• Wir haben jetzt erst festgestellt, das die Behörde statt BDF-Flinte , die Fair Flinte auf der WBK als Doppelflinte eingetragen hat.

    Jetzt bin ich der Meinung, eine nicht registrierte Waffe in der WBK zu haben.

    Was sind jetzt die rechtlichen Grundlagen ::RTFM:: ???0



    Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
    (Albert Einstein)

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  • Wir haben jetzt erst festgestellt, das die Behörde statt BDF-Flinte , die Fair Flinte auf der WBK als Doppelflinte eingetragen hat.

    Jetzt bin ich der Meinung, eine nicht registrierte Waffe in der WBK zu haben.

    Was sind jetzt die rechtlichen Grundlagen ::RTFM:: ???0

    Hast Du die Behörde mal ganz einfach darauf angesprochen, was Dir aufgefallen ist und wie die das sehen ?

    Das wäre mein erster Ansatz bei möglichen Ungereimtheiten und ist eine Sache weniger Minuten.

    Ansonsten,. sorry, ich verstehe es nicht ganz, was ist eine Fair Flinte ?

    :/

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • FAIR ist ein italienischer Flintenhersteller, mehr nicht.

    Wenn die Behörde die BDF als DF eingetragen hat wendest du dich einfach an die Behörde und läßt es korrigieren.

    Sehe das Problem nicht wirklich.

    Sowas passiert halt mal und ich verstehe nicht, warum die Waffe jetzt plötzlich nicht registriert sein sollte.

    Nachtrag:

    Und rein technisch gesehen ist eine BDF nach wie vor auch einfach nur eine Doppelflinte.

    Das B beschreibt einfach nur die Laufanordnung etwas genauer.

    gender political correctness sagt - Fraustoppwirkung!

    Einmal editiert, zuletzt von kwUAxx™ (15. Juni 2021 um 13:24)

  • Tja nu ... grin-.) ... wenn ich mir meine WBK's so ansehe, wie oft da behördlicherseits Korrekturen und Änderungen im Laufe der Jahrzehnte ein- und nachgetragen wurden ... a richtiger "Fleckerlteppich" an Handschrift - Stempel- und Druckerkorrekturen ist da zu sehen ... grin-.)

  • Die rechtlichen Grundlagen sind wohl so, das du mit Zuchthaus und arbeiten im Steinbruch nicht unter 5 Jahren zu rechnen hast. =O


    ;)

    Mach dir nix draus. Da sitzen auch nur Menschen,- und denen passieren eben Fehler. Mir haben die mal 'ne 1892er Winchester in .38 WC eingetragen. Klang halt so ähnlich wie .38 WCF, was halt nicht in deren Liste stand. Wird schon kein so großer Unterschied sein.

    Schreib 'ne nette Mail, mach sie auf ihren Fehleintrag aufmerksam, schick deine Wbk. hin - und genieß' derweil ein kühles Bierchen im Schatten.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • FAIR ist ein italienischer Flintenhersteller, mehr nicht.

    Und rein technisch gesehen ist eine BDF nach wie vor auch einfach nur eine Doppelflinte.

    Das B beschreibt einfach nur die Laufanordnung etwas genauer.

    Danke für die Info zu FAIR

    und

    ja, genau so sehe ich das auch, denn in technischer und waffenrechtlicher Hinsicht ist eine BDF eben auch nur eine DF.

    Also wenn Hersteller, Kaliber, Nummer und DF in der WBK stehen, dann erkenne ich kein Problem, welches mir auch nur eine Rückfrage wert wäre.

    Da habe ich schon weitaus abenteuerlichere Einträge in WBK gesehen, ohne das daraus irgend ein waffenrechtliches Problem entstanden wäre.

    grin-.)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Das ist ja auch alles kein Problem, soll mein Sportleiter bei der nächsten Eintragung mal drauf hinweisen.

    War ja auch nur mal eine Frage, denn ich liege ja mit der SB nicht auf einer Wellenlänge.



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  • BDF ist eigentlich eine doppelt gemoppelte Bezeichnung, das Ding ist einfach eine Bockflinte. Gebockt bedeutet übereinander angeordnete Läufe.

    Mach dir keinen Kopf wegen der Eintragung, denn, ob die beiden Läufe waagrecht oder senkrecht nebeneinander liegen ist genehmigungsrechtlich unerheblich.

  • Peppone

    Es geht um unsere Vereins WBK.

    Da ich ja mit der Dame der Behörde im Klinsch liege, soll das mein Sportleiter machen.

    Der soll jetzt noch eine Büchse als Einzellader auf die gelbe WBK eintragen, dann ist die voll, und bin mal gespannt ob sie eine neue ausstellt. Sie selber plärrt rum , Vereine dürfen keine gelbe WBKs haben, aber stellt selber aus und hat jetzt schon wieder 3 Flinten drauf eingetragen.

    Lassen wir uns mal überraschen. :/



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  • Fuzzi

    Es geht um unsere Vereins WBK.

    [...]

    Der soll jetzt noch eine Büchse als Einzellader auf die gelbe WBK eintragen, dann ist die voll, und bin mal gespannt ob sie eine neue ausstellt.

    Sie selber plärrt rum , Vereine dürfen keine gelbe WBKs haben, aber stellt selber aus und hat jetzt schon wieder 3 Flinten drauf eingetragen.

    Wenn die WBK, gelb voll ist, stellt die Behörde direkt keine neue aus. Du kannst als Sportschütze mit der vollen WBK,gelb dann aber die nächste Waffe kaufen und DANN wird bei der Eintragung automatisch die nächste WBK ausgestellt. Es gibt also keine "neue, leere WBK vorab". Das ist aber auch schon lange/immer so.

    Das Thema Vereins-WBK ist glaube ich der Tatsache geschuldet, dass es bei deren Einführung keine speziellen Dokumente dafür gab und der Gesetzgeber - wie so oft - nichts zu Ende gedacht hat. Ohne Eindeutigkeit, Formular und Verwaltungvorschrift nam das Schicksal dann eben seinen Lauf. Mein DSB Stammverein hat beispielsweise in diesen Jahren WBKs, gelb bekommen, die lediglich auf den Verein ausgestellt wurden. Die Regeln für die WBK, gelb wurden dort dann auch für den Verein angewendet (passend zum Dokument).

    Für meine SLG habe ich inzwischen 4 Vereins-WBKs und alle sind auf dem aktuellen Dokument ausgestellt, es werden die aktuellen Regeln bzgl. Erwerb auf Vereins-WBK angewendet.

    Vor diesem Hintergrund kann ich die Aussagen deiner Behörde schon nachvollziehen. Ich habe darüber hinaus auch noch von keinem gehört, dass die alten Vereins-WBK's gelb eingezogen und durch die aktuellen ersetzt wurden (was ja eigentlich richtig wäre....aber vielleicht gibt es da auch Ausnahmen, die ich nicht kenne).

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Fuzzi

    Wenn die WBK, gelb voll ist, stellt die Behörde direkt keine neue aus. Du kannst als Sportschütze mit der vollen WBK,gelb dann aber die nächste Waffe kaufen und DANN wird bei der Eintragung automatisch die nächste WBK ausgestellt. Es gibt also keine "neue, leere WBK vorab".........

    Aber selbstverständlich gibt es das - nur eben wie fast Alles in der Durchführung des Waffenrechts, vermutlich nicht überall.

    :rolleyes:

    Bei "meiner" Behörde gibt es im Vordruck für die Anmeldung einer Waffe die Rubrik zum Ankreuzen, daß man eine neue WBK will.

    Diese kreuzt man dann eben an, wenn man die letzte Waffe eintragen läßt - und bekommt die leere, neue WBK zusammen mit der vollen, alten WBK zurück.

    Habe das nicht nur einmal so praktiziert

    ;)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Jepp, OK ... so wird ein Schuh draus ... ::frinds::

    Moin Peppo

    Wir liegen ja schon seit ein paar Jahren im Duell.

    Habe mit keiner Behörde im weiteren Umkreis keine Probleme, nur mit der Dame in denen unser Verein gemeldet ist .

    Meine gelbe war letztens voll, und bei meiner Behörde kein Problem, da lag die neue nach kurzer Zeit im Briefkasten.



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  • Bei "meiner" Behörde gibt es im Vordruck für die Anmeldung einer Waffe die Rubrik zum Ankreuzen, daß man eine neue WBK will.

    Diese kreuzt man dann eben an, wenn man die letzte Waffe eintragen läßt - und bekommt die leere, neue WBK zusammen mit der vollen, alten WBK zurück.

    ja...das kenne ich auch so. Wird aber nicht für eine leere WBK, gelb genutzt sondern für einen Voreintrag, den ich ja in eine vorhandene WBK, grün oder eben in eine weitere WBK, grün eintragen lassen kann. Das machen die drei Behörden mit denen ich in den letzten Jahren zu tun hatte alle so. Leere WBK, gelb stellt keine von denen aus.

    Im Endeffekt ist das aber auch egal, ob du eine leere WBK, gelb nun mitbekommst oder diese erst dann ausgehändigt wird, wenn die nächste Waffe eingetragen werden muss. Aussagen, dass Händler eine Waffe nicht aushändigen weil die WBK, gelb voll ist habe ich in den diversen Foren schon viele viele Jahre nicht mehr gelesen. Da scheinen auch die Händler in der Breite sachkundiger geworden zu sein.

    Gruß

    Frank

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  • Meine erste gelbe habe ich in HH auch leer bekommen.

    Und die war dann über ein Jahr leer, bis der erste Eintrag auf gelb kam.

    Kann man ja schön nachsehen, Austellungsdatum vs. Datum Ersteintrag.

    Wenn Du noch keine WBK hast und willst als Sportschütze nen Repetierer kaufen.

    Wie will man das ohne, in dem Fall leere WBK gelb machen?

    Den Verkäufer so lange bequatschen bis er dir glaubt das Du kaufen darfst?


    Anders logischerweise bei der grünen WBK.

    Grün gibt es nur mit Voreintrag, klar... da gibt es keine leere WBK.

    Und hast Du nen Jagdschein braucht es keine WBK grün zum Kauf,

    da wird auch erst danach eingetragen und ausgegeben.

    gender political correctness sagt - Fraustoppwirkung!

    Einmal editiert, zuletzt von kwUAxx™ (17. Juni 2021 um 14:45) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Was soll das für ein "Vordruck" sein ? :think:

    Anmeldung einer zugekauften Waffe.

    Wenn Du die Bezeichnung in Amtsdeutsch willst, gerne :

    " Anzeige über erworbene Schußwaffen für Sportschützen gem. § 10 Absatz 1 und § 14 Absatz 4 Waffengesetz und/oder Jagdscheininhaber gemäß §13 Absatz 3 Satz 2 Waffengesetz".

    Keine Ahnung, ob die Fundstellen noch korrekt sind, ich habe das nie geprüft, ich habe mir den Vordruck so heruntergeladen und ihn bei der Anmeldung einer neuen Waffe zusammen mit der WBK vorgelegt.

    :)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • muss auch mal meine Senf dazu geben.

    Dachte auch immer die neue Gelbe gibt es sobald die alte voll ist und ich etwas Neues erwerbe, dass auf Gleb eingetragen werden muss. Hatte dann aber den Fall, dass ein Händler in Südhessen mir seien Walker nicht verkaufen wollte weil in meiner zweiten Gelben kein freier Platz mehr war. Hab meine SBine angerufen und den Fall geschildert. In nicht mal einer Woche später hatte ich eine jungfräuliche dritte Gelbe, die ich eingescannt und an den Händler geschickt habe. Wiederum zwei Tage später hatte ich meinen neuen Walker.

    manchmal hilft ein Anruf beim Amt ;)

    Happy Trails

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    Charles Goodnight

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