Moin. Ich habe einen altes Anschütz Einzelladersystem mit Flügelsicherung. Wenn ich das System auf einen neuen Schaft setzen würde, könnte die Flügelsicherung nicht mehr umgelegt werden. Das Design des Schafts macht das unmöglich. Die Waffe wird sportlich beim DSB geschossen. Ich habe dazu folgende zwei Fragen:
1. Wird man beim DSB disqualifiziert, wenn eine Sicherung (die ja NULL benötigt wird) nicht betätigt werden kann?
2. Ist das waffenrechtlich überhaupt zulässig (so nach dem Grundsatz: wenn eine Waffe eine Sicherung hat, muss sie auch betätigt werden können)?
Ich habe bisher beim Rundfragen lediglich Aussagen gehört wie: “Ich glaube mal…” oder “Ist doch logisch, dass …”. Sieht so aus, als wäre dieser Punkt bei keinem meiner Bekannten bei der Sachkundeprüfung thematisiert worden.
Vielleicht hat hier jemand erst kürzlich vor einem ähnlich Problem gestanden und kann helfen. Wenn es hier nichts wird, schreibe ich als nächstes den Verband und die Waffenbehörde an. Danke