• Leere WBK, gelb stellt keine von denen aus.

    Im Endeffekt ist das aber auch egal, ob du eine leere WBK, gelb nun mitbekommst oder diese erst dann ausgehändigt wird, wenn die nächste Waffe eingetragen werden muss. Aussagen, dass Händler eine Waffe nicht aushändigen weil die WBK, gelb voll ist habe ich in den diversen Foren schon viele viele Jahre nicht mehr gelesen. Da scheinen auch die Händler in der Breite sachkundiger geworden zu sein.

    Hier wurden schon auch Gelbe leer ausgestellt - und Du hast Recht, bei Händlern ist das zumeist kein Problem mehr, da hat sich sowohl der Kenntnisstand geändert, als auch die Verfahrensweise - meine Behörde z.B. "wünscht", daß die Händler möglichst NICHT eintragen, sondern sie den Eintrag anhand der Händlermeldung und meiner vorgelegten Unterlagen selbst vornimmt (akzeptierte aber selbstverständlich auch Händlereinträge).

    Das praktische Problem in dem Fall lauert oftmals eher bei Geschäften mit wenig kundigen Privatleuten !

    Da bekommt man dann schon mal zu hören : "Aber Sie haben ja gar keine gültige Erwerbserlaubnis, Ihre WBK ist ja voll" !

    Triffst Du dann am Wochenende, wo nirgendwo auf dem Amt eine Rückfrage möglich ist, als Selbstabholer nach einer weiteren Anfahrtsstrecke auf so jemanden, ist das ziemlich blöde.

    :wacko:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Meine erste gelbe habe ich in HH auch leer bekommen.

    [...]

    Wenn Du noch keine WBK hast und willst als Sportschütze nen Repetierer kaufen.

    Wie will man das ohne, in dem Fall leere WBK gelb machen?

    Ja, ich hatte auch meine beiden ersten WBKs, gelb vor vielen Jahren komplett leer bekommen. Inzwischen ist das aber nicht mehr üblich, darauf bezog sich mein HInweis. Warum es inzwischen so schlimm sein soll eine leere WBK, gelb zu haben erschließt sich mir persönlich aber nun auch nicht.

    Die erste WBK, gelb wird hier inzwischen mit einem "Voreintrag" ausgegeben. Es wird dann die Waffe eingetragen, die bei der Beantragung der WBK, gelb angegeben wurde. Z.B. Flinte Kaliber 12/76. Diese Waffe muss man auch nicht zwingend als erste kaufen, aber sicher als zweite oder dritte oder alternativ die Frage beantworten, warum man eine Befürwortung hierfür vorgelegt hat und dann eine solche Waffe gar nicht kauft.

    So macht es übrigens inzwischen auch die LPV36 in HH - bei der ich auch eine Zeit "Kunde war".

    Wie gesagt, die Sinnhaftigkeit kann ich nicht erkennen, das es aber auch nicht nachteilig ist, muss man sich darüber auch keine großen Gedanken machen - meine Meinung.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Das praktische Problem in dem Fall lauert oftmals eher bei Geschäften mit wenig kundigen Privatleuten !

    Da bekommt man dann schon mal zu hören : "Aber Sie haben ja gar keine gültige Erwerbserlaubnis, Ihre WBK ist ja voll" !

    Auch das stimmt. Daher tausche ich bei einem privaten Waffenkauf im VORFELD immer alle Dokumente elektronisch aus, dann kann jeder selbst prüfen ob das passt, ggf. bei der Behörde nachfragen und bei der Übergabe wird dann nur noch einmal ein Blick auf das Originaldokument geworfen.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Das ist ja komplett schräg.

    Aber Du hast recht... manchmal stellt man besser keine Fragen.

    Die Antworten könnten einen nur verunsichern... :/

    gender political correctness sagt - Fraustoppwirkung!

  • Ich habe einmal eine ganz bescheidene Frage. Für was braucht man eine Vereins WBK ? Teilt man sich da ein Gewehr mit anderen oder was. So eine Art Gun-Sharing ? Oder wie ist das. Unser Verein hatte immer einen Querschnitt an Waffen für Gastschützen und WBK Einsteiger zum üben. Man kann sich von einem Händler auch gleich eine Waffe kaufen und die dort unterstellen bist man eine WBK hat. I.d.R früher ein halbes Jahr. Heute etwas länger. Ich habe immer Vereine bevorzugt wo gleich ein Waffengeschäft mit angeschlossen war. Da geht das reibungslos und man verfügt gleich über die nötigen Infos. Mein damaliger Händler war gleichzeitig der Sportreverent vom Verein, der Veranstalter, und der welcher die Sachkunde durchgeführt hat. Hat dir etwas gefallen aus der Galerie dann hat er es mit auf den Stand gebracht. Früher war ja der Erwerb von Munition erlaubnispflichtig, der Besitz aber nicht. Das hieß. 100 Schuß 8x57 etc. gekauft für auf dem Stand zum schießen. Ohne eigene WBK hat ja der Händler die Erlaubnis zum üben gestellt. Damit du halt üben kannst. Mit dem bezahlen ist sie rechtlich in deinen Besitz übergegangen. Da der Besitz aber nicht Erlaubnispflichtig war konntest du die Restmunition die du nicht verschossen hast mitnehmen. In meiner Vor-WBK Zeit kam ich mit dem PKW mal in eine Polizei Kontrolle da ich vollgepackt am umziehen war. Dem Polizisten sind einige Schachteln an Munition aufgefallen. Er hat nur gefragt ob die mir gehört und wo die her ist. Ja die gehört mir. Ist übrig geblieben. Ja dann. Alles Okay. Sie brauchen aber einen rechten Aussenspiegel in Zukunft wenn sie so vollgepackt fahren. Ich glaube wir waren wirklich besser dran früher. Kein Gurt, kein Helm, kein Alkoholfreies Bier und keine Grünen. Dafür Bajonett und den Feldschütz. Und ein Fahrrad hatte nur die Postfrau. grin-.)

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Ich habe einmal eine ganz bescheidene Frage. Für was braucht man eine Vereins WBK ? Teilt man sich da ein Gewehr mit anderen oder was. So eine Art Gun-Sharing ? Oder wie ist das. Unser Verein hatte immer einen Querschnitt an Waffen für Gastschützen und WBK Einsteiger zum üben.

    Ja, die Frage ist wirklich "bescheiden", deshalb mal eine die Sache auflösende Gegenfrage :

    Worin war wohl dieser von Dir aufgezählte "Querschnitt an Waffen für Gastschützen und WBK Einsteiger" eingetragen ?

    ;)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Worin war wohl dieser von Dir aufgezählte "Querschnitt an Waffen für Gastschützen und WBK Einsteiger" eingetragen ?

    ;)

    Ach darum geht es. Verstehe. Aber das ist doch Sache vom Verein. Und der Personen die zur Waffenausgabe berechtigt sind. ( sind das die welche in der Vereins-WBK eingetragen sein müssen. Gab es früher nicht. ) Stand da etwas auf der Leitung. Sorry. Habe früher stellenweise auch Waffen auf dem Stand herausgegeben. Da war es nur wichtig falls jemand noch keine WBK hatte und neu war das ein Schießleiter dabei ist. Zur Einweisung. An Stammkunden oder jemanden der die Sachkunde schon hatte wurde leihweise so ausgegeben.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Ganz einfach Papa Aldo , so gut wie jeder (Sport-) Schützenverein besitzt Waffen. Und die stehen ebenso wenig einfach "nur so rum" wie bei dir.

    Irgend jemand hat Zugriff drauf, darf sie verbringen,- und der bzw. diese Leute sind dann auch mit eingetragen. Bei uns zumindest.

    Mit der Herausgabe beim Training ist es wieder was Anderes. Derlei darf wer selbst eine Wbk. hat in der solche Waffen wie die zum schießen herausgegeben wird eingetragen ist.

    Du könntest sogar nichterlaubnispflichtige Waffen wie Luftgewehre und -pistolen mit da eintragen lassen.

    Hat dann den Vorteil, das bei mit den Jahren wechselnden Vorständen schwarz auf grün geschrieben steht, welche Waffen überhaupt in Vereinsbesitz sind. Ist schon so allerlei weg gekommen, mit der Zeit.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • [...] Habe früher stellenweise auch Waffen auf dem Stand herausgegeben. Da war es nur wichtig falls jemand noch keine WBK hatte und neu war das ein Schießleiter dabei ist. Zur Einweisung. [..]

    Das sind eben zwei Dinge. Das "Herausgeben" von Waffen zur Nutzung im Schützenhaus ist das eine. Das bedarf für diesen Vorgang auch direkt nicht der WBK. Die Waffen, die du herausgibst, wurden aber irgendwann mal "vom Verein" gekauft und eingetragen. Captain Cat hatte das ja oben schon angemerkt. Dafür gibt es heute (zum Glück) die Vereins-WBKs.

    Früher war das Kraut und Rüben....manche bekamen nichts oder nur Luftdruck, bei anderen hatten Vereinsmitglieder die Waffen auf ihrer privaten WBK (mit allen Problemen bzgl. Haftung, Fremdnutzung, usw.). Dann gab es Behörden die haben gelbe WBKs einfach auf den Verein ausgestellt (was wiederum rechtlich auch nicht sauber war/ist) usw., usw. Inzwischen ist das glücklicherweise einheitlich und die Vereine können aus sie ausgerichtete WBKs (z.B. mit bis zu 6 Berechtigten) beantragen.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Kosten und erstmaligen als auch laufenden Aufwand.

    Ich habe in jüngeren Jahren zwei BDS-Vereine gegründet und besitze (unabhängig davon) heute auch einige Waffen über Grundkontingent. Letzteres ist mit deutlich weniger Aufwand verbunden.

  • Was hindert eigentlich (min. 7 Sportschützen) daran, einen eigenen Verein zu gründen um sich (über das Grundkontigent hinaus) Waffen auf die Vereins WBK ausstellen zu lassen?

    Ganz so einfach geht das zumindest bei den mir bekannten Waffenbehörden auch nicht.

    Da wird sehr genau hingeschaut, was Vereinsgröße und z.B. auch Jugendlich und Anwärter anbelangt und anhand dieser Faktoren ist dann der Bedarf zu begründen und wird nach Prüfung dann bewilligt.

    Ein 7 Mann Verein der erst mal 10 AR 15 und 20 Kurzwaffen auf Vereins-WBK will, bleibt ein feuchter Traum.........

    Weitere Gründe dagegen hat Weyland and bereits genannt.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Paul99

    Ich glaube das war auch nicht speziell auf dich bezogen, sondern die allgemeingültige Antwort auf die Frage, die halt auch immer mal wieder gern gestellt wird.

    Weyland hat das formal schon richtig beantwortet und Captain Cat noch das hinzugeschrieben, was in der Regel dann im Anschluss gefragt wird. Und das was er mit "genauer Hingucken" bezeichnet hat, umfasst noch mehr als das hier gebrachte Beispiel auf den ersten Blick vermuten lässt.

    Zusammengefasst kann man sagen, dass die Vereins-WBK für aktive Vereine eine gute Sache im Sinne des Sports ist. Die Vereins-WBK als "einfache Waffenbeschaffung" zu missbrauchen die Behörden aber gut zu unterbinden wissen.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Ist eine reine Interessensfrage gewesen und kein "feuchter Traum" meinerseits

    Deswegen stand das auch als eigentlich für jedermann erkennbar, satirisch überzogenes und erläuterndes Beispiel in

    "kursiv geschrieben"

    dort - und allein das sollte doch schon genügen um es nicht persönlich auf sich beziehen zu müssen....

    :P

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

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