Munitionskauf mit Voreintrag?

  • Moin. Darf ich Munition des entsprechenden voreingetragenen Kalibers nur mit Voreintrag erwerben?

    LG Michel

    Mit nur Voreintrag ganz klar nein. Mit Voreintrag (aber ohne Waffe) und Munitionserwerb-Stempel - kommt auf Region und Händler an. Ich hatte schon heftige Diskussionen diesbezüglich bei Waffen Braun, weil denen die Kölner Behörde es wohl verbietet. Die Düsseldorfer Behörde kann es Ihrerseits nicht nachvollziehen.

    :sheep:

  • Moin. Darf ich Munition des entsprechenden voreingetragenen Kalibers nur mit Voreintrag erwerben?

    LG Michel

    Was ist denn das für ein Satz? Da kann man schon fast alles daraus lesen :hyster:

    Ich geht wohl als Sportschütze um WBK-grün. Dann ist es so, dass du für jedes Kaliber, für das du Munition erwerben willst, einen Stempel in der entsprechenden Zeile der WBK benötigst. Kein Stempel, keine Munition, egal ob du eine Waffe eingetragen hast oder nicht.

    Wenn du einen Voreintrag hast, der Mun-Stempel vorhanden ist und du eine Waffe erwirbst, trägt der Händler diese ein und du darfst auch die Munition zu dieser Waffen erwerben. Gilt im Grunde auch bei Privatkauf (nur trägt hier die Behörde nach). Selten wird hier die Munition nicht herausgegeben und erst auf den Behördenstempel nach der Erwerbsanzeige gewartet. Letzteres ist meiner Meinung nach nicht korrekt, passiert aber offenbar manchmal.

    Wenn du einen Voreintrag hast, der Mun-Stempel vorhanden ist und du noch keine Waffe erworben hast, gibt es auch noch keine Munition. Auch hier gibt es in der Praxis manchmal Verkäufer, die Munition alleinig auf Voreintrag verkaufen. Das ist meiner Meinung nach nicht korrekt.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Womit wir wieder mal bei der alten Problematik gelandet sind, daß Fragen dieser Art sich kaum verbindlich beantworten lassen, weil es unterschiedliche Verfahrensweisen gibt.

    Michel Renard also der Hinweis : Je nach dem, aus welchem praktischen Grund Du die Frage stellst, es hilft nur die konkrete Regelung bzw. Erkundigung vor Ort.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • .....Die Düsseldorfer Behörde kann es Ihrerseits nicht nachvollziehen.

    Zu Recht. Einmal mehr ein Beispiel dafür, wie das immer perfidere Waffenrecht im Einzelfall ausgelegt wird. Tatsächlich findet sich keine Rechtsgrundlage dafür bei bestehendem Munitionseintrag die Übergabe von Munition zu verweigern, nur weil sich die dazugehörige Waffe noch nicht im Besitz des Berechtigten befindet. Eine wie auch immer geartete Reihenfolge gibt es im WaffG nicht.

  • Zu Recht. Einmal mehr ein Beispiel dafür, wie das immer perfidere Waffenrecht im Einzelfall ausgelegt wird. Tatsächlich findet sich keine Rechtsgrundlage dafür bei bestehendem Munitionseintrag die Übergabe von Munition zu verweigern, nur weil sich die dazugehörige Waffe noch nicht im Besitz des Berechtigten befindet. Eine wie auch immer geartete Reihenfolge gibt es im WaffG nicht.

    Kölner Behörde hat angeblich eine Verwaltungsvorschrift...die habe ich aber vom Händler immer noch nicht zugeschickt bekommen.

    :sheep:

  • Kölner Behörde hat angeblich eine Verwaltungsvorschrift...die habe ich aber vom Händler immer noch nicht zugeschickt bekommen.

    Schön. Aber Verwaltungsvorschriften binden eben nur die Verwaltung. Nicht den Privatmann und nicht den Händler. Eigentlich ein Fall für den VdB - wenn es denn stimmen würde. Wäre interessant gegen sowas zu klagen.

    Die Frage ist natürlich, wer sich das antun möchte, zumal es sich tatsächlich um ein absolutes Sekundärproblem handelt.

  • Schön. Aber Verwaltungsvorschriften binden eben nur die Verwaltung. Nicht den Privatmann und nicht den Händler. Eigentlich ein Fall für den VdB - wenn es denn stimmen würde. Wäre interessant gegen sowas zu klagen.

    ...und was meinst Du wohl, woran ein Richter dann seine Überlegungen und damit letztlich auch sein Urteil orientieren wird ?

    ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Ja, Munitionserwerb ohne zugehörige Waffe ist Munitionssammlern erlaubt. Aber dafür gibt es keinen Voreintrag.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Danke für die antworten. Hintergrund ist der, das ein Bekannter einen Voreintrag für eine KW .357Mag und einen Munitionserwerbsstempel hat aber noch keine Waffe und die Überlegung im Raum stand sich Munition (großes Los) zum Training zu kaufen. Wie schon hier ersichtlich wird gibt es dazu unterschiedliche Meinungen. LG.

    ᚹᛖᚱ ᛞᚨᛋ ᛚᛁᛖᛋᛏ ᚲᚨᚾᚾ ᚱᚢᚾᛖᚾ ᛚᛖᛋᛖᚾ

    ::rein::

  • Dann verstehe ich die Frage nicht wirklich.

    Wenn er den Stempel für den Munitionserwerb hat, dann hat er amtsseitig erstmal alle Hürden genommen und kann damit auch Munition kaufen.

    Ich kann mich erinnern, bei meiner ersten Bewilligung Polizeibehörde Bonn 1992 war das auch so.

    Heutzutage bei der Polizeibehörde in Gummersbach bekommt keiner den Munerwerb gestempelt, wenn er einen Voreintrag macht.

    Find ich unglücklich, da dann beim Kauf der Waffe keine Restbestände an Mun erworben werden können, ist aber hier so.

  • (3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt.

    Ich kann nicht nachvollziehen, was an diesem Unterpunkt - §10 (3) - unklar sein soll. :/

  • Ich hatte noch nie Probleme beim Munitionskauf wenn Voreintrag + Munitionserwerb eingestempelt war. Wenn ich mit der Voreintrag eine Waffe kaufen kann, warum sollte ich nicht die dazugehörige Munition (Dazugehörige Munitionserwerb eingestempelt) nicht kaufen dürfen?

  • Ich hatte noch nie Probleme beim Munitionskauf wenn Voreintrag + Munitionserwerb eingestempelt war.

    Ja wenn ... Mun-erwerb gestempelt war - dann ist's ein großer Fehler des SB weil er das nicht darf.

    Vorkommen ... ja, vorkommen kann das durchaus aus Dummheit.

    Überleg' mal, du holst dir einen Voreintrag für eine Pistole 9mm, der ist ein Jahr gültig.

    Du kaufst dir aber diese Waffe nicht gleich sondern, mal angenommen, erst nach einem 3/4 Jahr.

    Und während diesem 3/4 Jahr, glaubst du, kannst du dir so viel 9mm-Muni. kaufen wie du willst, für eine Waffe die du (noch) garnicht besitzt??

    Finde den Fehler ... :/

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