Schießen ohne Standaufsicht

  • Aktuell ist die "Luftpumpe" für das Training im Keller angesagt. Eine Pressluftflasche hat nicht jeder daheim.

    Bei neueren Waffen wird eigentlich weniger gepumpt, meist ein Kompressor benutzt, um die Kartuschen zu füllen.

  • Peppone ...Ausbildung/Prüfung zur "Aufsichtsperson/-eignung zur Kinder- und Jugendarbeit".

    Eigentlich ne lustige Geschichte dazu....
    Ich darf Jugendliche im realen Leben zu Sachen zwingen die sie nicht wollen (Arbeiten) aber dann wollte mir mal einer erklären dass ich im Freizeitbereich dazu nen Lehrgang machen müsse =O "Ok, schiessen wir heut nicht auf Papierscheiben. Wir nehmen die Fallplatten." ::hahah::

  • dann wollte mir mal einer erklären dass ich im Freizeitbereich dazu nen Lehrgang machen müss

    Ist so wie mit der "Ausgangssperre":

    Arbeiten gehen darfst Du sehr wohl und mit Kollegen/Kunden den ganzen Tag zusammenhocken.

    Aber in der Freizeit sich mit Leuten treffen, das ist ganz böse Pfui...

    Es geht halt nicht um Logik, sondern um Vorschriften.

    LG

    -Michael

  • Buchi0 Hintergrund war ja dass ich nach Gesetz sehr wohl auch ohne den kleinen, lustigen DSB-Lehrgang dazu befähigt sein kann Jugendaufsicht zu sein. Psychoteil bei Meisterausbildung ist was umfangreicher :think: und befähigt im Idealfall zum "Zur Arbeit schlagen und treten ohne körperliche Schäden zu erzeugen" :Game:

  • Eigentlich ne lustige Geschichte dazu....
    Ich darf Jugendliche im realen Leben zu Sachen zwingen die sie nicht wollen (Arbeiten) aber dann wollte mir mal einer erklären dass ich im Freizeitbereich dazu nen Lehrgang machen müsse =O "Ok, schiessen wir heut nicht auf Papierscheiben. Wir nehmen die Fallplatten." ::hahah::

    Es geht halt nicht um praktische und logische Zwecke, sondern nur darum die Struktur des DSB und damit die Abhängigkeit jeder Sache im Verein von der Verbandsführung abhängig zu machen.

    Du bist praktisch ohne Heiligsprechung durch den Verband zu nichts Selbstständigem in der Lage.

    Wird ja, z.B. durch das Bedürfnisprinzip auch noch geradezu befeuert.

    Eins greift ins Andere.

    gender political correctness sagt - Fraustoppwirkung!

  • Buchi0 Hintergrund war ja dass ich nach Gesetz sehr wohl auch ohne den kleinen, lustigen DSB-Lehrgang dazu befähigt sein kann Jugendaufsicht zu sein. Psychoteil bei Meisterausbildung ist was umfangreicher :think: und befähigt im Idealfall zum "Zur Arbeit schlagen und treten ohne körperliche Schäden zu erzeugen" :Game:

    Dürfte man dann in anderen Schützenverbanden Jugendarbeit soweit sie dort angeboten wird ohne einen Nachweis zu Befähigung leisten`?

  • Heikoweh m.E. nicht ganz richtig, Ausbildereignung bezieht sich auf Arbeit, hier Auszubildende, keine Kinder.

    Für eine kurze Zeit war ich auch in der Ausbildung unterwegs, hatte entsprechendes Papier von der IHK.

    Nutzt nichts, für den Schützen Nachwuchs Zeit beim BSB (DSB) investiert, Ruhe ist.

  • In Wirklichkeit ist es so das wahrscheinlich mal jemand angefragt hat wie man das regeln könnte auf dem Stand, damit nicht jeder mit dem "Feuerzeug" in der Gegend herum fuchtelt. Und das ist bei uns in Deutschland ja so eine Geschichte. "Ja jetzt wo sie so fragen? " Vorher ist das überhaupt niemanden so direkt aufgefallen. Damit geht ja immer das ganze Prozetere los. Ich kann zwar nicht´s dazu beitragen, aber ich hänge mich da mal mit hinein. Wie der alte Witz sagt. Gesund sein heisst nur der Arzt hat nicht lange genug untersucht.

    So dann mal noch etwas von meiner Seite dazu.

    Ich habe Standaufsicht gemacht. Einige Jahrzehnte. Mit 14 Jahren sogar schon. Oh ich höre schon den Aufschrei im Hintergrund.Und das auch noch bei drei großen Vereinen. So dann kläre ich das mal auf. Die heutige "rechtliche" Lage kenne ich nicht. Da ich es nicht mehr mache seit einigen Jahren. Aber ganz einig seit ihr euch hier auch nicht wie man so ließt. Scheint keine eindeutige Regelung zu geben.

    Bei uns lief das Jahrzehnte so ab. Und in den meisten Vereinen wo ich als Gast geschossen habe auch. Wir hatten auf dem GK LW und KW incl. Plinking und Flintenstand eine Liste. Da hat sich jeder der den Stand betreten hat eingetragen. Standaufsicht war wer ? Genau! Der welcher am meisten Zeit hatte um sie auf dem Stand zu verbringen. Natürlich immer jemand der auch in diesen Disziplinen selbst geschossen hat. Das war immer über Jahrzehnte eine Art "Ehrenamt". Also nach dem "rechten" sehen. Kann ich 5 "Altgediente" Schützen alleine lassen ? Natürlich. Die Einträge waren schon aus dem Grund nötig um nachzuvollziehen wer einen Scheibenrahmen mit dem K98 zerlegt hat und sich verdrücken wollte. Das wurde von mir regelmäßig mit "Rasenmähen" und Heckenschneiden geahndet. Papa ließ sich nicht bescheissen. War aber eigentlich auch kein großes Thema. Doch. Nämlich als die 12/76 "Pump" mit Slugs auf dem Stand vermehrt aufgetreten sind. Da haben einige gemeint das der Scheibenrahmen ja auch noch zur Scheibe gehören würde. Okay. Wären besser zur Bahn gegangen Fahrkarten lochen. grin-.)

    Nein man hat das immer geregelt.

    Wer Standaufsicht gemacht hat der bekam ein "wichtiges" Schild an die Brust geheftet. Ordnung muß sein. Der war dann Weisungsbefugt. Für jeden. Auch für meine jagenden Freunde die mich manchmal angesehen haben ob ich nicht auch mal ein schönes Ziel abgeben könnte. Zumindest auf Papier ausgedruckt. Half aber nichts. Schießdisziplin herstellen. Wer schon einmal mit in der Leitung bei einer größeren Veranstaltung gewesen ist hat bestimmt gemerkt das zwei Augen auf einmal sehr wenig sein können. " Hello Lady ! " Lass dein 6" 45 ACP "Race Gun" bitte noch im Koffer. "Wir" ( Du ) sind doch erst in einer Stunde

    dran. grin-.)

    Mein Manko war das ich berufl. immer sehr wenig Zeit hatte. Bei den entsprechenden Disziplinen musste ich ja auch mal irgendwann zu Potte kommen und ein paar Schuß auf die Scheibe zaubern. Frisch vom LKW aus dem Fernverkehr nach 15 Stunden Arbeit auf den Stand. Den Rest könnt ihr euch denken. Da ist das beste Schmidt & Bender herausgeworfenes Geld. Da verschwimmt das Ziel Samstags Morgens. Also die "Dienstältesten" mit Zeit haben immer die Standaufsicht übernommen. Und geschaut das sich jeder in die Liste eingetragen hat. War auch wichtig falls mal etwas passiert. Hatten wir auch schon. 338 Verschluß nach hinten raus, und das Rohr 50 Meter vorne auf der Bahn gelegen. Gesicht vom Schützen ? Könnt ihr euch denken. Und da kommt die Kripo. Die ermitteln da erst mal. Liste ! Wer ? Wann ? Wo ? Aufsicht !

    Mit 14 !

    Ganz einfach. Feinwerkbau Seitenspanner. LG. Ja wir haben ja mal alle klein angefangen. Kannte zwar den K98 aus dem Wohnzimmerschrank zu Hause. Aber bringt ja nichts im Verein. Nee da ging das mal schön der Reihe nach. Aber immerhin mit dem Hinweis das ich meine Kollegen mal etwas "unterstützen" soll auf dem Stand. Pflichtbewusstsein. Also Standaufsicht. Als "Großer Chef" Michl stand ich da mit 14 Lenzen schon ganz wichtig an der Diabolo Dose zur Munitionsausgabe. Da wurde jeder Schuß noch besprochen. Abschließend die einzelnen Scheiben im Vereinsheim bei einem Schoppen Cola Bier bei den "Großen" am Stammtisch ausgewertet. Natürlich durfte ich auch mal mit zu den "großen" wichtigen Schützen auf den Stand. "Michl bring mal 5 Schachteln 8x57 und 3 Schachteln 308 auf den 3 er hinter auf den Stand". Ich ganz stolz mit dem Vereinsschild am Revers. "Standaufsicht". ( Natürlich LG )

    Wir mussten uns die WBK noch richtig "erarbeiten". und erstmal die richtigen "Gönner" kennenlernen. Und Standaufsicht war neben Gras mähen und Vorplatz schottern das mindeste was verlangt werden durfte.

    Michl

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Hier geht es ja um Schießen ohne Standaufsicht ( das Wort Standaufsicht kommt ja im Waff.Ges. nicht vor).

    Wie würde es sein, wenn auf einem großen Wurftaubenstand mit 5 Ständen nur eine Standaufsicht ist, die mit dem z.Bsp. Fahrrad von einen Stand zum anderen fährt. Was meint Ihr dazu? :/ Meinungen!

    Wenn jeder Stand mit 6 Schützen belegt ist?



    Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
    (Albert Einstein)

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  • ... die mit dem z.Bsp. Fahrrad von einen Stand zum anderen fährt. Was meint Ihr dazu? :/ Meinungen!

    Hmm .. :/ .. Trap, Skeet ect. ... da brauchts doch einen Schießleiter und der hat, ich zitiere:


    .... vertrauensvolle, erfahrene, sachkundige Personen mit der Standaufsicht ( Hauptrichter ) zu betrauen. Zusätzliche Helfer können nach Bedarf hinzugezogen werden.

    Darüber hinaus müssen beim Flintenschießen Helfer ( Seitenrichter ) eingesetzt werden, die aus dem Kreis der Teilnehmer bestimmt werden können. Die Angehörigen der Schießleitung und die Hauptrichter können am Schießen teilnehmen.


    (DJV-Schießvorschriften)

  • Peppone

    Ich meine grundsätzlich DSB BDMP, BDS, DSU. usw. sportliches schießen nach deren Sportordnungen. Nicht DJV.

    z.Bsp.

    Ich bin als Aufsicht, und fahre mit Fahrrad rum, auf Stand 1 schießen wie üblich 6 Schützen, jetzt hat der 6 Schütze beim verlassen von Platz 5 zum Platz 1 seine Flinte noch mit einer Patrone im Lauf verlassen.

    Fällt hin, die Flinte schlägt zu und der Schuss geht los, und trifft einen anderen Schützen.

    Da ich aber jetzt nicht da war, weil ich bei den anderen Ständen war, wäre ich als Aufsicht ganz gewaltig in der Klemme. Also stehe ich bei so einer Lage mit einem Bein im Knast. Das meine ich dabei.

    Ich kann nicht 5 Schießstände gleichzeitig beaufsichtigen.



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    (Albert Einstein)

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  • Fuzzi

    Die Sache ist doch ganz einfach: Du brauchst so viele Aufsichten, bis du den Schießstand (alle Bereiche auf denen geschossen wird) beaufsictigen und somit ein sicheres Schießen gewährleisten kannst. Das ganze findest du im §10 AWaffV, in der ausdrücklich von AufsichteN gesprochen und auch das Ziel "Gewährleistung des sicheren Schießens" genannt wird.

    Wenn ich nun auf dein Beispiel mit 5 Wurfscheibenständen zurückkomme, dann sollte doch eigentlich jedem klar sein, dass das nicht mit einer Aufsicht zu machen ist. Wenn es auf Stand1 ein Sicherheitsproblem gibt, dann ist aller Wahrscheinlichkeit nach, keine Aufsicht zugegen, da die gerade mit dem Fahrrad zwischen Stand 4 in Richtung 5 unterwegs ist. Bei einem Unfall wird die Argumentation gegenüber dem Staatsanwalt dann sicher nicht einfach.

    Bitte das ganze NICHT mit den Begriffen Standaufsicht (DSB) oder Schießleiter (BDMP) usw. verwechseln!!!

    Wenn der Standbetreiber keine erhöhten Anforderungen an die Aufsichten stellt, dann muss nur je Stand eine gem. WaffG sachkundige und eingewiesene Person als Aufsicht benannt werden, die dann diese Tätigkeit ausführt (in deinem Falle 5 Aufsichten auf 5 Wurfscheibenständen). Bei einem Wettkampf nach SPO wäre ZUSÄTZLICH noch ein Schießleiter mit entsprechener Ausbildung des jeweiligen Sportverbandes erforderlich, dann aber reicht einer für alle Stände, auf den Ständen dann dazu die üblichen Aufsichten. Und, die Anforderung Schießleiter stellt der Sportverband (daher auch nur auf Wettkämpfen) und nicht das WaffG.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Könnte für den ein od. anderen ja von Interesse sein ... Haftungsfragen!


    Wenn einmal ein Unfall passiert, hat er oftmals massive Folgen. Und es stellt sich dann regelmäßig die Frage der Haftung für die Unfallfolgen.

    Hierbei kommen grundsätzlich zwei Haftungsschuldner in Betracht: der Unglücksschütze, der den Unfall verursacht hat, und der den Schießstand betreibende Schützenverein.

    Der Schütze, der den Unfall verursacht hat, haftet grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln. Das bedeutet, der Unglücksschütze haftet immer dann, wenn er die Sicherheitsbestimmungen beim Schießen nicht beachtet hat.

    Mit dem Verein in Zusammenhang stehende Ansprüche des Unfallopfers richten sich zunächst grundsätzlich und ausschließlich gegen den Verein und nicht gegen den Vorstand oder das handelnde Mitglied.

    Eine persönliche Haftung der einzelnen Vorstandsmitglieder oder etwa der Schießstandaufsicht kommt jedoch immer dann in Betracht, wenn das Vorstandsmitglied oder die Schießstandaufsicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, die auch dem Schutz dritter Personen dienen.

    Derartige Schutzvorschriften sind z.B. die strafrechtlichen Vorschriften zur Körperverletzung und Sachbeschädigung, aber auch die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten sowie die besonderen Vorschriften des Waffenrechts.

    Es ist vorgegeben, daß grundsätzlich kein Schießbetrieb zulässig ist, solange nicht genügend Aufsichtspersonen auf dem Stand anwesend sind. Die Bestellung dieser Aufsichtspersonen obliegt dem Schießstandbetreiber, also im Regelfall dem Schützenverein. Mit der Anerkennung des jeweiligen Dachverbandes als Schießsportverband sind auch die Mitgliedsvereine selbst für die Bestellung der Schießstandaufsichten verantwortlich.

    Das bisher geltende Verfahren, daß die Aufsicht der Waffenbehörde gemeldet wird und zwei Wochen später die Aufsicht führen darf wenn die Waffenbehörde keine Einwände erhoben hat, ist mit der Anerkennung des Dachverbandes als Schießsportverband für seine Mitgliedsvereine entfallen, seitdem darf derjenige die Schießstandaufsicht führen, der von dem Verein in ein entsprechendes, vom Verein zu führendes Verzeichnis aufgenommen wurde.

    Der Schützenverein übernimmt aber dadurch auch eine erhöhte Verantwortung, etwa wenn er eine Schießstandaufsicht einsetzt, die nicht die erforderliche Qualifikation aufweist.

    Der Schießstandbetreiber muß eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens eine Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden vorweisen können und eine Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von mindestens 10.000 Euro für den Todesfall und mindestens 100.000 Euro für den Invaliditätsfall.

    Aber zu beachten: Die Haftpflichtversicherung ist von der Leistung frei, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde, also etwa immer dann, wenn die erforderliche Sorgfalt in einem besonders groben Maße außer Acht gelassen wurde, oder/und: wenn z.B. eine erkennbar unqualifizierte Aufsicht in Kenntnis der fehlenden Qualifikation eingesetzt wurde.

    Nichts desto Trotz sollte, oder besser muß, auch jede Standaufsicht persönlich für sich privat Versicherungen abschließen die eventuelle straf- und zivilrechtliche Schadensansprüche abdecken.

    BTW: Ich persönlich würde niemals freiwillig eine Standaufsicht übernehmen wollen, wäre mir zu heiß ob der möglichen Konsequenzen. Und ... nach Gesprächen ... wissen die allermeisten Standaufsichten garnicht, auf was sie sich einlassen und welche Folgen das persönlich für sie haben kann.


    Einmal editiert, zuletzt von Peppone (6. Mai 2021 um 18:03)

  • Das bisher geltende Verfahren, daß die Aufsicht der Waffenbehörde gemeldet wird und zwei Wochen später die Aufsicht führen darf wenn die Waffenbehörde keine Einwände erhoben hat, ist mit der Anerkennung des Dachverbandes als Schießsportverband für seine Mitgliedsvereine entfallen, seitdem darf derjenige die Schießstandaufsicht führen, der von dem Verein in ein entsprechendes, vom Verein zu führendes Verzeichnis aufgenommen wurde.

    Ein wichtiger Punkt, den viele Vereinsvorstände glaube ich nicht immer im Blick haben: Die Pflicht über alle Aufsichten eine Liste zu führen. Für die darin genannten Schützen auch einen Nachweis der Eignung in den eigenen Vereinsakten zu haben, ist im Streitfall darüberhinaus kaum mit Gold aufzuwiegen!


    BTW: Ich persönlich würde niemals freiwillig eine Standaufsicht übernehmen wollen, wäre mir zu heiß ob der möglichen Konsequenzen. Und ... nach Gesprächen ... wissen die allermeisten Standaufsichten garnicht, auf was sie sich einlassen und welche Folgen das persönlich für sie haben kann.

    Naja, wenn alls so denken würde, funktioniert der Sport nicht, daher finde ich deine persönliche Aussage persönlich unschön. Dein zweiter Satz bringt es aber dann doch auf den Punkt und ich beobachte das auch bei einigen Vereinen, bei denen sich so ein Schlendrian entwickelt hat. Die Schützen machen alles in bezug auf die Sicherheit halbherzig und die Aufsicht tut es ihnen gleich. Auch wenn bisher nie etwas passiert ist, ist das doch die Grundlage für ein Problem/Unfall. Wenn ich dann sehe, was Verbände die der DSB die Aufsichten ind er Ausbildung alles "aufhelfen", am Ende dann aber doch sowas dabei herauskommt, dann kann ich nur sagen: Setzen 6, am Thema vorbei.

    In meinem Verein gibt und gab es das (auch vor meiner Zeit als Verantwortlicher) nie. Das Selbstverständnis der Schützen, wie auch der Aufsichten ist hier so, wie es meiner Meinung nach sein muss. Immer mit gesundem Menschenverstand, mit Rücksicht auf alle Sportler, aber auch hart in der Sache, wenn es um die Sicherheit geht. Ist aber leider nicht die Regel.

    Gruß

    Frank

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  • Wir handhaben das immer so, dass für bis zu drei Schützen eine Aufsicht eingeteilt ist, Werden es mehr Schützen am Stand werden, dann müssen auch mehr Aufsichten bereitstehen. Ich kann ja nicht sicher einen Haufen von mehr als drei oder vier Schützen alleine beaufsichtigen. Vor allem nicht wenn da noch Neulinge bei sind. Da sollte man sich als Aufsicht nicht zu viel zumuten. Man kann sich da schnell mal überschätzen.

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