Sportschütze und Jäger welche Waffen für was erlaubt ?

  • volker1 schrieb: man kann für die Sportwaffen dann auch einfach ein anderes Bedürfnis nachweisen...

    Welches? Bin ganz Ohr.

    Lies mal $14 Waffengesetz. Keine Vereinszugehörigkeit im schießsportausübenden Verband: kein Bedürfnis.

    Wenn du nicht zufällig Jäger bist und mit Langwaffenerwerb und -besitz eh kein Problem hast stehst du schon auf der Seife.

    Mit welcher Begründung willst du als Schießsport-Vereinsloser deine Sportpistolen behalten wenn du jagdlich schon 2 Kurzwaffen hast?

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Es gibt noch Drilling auf Gelb. Nur immer mit dem größten Kaliber. Die anderen werden wie bei Wechselsystemen auf Grün untergeordnet.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Wie wäre es mit BDS: Kennziffer 3104 und KZ. 4104.

    ich glaube nicht, dass eine Kombinierte Waffe egal ob Drilling oder Bockbüchsflinte etc. für 3104 den Spezifikationen nach L 2.02.3 erfüllt da die Waffe eben nicht nur ein Kaliber hat das dort aufgeführt ist sondern auch eines das in der Disziplin nicht erlaubt ist.

    Eine Disziplin mit der Kennziffer 4104 kenne ich nicht ? im aktuellen Sporthandbuch Langwaffe nicht enthalten auch wenn man in n alten Übersicht noch Präzision300m alle Zielfernrohrgewehre findet. Aber selbst da dürfte es sehr zweifelhaft sein, dass da n Kombinierte zugelassen gewesen wäre.

  • ich glaube nicht, dass eine Kombinierte Waffe egal ob Drilling oder Bockbüchsflinte etc. für 3104 den Spezifikationen nach ... erfüllt

    Das eine Kombinierte für überhaupt irgendeine Sportdisziplin geeignet (!) ist, glaube ich schon lange nicht! .::t.ü.r::.

    Wes Geistes Kind wäre denn jemand mit einer Waffe deren Läufe sich aufgrund thermischer Einflüsse nach Abgabe mehrerer Schüsse mehr oder weniger verziehen, irgendeine Wettkampfdistanz durchzuschießen?

    Wieso hat hier keiner die Eier mal zu sagen das kombinerte Langwaffen zwar hervorragende und bewährte Jagdbegleiter sind, sich für's sportliche Schießen aber so wenig eignen wie offene Sandalen für Skilanglauf?

    Was ich aber glaube ist das zerreden von Themen, dem streben nach Haarspaltereien und anderen Nebensächlichkeiten, wer dann am Ende womit Recht hat oder dem suchen nach Ausnahmen in den schier unbegrenzten Ressourcen des wöhrlweidwepp hier wieder aus Ermangelung an eigentlichen Sachthemen Trumpf wird.

    Es ist wie so oft; der sich in Zurückhaltung übende Themenstarter stellt eine Frage in den virtuellen Raum. Diese ist wie in dem Fall mit wenigen Sätzen schnell fachlich beantwortet. Bis auf seinen Eingangspost bleibt er stumm. Macht ja nix, denn der Stock wurde geworfen - und immer wieder biegt jemand um's Eck, und hat noch an diesem oder jenen Nebenschauplatz zu feilen.

    Wünsche weiterhin noch viel Spaß dabei,

    der Mühli is' dann mal raus. Haben heut' Nachmittag Ferienspaß am Schloss und zeigen den Kindern Äste, Jahresringe und Baumrinden. Sinnvolle Beschäftigung.

    Horrido und Waidmannsheil.

    :sla:

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    John Wayne

    Einmal editiert, zuletzt von Mühlenbracher (31. Juli 2021 um 11:21)

  • nicht nur können sondern auch dürfen, denn JEDER WBK Innhaber darf sich Waffen für seinen Bedürfnis umfassenden Zweck vorübergehend ausleihen. Das Bedürfnis des Verleihers ist dabei nicht relevant. Im schlimmsten Fall leiht man sich als Jäger eben einfach seine eigene Waffe als Sportschütze …

    Das klingt auf jeden Fall logisch und einleuchtend.

    :thumbup:

    Allerdings lehrt uns die Erfahrung vieler Jahre und Waffenrechtsänderungen, daß man sich im WaffG vor scheinbarer Logik ganz besonders gut vorsehen muß ........

    :/

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Das eine Kombinierte für überhaupt irgendeine Sportdisziplin geeignet (!) ist, glaube ich schon lange nicht! .::t.ü.r::.

    Da stimme ich Dir zu, allerdings muss es eben nicht bedeuten dass die Waffe auch nicht zugelassen ist.


    Wes Geistes Kind wäre denn jemand mit einer Waffe deren Läufe sich aufgrund thermischer Einflüsse nach Abgabe mehrerer Schüsse mehr oder weniger verziehen, irgendeine Wettkampfdistanz durchzuschießen?

    Habenwollen war doch bisher eine ausreichende Begründung.

  • Letztendlich geht es doch gar nicht darum, ob eine Waffe für eine Sportdisziplin gut geeignet ist, und man im Wettkampf damit die vorderen Plätze belegen kann, sondern nur darum dass die betreffende Waffe für die Disziplin nicht verboten ist.

    Wenn also für eine Waffe vorhanden ist, und diese kann für verschiedene Disziplinen eingesetzt werden, ist dem Gesetz genüge getan. So zumindest hat es mein SB erklärt.


    Selbst wenn eine Waffe irgendwann einmal erworben wurde, die für eine mittlerweile abgeänderte Sportdisziplin geeignet war, aber für diese Disziplin aktuell nicht mehr zugelassen ist, muss die Waffe nach meinem Wissen nicht abgegeben werden. (rein theoretisch. Mir ist jetzt ad hoc keine Waffe bekannt, für die es keine Sportdisziplin in irgendeinem Verband mehr gibt)

    Alle anderen Überlegungen halte ich für eine Steilvorlage und ein Betteln nach noch restriktiveren Waffengesetzen.

    Jeder Mitleser sollte außerdem wissen: Was hier im Forum geschrieben wird über erlaubt oder nicht erlaubt, ist absolut irrelevant. Entscheidend ist im Einzelfall nur, wie das der den Erwerb billigende Sachbearbeiter (oder ein Verwaltungsgericht) sieht.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Da stimme ich Dir zu, allerdings muss es eben nicht bedeuten dass die Waffe auch nicht zugelassen ist.


    Habenwollen war doch bisher eine ausreichende Begründung.

    Für beides: Eben!

    Schießen soll Spaß machen und ist ein gutes Konzentrationstraining.

    Auch dann, wenn man nicht vorne mitschießt.

    Wenn die Waffe zwar zulässig, aber nicht optimal für eine Disziplin ist, es mir aber Spaß macht, mit genau dieser (!) Waffe die Disziplin zu schießen, dann paßt alles.

    :happy:

  • Davon abgesehen, gibt es heutzutage auch mehrere Kombinierte Waffen die thermostabile Läufe haben, welche eben nicht mehr um die Ecke schießen wenn man aus einem Lauf eine Serie von Schüssen abgibt. Das Problem hat man natürlich bei den alten Vertretern mit verlöteten Läufen …

    Davon abgesehen könnte ich mir schon durchaus eine sportliche Disziplin vorstellen in der explizit kombinierte Waffen verwendet würden wo eben in einer Disziplin auf verschiedene Ziele mit Büchsengeschoss, mit Slug und mit Schrot geschossen würde. Da ließe sich durch aus was interessantes und anspruchvolles erstellen …

    Nur gibt es das eben bisher nicht. Und in den klassischen sportlichen Disziplinen wo auch Jagdwaffen geschossen werden wie beim BDS 3104 stehend angestrichen auf 100m auf die ZF Ringscheibe etc. sind kombinierte meines Wissens nach nicht zugelassen. Ob sie da sinnvoll wären oder nicht ist eine andere Frage, wenn sie nicht in irgendeiner sportlichen Disziplin zugelassen sind fallen sie eben nicht unter ein sportliches Bedürfnis.

  • Du musst eben zu jeder Disziplin auch die Spezifikation für zugelassene Waffe lesen.

    z.B. bei 3104 ist das L 2.02.3

    Da scheitert es schon an der Kalibervorgabe von 6,5 bis maximal 9,3mm. Hat eine Waffe ein Kaliber was da drunter oder drüber liegt ist sie nicht zugelassen. Da eine Kombinierte mit dem Schrotlauf automatisch drüber liegt nicht zugelassen, auch wenn der Büchsenlauf passen würde mit z.B-. 8x57JRS etc.

    Eine Doppelbüchse oder Bockbüchse im passenden Kaliber dürfte man in der Disziplin schießen je nach Kaliber in 3103 oder 3104.

    Schon bei einem Bergstutzen mit kleiner und großer Kugel wäre dieser nicht zulässig auch wenn das kleine Kaliber für sich in 3103 und das große Kaliber in 3104 passen würde wenn die Waffe ausschließlich dieses Kaliber verschießen würde.

    Genauso wie der Drilling genauso wenig in den klassischen sportlichen Schrotdisziplinen wie Trap Skeet Parcours, Fallscheibe Flinte zugelassen ist weil er eben nicht nur das zugelassene Kaliber beinnhaltet, auch wenn die beiden Schrotläufe für sich genommen das passende Kaliber haben.

  • Also ich will dann hier nochmal ein "wenig Öl ins Feuer gießen"

    Die "Sportwaffe" ist ein Drilling. Diesen Drilling haben wir übernommen von meinem Schwiegervater, da dieser die Jagd nicht mehr ausüben konnte.

    Da dieser Drilling ein gutes teures Stück ist, sollte er nicht weg.

    Also haben wir die Waffe als Sportwaffe, mit Bedürfnis des BDS, auf die WBK meiner Frau eintragen lassen.

    Die Frage die sich stelle, ob man damit dann wieder Jagen darf, da meine Frau selber in der Zwischenzeit den Jagdschein erworben hat.

    So wie es also aussieht, ist das Jagen kein Thema und dürfte wohl auch keiner Fragen, wegen Drilling.

  • Da scheitert es schon an der Kalibervorgabe von 6,5 bis maximal 9,3mm. Hat eine Waffe ein Kaliber was da drunter oder drüber liegt ist sie nicht zugelassen. Da eine Kombinierte mit dem Schrotlauf automatisch drüber liegt nicht zugelassen, auch wenn der Büchsenlauf passen würde mit z.B-. 8x57JRS etc.

    Eine Doppelbüchse oder Bockbüchse im passenden Kaliber dürfte man in der Disziplin schießen je nach Kaliber in 3103 oder 3104.

    Schon bei einem Bergstutzen mit kleiner und großer Kugel wäre dieser nicht zulässig auch wenn das kleine Kaliber für sich in 3103 und das große Kaliber in 3104 passen würde wenn die Waffe ausschließlich dieses Kaliber verschießen würde.

    Dass es bei der Beurteilung ob die Waffe zugelassen ist nur auf den benutzten Lauf ankommt darf natürlich nicht sein?

  • Genauso schauts aus und auch wenn jemand fragen sollte ist alles in bester Ordnung.

    gender political correctness sagt - Fraustoppwirkung!

  • früher ist so einiges eingetragen worden was heute Probleme machen kann, wie z.B. die Repetierflinte mit gezogenen Flintenlauf auf Gelb etc.

    Das kann auch lange im Nachhinein noch sehr problematisch werden zumal es dem Schützen obliegt auf Nachfrage der Behörde eine sportliche Disziplin vorzulegen für welche die Waffe zugelassen ist!

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