch betätigt werden können)?

    Ich habe bisher beim Rundfragen lediglich Aussagen gehört wie: “Ich glaube mal…” oder “Ist doch logisch, dass …”. Sieht so aus, als wäre dieser Punkt bei keinem meiner Bekannten bei der Sachkundeprüfung thematisiert worden.

    Vielleicht hat hier jemand erst kürzlich vor einem ähnlich Problem gestanden und kann helfen. Wenn es hier nichts wird, schreibe ich als nächstes den Verband und die Waffenbehörde an. Danke

  • Danke für die Rückmeldung.

    Sicherung ausbauen ist keine Option. wahrscheinlich geht es schon technisch nicht (Kammerstengel). Vom rechtlichen Aspekt ganz zu schweigen, stellt es doch einen Eingriff in ein waffenrechtlich relevantes Bauteil dar.

    Dass die Leute das mit den 1911 machen, habe ich auch schon gehört (ich habe selber eine). Aber die 1911 haben ja noch eine zweite Sicherung.

    Beim DSB gibt es NULL Grund für das Betätigen der Sicherung. “Sicherheit” heißt sofort entladen und Waffe ablegen. Bei dynamischen Disziplinen sieht das natürlich etwas anders aus.

    In der Sportordnung und auch im Waffengesetz habe ich mir schon einen Wolf gesucht ohne fündig geworden zu sein.

    Ein frohes Fest wünsche ich!

  • Wenn der DSB nach Sportordnung eine Sicherung verlangen würde, müssten Revolverschützen, Walther GSP Besitzer (jedenfalls sofern´s keine gaaaanz alte ist) und viele andere gleich wieder einpacken...

    Ein Glück, dass die Sportordnung keinen solchen Passus hat (WaffG und AWaffV auch nicht).

  • Wenn der DSB nach Sportordnung eine Sicherung verlangen würde, müssten Revolverschützen, Walther GSP Besitzer (jedenfalls sofern´s keine gaaaanz alte ist) und viele andere gleich wieder einpacken...

    Ein Glück, dass die Sportordnung keinen solchen Passus hat (WaffG und AWaffV auch nicht).

    Das ist die eine Sicht der Dinge.

    Eine andere aber ist die allgemeine Bestimmung, daß Waffen "technisch in Ordnung" sein müssen.

    Jetzt können wir anfangen, darüber zu streiten, ob eine Waffe mit Sicherung, welche aber nicht funktioniert, "technisch in Ordnung" ist.

    :/

    Kurz gesagt : Es kann doch nicht jede nur vorstellbare Kleinigkeit explizit geregelt sein !

    Man kann sich nicht dauernd darüber beklagen, daß es einen Reglementierungswahnsinn gibt - aber selbst enttäuscht sein, wenn man zu einem Sonderfall nichts findet.

    Da zumindest beim DSB Sicherungen im Wettbewerbsablauf keine Rolle spielen, habe ich auch noch keinen Wettkampf erlebt, bei welchem die Waffenkontrolle das Funktionieren der Sicherung überprüft hätte.

    Als Erwachsener sollte man einfach auch mal selbst entscheiden können und nicht für Alles eine Vorgabe suchen....

    ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

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