Wenn dein Verein ggf. zusammen mit deinem Verband - ich vermute mal ganz stark: DSB - dir diese Restriktionen damals auferlegt hat, dann ist das eine individuelle Situation, die dich und deinen Verein betrifft/betraf und weder Allgemeingültigkeit hat, noch im WaffG begründet ist/war!!!
Deine allgemeinen Aussagen zur Beschränkung auf 2 Kurzwaffen, dem pauschalen Verbot von Repetiergewehren oder Halbautomaten, sowie Flinten sind einfach FALSCH!
Gruß
Frank
Und du hast damals 1986 alles so einfach über deinen Verband bekommen ?
In welchem Verband bist du damals gewesen ?
Ich habe doch auch nicjt geschrieben das der Staat den Erwerb verhindert hat.
Damals waren wohl 95% aller Vereine . In unserem Bundesland auf jeden Fall . dem DSB angehörig.
Das heute die Auswahl der Waffen , die als Sportschüzuen zu erwerben sind wesentlich höher ist , ist den Verbänden zu verdanken.
Aber nichts damit zu tun, das der Staat seit der Zeit den Erwerb oder Besitz erschwert hätte.