Sportschütze und Jäger welche Waffen für was erlaubt ?

  • früher ist so einiges eingetragen worden was heute Probleme machen kann, wie z.B. die Repetierflinte mit gezogenen Flintenlauf auf Gelb etc.

    Das kann auch lange im Nachhinein noch sehr problematisch werden zumal es dem Schützen obliegt auf Nachfrage der Behörde eine sportliche Disziplin vorzulegen für welche die Waffe zugelassen ist!

    Früher ist keine 6 Monate her. Von daher.

  • Dass es bei der Beurteilung ob die Waffe zugelassen ist nur auf den benutzten Lauf ankommt darf natürlich nicht sein?

    nur wenn dies explizit als Ausnahme erwähnt ist, was es sportlich in keiner mir bekannten Disziplin ist. Beim Jagdverband sieht es bei der ein oder anderen jagdsportlichen Disziplin anders aus, da ist das dann aber auch explizit erwähnt, nur das nützt in dem Zusammenhang nichts da man dort ohnehin den Jagdschein braucht um teilzunehmen.

  • nur wenn dies explizit als Ausnahme erwähnt ist, was es sportlich in keiner mir bekannten Disziplin ist. Beim Jagdverband sieht es bei der ein oder anderen jagdsportlichen Disziplin anders aus, da ist das dann aber auch explizit erwähnt, nur das nützt in dem Zusammenhang nichts da man dort ohnehin den Jagdschein braucht um teilzunehmen.

    Der Drilling wurde rein sportlich vom BDS sowie Keispolizeibehörde zugelassen / eingetragen, ohne das es einer jagdlichen Disziplin bedurfte.

  • volker1 , gibt es einen besonderen Grund, warum Du päpstlicher als der Papst sein willst?

    🤔

    Das hat nichts damit zu tun was ich sein will, sondern schlicht und einfach damit was einem als Waffenbesitzer später auf die Füße fallen kann.

  • Ich weiss nicht, ob ich ohne Erlaubnis das Schreiben vom BDS an die Waffenbehörde bzgl. des Drillings hier veröffentlichen darf.

    Ich kann aber gerne nachfragen und dann mit geschwärzten Personenbezogenen Daten hier rein stellen.

  • Der Drilling wurde rein sportlich vom BDS sowie Keispolizeibehörde zugelassen / eingetragen, ohne das es einer jagdlichen Disziplin bedurfte.

    ich nehme mal sehr stark an, dass Du vom BDS keine Bedürfnisbestätigung zum Erwerb dieser Waffe ausgestellt bekommen hast, sondern dass Du die Waffe auf eine bereits vorhandene gelbe WBK hast eintragen lassen??? In dem Fall wäre vom BDS nichts geprüft zugelassen worden etc. sondern der Sachbearbeiter auf der Behörde hätte das dann in der Annahme dass die Waffe dort zugelassen ist eingetragen. Sollte das dann irgendwann auffallen kann es durchaus Probleme damit geben, da der Schütze auf Nachfrage zu belegen hat dass die Waffe in einer sportlichen Disziplin eines anerkannten Schießsportverbandes zugelassen ist.

    Wenn der BDS das allerdings selbst explizit bestätigt haben sollte, dann wäre mir das sehr sehr neu. Habe schon auf der DM in Philippsburg gesehen wie solche Waffen aus genau diesem Grund nicht durch die Waffenkontrolle kamen.

  • Du nimmst falsch an und ja, die Waffe in ist einer sportlichen Disziplin eines anerkannten Schießsportverbandes zugelassen, dem BDS.

    und es ist im übrigen nicht das erste mal, dass ein Drilling dafür zugelassen wurde.

  • Was ich noch vergessen habe:

    Solange die Waffe den technischen Vorgaben der Sportordnung entspricht (Gesamtlänge, Lauflänge, Gewicht, Visierung etc.), spricht nichts gegen eine sportliche Verwendung.

    Das also jemand bei der DM abgewiesen wurde, kann nur daran liegen, dass dieser Drilling nicht den o.g. Vorgaben entsprach.

  • Die Frage die sich stelle, ob man damit dann wieder Jagen darf, da meine Frau selber in der Zwischenzeit den Jagdschein erworben hat.

    JA, SELBSTVERSTÄNDLICH KANN DER DRILLING DANN (auch wieder) ALS JAGDWAFFE VERWENDET WERDEN. :)

    Mann mann mann =O , ez hört doch mal dieses unselige Dipferlscheixxen auf ... wenn's ned so zum Weinen wäre müsste man eigentlich hellauf lachen.

    volker1 ... du machst dir ganz offensichtlich das Leben gerne selber schwer (nix zu tun sonst?) ...

    Du konstruierst dir Dinge und Sachverhalte künstlich so zusammen, daß es dann aussieht wie ein Problem, geht dir dabei eigentlich einer ab??

    Sorry dafür - das war jetzt nicht nett, aber es kommt mir wirklich so vor.

    Um beim Drilling zu bleiben: Der ist ja nun unzweifelhaft eine Jagdwaffe. Erworben sicher auf Jagdschein.

    Wenn man nun mit dem Kugellauf an einem Sportschützen-Vereinswettkampf für Jagdwaffen mitmachen will, so wird man, wenn überhaupt, nur ein mitleidiges Lächeln dafür kassieren.

    (Was sich aber schnell ändern kann wenn einer mim Drilling umgehen kann).

    Aber es wird sich SICHER keiner hinstellen, Paragraphen und Vorschriften rauskramen und dann behaupten: NÖ NÖ, daß geht aber nu mal gaar nicht. (Ausser Dir vielleicht).

    Ich zumindest kenne keinen und bin bei keinem Schützenverein (Jagdlich wie Sportlich) bei dem DAS ein Problem wäre, einen Drilling auch "sportlich" zu schießen.

    Und ez habts mi gern, des Thema werd ma z'bleed.

  • Dass es bei der Beurteilung ob die Waffe zugelassen ist nur auf den benutzten Lauf ankommt darf natürlich nicht sein?

    Doch, das könnte tatsächlich sein !

    Ich meine mich zu erinnern, daß es zumindest theoretisch bzw. rechtlich erlaubt war, früher einen Drilling auf alte Gelbe zu kaufen und diesen dann beim DSB Trap zu verwenden mit der Maßgabe, daß der Kugellauf nicht geladen sein darf.

    Eine ähnliche Regelung existiert möglicherweise auch für die Verwendung einer doppelläufigen Vorderladerflinte mit der Maßgabe, daß nur ein Lauf geladen sein darf.

    Ich betone aber ausdrücklich, das sind so "Erinnerungen aus dem Hinterkopf" die ich mangels praktischer Bedeutung niemals genauer überprüft habe - und die Halbwertzeit des Bestehens von waffenrechtlichen Regelungen und sportlichen Disziplinen verkürzt sich ja auch ständig .

    :rolleyes:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Das hat nichts damit zu tun was ich sein will, sondern schlicht und einfach damit was einem als Waffenbesitzer später auf die Füße fallen kann.

    Sorry, Du konstruierst Einschränkungen, die so keinen Bestand haben.

    Wenn Du eine Einzelladerdisziplin hast und Kombinierte nicht explizit (!) ausgeschlossen worden sind, kannst Du sie selbstverständlich einsetzen, sofern ein Lauf der Kaliberforderung der Disziplin entspricht.

  • Ich finde, es gibt hier für niemanden einen Grund, pampig oder persönlich zu werden, denn die Diskussion verläuft sachlich

    und

    angesichts aller uns bekannten Ungereimtheiten im Waffenrecht ist Vorsicht, selbst wenn sie auf Unwahrscheinlichkeiten beruht,

    nie fehl am Platz !

    Es wurde durchaus schon Unsinnigeres hier diskutiert, denn volker1 hat genau damit absolut Recht :

    Das hat nichts damit zu tun was ich sein will, sondern schlicht und einfach damit was einem als Waffenbesitzer später auf die Füße fallen kann.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Ja, man kann im Bereich des Waffengesetzes nicht vorsichtig genug sein.

    Aber:

    Es könnte uns vor allem das auf die Füße fallen, worum manche Waffenbesitzer zu betteln scheinen. Man kann die Gun-Grabber auch auf die Ideen bringen, wie man die bestehenden Waffengesetze noch weiter verschärfen könnte, indem man die Bedürfnisdefinition noch viel restriktiver formuliert. Wir sollten uns hüten zu intensiv darüber zu streiten, denn irgendwann kommt jemand auf die Idee, genau das explizit zu verbieten, was jetzt noch nicht ausdrücklich verboten ist.

    Deshalb fände ich es klüger, bestimmte Antworten lieber per PM zu adressieren, und den Gegnern des Legalwaffenbesitzes nicht noch genaue Handlungsvorschläge zu liefern. Meine Linie ist immer die gewesen, dass man sich im Zweifelsfall mit dem SB abstimmen sollte, denn was hier als noch erlaubt oder schon verboten diskutiert wird, ist im Streitfall absolut irrelevant.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Meine Linie ist immer die gewesen, dass man sich im Zweifelsfall mit dem SB abstimmen sollte, denn was hier als noch erlaubt oder schon verboten diskutiert wird, ist im Streitfall absolut irrelevant.

    Das ist im Grundsatz immer richtig, führt aber in letzter Konsequenz dazu, daß man viele Fragen, worunter auch die Eingangsfrage hier fällt, besser erst gar nicht stellt, denn hier gibt es immer nur Meinungen, aber nie Rechtssicherheit !

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Die Fragen kann man durchaus stellen. Ich würde aber dafür plädieren, dass man diese Fragen, sobald die Diskussion zu sensible Bereiche berührt, in einen nicht öffentlichen Teil des Forums verschieben sollte. Wir haben wollen doch nicht die falschen Leute auf dumme Ideen bringen.

    Wer aber könnte dies machen?

    Dazu wären nach meiner Meinung die Moderatoren prädestiniert. Lieber mal etwas nicht in der breiten Öffentlichkeit diskutieren ........

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    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Na die von Horch und Guck sind natürlich immer dabei.

    Aber man muss nicht auch noch die Leute füttern, die es mit der Erziehung des Bürgers gut meinen.

    Und anderem Zusammenhang (Corona) wurde schon öffentlich gefragt, ob man den Bürger nicht zu seinem Glück zwingen müsse. Warum sollte hier die Grundhaltung anders sein?

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    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • daher keine Ahnung ob der Jagdschein auch Schwarzpulver mit inbegriffen hat.

    Das BJagdG schreibt "Schusswaffen" zur Jagd vor. Vorderlader gehören dazu.

    Vor allem ein Landesjagdgesetz, das die Ausübung der Jagd mit einem Vorderlader nicht ausdrücklich ausschließt.

    Das sind meines Wissens nach nur 2 oder 3 (Hessen, NRW, BaWü). Die Sinnhaftigkeit steht auf einem anderen Blatt

    Sollte das dann irgendwann auffallen kann es durchaus Probleme damit geben, da der Schütze auf Nachfrage zu belegen hat dass die Waffe in einer sportlichen Disziplin eines anerkannten Schießsportverbandes zugelassen ist.

    Falsch. Auf der Meldung zum Eintrag auf die gelbe mußt die die Disziplinnummer angeben. Ob der SB die dann auch wirklich gegenprüft sei dahingestellt

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

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