Ach so siehst du das ... ... vielleicht hast du damit sogar Recht.
Wir hatten mal den Fall hier in der Gegend das ein Sportschütze (im DSB) einen Drilling auf seine gelbe Wbk. erweben wollte mit der Begründung, es handele sich ja um einen Einzellader.
Auf die Frage welchen Bewerb der Mann denn damit bestreiten wollte wußte der Befragte keine Antwort, es sei schließlich ein Einzellader, vielleicht mal Trapp.
Ganz schön doof argumentiert, wie dem auch sei: ich entsinne mich das die Behörde dem Ansinnen des Drillingerwerbs widersprach mit den Worten das eben besagter Drilling für keinen Wettbewerb im DSB (damals) geeignet wäre und es sich aus Sicht der Behörde - wen wundert's um eine eine Jagdwaffe handele.
Ob der ablehnende Bescheid nun mit den Worten "nicht zum sportlichen schießen geeignet" oder "nicht z. sportl. schießen zugelassen" lautet, wäre mir als Antragsteller erstmal egal. Läuft letzten Endes auf dasselbe raus.
Nö, nicht egal!
Bei der Begründung hätte er prüfen müssen, ob es nicht irgendeine Disziplin in irgendeinem Verband gibt, bei der der Drilling zulässig ist.