Sportschütze und Jäger welche Waffen für was erlaubt ?

  • Moin,

    also:

    Meine Frau und ich sind bisher Sportschützen. Nun hat meine Frau auch den Jagdschein gemacht.

    Können Waffen, die als Sportschütze auf die WBK erworben und eingetragen wurden für die jagd verwendet werden ?

    z.B. Sig Sauer 9 mm als Kurzwaffe für Fangschuss ?

    Div. Langwaffen bis zu AR 15 (auch wenn diese nicht gerne gesehen sind) ?

    Merci.

  • Können Waffen, die als Sportschütze auf die WBK erworben und eingetragen wurden für die jagd verwendet werden ?

    " Können" - JA !

    Dürfen ?

    So eindeutig wie die beiden Forenkameraden das hier von sich geben ist es vielleicht doch nicht -

    es ist genaugenommen eine sehr alte und oft diskutierte Streitfrage.

    Das deutsche Waffenrecht basiert auf dem Bedürfnisprinzip und der ewige Streit, ob das an die Waffe oder die Person gebunden ist, wurde bisher nach meiner Kenntnis nirgendwo höchstrichterlich entschieden.

    Deshalb hört man immer wieder Meinungsverschiedenheiten, ob Sammlerwaffen zum Sportschießen - oder eben ob Sportwaffen zur Jagd verwendet werden dürfen.

    Erworben wurden diese Waffen mit dem Bedürfnisgrund "Sport" - also kann man es vielleicht auch "eng" sehen.

    Umgekehrt wäre Deine Frau vermutlich auch verärgert, wenn sie bereits sportlich zwei Kurzwaffen hätte und würde beim Antrag auf eine Fangschußwaffe auf Jagdbedürfnis von der Behörde beschieden : Nehmen Sie dafür eine ihrer Sportwaffen !

    Oder anderes Beispiel : Ein Sportschütze wird Jäger, will nur noch Jäger sein, tritt aus seinem Schützenverein aus - darf er dann tatsächlich alle auf Sportschützen-Bedürfnis erworbenen Waffen behalten, nur weil er auch als Jäger eine WBK hat ?

    Um das Beispiel auf die Spitze zu treiben : Er war ein sehr aktiver Sportschütze und hat, sagen wir mal 6 Kurzwaffen auf Sportschützenbedürfnis bekommen ?

    Dürfte er die dann auch behalten, wenn er "nur noch" Jäger ist ?

    Ich habe mich mangels praktischer Bedeutung mit der Frage selbst nie weitergehend beschäftigt - aber eben oft genug beide Standpunkte gehört um es keinesfalls so eindeutig zu sehen, wie die beiden Forenkameraden es offenbar tun.

    Lass Dich zumindest gewarnt sein wäre mein Rat

    ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Können Waffen, die als Sportschütze auf die WBK erworben und eingetragen wurden für die jagd verwendet werden ?

    Na klar!

    Glaubst du den Enten macht's was aus ob du sie mit deiner Flinte bejagst mit der du grade Bezirksmeister im Trapschießen geworden bist oder du die Perrazzi mitbringst die dir der Großvater einst zur bestandenen Jägerprüfung geschenkt hat?

    Wenn deine Frau mit der bereits vorhandenen SIG auf die Jagd geht um einen möglichen Fangschuss anzutragen - und der äusserst unwahrscheinliche Fall eintritt das ein sagen wir Polizist deine Dame kontrolliert und nach der Legitimation zum führen dieser Waffe - und meinetwegen noch ihrem AR15 fragt, was will der Gute deiner Meinung nach sehen?

    Richtig: Wbk. und Jagd-, allenfalls Begehungsschein bzw. schriftl. Jagderlaubnis, so er sich etwas auskennt.

    Wer glaubst du fragt dich danach ob du mal Sportschütze warst, oder durch welche Begenbenheit du (bzw. Deine Dame) an welche Waffe gekommen bist?!

    Wieder richtig: kein Mensch. Wieso auch. :sla:

    Die vermeintliche Logik weitergesponnen eine Waffe nur für den ursprünglichen Zweck der einstigen Befürwortung nutzen zu dürfen wäre genauso hirnrissig wie zu fordern das jene die beim Bund den LKW Lappen gemacht haben, gefälligst nur 40 Tonner in Diensten von Y-Tours bewegen dürften.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

    2 Mal editiert, zuletzt von Mühlenbracher (30. Juli 2021 um 00:18)

  • Wenn ich beschließe kein Sportschütze mehr zu sein entfällt natürlich das Bedürfnis dafür und ich muß zusehen, wie ich das mit meiner Behörde regele.

    Habe ich Waffen als Sportschütze kann der Sportschütze in mir, dem Jäger in mir die Waffen leihen und alles ist gut.

    So Originalton der Waffenbehörde in HH auf meine diesbezügliche Frage.

    Und bei Kontrollen im Revier auch kein Problem, in der WBK steht nicht auf welches Bedürfnis die Waffen erworben worden sind.

    gender political correctness sagt - Fraustoppwirkung!

  • Man stelle sich das Gesicht der Sachbearbeiterin vor: Du veräusserst deine 9mm an einen Händler, da du die ja mal als rein sportlicher 10en-Jäger erworben hast.

    Nun, Jahre später bist du ein richtiger Waidmann geworden, gehst auf die Pirsch und strebst nach passendem Bedürfnis für deine geliebte SIG, bist schießlich ein zutiefst untertäniger deutscher Michel - und alles muss seine Ordnung haben!

    Also her mit neuem, und diesmal jagdlichem Bedürfnis - und derselben beim Händler zwischengeparkten Waffe! ::lachen2::

    Dann passiert's: deine alten Kumpel qualifizieren sich zur Deutschen und der dritte Mann wird krank. Du dürftest einspringen, hast den Püster inzwischen aber als Jäger erworben. Alles kein Problem. Wieder zum Händler, ... :hyster:

    Mit der Nummer schaffst du es ins Amtsblatt und bekommst den Titel "Büttel des Jahres".

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Vielleicht nochmal zur Ergänzung,

    das Bedürfnis ist nicht an die Waffe gebunden, bzw. nicht die Waffe hat das Bedürfnis sondern Du!

    Heißt, Du hast das Bedürfnis zur Begründung des Kaufes und

    dann hast Du, je nach waffenrechtlicher Genehmigung das Bedürfnis zum Einsatz der Waffen.

    Im Rahmen dieser verschieden "Einsatzbedürfnisse" kann Du jegliche Waffen die Du im Besitz hast (halt auch Geliehene, egal für welches Bedürfnis, die von wem auch immer mal angeschafft wurden) einsetzen.

    Einzige Einschränkung: die Waffen müssen für den Zweck natürlich geeignet und zugelassen sein.

    gender political correctness sagt - Fraustoppwirkung!

  • Jetzt werden wir aber spitzfindig. Der Begriff "geeignet" mag in Bezug auf Schusswaffen so nicht im Waffengesetz stehen, in den Fragekatalogen Landauf und -ab mancher Sachkundeprüfung wird er allemal verwendet.

    Wir sollten uns fragen ob es dem Thema dienlich ist hier derlei Haare zu spalten und uns darüber am Ende zu zerkriegen. Es geht nämlich um was ganz anderes.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Mühlenbracher , das hat nichts mit Spitzfindigkeit zu tun, sondern ist politisch hochbrisant!

    Der Staat hat mir nicht vorzuschreiben, ob eine Waffe für eine bestimmte Anwendung "geeignet" ist oder nicht.

    Noch gilt hier die Verantwortung des Einzelnen und es gibt keinen sinnvollen Grund, diese Verantwortung abzuschaffen!

    Einmal editiert, zuletzt von Rolf2 (30. Juli 2021 um 11:02)

  • Der Staat hat mir nicht vorzuschreiben, ob eine Waffe für eine bestimmte Anwendung "geeignet" ist oder nicht.

    Ach so siehst du das ... :/ ... vielleicht hast du damit sogar Recht.

    Wir hatten mal den Fall hier in der Gegend das ein Sportschütze (im DSB) einen Drilling auf seine gelbe Wbk. erweben wollte mit der Begründung, es handele sich ja um einen Einzellader.

    Auf die Frage welchen Bewerb der Mann denn damit bestreiten wollte wußte der Befragte keine Antwort, es sei schließlich ein Einzellader, vielleicht mal Trapp.

    Ganz schön doof argumentiert, wie dem auch sei: ich entsinne mich das die Behörde dem Ansinnen des Drillingerwerbs widersprach mit den Worten das eben besagter Drilling für keinen Wettbewerb im DSB (damals) geeignet wäre und es sich aus Sicht der Behörde - wen wundert's um eine eine Jagdwaffe handele.

    Ob der ablehnende Bescheid nun mit den Worten "nicht zum sportlichen schießen geeignet" oder "nicht z. sportl. schießen zugelassen" lautet, wäre mir als Antragsteller erstmal egal. Läuft letzten Endes auf dasselbe raus.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Und bei Kontrollen im Revier auch kein Problem, in der WBK steht nicht auf welches Bedürfnis die Waffen erworben worden sind.

    Allerdings dürfte auch allgemein bekannt sein, daß allein die Tatsache, daß etwas nicht sofort "auffällt" noch nichts darüber aussagt, daß es auch "legal" sein muß !

    Außerdem wird es jedem Kontrolleur der sich auch nur etwas auskennt zumindest dann auffallen, daß Du eine Waffe auf Sportbedürfnis auf der Jagd führst, wenn Du für diese eine Gelbe WBK vorzeigst.

    :rolleyes:

    Wie gesagt, wer im deutschen Waffenrecht mit dem Brustton der Überzeugung über eine derartige Frage urteilen will, der darf das gerne tun - aber wer sich die üblichen Fallen und unlogischen Fakten, denen man immer wieder begegnet überlegt, der wird vorsichtig sein.....

    ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Noch gilt hier die Verantwortung des Einzelnen ....

    Außerdem wird es jedem Kontrolleur der sich auch nur etwas auskennt zumindest dann auffallen, daß Du eine Waffe auf Sportbedürfnis auf der Jagd führst, wenn Du für diese eine Gelbe WBK vorzeigst.

    CC, als verantwortungsvollem Jäger kommt da das Zitat von "Rolf2" in's Spiel.

    Wenn ich auf die Jagd gehe, dann wähle ich aus dem vorhandenen Waffenfundus DIE Waffe aus, die mir am geeignetsten erscheint - egal, ob die nun auf Rot-Gelb od. Grün eingetragen ist.

  • CC, als verantwortungsvollem Jäger kommt da das Zitat von "Rolf2" in's Spiel.

    Wenn ich auf die Jagd gehe, dann wähle ich aus dem vorhandenen Waffenfundus DIE Waffe aus, die mir am geeignetsten erscheint - egal, ob die nun auf Rot-Gelb od. Grün eingetragen ist.

    Alles richtig, aber in dem Thread hier geht, zumindest ging es mal um die Zulässigkeit der Verwendung von Waffen zur Jagd, die auf sportliches Bedürfnis erworben wurden.

    Ausschließlich(!) auf diese Frage bezieht sich meine Argumentation.

    :)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

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