Jäger erschießt aus Versehen zwei Pferde

    • Offizieller Beitrag

    Das kommt vom Kopfschütteln ob des Ereignisses, Mühlenbracher . So etwas muss - unbeabsichtigt - durch einen Menschen mit Jagdausbildung erst einmal passieren. Nachdem hierzulande Wildpferde "unüblich" und Wildschweine in einer Koppel doch eher aufgrund ihrer Größe erkennbar sein sollten, stellt sich die Frage, ob dieser Jäger eventuelle Reiter auch nicht bemerkt hätte...

    besten Gruß

    Werner

    Wären Feuerwaffen verantwortlich für Gewalt und Leid, hätten die Menschen vor dem 13. Jahrhundert friedlich und glücklich gelebt.

    Das alte Testament als vielleicht bedeutendstes religiöses Werk der Geschichte erzählt schon auf der zweiten von rund eintausend Seiten die Legende vom ersten Mord der Menschheit. Keine Tat einer Waffe, sondern eine des menschlichen Charakters.

    Frieden braucht keine Waffenverbote, Frieden benötigt die Beherrschung des - jeweils eigenen - Charakters.

  • Vorsatz- oder Nachsatzgeräte sind eine Krücke suboptimal ...

    Das war mal.

    Kann über mein Pulsar nicht klagen, ich nutze ein FN455 vor meinem Swarovski.

    Das Teil hat einen CMOS-Sensor mit einer Auflösung von 1280x720 Pixeln verbaut und ein paar Features die echt praxistauglich sind. Der mitgelieferte IR-Strahler hat drei Helligkeitsstufen und sendet sein Hilfslicht mit einer Wellenlänge von 940 nm. Selbst die heimlichen Sauen bekommen davon nix mit. Und bevor wieder einer den Finger hebt: ob ein Strahler auf der Waffe erlaubt ist, regelt die Rechtslage des jeweiligen Bundeslandes.

    fn455.jpg

    Man kann mit dem Teil auf Tastendruck sogar Filmchen drehen und abspeichern. Was aber entscheidend ist: es gibt eine Zusatzfunktion mit der der Sensor noch empfindlicher geschaltet werden kann. In nur etwas helleren Nächten wird der IR-Gehilfe damit praktisch überflüssig.

    Gut, Pulsar gibt 500m Beobachtungsentfernung an. Na ja, sehr optimistisch. Brauche allerdings nur maximal 120m, und da bringt die Optik noch glasklare Konturen. Möchte das Teil nicht mehr missen - und gehe ohne nachts nicht mehr raus. Wozu auch.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

    • Offizieller Beitrag

    Man kann mit dem Teil auf Tastendruck sogar Filmchen drehen und abspeichern.

    Fehlt nur noch die automatische Tiererkennung - natürlich in Sprachausgabe, in lauter, deutlicher sonorer Stimme. "Sie sehen soeben ein Känguru", oder so... .::t.ü.r::.

    Nö, im Ernst, klingt nach einem sehr brauchbaren Teil!

    besten Gruß

    Werner

    Wären Feuerwaffen verantwortlich für Gewalt und Leid, hätten die Menschen vor dem 13. Jahrhundert friedlich und glücklich gelebt.

    Das alte Testament als vielleicht bedeutendstes religiöses Werk der Geschichte erzählt schon auf der zweiten von rund eintausend Seiten die Legende vom ersten Mord der Menschheit. Keine Tat einer Waffe, sondern eine des menschlichen Charakters.

    Frieden braucht keine Waffenverbote, Frieden benötigt die Beherrschung des - jeweils eigenen - Charakters.

  • ... natürlich in Sprachausgabe, in lauter, deutlicher sonorer Stimme. "Sie sehen soeben ein Känguru",

    Technisch sicher längst möglich. Kängurus in unsren Breiten,- dagegen höchst unwahrscheinlich. :sla:

    Nö, im Ernst, klingt nach einem sehr brauchbaren Teil!

    Will hier keine Werbetrommel rühren, bin mit dem Gerät aber echt zufrieden. Wer Interesse hat sieht sich auf Youtube mal ein paar damit gemachte Aufnahmen an. Kann bestätigen das die nicht übertrieben sind.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • na ja bei Dual Use Vorsatzgeräten lässt zuweilen die Genauigkeit zu wünschen übrig, o.k. für standard Kirrungsentfernung reicht es, bei weiteren Schüssen na ja. Bei Nachsatzgeräten geht halt nur Restlichtaufhellung und kein Infrarot.

    In beiden Fällen kann das zusätzliche Gewicht der Dual Use Sichtgeräte in Zusammenspiel mit entsprechend langem Hebel montiert an das ZF bei leichteren Waffen oder auch bei stärkeren Kalibern auf Dauer zu einem Problem für die Zielfernrohrmontage werden bzw diese überlastet werden. Die Rückstossenergie wirkt dort eben deutlich anders ein als nur bei einem reinen Zielgerät.

  • AFAIK existiert in Deutschland die einzige frei lebende Kängurupopulation ausserhalb Australiens.

    In Deutschland leben z.B. Bennett-Kängurus in der Region Mecklenburg (Burg Stargard) ,

    rund um das nordsaarländische Nohfelden werden hin und wieder Rotnackenwallabys gesichtet,

    hier in Biburg wurde eins überfahren,

    es leben zwischen 100 und 150 Hüpfis in einem Forst in der Nähe von Ramboulliet.

    grin-.)

  • In Deutschland leben z.B. Bennett-Kängurus in der Region Mecklenburg (Burg Stargard) ,

    rund um das nordsaarländische Nohfelden werden hin und wieder Rotnackenwallabys gesichtet,

    hier in Biburg wurde eins überfahren,

    es leben zwischen 100 und 150 Hüpfis in einem Forst in der Nähe von Ramboulliet.

    grin-.)

    Schade, dass wir sowas nicht auch in Österrreich haben, das wär endlich mal ein Hase von dem ich auch satt werde.

    Better judged by twelve than carried by six!

  • Es sind zu wenige Informationen in dem Artikel, um qualifiziert etwas sagen zu können.

    Für mich klingt das nicht nach optischen, sondern intellektuellen Problemen (Altersdemenz, Alzheimer, Parkinson….. in der Frühphase).

    Ich habe noch nie ein Pferd erschossen, aber ein Pferd zeichnet anders als ein Schwarzkittel. Spätestens nach dem ersten Pferd hätte der Jäger seinen Irrtum bemerken müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Wahrscheinlich hatten die Pferde sich getarnt, um unter den Wildschweinen nicht aufzufallen... .::t.ü.r::.

    besten Gruß

    Werner

    Wären Feuerwaffen verantwortlich für Gewalt und Leid, hätten die Menschen vor dem 13. Jahrhundert friedlich und glücklich gelebt.

    Das alte Testament als vielleicht bedeutendstes religiöses Werk der Geschichte erzählt schon auf der zweiten von rund eintausend Seiten die Legende vom ersten Mord der Menschheit. Keine Tat einer Waffe, sondern eine des menschlichen Charakters.

    Frieden braucht keine Waffenverbote, Frieden benötigt die Beherrschung des - jeweils eigenen - Charakters.

  • Es wurden schon öfter mal Pferde erschossen. Mit weitreichenden Folgen für den "Jäger". Da steht nicht nur der Jagdschein Entzug auf dem Programm. Die Versicherung fordert den entstandenen Schaden vom Jäger zurück. Die zusätzliche Geldstrafe kann schon mal je nach Verdienst bis 10 000,- Euro gehen. War es ein Zucht oder ein gar teueres Reitpferd dann ist die "Bude" schon mal weg. Wer im Gelände ansitzt sollte auch alle Eventualitäten kennen. Ich kenne hier einen Fall aus der Pfalz. Schaden 30 000,-Euro nebst den "billig" eingezogenen Waffen. Da hilft auch kein Anwalt mehr.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Die Versicherung fordert den entstandenen Schaden zurück? Was ist das für eine Versicherung? Vorsatz wird es ja nicht gewesen sein, oder doch?

    Vorsatz wird zwar nicht zu beweisen sein, aber es wirkt im Umkehrschluß genau so schwer.

    " „Die zahlreichen Fehlschüsse sind ein Zeichen, dass fehlbaren Jägerinnen und Jägern unbedingt die Jagdberechtigung entzogen werden muss“

    So der neue Tenor.

    „Die Vorgabe ist ganz klar: Der Jäger oder die Jägerin schießt nur dann, wenn er oder sie sich sicher ist, was er oder sie im Visier hat.“


    Bis vor einem Jahr sah die Sache noch anders aus. Aber es herrscht starker "Gegenwind".

    "Mitjäger mit Nutria verwechselt "

    "Bei einem Jagdunfall in den französischen Alpen ist ein Mountainbiker ums Leben gekommen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Thonon-les-Bains fuhr der Mann am Samstagabend mit seinem Mountainbike eine Bergpiste am Rande eines Waldes hinab, als er durch einen Schuss aus einem Jagdgewehr tödlich getroffen wurde."

    Ob das hier auch passieren könnte. Klar kann das passieren.

    "In den frühen Morgenstunden, noch vor der Dämmerung, war ein 21-jähriger Mann aus Leipzig als Spaziergänger im Wald unterwegs, in dem Zeitgleich auch ein 68-Jähriger auf Jagd war, berichtet "mz-web.de". Der Waidmann habe offenbar gedacht, dass es sich bei dem Spaziergänger um Wild handelt und habe dann geschossen, wird ein Sprecher der Polizei zitiert. Erst nach dem Schuss sei dem Jäger der fatale Fehler aufgefallen."

    "In Oberfranken hat ein Jäger in der Nacht zum Samstag einen 26-jährigen Spaziergänger erschossen. Er habe den Mann für ein Wildschwein gehalten, sagte der 51-jährige Jäger der Polizei. "

    "Während Andreas Schneider vom Jagdverband NRW davon ausgeht, dass jedes Jahr bis zu zwei Menschen sterben, weil sie von einem Jäger mit Wild verwechselt werden, weist Kurt Eicher, Chef der Initiative zur Abschaffung der Jagd, andere Zahlen vor. Dieses Jahr seien schon mindestens acht Menschen bei Jagdunfällen ums Leben gekommen. Kurt Eicher geht jährlich von 30 bis 40 Todesfällen aus. Der Jagdverband sagt wiederum, dass Eicher seine Statistik nicht korrekt erstelle."

    Tja was nun ?

    1999 wurden in Frankreich 39 Menschen erschossen. Bei der Jagd. Zahlen rückläufig. Liegt es an eindeutigen Regelungen ? Der mensch darf in den Wald. Ohne große Einschränkungen. Das wird schwierig.


    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Hier mal ein ähnlich gelagerter Fall.

    Im Ergebnis, Jagdschein weg, Versicherung zahlt.

    Erschossene Stute: Jäger aus der Südpfalz muss Jagdschein abgeben
    Der Jäger, der im südpfälzischen Rohrbach im vergangenen Herbst eine Stute auf einer Koppel erschossen hat, darf nicht mehr jagen. Das Verbot gilt allerdings…
    www.swr.de

    In diesem Artikel wird die Befristung des Entzuges erwähnt.

    https://www.rheinpfalz.de/lokal/kreis-suedliche-weinstrasse_artikel,-erschossenes-pferd-jäger-muss-jagdschein-abgeben-_arid,5239702.html

  • Nur weil die Jagdhaftpflicht-Versicherung des Jägers den materiellen Schaden an den Pferdehalter bezahlt hat, heisst das keineswegs, dass sie den Jäger nicht zumindest zum Teil in Regress nehmen kann! Das hängt von den Bedingungen und dem jeweiligen Sachverhalt hab. Die Haftpflicht gegenüber dem Geschädigten ist gesetzlich geregelt, das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer bzw. versicherter Person und der Versicherung kann anders aussehen. Der Gesetzgeber hat in ein paar Bereichen wie eben der Jagdhaftpflicht aber auch der KfZ Haftpflicht sicherstellen wollen, dass der Geschädigte nicht leer ausgeht. Inwieweit die Versicherung zumindest ein Teil des bezahlten Schadens vom Schädiger zurück fordern kann ist eben eine ganz andere Sache. Neben dem Bedingungswerk wäre z.B. wichtig ob ein Gericht einfache oder grobe Fahrlässigkeit feststellt! z.B. bei KfZ Haftpflicht werden Schäden z.B. die von alkoholisierten Fahrern verursacht werden dem Geschädigten ersetzt, ab einem bestimmten höheren Blutalkoholwert zahlt sie zwar immernoch kann aber i.d.R. wegen grober Fahrlässigkeit einen Teil das Schadens vom Fahrer zurück fordern. Der Geschädigte bekommt davon nichts mit weil die Versicherung erst mal zahlt ...

    Ob die Versicherung dann den entsprechenden Teil wirklich zurückholen kann hängt dann davon ab ob bei dem Schädiger dann nachdem der Gerichtsvollzieher da war überhaupt so viel zu holen ist, oder ob der die Finger hebt und eben Insolvent ist...

  • Nur weil die Jagdhaftpflicht-Versicherung des Jägers den materiellen Schaden an den Pferdehalter bezahlt hat, heisst das keineswegs, dass sie den Jäger nicht zumindest zum Teil in Regress nehmen kann! Das hängt von den Bedingungen und dem jeweiligen Sachverhalt hab. Die Haftpflicht gegenüber dem Geschädigten ist gesetzlich geregelt, das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer bzw. versicherter Person und der Versicherung kann anders aussehen. Der Gesetzgeber hat in ein paar Bereichen wie eben der Jagdhaftpflicht aber auch der KfZ Haftpflicht sicherstellen wollen, dass der Geschädigte nicht leer ausgeht. Inwieweit die Versicherung zumindest ein Teil des bezahlten Schadens vom Schädiger zurück fordern kann ist eben eine ganz andere Sache. Neben dem Bedingungswerk wäre z.B. wichtig ob ein Gericht einfache oder grobe Fahrlässigkeit feststellt! z.B. bei KfZ Haftpflicht werden Schäden z.B. die von alkoholisierten Fahrern verursacht werden dem Geschädigten ersetzt, ab einem bestimmten höheren Blutalkoholwert zahlt sie zwar immernoch kann aber i.d.R. wegen grober Fahrlässigkeit einen Teil das Schadens vom Fahrer zurück fordern. Der Geschädigte bekommt davon nichts mit weil die Versicherung erst mal zahlt ...

    Ob die Versicherung dann den entsprechenden Teil wirklich zurückholen kann hängt dann davon ab ob bei dem Schädiger dann nachdem der Gerichtsvollzieher da war überhaupt so viel zu holen ist, oder ob der die Finger hebt und eben Insolvent ist...

    So sieht es aus. Bei einer Trunkenheitsfahrt z.B sitzt der Verursacher mit im Boot. Unlängst bei einem LKW Fahrer mitbekommen. Keine weiteren Geschädigten. Aber LKW Totalschaden. FS, JS weg. Versicherung fordert vom Verursacher die Kosten für den Schaden zurück. LKW, Bergung, Feuerwehr, Ladung. Knapp 400 000,- Euro. Verursacher hat ein Haus. Und einen neuen noch nicht bezahlten Pick Up. Das war es für ihn. Alles weg. Ist Anfang 60. Den Lappen bekommt der ohne finanziellen Aufwand wie MPU nicht mehr. Plus sperre beim Arbeitsamt wegen Selbstverschulden und Gerichtskosten.

    Es ist halt schwierig geworden mit der Jagd in manchen Gegenden. Jeder kann einfach überall hin. Verliere ich Dreck beim Pflügen auf dem Acker ( Bauern Glatteis ) und ein Radfahrer stürzt, dann bin ich dran. Alle Betonwege sind offen für Radfahrer bei uns. Die Weinberge auch. Nicht für Autos, aber für Radfahrer und Spaziergänger. Und wer weiß schon wer sich des Nachts so auf der Lichtung auf der Decke räkelt. Die wenigsten sind mit Stirnlampe oder Warnweste unterwegs. Was ich schon im Dunkeln so alles im Wald angetroffen habe ! Wieviele sich schon vom Ausflugslokal verlaufen haben. Rechts ! Nee ich glaube es war der linke Weg. Ja aber es ging doch nicht Bergauf. Und der Baum da an der Ecke stand auch nicht da vorher. Ach schau mal da kommt ja ein Jäger. Den Fragen wir mal. Der kennt sich bestimmt aus. Gut wenn der Jäger dann nicht selbst Jagdgast ist, und seine Gesellschaft sucht. Alles nur fiktiv. Aber es gibt da einiges. Beim Überholen haben wir gelernt. "Im Zweifel nie" ! Im ungünstigsten Fall wurde schon mal der eigene Jagdhund erschossen. Melden oder nicht melden ? Alles schon mitbekommen.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

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