Waffenkauf zwingend nach Bedürfnis des ausstellenden Verbandes?

  • Hallo. Bin ich beim Kauf einer AR15 an die im Bedürfnis angegebene Disziplin des ausstellenden Verbandes gebunden, oder genügt es wenn ich mit der Waffe eine Disziplin eines anderen Verbandes in dem ich Mitglied bin schießen kann?

    Konkret geht es um die Lauflänge, DSB, BDS.

    LG.

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    ::rein::

  • Hallo. Bin ich beim Kauf einer AR15 an die im Bedürfnis angegebene Disziplin des ausstellenden Verbandes gebunden, oder genügt es wenn ich mit der Waffe eine Disziplin eines anderen Verbandes in dem ich Mitglied bin schießen kann?

    Konkret geht es um die Lauflänge, DSB, BDS.

    Nach meiner Meinung (was nicht mit sicherem Wissen gleichzusetzen ist) reicht es, wenn eine erworbene Waffe grundsätzlich zum sportlichen Schießen in irgend einem anerkannten Verband zugelassen ist.

    Was ich allerdings nicht verstehe, wenn Du schon in mehreren Verbänden Mitglied bist, wieso holst Du Dir dann nicht Dein Einzelbedürfnis für genau die Waffe, die Du auch erwerben willst, bei genau dem Verband, der dann auch die passende Disziplin dafür hat und sie Dir bestätigt ?

    Letztlich hast Du ein Einzel Bedürfnis für eine Waffe beantragt und bestätigt bekommen, die Du dann gar nicht kaufen willst.

    Ich könnte es, unabhängig von der tatsächlichen, rechtlichen Lage, durchaus verstehen, wenn ein aufmerksamer Sachbearbeiter da drüber stolpert und das Bedürfnis dann für "erschlichen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen" einordnet.

    Ist jetzt aber nur persönlich und nicht rechtlich gesehen.

    Kurz und knapp : So etwas tut man nach meinem Verständnis einfach nicht, egal wie die Rechtslage ist !

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Ich habe bisher über DSB und BDMP Waffen nur für die Disziplinen genehmigt bekommen, die im jeweiligen Verband auch vorhanden sind. Also z.B. über den DSB etwas für den BDMP oder BDS zu bekommen, gibts bei uns nicht.

  • Ich habe bisher über DSB und BDMP Waffen nur für die Disziplinen genehmigt bekommen, die im jeweiligen Verband auch vorhanden sind. Also z.B. über den DSB etwas für den BDMP oder BDS zu bekommen, gibts bei uns nicht.

    Sehe ich genauso.

    Auf Grüne nur Waffen für die Disziplin des jeweiligen Verbandes in dem man Mitglied ist.

    Auf Gelbe Waffen für irgendeine Disziplin irgendeines Verbandes.

  • Was ich allerdings nicht verstehe, wenn Du schon in mehreren Verbänden Mitglied bist, wieso holst Du Dir dann nicht Dein Einzelbedürfnis für genau die Waffe, die Du auch erwerben willst, bei genau dem Verband, der dann auch die passende Disziplin dafür hat und sie Dir bestätigt ?

    Letztlich hast Du ein Einzel Bedürfnis für eine Waffe beantragt und bestätigt bekommen, die Du dann gar nicht kaufen willst.

    Naja, könnte ja sein das ich mich umentschieden habe was die Art der Waffe in Bezug auf die Vielseitigkeit der Verwendung betrifft.

    Tatsächlich ist es so das mir erst jetzt die Möglichkeit einer Einschränkung bewusst wird.

    Konkret wäre es also auch nicht erlaubt eine Waffe (grüne WBK) die für ein Bedürfnis des DSB erworben wurde so umzubauen das damit eine Disziplin im BDS geschossen werden könnte, dann aber nicht mehr für die Disziplin des DSB zugelassen wäre? Konkret ZF, Zweibein, Mündungsbremse, Trageriemen etc.?

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    ::rein::

  • Du bekommst eine Waffe für eine bestimmte Disziplin befürwortet.

    Du selbst bist dafür verantwortlich, daß die von Dir gekaufte Waffe den Vorgaben dieser Disziplin entspricht.

    Tut sie das nicht, hast Du keine Berechtigung für die Waffe.

    Etwas anderes sind Wechselläufe:

    Wenn Du ein AR15 mit einer bestimmten Mindestlauflänge hast und Du möchtest einen kürzeren Lauf für einen anderen Verein haben, kannst Du Dir diesen zweiten Lauf als Wechselsystem zulegen. Dafür brauchst Du nicht mal eine neue Befürwortung, solange das Kaliber gleich oder kleiner ist.

    Wird bei Pistolen gerne gemacht: Dickes Grundkaliber (z.B. 45 ACP) und dann Wechselläufe in kleineren Kalibern.

    Welche realen Möglichkeiten es beim AR15 hierzu gibt, weiß ich jedoch nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Rolf2 (13. Mai 2021 um 07:16)

  • Welche realen Möglichkeiten es beim AR15 hierzu gibt, weiß ich jedoch nicht.

    Der Erwerb eines Wechselsystems gleichen Kalibers mit unterschiedlicher Lauflänge

    (so lange diese noch den zulässigen Vorgaben für sportliches Schießen entspricht ! )

    wäre im vorliegenden Fall sicher das Mittel der Wahl.

    Rechtlich zulässig und ohne zusätzliche Bedürfnisbestätigung zu realisieren.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Treffender kann man es nicht formulieren:

    Nach meiner Meinung (was nicht mit sicherem Wissen gleichzusetzen ist) reicht es, wenn eine erworbene Waffe grundsätzlich zum sportlichen Schießen in irgend einem anerkannten Verband zugelassen ist.

    Was ich allerdings nicht verstehe, wenn Du schon in mehreren Verbänden Mitglied bist, wieso holst Du Dir dann nicht Dein Einzelbedürfnis für genau die Waffe, die Du auch erwerben willst, bei genau dem Verband, der dann auch die passende Disziplin dafür hat und sie Dir bestätigt ?

    Letztlich hast Du ein Einzel Bedürfnis für eine Waffe beantragt und bestätigt bekommen, die Du dann gar nicht kaufen willst.

    Ich könnte es, unabhängig von der tatsächlichen, rechtlichen Lage, durchaus verstehen, wenn ein aufmerksamer Sachbearbeiter da drüber stolpert und das Bedürfnis dann für "erschlichen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen" einordnet.

    In der Praxis wird es wohl erst einmal nicht auffallen, wenn du dir eine Waffe kaufst, die nicht zu der eigentlich befürworteten Disziplin passt. Denn du hast z.B. HA in .223 befürwortet bekommen und dafür den Voreintrag. Dann kaufst du eine Waffe und wenn der SB die gekaufte Waffe nicht genau kennt und das noch einmal gegen die SPO und Disziplin der Befürwortung gegenprüft, was er kaum tut, wird die Waffe bei dir eingetragen.

    Nun kommst du aber wieder zu deinem Verband und willst die nächste Waffe. Da muss man in der Regel schon angeben, was man bisher gekauft hat und für welche Disziplin. Der Verband muss nämlich die Eignung der Bestandswaffen prüfen um Doppelbewürwortungen zu vermeiden. und glaube mir, wenn nicht schon dein SLG-Leiter, dann aber allerspätestens der Befürwortende beim LV wird dann fragen, warum du auf eine seiner Befrüwortungen eine Waffe gekauft hast, die ja so gar nicht zu dem passt, was DU IHM BEIM LETZTEN ANTRAG ERKLÄRT HAST.

    Ich denke, da kommt dann die Rückfrage, eine Argumentation ist dann schon schwierig und der Ausgang der Sache ungewiss...wenn der angepixxt ist, informiert der deine Waffenbehörde und dann wirds lustig...oder eher unschön.

    Anders sieht die Sache aus, wenn du dir eine Waffe kaufst, die für die beantragte Disziplin vielleicht nicht optimal, aber doch theretisch geeignet ist. Dann ist das erst einmal korrekt gelaufen. Dass du mit der Waffe auch andere Disziplinen, ggf. auch anderer Verbände schießst steht dir ja frei,

    Gruß

    Frank

    PS: Wenn man sich dann doch einmal geirrt hat, lässt mal die Befürwortung durch den Verband ändern. Das ist doch meistens kein Problem.

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Der § 14 (WaffVwV) mit Unterpunkten beantwortet doch abschließend alle Fragen ... sollte man meinen.

    Sollte man. Allerdings fand ich dort nur etwas zu Waffen auf der gelben WBK, die ja diesbezüglich von Verband und Disziplin unabhängig erworben werden dürfen.

    Das dort explizit die gelbe WBK erwähnt wurde hat mich dann misstrauisch bzw. stutzig gemacht. Um sicher zu gehen habe ich dann nochmal hier die Frage gestellt.

    Du kannst davon ausgehen das ich schon in den Gesetzen und Vorschriften suche und lese. Aber manches ist eben nicht so eindeutig verständlich geschrieben.

    Aber toll das man hier meistens hilfreiche Antworten bekommt, die mich dann, wie in diesem Fall von einer Unsicherheit befreien und mich vor einem Fehler bewahren. Meinen Dank dafür.

    ᚹᛖᚱ ᛞᚨᛋ ᛚᛁᛖᛋᛏ ᚲᚨᚾᚾ ᚱᚢᚾᛖᚾ ᛚᛖᛋᛖᚾ

    ::rein::

  • Aber manches ist eben nicht so eindeutig verständlich geschrieben.

    Das ist eben die Krux generell bei Gesetzestexten, die sollen ja garnicht "allgemeinverständlich" sein.

    Sonst könnten ja Verbände, Vereine und auch SB's nicht unbeschadet ihre "eigenen Gesetze" erfinden und vorschreiben ... zur Gängelung der Antragsteller/LWB die das alles klaglos über sich ergehen lassen um ja nicht "anzuecken".

  • Rechtlich gesehen, darfst du nur eine Waffe erwerben, die deinem Bedürfnis (sprich beantragte Disziplin) entspricht.

    Baust du dann Anbauteile ran (wie ZF), die nicht für die entsprechende Disziplin erlaubt sind, ist das kein Problem, da Rückbaubar.

    Anders verhält es sich mit Lauflängen/Abmessungen/Gewicht ect.pp. welche nicht veränderbar sind.

    Ist also in der Disziplin max 5" Lauflänge erlaubt, darfst du dir keinen 6"er kaufen, da du dafür kein Bedürfnis bekommen hast.

    Sowas kann, wenn es rauskommt, die Zuverlässigkeit in Frage stellen.

  • Rechtlich gesehen, darfst du nur eine Waffe erwerben, die deinem Bedürfnis (sprich beantragte Disziplin) entspricht

    Ich möchte hier einhaken. Die BDS Disziplin 3113 spricht von einem Selbstlader über 6,4mm. Da kann ich einige vorstellen. Was wird denn aufs Bedürfnis geschrieben und hat man denn die Flexibilität bezüglich Kaliber später beim Voreintrag? Und wenn man richtigerweise als Kaliber "7,62mm" eintragen lässt, hätte man dann die Wahl zwischen 7,62x39 (SKS), 7,62x54R (SVT, SVD) und eben .308?

    :sheep:

    Einmal editiert, zuletzt von Gerom01 (14. Mai 2021 um 10:42)

  • Wie kann eine gesetzlich definierte Zuverlässigkeit gefährdet sein, wenn man eine nur von einem Verband in Eigenregie erlassene Vorschrift nicht einhält ??

    Weil der Gesetzgeber eben dem Verband das Recht ausgesprochen hat, das Bedürfnis (und zwar für eine bestimmte Disziplin) auszustellen.

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html

    Was wird denn aufs Bedürfnis geschrieben

    Halbautomatische LW im Kaliber xxxx(setze hier in konkretes Kaliber, zb. 308).

    Bei der Beantragung musst du ein bestimmtes Kaliber angeben.

    https://www.sg1898.de/wp-content/upl…Anlagen_BDS.pdf

  • Klar ist .308 ein Kaliber, ebenso wie .357mag oder .44mag oder .40SW usw. usf

    @Peppi

    Du selbst hast auf den §14 in der Verwaltungsvorschrift hingewiesen. Dort steht es, wie du schon schriebst, auch eindeutig.

    Zitat

    14.2.1§ 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass

    –der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);

    –die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach § 15 Absatz 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2); das ist der Fall, wenn mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Antragstellers auch geschossen werden kann.

    Zitat


    Nach § 8 muss der Sportschütze sein waffenrechtliches Bedürfnis für den Erwerb und Besitz der erlaubnispflichtigen Schusswaffe glaubhaft machen. Die näheren Einzelheiten regelt die Vorschrift über Sportschützen in § 14. Nach § 14 Absatz 2 muss sich der Sportschütze vor Erwerb der ersten Waffe von seinem Schützenverband (nicht vom eigenen Verein) bescheinigen lassen, dass er mindestens 12 Monate im Verein mit Feuerwaffen trainiert hat und die Waffe für eine bestimmte anerkannte Schießsportdisziplin braucht.

    Dort steht ganz klar " die Disziplin" bzw. "bestimmte Disziplin" und nicht "eine Disziplin".

    Erst wenn es um die gelbe SportschützenWBK geht, wird nur noch gefordert, dass die Waffe bei irgendeiner Disziplin, irgendeines (nicht mal der eigene) Verband genutzt werden kann.

  • Dort steht ganz klar " die Disziplin" bzw. "bestimmte Disziplin" und nicht "eine Disziplin".

    Heißt das dann im Umkerschluß, daß, wenn ich als Gastschütze in einem anderen Verein schieße- der einem anderen Verband angehört - meine gesetzliche Zuverlässigkeit verliere ?? :/

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