Angefahrene Wildkatze - Erlösen?

  • Nicht sogleich im ersten Beitrag alle Karten auf den Tisch legen aber beleidigt sein wenn kritisiert wird. So machen Themen keinen Sinn Peppone. Wo hast du geschrieben ob dein Kollege da jagen durfte oder nicht? Aber hinterher sagen alle Fakten genannt zu haben.

    Wenn es dir um die einfach zu beantwortende Frage gegangen wäre wer da das arme Tier überhaupt erlösen darf brauchtest du von der Katz garnicht zu schreiben brauchen. War dir auf einmal erst ab Beitrag 13 wichtig.

    Was du von dir gibst ist in die Irre führend.

    Dann zu Sammler seiner Sache. Als Jäger steht man schnell am Pranger. Da hat er Recht. Aber ob die Recht haben die anzeigen und melden ist nicht gesagt. Im Fall von der angefahrenen Katze heisst nicht erlösen auch Leid verlängern. Muss man wissen. Geht auf dein Gewissen dann. Der Sammler hat in der Praxis sicher noch nicht erlebt so etwas. Hier Meinungen aufschreiben ist einfach. Klagen hören und leiden sehen nicht.

  • Aber: Ein Fernsehzuschauer aus einem anderen Bundesland hat Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren eingeleitet, der Stadtjäger musste Stellung nehmen, woraufhin die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat.

    Strafanzeige stellen darf jeder. Wie ist es ausgegangen musst du fragen. Eingestellt worden. Also.

    Deshalb rate ich in solchen Fällen wie dem am Anfang des Diskussionsfadens geschilderten immer zur Vorsicht. Und die sagt mir, das es manchmal besser ist, nicht zu schießen.

    Du würdest am leben lassen die schwer verletzte Katze. Das ist manchmal besser du sagst. Du kannst es so sehen. Hauptsache du hast keine Entscheidung getroffen wo man dich anzeigen kann wie Mann im Fernsehn.

    Dann aber auch damit leben nicht erlöst zu haben! Und klagen noch lange hören.

  • Nicht sogleich im ersten Beitrag alle Karten auf den Tisch legen aber beleidigt sein wenn kritisiert wird.

    Es erstaunt, daß es manchen offensichtlich nicht möglich ist, aus einem relativ kurzen Text alle relevanten Informationen zu extrahieren und diese dann zu überdenken.

    Wenn es dir um die einfach zu beantwortende Frage gegangen wäre wer da das arme Tier überhaupt erlösen darf brauchtest du von der Katz garnicht zu schreiben brauchen. War dir auf einmal erst ab Beitrag 13 wichtig.

    Vielleicht (offensichtlich) ist es dir entgangen, daß es gar nicht primär um "die Katz' " ging sondern um das generelle Problem der Wildtötung bei einem Wildunfall.

    Wer darf was und warum ... oder auch warum eben nicht.

    Die Tiergattung spielt dabei keine Rolle.

    Und offensichtlich ist die angeblich so "einfach zu beantwortende Frage" doch nicht ganz so einfach zu beantworten.

  • Ganz leicht zu beantworten. Wurde schon gesagt. Deine Frage war nur nicht so gestellt. Tiergattung spielt auf einmal keine Rolle? Warum legst du falsche Fährte? Die ersten drei Mann haben auf deinen Sache mit dem Tierschutz vor Artenschutz und der Wildkatze geantwortet. Hättest du gleich geschrieben das dein Kollege da als Jäger nichts zu suchen hat wäre Geschichte lange zu Ende. Windest dich aber wie ein Aal. Leute die hier antworten sind Jäger. Weiss nicht genau, glaube. Du bist sicher keiner.

    Am besten:

    ::zu2::

  • Lass gut sein Liberty Valence , wenn Standpunkte seit -zig Beiträgen nur noch gebetsmühlenartig wiederholt werden ist es irgendwann einfach vergebene Liebesmüh und müßig weiter zu texten. Besonders wenn dein Gegenüber gar nicht begreifen will oder kann was du meinst, und sich seinerseits immer nur wiederholt.

    Offtopic Modus Ein #

    Nicht jeder Thread hier ist immer und automatisch für jeden zielführend. Hinterher denkt man oft, "ach hätt' ich besser die Füße stillgehalten. Schade um die vertane Zeit."

    C'est la vie. Kommen andere Themen, und andere Tage.

    Offtopic Modus Aus #

    :drink:

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Ganz leicht zu beantworten. Wurde schon gesagt.

    Leicht zu beantworten?

    Na ja, die einzig ernstzunehmende und richtige Antwort, wenn auch keine abschließende, kam von sammler und die war auch sachlich formuliert.

    Alles andere war, sorry, wenig zielführend wenn nicht sogar komplett falsch ... und unsachlich bis beleidigend formuliert.

    Aber die Diskussionskultur hier im Forum wurde ja schon an anderer Stelle bemängelt. 8)

  • Wenig zielführend sagt der Richtige, Peppone. Wie heisst die Überschrift hier? Angefahrene Wildkatze, erlösen?

    Wenn du so drauf rumreitest hättest du besser geschrieben Angefahrene Wildkatze im Nachbarrevier, erlösen? Jeder hätte gewusst wo man dran ist. Hier ist ein Jagdforum. Jäger sehen durch ihre Jägerbrille. Der unsachliche hier bist du. Drehst dich wie ein Blatt im Wind.

    Dann stimmt schon wieder was nicht was du schreibst. Es sind einige ernst zu nehmenden und auf ihre Art richtigen Antworten gegeben worden. Von Rolf2, Volker1, dem Sammler und auch Mühlenbracher.

    Aber schreib ruhig weiter so. Antwortet dir eben bald keiner mehr.

  • mal ganz dumm gefragt:

    Sollte da nicht ein übergesetzlicher Notstand vorliegen, wenn ein Sach- oder Fachkundiger zu einem Wildunfall kommt, und das Tier ist so schwer verletzt, dass es verenden wird? Wäre das nicht sogar eine Pflicht, das Tier zu erlösen, wenn man dazu in der Lage ist, dies richtig zu machen?

    Zuschauen, wie ein Tier langsam krepiert, könnte man vielleicht auch so interpretieren, dass man durch Nichtstun dem Tier unnötige Schmerzen zufügt.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Vorweg, ich bin kein Jäger.

    Jedoch interessiert mich die rechtliche Lage dieses Falles doch sehr.

    Aus diesem Grund bau ich die Situation, so wie ich sie mittlerweile verstanden habe, mal auf.

    Unser Jäger fährt abends in sein Revier. Auf dem Weg dorthin kommt er an dem beschriebenen Unfallszenario vorbei. Er hält an und verschafft sich einen Überblick über die Situation. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, die im Szenario eine Rolle spielen oder nicht?

    1. Der Unfallbeteiligte, Klaus, telefoniert gerade mit der Polizei und übergibt das Telefonat an unseren Jäger, weil der sich halt vorgestellt hat und Klaus froh über die anwesende Fachkompetenz, schnell die Verantwortung abgibt. Der Polizist hört sich die Lageschilderung des Jägers an, auch die Aussage, dass er in diesem Revier nicht zuständig ist und erteilt die hier schon geschriebene Anweisung mit der getätigten Tierschutzbegründung, dass Tier zu erlösen. Was nun?

    2. Unser Jäger ruft die Polizei an, weil Klaus unter Schock steht und nicht zu gebrauchen ist .(ZusätzlicherGedanke von mir: Warum ruft unser Jäger denn nicht den an, der für das Revier zuständig ist?) Er schildert die Lage und erhält gleiche Anweisung vom Polizisten. Was nun?

    Beim nochmaligen Durchlesen meines geistigen ..., hat sich mir noch eine frage gestellt. Macht es einen Unterschied, ob der Polizist darüber informiert wurde, wie die Revierzuständigkeit ist. Ich persönlich denke, dass dies der ganz entscheidende Knackpunkt der Situation wäre...

    LG René


    Es gibt kein normales Leben - es gibt nur das Leben

  • Jetzt stellt euch mal vor anstelle der Katze würde dort ein Mensch liegen, wer wird dann über einen Anruf hinaus aktiv helfen?

    Ich bin da kein Fachmann. Aber ich könnte mit vorstellen, dass da viele Leute in diesem Land ziemlich aufgeregt reagieren würden, sollte man in solch einer Situation ähnlich reagieren und den Menschen erlösen. Revierzuständigkeit hin, oder her.

    :)

  • johann, den :thumbdown: den du mir verpasst hast, bestätigt nur meine Annahme, aus welchem Grund du die Frage gestellt hast!!!

    Meine erste Reaktion auf deinen Daumen ( :thumbdown: ) habe ich soeben zurückgenommen, ist nicht mein Niveau...

    LG René


    Es gibt kein normales Leben - es gibt nur das Leben

  • johann, den :thumbdown: den du mir verpasst hast, bestätigt nur meine Annahme, aus welchem Grund du die Frage gestellt hast!!!

    Meine erste Reaktion auf deinen Daumen ( :thumbdown: ) habe ich soeben zurückgenommen, ist nicht mein Niveau...

    Schön wenn Du für mich denken kannst und anderen erklärt was ich denke, mir würde es reichen wenn Du mir erklären könntest was Du offensichtliich auch mir sagen wolltest.

  • Schön wenn Du für mich denken kannst und anderen erklärt was ich denke, mir würde es reichen wenn Du mir erklären könntest was Du offensichtliich auch mir sagen wolltest.

    Warum sollte ich? ich bin an einer rechtlichen Lösung des von mir nochmal zusammengefassten Falles interessiert und habe keine Lust dir die Rechtslage zwischen "Sache" und "natürliche Person" zu erklären! Das ist eine eindeutige Rechtslage und steht im BGB ::RTFM::

    ...und sollte es dir um die moralische Betrachtung bei deiner Aussage gegangen sein, solltest du einen seperaten Fred aufmachen, denn um die Moral ging es hier nicht, sondern um die rechtliche Lage ergo falsches Thema

    LG René


    Es gibt kein normales Leben - es gibt nur das Leben

    Einmal editiert, zuletzt von P14-45 (21. September 2021 um 09:03)

  • ich bin an einer rechtlichen Lösung des von mir nochmal zusammengefassten Falles interessiert und habe keine Lust dir die Rechtslage zwischen "Sache" und "natürliche Person" zu erklären! Das ist eine eindeutige Rechtslage und steht im BGB

    Warum fragst Du dann nicht in einem Fachforum?

    ..und sollte es dir um die moralische Betrachtung bei deiner Aussage gegangen sein, solltest du einen seperaten Fred aufmachen, denn um die Moral ging es hier nicht, sondern um die rechtliche Lage ergo falsches Thema

    Immerhin hast Du meinen Beitrag verstanden.

  • Warum fragst Du dann nicht in einem Fachforum?

    Hier ist das (Unter-) Forum Jagd, also durchaus ein "Fachforum". 8)

    Beim nochmaligen Durchlesen meines geistigen ..., hat sich mir noch eine frage gestellt. Macht es einen Unterschied, ob der Polizist darüber informiert wurde, wie die Revierzuständigkeit ist. Ich persönlich denke, dass dies der ganz entscheidende Knackpunkt der Situation wäre...

    Erstmal Danke für deinen sachbezogenen Beitrag und er zeigt, daß man durchaus aus dem Eingangspost die relevanten Fakten rauslesen kann. (Wenn auch nicht jeder grin-.) ).

    Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, die im Szenario eine Rolle spielen

    Dein Szenario Nr. 1 ist das richtige und, wie du richtig feststellst, hält es einige Fallstricke für einen Jäger parat. Andererseits, beim Kurs zur Jägerprüfung wird der Wildunfall und das Verhalten dabei lang' und breit besprochen ... aber einige haben das offensichtlich schon wieder vergessen.

    ich bin an einer rechtlichen Lösung des von mir nochmal zusammengefassten Falles interessiert

    Das finde ich gut und es war auch der tiefere Sinn, warum ich den Fred eröffnet habe.

    Das er "aus dem Ruder lief" ist weniger schön.

    Egal, wenden wir uns den Fakten zu:

    Bei einem Wildunfall ist es zwingend vorgeschrieben, die Polizei zu informieren die auch vor Ort kommen muß und für die Polizei ist es zwingend vorgeschrieben, umgehend den zuständigen Jagdpächter zu informieren. Kommt der, ist der weitere Verlauf relativ problemlos. (Kommen müssen tut er übrigens nicht). Die Polizei gibt den Auftrag, dem Tier den Fangschuß anzutragen, der Jäger lässt sich das (formlos) schriftlich bestätigen und waltet seines Amtes. Wenn er will, kann er das Fallwild mitnehmen - muß es aber nicht, dann ist die Straßenmeisterei für die Entsorgung zuständig.

    Will der Jäger den Fangschuß nicht durchführen (warum auch immer) MUSS die Polizei das übernehmen.

    Die Polizei vor Ort kann einen Jäger, der zufällig vor Ort ist, dort aber nicht Jagdausübungsberechtigter ist, beauftragen, verletztes Wild unverzüglich zu erlegen. Das ist dann die „Inanspruchnahme von Nichtbeteiligten“.

    Das allerdings ist aber für den Nicht-Jagdausübungsberechtigten mit allerlei Fallstricken juristischer Art verbunden. Man sollte sich als Solcher ganz genau überlegen, ob man sich das antun will.

    Lieber den Finger gerade lassen.

    Ich hab' bei der Recherche zu dieser Problematik (leider erst heute) eine sehr gute und umfassende Abhandlung eines Rechtsanwalts gefunden ... und ich denke, DIESE kann alle Unklarheiten beseitigen und wir können die Dis. wohl beenden.

    Hier ... für alle, die des Lesens und Verstehens mächtig sind ::c.o.l) zur Info:

    Wildunfall: Zum Töten von verunfalltem Wild im fremden Revier
    Wie verhält man sich als Jäger korrekt, wenn man außerhalb seines eigenen Reviers zu einem Wildunfall mit lebendem Stück kommt?
    www.jagderleben.de

    ... und hier noch ein weiterführender Link:

    https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp201507/$file/WildunfallLangDP.pdf

  • Hier ist das (Unter-) Forum Jagd, also durchaus ein "Fachforum". 8)

    Für juristische Fragen?


    Wenn er will, kann er das Fallwild mitnehmen

    Da stellt sich aber gelegentlich die Frage nach § 292 StGB.

    Die Polizei vor Ort kann einen Jäger, der zufällig vor Ort ist, dort aber nicht Jagdausübungsberechtigter ist, beauftragen, verletztes Wild unverzüglich zu erlegen. Das ist dann die „Inanspruchnahme von Nichtbeteiligten“.

    Das allerdings ist aber für den Nicht-Jagdausübungsberechtigten mit allerlei Fallstricken juristischer Art verbunden. Man sollte sich als Solcher ganz genau überlegen, ob man sich das antun will.

    Lieber den Finger gerade lassen.

    Da trägt dann der Auftraggeber die Verantwortung, solange der Jäger nicht vorsätzlich oder groß fahrlässig Fehlerhaft handelt.

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