Das deutsche Waffengesetz in seiner gültigen Fassung beschränkt Ausbildung und Training im Combatschießen (abgesehen von behördlichen Waffenträgern wie Soldaten, Polizisten, Justizvollzugsbeamten und Zollbediensteten) auf den sehr kleinen Kreis der Inhaber eines Waffenscheines (wenige tausend Personen bundesweit). Anderen Legalwaffenbesitzern (Sportschützen, Waffensammlern, Jägern) ist Combatschießen dagegen ausdrücklich verboten. Aus diesem Grund ist Combatschießen, zumindest in der Art des Angriffsschießens, auch auf öffentlichen Schießständen untersagt. Es gibt in Deutschland Anbieter für Kurse zum Erlernen des Verteidigungsschießens für Waffenbesitzer der genannten Personenkreise.
https://www.waffen-oschatz.de/ausbildung-im-combat-schiessen/