Angefahrene Wildkatze - Erlösen?

  • Haben da in meinem anderen Forum eine interessante Diskussion laufen und mich würde interessieren, wie hier dazu die Meinung ist:

    Der Fall:

    Jägerkollege kommt zu einen Wildunfall. Wildkatze ist hinten schwer angefahren, vorne noch mehr oder weniger mobil.

    Die telef. verständigte Polizei sagt, Tierschutz geht vor Artenschutz und bittet ihn, das Tier zu erlösen wenn er als Jäger und Fachmann der Meinung ist, das wäre nötig.

    Kollege hat die Polizei gebeten zu kommen und das Tier zu erlösen, da ihm die Sache zu heiss sei.

    Frage - wie ist das nun (auch Jagd-) rechtlich zu bewerten ? :/

    Nachtrag:

    Aber bitte jetzt keine emotionalen Beiträge, sondern schon rechtlich fundiert.

    Ist nämlich eine vertrakte Rechtslage.

    Einmal editiert, zuletzt von Peppone (19. September 2021 um 22:12)

  • moralisch vollkommen richtig, rechtlich eine komplizierte Rechtslage wo ich jeden Jägerkollegen verstehen kann, wenn er es nicht tut.

    Immerhin unterliegt die Wildkatze dem Jagdrecht wenn auch ganzjährig geschont und geschützt so ist es eine andere Rechtslage als z.B. beim Wolf etc. der nicht dem Jagdrecht unterliegt.

  • Moralisch 100% richtig, rechtlich nach meiner Auffassung auch.

    Der Jäger erlöst ein dem Jagdrecht unterliegendes Tier. Er erlegt es ja nicht auf der Jagd, sondern tötet es um der Kreatur unnötiges Leid zu ersparen.

    Die Situation ist für mich rechtlich vergleichbar mit einem Stück Unfallwild in der Schonzeit. Beispiel: Rehbock angefahren im März. Der würde genauso erlöst, trotzdem er zu ist. Wolf wäre was anderes. Um den geht's hier aber nicht.

    Im geschilderten Fall kommt noch dazu, das die Polizei ihn, den Jäger, wenn auch nur telefonisch, zum erlösen der Wildkatze aufgefordert hat. Ich hätte mir, nur zur allerletzten Rückversicherung wenn mir Zweifel kämen, den Namen des Polizisten und den seiner Dienststelle geben lassen, nur für den äusserst unwahrscheinlichen Fall, das 'was nach' kommt.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Ich hätte mir, nur zur allerletzten Rückversicherung ...

    Sehe ich auch so. Eine SMS o.ä. halte ich für zwingend notwendig.

    Man muß bedenken, in so einem Fall müssen Tierschutzrecht - Waffengesetz und Jagdgesetz beachtet werden.

    Kommt es zu einer, wie auch immer gearteten, Anzeige gegen den Jäger (ein verkappter Tierschützer/Jagdgegner) steht man schneller als man "Buh" sagen kann vor Gericht.

    Und da (z.Zt.) gesunder Menschenverstand Pause hat, kann man nie wissen was passiert und man seinen Jagdschein behalten wird.

  • .... Der Jäger erlöst ein dem Jagdrecht unterliegendes Tier. ...

    Im geschilderten Fall kommt noch dazu, das die Polizei ihn, den Jäger, wenn auch nur telefonisch, zum erlösen der Wildkatze aufgefordert hat. Ich hätte mir, nur zur allerletzten Rückversicherung wenn mir Zweifel kämen, den Namen des Polizisten und den seiner Dienststelle geben lassen, nur für den äusserst unwahrscheinlichen Fall, das 'was nach' kommt.

    Zum ersten Satz: Sofern der Jäger der Revierpächter ist, OK. Ist er es nicht, sollte er den Finger gerade lassen.

    Zum 2. Satz: Wenn der Jäger im Auftrag der Polizei (also sozusagen stellvertretend für die Polizei) handelt, ist alles wieder OK, aber das sollte dann für eventuelle Streitfälle auch belegbar sein.

    Polizei sagt, Tierschutz geht vor Artenschutz und bittet ihn, das Tier zu erlösen wenn er als Jäger und Fachmann der Meinung ist, das wäre nötig.

    Das kann u.U. zu einer üble Falle werden, denn hier ist die Meinung des Jägers entscheidend. Der Jäger ist aber kein Tierarzt und kann "vor Ort" auch nicht immer genau einschätzen, wie stark das Tier verletzt ist. Im Nachhinein können "Übelwollende" da viel konstruieren.

  • Sofern der Jäger der Revierpächter ist, OK. Ist er es nicht, sollte er den Finger gerade lassen.

    Grundwissen. Darum ging es im geschilderten Fall nicht.

    Das kann u.U. zu einer üble Falle werden, denn hier ist die Meinung des Jägers entscheidend. Der Jäger ist aber kein Tierarzt und kann "vor Ort" auch nicht immer genau einschätzen, wie stark das Tier verletzt ist.

    Stimmt nicht.

    Der Jäger nimmt hier genau wie auf der Jagd die sogen. Lebendbeschau vor. E r - und nur er - ist in dem Moment der Fachmann vor Ort.

    Kein Richter im Land würde im vorliegenden Fall anzweifeln wenn der Jäger bestätigt das Stück Wild sei so schwer verletzt gewesen das es aus Tierschutzgesichtspunkten erlöst werden musste.

    Wäre dem so, träfe der von dir geschilderte Sachverhalt ebenso auf die zahllosen Fälle des Fangschussantragens oder abfangens mit der kalten Waffe bei z. B. Rehwild zu. Ein im Volke sicher ebenso großer Sympatieträger.

    Die Polizei ruft bei verunfalltem Wild den Jagdausübungsberechtigten bzw. die von ihm beauftragten Personen an. Nicht den Veterinär. Damit ist die Kompetenzfrage ausreichend geklärt.

    Im Nachhinein können "Übelwollende" da viel konstruieren.

    Völlig uninteressant. Hier geht es um die Frage der Herleitung einer Rechtmäßigkeit.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Völlig uninteressant. Hier geht es um die Frage der Herleitung einer Rechtmäßigkeit.

    Uninteressant ist es beileibe nicht, da kann durchaus was konstruiert werden.

    Schauen wir uns die Rechtmäßigkeit näher an. Meiner (unmaßgeblichen) Meinung nach sieht's beim vorliegendem Fall folgendermaßen aus:

    Selbständiges "Erlösen" eines angefahrenen Tieres durch einen Jäger an der Unfallstelle:

    ist (wenn nicht eigenes Revier) Wilderei - unberechtigtes Führen einer Waffe - unerlaubtes Schießen mit einer Waffe - Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ... um, nicht abschließend, die Knackpunkte aufzuzählen ... fällt jemandem noch was ein?

  • Na konstruier' mal schön weiter. Langsam wird's lächerlich.
    Adios.

    Schade .. ?( .. ich hoffte, man könnte ruhig, sinnvoll und zielführend darüber diskutieren ...

    hab' ich mich so geirrt?

    Aber dennoch, WOMIT hast du bei der Aufzählung denn ein Problem ? Sag' an und bedenke, vor Gericht können durchaus diese Punkte zur Sprache kommen und dann geht's unter anderem um deinen JS.

    Also ... so lächerlich ist das keineswegs.

  • sammler , du bist einer der sachlichsten und belesensten User hier im Forum. Deine Beiträge sind immer eine Bereicherung. Offtopic und 'herum gedruckse' sind nie deine Sache.

    Jäger bist du aber nicht. Du liegst diesmal mit deiner Einschätzung daneben.

    Wenn ein dem Jagdrecht unterliegendes Stück (Wild) verunfallt, ist es von dem Moment an nicht mehr herrenlos. Das Aneignungsrecht hat der Jagdausübungsberechtigte dieses Reviers.

    Das Stück ist rechtlich eine Sache. Die Polizei ruft nie (!) den Tierarzt! Selbst wenn du selber mit einer Wildkatze verunfallst und den Veterinär anrufst, wird der dich mit den Worten abwimmeln, du sollst die Polizei rufen. Ausnahme Wolf: da wird der Wolfsberater herbei geordert. Ausser (!) die Polizei vor Ort entscheidet anders.

    Mehr noch: nimmst du dich des verunfallten Stückes an und bringst es selbst zum Tierarzt begehst du Wilderei. Deine edlen Absichten spielen hierbei keine Rolle. Soweit mal die rechtliche Seite.

    In der Praxis werden umstehende Personen bei solchen Fällen allein schon aus Sicherheitsgründen fortgeschickt. Wenn die Polizei noch vor Ort ist, erledigt die das schon.

    Für den unwahrscheinlichen und seltenen Fall das sich Publikum dennoch nicht vermeiden lässt, wird das verletzte Stück fortgeschafft mit den Worten "es an einen besseren Ort" zu verbringen. So läuft das.

    Hier sich die obskursten Geschichten zusammen zu reimen was nicht alles eintreten könnte mag für einzelne unterhaltend sein. Zielführend sprich informativ sind sie mitnichten.

    Und nun habe ich wirklich genug zu dem Thema von mir gegeben.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Und nun habe ich wirklich genug zu dem Thema von mir gegeben.

    Vielleicht noch 3 einfache Fragen an dich, die du beantworten könntest. Vielleicht waren "der Fakten" aufeinmal doch zuviel. grin-.)

    Also, 3 Fragen zum obigen Sachverhalt.

    Darfst du ausserhalb deines Reviers:

    ... ein dem Jagdrecht unterliegendes Tier töten?

    ... eine Waffe führen?

    ... eine Waffe abfeuern?

    Wenn du etwas mit "Ja" beantworten kannst/willst ... bitte mit Erklärung.

  • Selbständiges "Erlösen" eines angefahrenen Tieres durch einen Jäger an der Unfallstelle:

    Nein, es ist ein handeln im Auftrag der Polizei, zumindest in dem oben geschilderten Fall.

    ein dem Jagdrecht unterliegendes Tier töten?

    Nein, es sei Du hast wie in diesem Fall den Auftrag von der Polizei.

    ... eine Waffe führen?

    Warum nicht, auf dem Weg zum Stand oder ins eigene Revier...

    ... eine Waffe abfeuern?

    Auf Weisung ja wobei Du natürlich nicht verpflichtet bist Deine Dienste anzubieten.

  • Peppone was soll dieses Nachkarten denn?

    In deiner Eingangsfrage war davon die Rede, "dein Jägerkollege kommt zu einem Wildunfall". Du lässt die Leser im Dunkeln ob das in dem Revier war wo er jagen darf oder nicht. Auch im weiteren Verlauf der Story wird nicht mehr darauf eingegangen. Da er scheinbar die Waffe dabei hatte "es war ihm zu heiss..." geht man davon aus, es wäre in seinem Revier gewesen. Was du nun wieder schreibst ist doch Salamitaktik und stiftet Verwirrung.

    Warum die Wildkatzenstory?? Wenn dein Kollege nicht in 'seinem' Revier war, ist die Geschichte bzw Antwort auf deinen Post kurz und bündig. Ob Wildkatze oder Sau. Ausser, die Polizei bestimmt situationsbedingt was Anderes.

    Ich erwarte vom Themenstarter das er alle wesentlichen Fakten eingangs verkündet. Da die Information der Revierfrage ausblieb war derlei, wie auch in den ersten Antworten nachzulesen ist gar kein Thema.

    Jeder halbwegs Sachkundige weiss das Jäger nur in dem Revier in dem sie jagen dürfen mit der geladenen Waffe herumlaufen und schießen dürfen. Und komm jetzt nicht mit Jägernotweg.

    Du musst den Sachverhalt mit allen relevanten Fakten schon vernünftig beschreiben. Sonst fragt der Nächste gleich noch nach, ob nicht auch richtiges Schuhwerk dazu gehörte.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • sammler , du bist einer der sachlichsten und belesensten User hier im Forum. Deine Beiträge sind immer eine Bereicherung. Offtopic und 'herum gedruckse' sind nie deine Sache.

    Jäger bist du aber nicht. ....

    Zum ersten Satz: Danke für die Blumen.
    zum zweiten Satz: Du täuschst Dich.
    Rechtlich ist die Frage völlig unstrittig, aber darum geht es unter Umständen nicht, denn man weiß nie, wer alles zusieht, wie er das, was er sieht bewertet und welche Schritte er dann einleitet.

    Ein Beispiel: Hier hatte sich ein junger Keiler in eine Kita "zurückgezogen" und dort etwas Chaos verursacht. Letztlich wurde der Stadtjäger geholt, der das Tier gestreckt hat. Das regionale Fernsehen war auch da und es gab einen (lobenden) Bericht. Rechtlich alles OK. Soweit die Theorie.
    Aber: Ein Fernsehzuschauer aus einem anderen Bundesland hat Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren eingeleitet, der Stadtjäger musste Stellung nehmen, woraufhin die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat.

    Deshalb rate ich in solchen Fällen wie dem am Anfang des Diskussionsfadens geschilderten immer zur Vorsicht. Und die sagt mir, das es manchmal besser ist, nicht zu schießen.

  • In der Arbeit, die der Stadtjäger in die Stellungnahme investieren musste und darin, dass so eine Stellungnahme überhaupt angefordert wurde.

    Dann hat er wohl den Beruf, hier besonders im öffentlichen Dienst verfehlt.

    Wenn er sich wie andere erstmal in den einschlägigen Foren informiert hätte, würde er gewusst haben dass er keine Stellungnahme abgeben brauchte.

  • Ich erwarte vom Themenstarter das er alle wesentlichen Fakten eingangs verkündet.

    Nochmal nachlesen: Alle relevanten Fakten wurden oben genannt.

    Und, wie du ja richtig feststellst (aus dem Eingangstext richtig schlußfolgerst), war es nicht SEIN Revier, sonst wäre die Sache ja klar und ihm nicht "zu heiß" gewesen.

    Ausser, die Polizei bestimmt situationsbedingt was Anderes.

    Das ist eben die Krux an der Sache. Die Polizei stellt den Fangschuß in's eigene Ermessen des Jägers. Tut er's, würde ihn das ... bei Würdigung aller Umstände ... den JS kosten denn es wären dann grundlegende Verfahrensfehler zum Schaden des Jägers begangen worden.

    KLar, wo kein Kläger da kein Richter, ... aber es muß sich z.B. nur der zuständige Revierjäger auf die Füße getreten fühlen, dann ist die Kagge am dampfen.

    Auf johann 's Ausführungen braucht man nicht eingehen, da fehlt's "vom Boa weg".

    Ansich hatte ich gedacht, daß man hier vernünftig und zielorientiert darüber debattieren kann und bin tatsächlich enttäuscht, daß das offensichtlich nicht möglich ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!