Schwarzpulver Treibladungen

  • Habe mal eine Frage, da ich von einem verstorbenen Schützen Kollegen etliche Schachteln Treibladungen habe, für Cal 44 und 36, darf ich die auf egun verkaufen und an wen, auf verschiedenen Schachteln steht " Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten." Braucht man in Deutschland dafür keinen Schwarzpulverschein, oder Waffenbesitzkarte.

  • Habe mal eine Frage, da ich von einem verstorbenen Schützen Kollegen etliche Schachteln Treibladungen habe, für Cal 44 und 36, darf ich die auf egun verkaufen und an wen, auf verschiedenen Schachteln steht " Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten." Braucht man in Deutschland dafür keinen Schwarzpulverschein, oder Waffenbesitzkarte.

    Auf eGun verkaufen ist m.E. schon mal sinnlos - weil nur als Gefahrgut versendbar und das kostet mehr, als das Zeugs wert sein könnte.

    Ansonsten benötigt man dafür keinen Schwarzpulverschein, aber eine WBK mit darin eingetragener Waffe in jeweils passendem Kaliber.

    In dem Fall also eine GELBE mit Perkussionsrevolver entweder in .36 oder .44 - diese Treibladungen sind dann rechtlich in so weit Munition gleichgestellt.

    Vermutlich sind das Uralt-Produkte, besonders tauglich waren die ohnehin nicht, also entweder Du hast im Kameradenkreis jemanden der berechtigt ist, die Dinger zu übernehmen, dann schenk sie ihm

    oder

    das wäre mein Vorschlag : Tu Deinen Blumen im Garten was Gutes und verwende sie als Dünger und gut ........

    ;)

    und dann brauchen wir auch gar nicht mehr über die Frage, ob Du überhaupt berechtigt bist sie zu erben, bzw. zu besitzen nachdenken......)

    So ist jedenfalls meine Meinung zu Deiner Anfrage - aber Andere haben möglicherweise bessere Ideen.....

    :drink:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Ok . @ CC, hast recht sind mit großer Wahrscheinlichkeit mindestens über 30 Jahre alt, der Kollege kam vor 30 Jahren aus Deutschland in unser Ländchen, da bei uns Pulver frei Verkäuflich ist , sofern man über 18 Jahre alt ist und auch keiner Mengen Begrenzung unterliegt, hat der Kollege dann nur noch mit Schwarzpulver geschossen.

    Ich werde dann im Frühjahr einem Bauern sein Maisfeld düngen ^^ , da es sich über 1000 der Presslinge handelt.

  • unser Ländchen, da bei uns Pulver frei Verkäuflich ist , sofern man über 18 Jahre alt ist und auch keiner Mengen Begrenzung unterliegt, hat der Kollege dann nur noch mit Schwarzpulver geschossen.

    Deine Heimat war mir nicht bekannt (ein genauerer Blick auf das Avatar Bild hätte es natürlich erklärt), sonst hätte ich mir die Anmerkung übers Erben und Besitz natürlich erspart....

    ;)

    Aber da bei Euch die rechtlichen Verhältnisse ohnehin unkomplizierter sind, würdest Du für solche "Ladenhüter" möglicherweise nicht mal inländische Abnehmer beim Verschenken finden....

    ::dry::

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

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