Sportschütze und Jäger welche Waffen für was erlaubt ?

  • Ach so siehst du das ... :/ ... vielleicht hast du damit sogar Recht.

    Wir hatten mal den Fall hier in der Gegend das ein Sportschütze (im DSB) einen Drilling auf seine gelbe Wbk. erweben wollte mit der Begründung, es handele sich ja um einen Einzellader.

    Auf die Frage welchen Bewerb der Mann denn damit bestreiten wollte wußte der Befragte keine Antwort, es sei schließlich ein Einzellader, vielleicht mal Trapp.

    Ganz schön doof argumentiert, wie dem auch sei: ich entsinne mich das die Behörde dem Ansinnen des Drillingerwerbs widersprach mit den Worten das eben besagter Drilling für keinen Wettbewerb im DSB (damals) geeignet wäre und es sich aus Sicht der Behörde - wen wundert's um eine eine Jagdwaffe handele.

    Ob der ablehnende Bescheid nun mit den Worten "nicht zum sportlichen schießen geeignet" oder "nicht z. sportl. schießen zugelassen" lautet, wäre mir als Antragsteller erstmal egal. Läuft letzten Endes auf dasselbe raus.

    Nö, nicht egal!

    Bei der Begründung hätte er prüfen müssen, ob es nicht irgendeine Disziplin in irgendeinem Verband gibt, bei der der Drilling zulässig ist.

  • zumindest ging es mal um die Zulässigkeit der Verwendung von Waffen zur Jagd, die auf sportliches Bedürfnis erworben wurden.

    Machen wir es an einem Beispiel fest:

    Ich hab' eine .22er auf "sportliches Bedürfnis" erworben und will dieselbige diesmal zu einer Falle mitnehmen um einen Fangschuß anzubringen.

    Natürlich darf ich das ... und es wird und kann auch keiner was dagegen haben. :)

    Vielleicht hier nochmal in Erinnerung gerufen: BJagdG Einzelnorm ...

    http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__19.html

  • Nö, nicht egal!


    Bei der Begründung hätte er prüfen müssen, ob es nicht irgendeine Disziplin in irgendeinem Verband gibt, bei der der Drilling zulässig ist.

    Kenne ich anders. Nicht er, der Sachbearbeiter hätte prüfen müssen, sondern Herr Antragsteller kommt mit einer klaren Vorstellung um die Ecke, bzw. benennt Ross und Reiter nämlich Verband u. Wettbewerb wozu er Dies oder Jenes denn braucht.

    Die Geschichte mit dem Drilling ist fast 20 Jahre her. Man munkelt bestimmte Verbände hätten inzwischen für jede nur denkbare Waffe eine Disziplin im Repertoire. Kann ich nicht beurteilen, der DSB jedenfalls hatte und hat soweit ich weiss, wen wundert's, Keine die einen Drilling rechtfertigt.

    Hatte dies Beispiel nur angeführt um auszudrücken das die Begrifflichkeiten "nicht geeignet" und "nicht zulässig" n.m.M. in der Angelegenheit halt nah beieinander liegen.

    Ich respektiere aber deine Meinung Rolf2 die das anders sieht. Bin genauso wenig wie du der Meinung das uns der Staat mehr u. umfangreicher untersagen darf, als er ohnehin schon tut.

    Aber das Thema welches User fw114 eröffnete dreht sich um was Anderes, nicht vergessen. Den Amtsschimmel möchte ich wiehern hören der nach der Überprüfung einer 9mm SIG - meintehalben noch mit Aufklebern der letzten Waffenkontrollen auf dem Griff - und die nirgendwo anders als auf Grün eingetragen wurde, kontrolliert da bei einem jagdlichen Einsatz geführt wurde. Nie und nimmer.

    Würde das stimmen, machten sich alle Jäger strafbar die mit ihren Jagdwaffen sportlich schießen würden. Wer glaubt denn sowas? :sla:

    Gleiches gilt sinngemäß für jede Langwaffe. Peppone hat's gesagt.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Ich habe eine WBK und einen JS. Ich kann ohne wenn und aber die Waffen wechselseitig einsetzen. Wird auch so praktiziert. Ich kann auch auf JS eine Waffe erwerben und innerhalb der Meldefrist damit schon auf die Jagd gehen. Wie mit einer Leihwaffe auch. Das ist keine Grauzone sondern erlaubt. Ich kann mich auch mit einem Jagdgewehr an sportlichen Disziplinen beteiligen sofern es eine passende Disziplin gibt. Und die lässt sich finden. Jagdrepetierer in 308 oder 30-06. Ferner geht auch ein AR15/M16 auf WBK für die Jagd sofern ich beide Scheine besitze. Zur Nachsuche hatte ich einige Jahre nur einen S&W in 38 Spezial. Und der stand in der Grünen. Ein Bedürfnis gilt nur für den dauerhaften Erwerb. Nicht für den Zweck bzw. die Anwendung. Ein Sportgewehr das zur Jagd eingesetzt wird muss dazu geeinigt sein. Umgekehrt gilt das gleiche. Bei einer KW stellt sich die Frage kaum.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Machen wir es an einem Beispiel fest:

    Vielleicht hier nochmal in Erinnerung gerufen: BJagdG Einzelnorm ...

    http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__19.html

    Das geht an der Sache vorbei, denn es geht für mich nicht um die Frage, ob das jagdlich zulässig ist, sondern um die Frage, ob das aufgrund des sportlichen Bedürfnisses als Erwerbsgrundlage nicht eine "Zweckentfremdung" darstellt.

    Aber ich will und werde das Thema nicht vertiefen, da es für mich keinerlei praktische Bedeutung hat, habe ich es nie geprüft, mich nie selbst damit intensiv beschäftigt.

    Mein Beitrag, das ist so nachlesbar, sollte nur darauf aufmerksam machen, daß

    ich dazu bereits verschiedene Meinungen gehört habe

    ob

    der Fragesteller das nun zum Anlaß nimmt, diesbezüglich z.B. mal das Gespräch mit dem SB zu suchen, oder ggf. den Rat eines Fachanwalts dazu einholt oder es völlig ignoriert, ist mir letztlich egal.

    Es war eine Anregung, nicht mehr und nicht weniger - ich will und muß auch niemanden überzeugen und bin weit entfernt davon, fest zu glauben, daß ich Recht hätte.

    Der Fragesteller sollte damit machen, was er für richtig hält - wäre er sich sicher gewesen, hätte er die Frage kaum hier im Forum gestellt !

    :drink:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Hier noch ein kleines Rätsel gegen Langeweile.

    Ich gehe mit einem Erlaubnisfreien Vorderlader zur Jagd. Was brauche ich außer dem JS. Zur Waffe selbst. Die ist ja frei ab 18 zu erwerben. Die Fangfrage für den SB.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Außer dem Jagdschein brauchst die "Sprengpappe" würd ich mal sagen ... Aber bin nur Sportschütze, kein Jäger - daher keine Ahnung ob der Jagdschein auch Schwarzpulver mit inbegriffen hat.

  • Um auch noch etwas dazu zu schreiben... ::RTFM::

    Meines Erachtens geht es beim Bedürfnis um den Erwerb und den nachfolgenden Besitz einer Waffe. Dabei ist es völlig unerheblich, welche Farbe die Pappe hat, in der sie eingetragen wird. Damit hast Du sie völlig berechtigt im Schrank!

    Sie muss auch nicht mit einem JAGD- oder SPORT-Aufkleber gekennzeichnet sein! ;)

    Wofür Du - oder jemand, der sie berechtigt benutzt - die Waffe verwendet, spielt keine Rolle, da das mit dem Erwerb nichts mehr zu tun hat.

    Wie bereits angemerkt kommt da dann nur noch die Zulässigkeit/Eignung der Waffe für die angedachte Verwendung ins Spiel.

    Du darfst nicht mit einer Büchse in .22lfB auf einen Rothirsch losgehen - selbst wenn die 22iger auf jagdlichem Bedürfnis bei Dir gelandet ist.

    Du darfst mit einer jagdlichen Büchse auch auf einen rein sportlich zugelassenen Stand. Du darfst normalerweise nicht auf Mannscheiben schiessen, egal welchem Bedürfnis Deine Waffe entspringt. Du darfst nicht mit Stahlschrot aus einer nur für Blei beschossenen Flinte schiessen, auch wenn Dein Standbetreiber oder das Jagsgesetz Stahl vorschreiben ( "Blei durfte ich ja nicht..." :/ )

    Die Nutzung einer Waffe ist an beschränkende Rahmenbedingungen des Schiessens ( Kaliber, Energie, Standregeln und wasWeissSonstNoch... ) abhängig. Nicht vom Grund, den Du Deiner Behörde vorgelegt hast, um diese Waffe genehmigt zu bekommen.

    Was den Verbleib dieser Waffen angeht, sollte das Bedürfnis für den Erwerb einmal wegfallen, ist eine ganz andere, aber auch interessante Frage.

    :sla:

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Mühlenbracher , galt vor 20 Jahren nicht Alte Gelbe?

    Bei der kenne ich mich nicht aus, aber gab es da schon den Disziplinenbezug?

    Und noch etwas grundsätzliches zu den Begrifflichkeiten:

    Es ist zwar das Ziel des Mainstreams, die deutsche Sprache auf ein paar Grunzlaute zu reduzieren (denn mehr braucht man auf den Bäumen nicht), aber ich denke, wir sollten das nicht mitmachen.

    Wo die deutsche Sprache trennscharf ist, sollte man diese Trennschärfe auch nicht aufgeben.

    Und "zulässig" ist nunmal eine andere Bedeutung als "geeignet".

    Einmal editiert, zuletzt von Rolf2 (30. Juli 2021 um 15:19)

  • Was den Verbleib dieser Waffen angeht, sollte das Bedürfnis für den Erwerb einmal wegfallen, ist eine ganz andere, aber auch interessante Frage.

    Nö, sollte eigentlich hinlänglich bekannt sein. Trittst du aus einem deiner Schießsportvereine aus, ist dieser verpflichtet dich sofort der Behörde zu melden. Die wiederum fragen dich dann umgehend schriftlich in welchem den Schießsport ausübenden Verein du denn noch Mitglied bist. Weißt du darauf keine Antwort, wissen "die" Eine: Alle zum Sport erlaubnispflichtigen Waffen abschaffen in gewisser Frist.

    Gleiches gilt sinngemäß für Jagdwaffen wie die zugehörige Munition bei nicht verlängertem bzw. entzogenen Jagdschein.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • galt vor 20 Jahren nicht Alte Gelbe?


    Bei der kenne ich mich nicht aus, aber gab es da schon den Disziplinenbezug?

    Du meinst zum Eintrag der Kurzwaffe SIG in 9mm um die es hier aus dem 1.Beitrag geht? ? Nein. Solche Kurzwaffen wurden schon immer auf die Grüne eingetragen.

    Die Gelbe war, zumindest solange ich dabei bin, immer Eine auf die nur Einzellader-Langwaffen eingetragen wurden. Später dann, bei der "neuen" Gelben Sportschützen- Wbk. kamen erfreulicherweise noch die Unterhebelbüchsen, Perkussionsrevolver, Dienstgewehre und Freien Pistolen (DSB Regel 2.20) dazu. Flinten und Einzelladerbüchsen konnten schon immer mit da drauf.

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    John Wayne

  • Du meinst zum Eintrag der Kurzwaffe SIG in 9mm um die es hier aus dem 1.Beitrag geht? ? Nein. Solche Kurzwaffen wurde schon immer auf die Grüne eingetragen.

    Die Gelbe war, zumindest solange ich dabei bin, immer Eine auf die nur Einzellader-Langwaffen eingetragen wurden. Später dann, bei der "neuen" Gelben Sportschützen- Wbk. kamen erfreulicherweise noch die Unterhebelbüchsen, Perkussionsrevolver, Dienstgewehre und Freien Pistolen dazu.

    Nee, wegen des Drillings.

    Danke für die Erläuterung! 👍

  • Nö, DASS machen ja schon die Verbände in vorauseilendem Gehorsam.

    Das konnte ich noch nicht feststellen. Der Verband gibt seine Zustimmung für einen bestimmten Waffentyp in einem festgelegten Kaliber, mehr auch nicht. Die Auswahl der Waffe ist meine Entscheidung. Ob sie wirklich sportlich geeignet ist muss nicht zwingend gegeben sein. :think:

    Gruss, Alex

  • Nee, wegen des Drillings.

    Nach meiner Überzeugung und meinem Wissensstand ist der Drilling eine Jagdwaffe. Man muss in Zeiten der vielen Verbände ja vorsichtig mit solchen Aussagen sein … dennoch behaupte ich es mal. Habe zumindest noch von keinem Wettbewerb extra hierfür gehört.

    Und obwohl sicherlich per Definition Einzellader, sehe ich die Eintragung speziell dieser Waffe wie auch einer Bockbüchsflinte auf der Grünen. Meine Hand ins Feuer legen das nicht doch irgendwo ein Drilling auf Gelb steht würde ich indes nicht. Man hat schon zu viel erlebt, in der Beziehung.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • nicht nur können sondern auch dürfen, denn JEDER WBK Innhaber darf sich Waffen für seinen Bedürfnis umfassenden Zweck vorübergehend ausleihen. Das Bedürfnis des Verleihers ist dabei nicht relevant. Im schlimmsten Fall leiht man sich als Jäger eben einfach seine eigene Waffe als Sportschütze … Die Waffe darf nur von den Merkmalen her jagdlich nicht verboten sein, bzw. beim umgekehrten Weg vom Schießsport nicht ausgeschlossen sein, bzw. es muss eine passende Disziplin existieren wo diese eingesetzt werden kann.

  • Nö, sollte eigentlich hinlänglich bekannt sein. Trittst du aus einem deiner Schießsportvereine aus, ist dieser verpflichtet dich sofort der Behörde zu melden. Die wiederum fragen dich dann umgehend schriftlich in welchem den Schießsport ausübenden Verein du denn noch Mitglied bist. Weißt du darauf keine Antwort, wissen "die" Eine: Alle zum Sport erlaubnispflichtigen Waffen abschaffen in gewisser Frist.

    Gleiches gilt sinngemäß für Jagdwaffen wie die zugehörige Munition bei nicht verlängertem bzw. entzogenen Jagdschein.

    Nö man kann für die Sportwaffen dann auch einfach ein anderes Bedürfnis nachweisen und sofern man dieses hat bleiben die Waffen ganz normal auf der WBK bzw. müssen eventuell umgetragen werden z.B. wenn sie zuvor auf Gelb waren dann z.B. auf Grün

  • Nach meiner Überzeugung und meinem Wissensstand ist der Drilling eine Jagdwaffe. Man muss in Zeiten der vielen Verbände ja vorsichtig mit solchen Aussagen sein … dennoch behaupte ich es mal. Habe zumindest noch von keinem Wettbewerb extra hierfür gehört.

    Und obwohl sicherlich per Definition Einzellader, sehe ich die Eintragung speziell dieser Waffe wie auch einer Bockbüchsflinte auf der Grünen. Meine Hand ins Feuer legen das nicht doch irgendwo ein Drilling auf Gelb steht würde ich indes nicht. Man hat schon zu viel erlebt, in der Beziehung.

    Ich kenne bisher keine Schießsportliche Disziplin in der ein Drilling bzw. irgendeine kombinierte Waffe eingesetzt werden dürfte. Sofern keine solche existiert wäre die Eintragung auf Gelb nicht korrekt möglich.

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